Privathaftpflicht 1 Vorgaben. Allgemein. Personendaten. Abschlussvoraussetzungen. Tarifvorgaben. Jürgen Jewanski

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1 Privathaftpflicht 1 Vorgaben Allgemein maximale Laufzeit 1 Jahr Zahlweise jährlich Versicherungsbeginn Personendaten Anrede Vorname Nachname Eintrittsalter Zielgruppe Herr 60 Jahre Familie Abschlussvoraussetzungen Es werden zusätzlich Tarife berücksichtigt, die folgende Abschlussvoraussetzungen erfüllen. Alter Senioren Tarifvorgaben Personenschäden Selbstbehalt bis Seite 1

2 Privathaftpflicht 1 Detaildarstellung - Tarifbeiträge Tarifbeiträge VARIO Komfort Erweiterte Vorsorge 50 Mio. EUR (A) Jährl. Nettobeitrag Lastschrift 34,00 44,00 58,00 Jährl. Bruttobeitrag Lastschrift 40,46 52,36 69,02 Jährl. Nettobeitrag Rechnung 34,00 44,00 58,00 Jährl. Bruttobeitrag Rechnung 40,46 52,36 69,02 Enthaltene kostenpflichtige Leistungseinschlüsse (Tarifnettobeitrag p.a.) Nachlässe Zahlweisen Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden. Seite 2

3 Privathaftpflicht 1 Detaildarstellung 1 - Tarifinformationen Tarifinformationen VARIO Komfort Erweiterte Vorsorge 50 Mio. EUR (A) Abweichender Risikoträger nein nein nein Bedingungs- und Tarifstand Druckstück AHB und BBR PHV Vario Komfort/Komfort PLUS (Stand 01/2014) Druckstück AHB und BBR PHV Vario Komfort/Komfort PLUS (Stand 01/2014) Druckstück AHB und BBR PHV Vario Komfort/Komfort PLUS (Stand 01/2014) Zielgruppe Familie Familie Familie Zugangskategorie Alter Alter Alter Abschlussvoraussetzungen Senioren Senioren Senioren Zusätzliche Tarifinformationen Das Paket Erweiterte Vorsorge ist in den Tarifen Erweiterte Vorsorge enthalten. Im Schadenfall gelten Risiken, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif eines anderen in Deutschland zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen wären, automatisch entsprechend den dortigen Regelungen mitversichert. Der Nachweis dafür obliegt dem Versicherungsnehmer. Auch entfallen die vereinbarten Selbstbehalte sowie Begrenzungen der Höchstersatzleistungen bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen (Sublimits) innerhalb der vereinbarten Deckungssumme. Hiervon ausgenommen bleiben jedoch die zum Vertrag generell vereinbarte Deckungssumme und der generell vereinbarte Selbstbehalt. Im Schadenfall gelten Risiken, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif eines anderen in Deutschland zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen wären, automatisch entsprechend den dortigen Regelungen mitversichert. Der Nachweis dafür obliegt dem Versicherungsnehmer. Auch entfallen die vereinbarten Selbstbehalte sowie Begrenzungen der Höchstersatzleistungen bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen (Sublimits) innerhalb der vereinbarten Deckungssumme. Hiervon ausgenommen bleiben jedoch die zum Vertrag generell vereinbarte Deckungssumme und der generell vereinbarte Selbstbehalt. Laufzeit 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr Standard & Poor s IFSR Seite 3

4 Privathaftpflicht 1 Detaildarstellung 1 - Tarifinformationen Wichtiger Hinweis zu Standard & Poor s IFSR : Alle Bewertungsaussagen von Standard & Poor s beruhen allein auf den von diesen zur Verfügung gestellten Angaben. MORGEN & MORGEN hat diese Bewertungsaussagen nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit überprüft. Die Verantwortung hierfür obliegt allein und vollumfänglich dem jeweiligen Bewerter. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden. Seite 4

5 Legende voll erfüllt nicht erfüllt Leistung bereits gegen Mehrbeitrag enthalten Leistung nicht enthalten aber gegen Mehrbeitrag versicherbar 01: Aktiver Rechtsschutz Nein, Kosten zur Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen werden nicht ersetzt. Die Mitversicherung ist gegen Mehrbeitrag im Paket "Recht" möglich. Nein, Kosten zur Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen werden nicht ersetzt. Die Mitversicherung ist gegen Mehrbeitrag im Paket "Recht" möglich. Ja, Kosten zur Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Ausfalldeckung werden bis zur Deckungssumme ersetzt. 02: Ausfalldeckung Ja, Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme gewährt. Mitversichert sind auch Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt sowie Ansprüche aus der Eigenschaft des Schädigers als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Ansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind. Ja, Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme gewährt. Mitversichert sind auch Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt sowie Ansprüche aus der Eigenschaft des Schädigers als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Ansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind. Ja, Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme gewährt. Mitversichert sind auch Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt sowie Ansprüche aus der Eigenschaft des Schädigers als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Ansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind. 03: Auslandsaufenthalt EU unbegrenzt Ja, es besteht Versicherungsschutz für den unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb Europas. 04: Auslandsaufenthalt weltweit Ja, es besteht Versicherungsschutz bei weltweiten Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren. 05: Betriebspraktika Ja, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs sind ausdrücklich mitversichert. Ja, es besteht Versicherungsschutz für den unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb Europas. Ja, es besteht Versicherungsschutz bei weltweiten Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren. Ja, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs sind ausdrücklich mitversichert. Ja, es besteht Versicherungsschutz für den unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb Europas. Ja, es besteht Versicherungsschutz bei weltweiten Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren. Ja, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs sind ausdrücklich mitversichert. Seite 5

6 06: Deliktunfähigkeit Ja, Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Personen sind bis EUR je Schadenfall versichert, sofern kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist. Ja, Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Personen sind bis EUR je Schadenfall versichert, sofern kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist. Ja, Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Personen sind bis EUR je Schadenfall versichert, sofern kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist. 07: Ehrenamtliche Tätigkeit Ja, es besteht Versicherungsschutz bei nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder unentgeltlicher Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Erlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. 08: Fachpraktischer Unterricht Ja, bedingungsgemäß sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht einer Fach-, Gesamtund Hochschule oder Universität ausdrücklich mitversichert. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten oder Maschinen dieser Bildungseinrichtungen. Die Höchstersatzleistung beträgt - abhängig von der gewählten Deckungssumme - max. 10 Mio. EUR. 09: Gefälligkeitshandlungen Ja, Schäden durch reine Gefälligkeitshandlungen sind bis EUR je Schadenfall mitversichert, sofern kein anderer Anbieter leistungspflichtig ist. 10: Kautionsleistung Ja, der Versicherungsschutz umfasst Kautionsleistungen weltweit bis zu EUR. Ja, es besteht Versicherungsschutz bei nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder unentgeltlicher Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Erlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Ja, bedingungsgemäß sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht einer Fach-, Gesamtund Hochschule oder Universität ausdrücklich mitversichert. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten oder Maschinen dieser Bildungseinrichtungen. Die Höchstersatzleistung beträgt - abhängig von der gewählten Deckungssumme - max. 10 Mio. EUR. Ja, Schäden durch reine Gefälligkeitshandlungen sind bis EUR je Schadenfall mitversichert, sofern kein anderer Anbieter leistungspflichtig ist. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Kautionsleistungen weltweit bis zu EUR. Ja, es besteht Versicherungsschutz bei nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder unentgeltlicher Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Erlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Ja, bedingungsgemäß sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht einer Fach-, Gesamtund Hochschule oder Universität ausdrücklich mitversichert. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten oder Maschinen dieser Bildungseinrichtungen. Die Höchstersatzleistung beträgt - abhängig von der gewählten Deckungssumme - max. 10 Mio. EUR. Ja, Schäden durch reine Gefälligkeitshandlungen sind bis EUR je Schadenfall mitversichert, sofern kein anderer Anbieter leistungspflichtig ist. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Kautionsleistungen weltweit bis zu EUR. Seite 6

7 11: Mietsachschäden bewegliche Sachen Nein, Mietsachschäden an beweglichen Sachen sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung solcher Sachen bis EUR je Schadenfall ist gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Freizeit möglich. Es gilt ein Selbstbehalt von 150 EUR. Nein, Mietsachschäden an beweglichen Sachen sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung solcher Sachen bis EUR je Schadenfall ist gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Freizeit möglich. Ja, für Schäden an fremden, gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen besteht Versicherungsschutz bis EUR je Schadenfall. Mitversichert sind auch elektrische medizinische Geräte (z. B. 24-Stunden-EKG-Gerät, 24-Stunden- Blutdruckmessgerät, Dialysegerät, Reizstromgerät, nicht versichert sind jedoch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Unterarmgehstützen, Krankenbett und dgl.), die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, sofern kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Für die vorgenannten Geräte entfällt die zeitliche Begrenzung von 3 Monaten. 12: Mietsachschäden Einrichtungsgegenstände Ja, Mietsachschäden am Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern ist bis zu einer Höchstersatzleistung von EUR je Schadenfall mitversichert. Es gilt kein Selbstbehalt (außer ein solcher wurde generell für den Gesamttarif vereinbart). 13: Tagesmutter beruflich Ja, die Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht für bis zu 6 Kindern, ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausübung handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z.b. Kindergärten, Kinderhorten oder Kindertagesstätten. Mitversichert ist die gleichartige Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Eingeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern wegen Personenschäden. Ja, Mietsachschäden am Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern ist bis zu einer Höchstersatzleistung von EUR je Schadenfall mitversichert. Es gilt kein Selbstbehalt (außer ein solcher wurde generell für den Gesamttarif vereinbart). Ja, die Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht für bis zu 6 Kindern, ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausübung handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z.b. Kindergärten, Kinderhorten oder Kindertagesstätten. Mitversichert ist die gleichartige Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Eingeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern wegen Personenschäden. Ja, Mietsachschäden am Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern ist bis zu einer Höchstersatzleistung von EUR je Schadenfall mitversichert. Es gilt kein Selbstbehalt (außer ein solcher wurde generell für den Gesamttarif vereinbart). Ja, die Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht für bis zu 6 Kindern, ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausübung handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z.b. Kindergärten, Kinderhorten oder Kindertagesstätten. Mitversichert ist die gleichartige Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Eingeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern wegen Personenschäden. Seite 7

8 14: Tagesmutter unentgeltlich Ja, die Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht für bis zu 6 Kindern, ist mitversichert. Mitversichert ist die gleichartige Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Eingeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern wegen Personenschäden. Ja, die Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht für bis zu 6 Kindern, ist mitversichert. Mitversichert ist die gleichartige Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Eingeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern wegen Personenschäden. Ja, die Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht für bis zu 6 Kindern, ist mitversichert. Mitversichert ist die gleichartige Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Eingeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern wegen Personenschäden. 15: Alleinstehender Elternteil Ja, Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft sind mitversichert. Die Mitversicherung gilt auch, wenn die Eltern/Großeltern in einem Altenpflegeheim leben. 16: Au-pair-Mädchen, Gastkinder/Austauschschüler Ja, in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebende und dort polizeilich gemeldete unverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen und/oder eheähnlichen Lebenspartnerschaft lebende Au Pairs und Austauschschüler sind mitversichert. 17: Ehe-, Lebenspartner Ja, Ehepartner, Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft genießen Versicherungsschutz. 18: Haftungsansprüche mitvers. Personen untereinander Ja, Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind mitversichert, sofern es sich um Personenschäden handelt. Ja, Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft sind mitversichert. Die Mitversicherung gilt auch, wenn die Eltern/Großeltern in einem Altenpflegeheim leben. Ja, in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebende und dort polizeilich gemeldete unverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen und/oder eheähnlichen Lebenspartnerschaft lebende Au Pairs und Austauschschüler sind mitversichert. Ja, Ehepartner, Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft genießen Versicherungsschutz. Ja, Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind mitversichert, sofern es sich um Personenschäden handelt. Ja, Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft sind mitversichert. Die Mitversicherung gilt auch, wenn die Eltern/Großeltern in einem Altenpflegeheim leben. Ja, in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebende und dort polizeilich gemeldete unverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen und/oder eheähnlichen Lebenspartnerschaft lebende Au Pairs und Austauschschüler sind mitversichert. Ja, Ehepartner, Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft genießen Versicherungsschutz. Ja, Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind mitversichert, sofern es sich um Personenschäden handelt. Seite 8

9 19: Im Haushalt tätige Personen Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen. 20: Minderjährige Kinder Ja, minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des mitversicherten eingetragenen Lebenspartners und des eheähnlichen Partners gehören zu den versicherten Personen. 21: Pflegebedürftige Personen im Haushalt Ja, in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN und dort polizeilich gemeldete unverheiratete und nicht in einer eingetragenen und/oder eheähnlichen Lebenspartnerschaft lebende Kinder mit geistiger/körperlicher Behinderung sind mitversichert. 22: Regressansprüche SV-Träger Ja, übergangsfähige Regreßansprüche der Sozialversicherungsträger, Träger der Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträger, von öffentlichen und privaten Arbeitgebern und sonstigen Versicherern von mitversicherten Personen und deren Kinder sind mitversichert. 23: Sonstige Verwandte Ja, alle alleinstehenden unverheirateten Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind mitversichert. Die Person muss polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen. Ja, minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des mitversicherten eingetragenen Lebenspartners und des eheähnlichen Partners gehören zu den versicherten Personen. Ja, in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN und dort polizeilich gemeldete unverheiratete und nicht in einer eingetragenen und/oder eheähnlichen Lebenspartnerschaft lebende Kinder mit geistiger/körperlicher Behinderung sind mitversichert. Ja, übergangsfähige Regreßansprüche der Sozialversicherungsträger, Träger der Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträger, von öffentlichen und privaten Arbeitgebern und sonstigen Versicherern von mitversicherten Personen und deren Kinder sind mitversichert. Ja, alle alleinstehenden unverheirateten Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind mitversichert. Die Person muss polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen. Ja, minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des mitversicherten eingetragenen Lebenspartners und des eheähnlichen Partners gehören zu den versicherten Personen. Ja, in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN und dort polizeilich gemeldete unverheiratete und nicht in einer eingetragenen und/oder eheähnlichen Lebenspartnerschaft lebende Kinder mit geistiger/körperlicher Behinderung sind mitversichert. Ja, übergangsfähige Regreßansprüche der Sozialversicherungsträger, Träger der Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträger, von öffentlichen und privaten Arbeitgebern und sonstigen Versicherern von mitversicherten Personen und deren Kinder sind mitversichert. Ja, alle alleinstehenden unverheirateten Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind mitversichert. Die Person muss polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. Seite 9

10 24: Volljährige Kinder bei Arbeitslosigkeit Ja, volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an die Schul-/berufliche Erstausbildung für maximal ein Jahr mitversichert. 25: Volljährige Kinder freiw. soziales/ökol. Jahr Ja, volljährige unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres und dergleichen vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. Ja, volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an die Schul-/berufliche Erstausbildung für maximal ein Jahr mitversichert. Ja, volljährige unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres und dergleichen vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. Ja, volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an die Schul-/berufliche Erstausbildung für maximal ein Jahr mitversichert. Ja, volljährige unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres und dergleichen vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. 26: Volljährige Kinder nach der Ausbildung Ja, alle alleinstehenden unverheirateten Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind mitversichert. Die Person muß polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. 27: Volljährige Kinder Zivil-/Wehrdienst Ja, volljährige unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des Grundwehrdienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) und des Bundesfreiwilligendienstes vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. Ja, alle alleinstehenden unverheirateten Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind mitversichert. Die Person muß polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. Ja, volljährige unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des Grundwehrdienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) und des Bundesfreiwilligendienstes vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. Ja, alle alleinstehenden unverheirateten Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind mitversichert. Die Person muß polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. Ja, volljährige unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bei Ableistung des Grundwehrdienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) und des Bundesfreiwilligendienstes vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufsausbildung mitversichert. Seite 10

11 28: Wartezeit Ausbildungs-, Studienplatz Ja, für volljährige Kinder bleibt der Versicherungsschutz für maximal ein Jahr bestehen, falls in unmittelbarem Anschluss an die Erstausbildung eine Wartezeit eintreten sollte. Volljährige alleinstehende Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind ohne eine zeitliche Begrenzung mitversichert. Die Kinder müssen polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. 29: Berufliche Schlüssel Nein, das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln ist nicht mitversichert. Eine Mitversicherung des Abhandenkommens beruflicher Schlüssel bis EUR je Schadenfall ist jedoch gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Beruf möglich. Ja, für volljährige Kinder bleibt der Versicherungsschutz für maximal ein Jahr bestehen, falls in unmittelbarem Anschluss an die Erstausbildung eine Wartezeit eintreten sollte. Volljährige alleinstehende Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind ohne eine zeitliche Begrenzung mitversichert. Die Kinder müssen polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. Nein, das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln ist nicht mitversichert. Eine Mitversicherung des Abhandenkommens beruflicher Schlüssel bis EUR je Schadenfall ist jedoch gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Beruf möglich. Ja, für volljährige Kinder bleibt der Versicherungsschutz für maximal ein Jahr bestehen, falls in unmittelbarem Anschluss an die Erstausbildung eine Wartezeit eintreten sollte. Volljährige alleinstehende Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer sind ohne eine zeitliche Begrenzung mitversichert. Die Kinder müssen polizeilich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sein und es darf sich nicht um Wohngemeinschaften handeln. Ja, das Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. 30: Dienstliche Schlüssel Nein, das Abhandenkommen von dienstlichen Schlüsseln ist nicht mitversichert. Eine Mitversicherung des Abhandenkommens dienstlicher Schlüssel bis EUR je Schadenfall ist jedoch gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Beruf möglich. Nein, das Abhandenkommen von dienstlichen Schlüsseln ist nicht mitversichert. Eine Mitversicherung des Abhandenkommens dienstlicher Schlüssel bis EUR je Schadenfall ist jedoch gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Beruf möglich. Ja, das Abhandenkommen von dienstlichen Schlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. 31: Fremde private Schlüssel Ja, das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten (z. B. einer gemieteten Wohnung, eines Hotelzimmers, einer zentralen Schließanlage) und von Vereinsschlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. 32: Zentrale Schließanlage Ja, das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten (z. B. einer gemieteten Wohnung, eines Hotelzimmers, einer zentralen Schließanlage) und von Vereinsschlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. Ja, das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten (z. B. einer gemieteten Wohnung, eines Hotelzimmers, einer zentralen Schließanlage) und von Vereinsschlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. Ja, das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten (z. B. einer gemieteten Wohnung, eines Hotelzimmers, einer zentralen Schließanlage) und von Vereinsschlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. Ja, das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten (z. B. einer gemieteten Wohnung, eines Hotelzimmers, einer zentralen Schließanlage) und von Vereinsschlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. Ja, das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten (z. B. einer gemieteten Wohnung, eines Hotelzimmers, einer zentralen Schließanlage) und von Vereinsschlüsseln ist bis EUR je Schadenfall mitversichert. Seite 11

12 33: Vermietung ELW Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung zweier Einliegerwohnungen bzw. von Teilen eines Mehrfamilienhauses im selbstgenutzten Risiko bis zu einem Bruttojahresmietwert von EUR ist mitversichert. 34: Vermietung ETW Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Eigentumswohnungen im Inland ist mitversichert. 35: Vermietung Garagen Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Garagen und Stellplätzen ist mitversichert. 36: Wohnhaus Inland Ja, es besteht Versicherungsschutz als Inhaber eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) oder Mehrfamilienhauses, sofern es vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet wird, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten, vorhandener Flüssiggastanks sowie eines Schrebergartens, eines Swimmingpools oder eines Teiches. 37: Ehemaliger Gebäudebesitz Ja, es besteht Versicherungsschutz für den ehemaligen Besitzer eines Gebäudes, wenn die Privathaftpflichtversicherung bis zum Besitzwechsel bestand. 38: Eigengenutzte Immobilien Ausland Ja, das Haftpflichtrisiko einer oder mehrerer Whg. (einschließlich FeWo), FEH, WEH in Europa, ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung zweier Einliegerwohnungen bzw. von Teilen eines Mehrfamilienhauses im selbstgenutzten Risiko bis zu einem Bruttojahresmietwert von EUR ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Eigentumswohnungen im Inland ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Garagen und Stellplätzen ist mitversichert. Ja, es besteht Versicherungsschutz als Inhaber eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) oder Mehrfamilienhauses, sofern es vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet wird, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten, vorhandener Flüssiggastanks sowie eines Schrebergartens, eines Swimmingpools oder eines Teiches. Ja, es besteht Versicherungsschutz für den ehemaligen Besitzer eines Gebäudes, wenn die Privathaftpflichtversicherung bis zum Besitzwechsel bestand. Ja, das Haftpflichtrisiko einer oder mehrerer Whg. (einschließlich FeWo), FEH, WEH in Europa, ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung zweier Einliegerwohnungen bzw. von Teilen eines Mehrfamilienhauses im selbstgenutzten Risiko bis zu einem Bruttojahresmietwert von EUR ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Eigentumswohnungen im Inland ist mitversichert. Ja, das Haftpflichtrisiko aus der Vermietung von Garagen und Stellplätzen ist mitversichert. Ja, es besteht Versicherungsschutz als Inhaber eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) oder Mehrfamilienhauses, sofern es vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet wird, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten, vorhandener Flüssiggastanks sowie eines Schrebergartens, eines Swimmingpools oder eines Teiches. Ja, es besteht Versicherungsschutz für den ehemaligen Besitzer eines Gebäudes, wenn die Privathaftpflichtversicherung bis zum Besitzwechsel bestand. Ja, das Haftpflichtrisiko einer oder mehrerer Whg. (einschließlich FeWo), FEH, WEH in Europa, ist mitversichert. Seite 12

13 39: Fest installierte Wohnwagen Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von fest installierten Wohnwagen im europäischen Ausland. 40: Inhaber von Sondereigentum Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Sondereigentum ist mitversichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf den Miteigentumsanteil. 41: Unbebaute Grundstücke Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von unbebauten Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von qm ist mitversichert. 42: Integrierte Bauherrenhaftpflicht Ja, die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Bauarbeiten auf dem unbebauten Grundstück bis zu einer Bausumme von EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Für eine selbstbewohnte Immobilie entfällt die Bausummenbegrenzung. 43: Allmählichkeitsschäden Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch allmähliche Einwirkung. Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von fest installierten Wohnwagen im europäischen Ausland. Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Sondereigentum ist mitversichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf den Miteigentumsanteil. Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von unbebauten Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von qm ist mitversichert. Ja, die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Bauarbeiten auf dem unbebauten Grundstück bis zu einer Bausumme von EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Für eine selbstbewohnte Immobilie entfällt die Bausummenbegrenzung. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch allmähliche Einwirkung. Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von fest installierten Wohnwagen im europäischen Ausland. Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Sondereigentum ist mitversichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf den Miteigentumsanteil. Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von unbebauten Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von qm ist mitversichert. Ja, die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Bauarbeiten auf dem unbebauten Grundstück bis zu einer Bausumme von EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Für eine selbstbewohnte Immobilie entfällt die Bausummenbegrenzung. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch allmähliche Einwirkung. Seite 13

14 44: Eigener Heizöltank EFH/ZFH Ja, das Gewässerschadenrisiko eines eigenen Heizöltanks (Batterietanks gelten als ein Tank) zur Versorgung des selbstgenutzten Risikos (Postanschrift) ohne Begrenzung des Gesamtfassungsvermögens ist mitversichert. Die Deckungssumme ist auf 3 Mio. EUR je Schadenfall begrenzt. Für Eigenschäden gilt ein Selbstbehalt von 250 EUR je Schadenfall. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. 45: Häusliche Abwässer Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals. 46: Kleingebinde gewässerschädliche Stoffe Ja, Gewässerschäden durch auslaufende Stoffe aus Kleingebinden sind bis 100 L/kg je Gebinde und L/kg Gesamtfassungsvermögen mitversichert. Die Deckungssumme beträgt maximal 3 Mio. EUR je Schadenfall. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. 47: Photovoltaikanlagen Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage/Solaranlage ist bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung des Stroms in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken. 48: Anhänger Nein, der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Anhänger ist nicht mitversichert. Ja, das Gewässerschadenrisiko eines eigenen Heizöltanks (Batterietanks gelten als ein Tank) zur Versorgung des selbstgenutzten Risikos (Postanschrift) ohne Begrenzung des Gesamtfassungsvermögens ist mitversichert. Die Deckungssumme ist auf 3 Mio. EUR je Schadenfall begrenzt. Für Eigenschäden gilt ein Selbstbehalt von 250 EUR je Schadenfall. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals. Ja, Gewässerschäden durch auslaufende Stoffe aus Kleingebinden sind bis 100 L/kg je Gebinde und L/kg Gesamtfassungsvermögen mitversichert. Die Deckungssumme beträgt maximal 3 Mio. EUR je Schadenfall. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage/Solaranlage ist bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung des Stroms in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken. Nein, der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Anhänger ist nicht mitversichert. Ja, das Gewässerschadenrisiko eines eigenen Heizöltanks (Batterietanks gelten als ein Tank) zur Versorgung des selbstgenutzten Risikos (Postanschrift) ohne Begrenzung des Gesamtfassungsvermögens ist mitversichert. Die Deckungssumme ist auf 3 Mio. EUR je Schadenfall begrenzt. Für Eigenschäden gilt ein Selbstbehalt von 250 EUR je Schadenfall. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals. Ja, Gewässerschäden durch auslaufende Stoffe aus Kleingebinden sind bis 100 L/kg je Gebinde und L/kg Gesamtfassungsvermögen mitversichert. Die Deckungssumme beträgt maximal 3 Mio. EUR je Schadenfall. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage/Solaranlage ist bedingungsgemäß ausdrücklich mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung des Stroms in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken. Nein, der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Anhänger ist nicht mitversichert. Seite 14

15 49: Be- und Entladeschäden Kfz Nein, Schäden beim Be- und Entladen eines Kraftfahrzeuges sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung solcher Schäden ist bis EUR je Schadenfall im Rahmen des Paketes Freizeit möglich. Es gilt ein Selbstbehalt von 150 EUR. 50: Eigene Segelboote Nein, Haftpflichtschäden aus dem Gebrauch eigener Segelboote sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung des Besitzes und Gebrauches eigener Segelfahrzeuge (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Strandsegler) mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm sowie eigener Segelboote mit einer Motorstärke bis maximal 5 PS/3,7 kw ist gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Freizeit möglich. Nein, Schäden beim Be- und Entladen eines Kraftfahrzeuges sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung solcher Schäden ist bis EUR je Schadenfall im Rahmen des Paketes Freizeit möglich. Nein, Haftpflichtschäden aus dem Gebrauch eigener Segelboote sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung des Besitzes und Gebrauches eigener Segelfahrzeuge (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Strandsegler) mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm sowie eigener Segelboote mit einer Motorstärke bis maximal 5 PS/3,7 kw ist gegen Mehrbeitrag im Rahmen des Paketes Freizeit möglich. Ja, Schäden beim Be- und Entladen eines Personenkraftwagens sind bis EUR je Schadenfall mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss Halter des Personenkraftwagens sein. Ja, Haftpflichtschäden aus dem Besitz und Gebrauch von eigenen Segelfahrzeugen (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Strandsegler) mit einer Segelfläche von maximal 15 qm sind mitversichert, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Versicherungsschutz besteht auch für eigene Motorboote mit einer Motorstärke bis maximal 5 PS/3,7 kw. 51: Flugmodelle Ja, Haftungsansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-) Drachen sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Haftungsansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-) Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt. 52: Kfz nur nicht öffentliche Wege/Plätze Ja, der Versicherungsschutz umfasst die Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen. 53: Kite-Geräte Ja, Haftpflichtansprüche aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten, z.b. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und dergleichen sind mitversichert. Ja, Haftungsansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-) Drachen sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Haftungsansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-) Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt. Ja, der Versicherungsschutz umfasst die Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen. Ja, Haftpflichtansprüche aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten, z.b. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und dergleichen sind mitversichert. Ja, Haftungsansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-) Drachen sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Haftungsansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-) Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt. Ja, der Versicherungsschutz umfasst die Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen. Ja, Haftpflichtansprüche aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten, z.b. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und dergleichen sind mitversichert. Seite 15

16 54: Klein-/Kinder-Kfz Ja, der Gebrauch von Klein- und Kinderkraftfahrzeugen mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Ja, der Gebrauch von Klein- und Kinderkraftfahrzeugen mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Ja, der Gebrauch von Klein- und Kinderkraftfahrzeugen mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. 55: Krankenfahrstühle Ja, der Gebrauch von Kranken- und Rollstühlen bis 20 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. 56: Mallorca-Deckung Nein, Schäden durch fremde versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge im Ausland sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung ist im Rahmen des Paketes Freizeit gegen Mehrbeitrag möglich. Ja, der Gebrauch von Kranken- und Rollstühlen bis 20 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Nein, Schäden durch fremde versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge im Ausland sind nicht mitversichert. Eine Mitversicherung ist im Rahmen des Paketes Freizeit gegen Mehrbeitrag möglich. Ja, der Gebrauch von Kranken- und Rollstühlen bis 20 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Ja, Schäden beim Führen eines fremden versicherungspflichtigen Kfz., die auf einer Reise im europäischen Ausland entstehen, sind mitversichert. Kfz. in diesem Sinne sind Pkw, Krafträder und Wohnmobile (bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht), sofern diese nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Seite 16

17 57: Modellfahrzeuge auch ferngelenkt bis 15 km/h Ja, der Besitz und das Führen ferngelenkter Modellfahrzeuge ist mitversichert. 58: Modellfahrzeuge auch ferngelenkt > 15 km/h Ja, der Besitz und das Führen ferngelenkter Land- und Wassermodellfahrzeuge ist mitversichert. 59: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Ja, der Gebrauch von motorgetriebenen Aufsitzrasenmähern, Golfwagen, Schneeräumgeräten und sonstigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Ja, der Besitz und das Führen ferngelenkter Modellfahrzeuge ist mitversichert. Ja, der Besitz und das Führen ferngelenkter Land- und Wassermodellfahrzeuge ist mitversichert. Ja, der Gebrauch von motorgetriebenen Aufsitzrasenmähern, Golfwagen, Schneeräumgeräten und sonstigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Ja, der Besitz und das Führen ferngelenkter Modellfahrzeuge ist mitversichert. Ja, der Besitz und das Führen ferngelenkter Land- und Wassermodellfahrzeuge ist mitversichert. Ja, der Gebrauch von motorgetriebenen Aufsitzrasenmähern, Golfwagen, Schneeräumgeräten und sonstigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h ist mitversichert. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen, Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. 60: Surfbretter Ja, der Besitz und das Führen eigener Surfbretter (auch Windsurfbretter) sowie der Besitz und die Verwendung von Kite- Geräten ist mitversichert. 61: Blindenhunde Nein, es besteht kein Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Blindenhundes. Ja, der Besitz und das Führen eigener Surfbretter (auch Windsurfbretter) sowie der Besitz und die Verwendung von Kite- Geräten ist mitversichert. Nein, es besteht kein Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Blindenhundes. Ja, der Besitz und das Führen eigener Surfbretter (auch Windsurfbretter) sowie der Besitz und die Verwendung von Kite- Geräten ist mitversichert. Nein, es besteht kein Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Blindenhundes. Seite 17

18 62: Hüten fremder Hunde Ja, es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Hunden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sonstige Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer der Hunde gelten als mitversichert. Ja, es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Hunden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sonstige Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer der Hunde gelten als mitversichert. Ja, es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Hunden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sonstige Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer der Hunde gelten als mitversichert. 63: Reiten oder Fahren fremder Pferde/Fuhrwerke Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde und Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, sofern nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer von Tieren und Fuhrwerken sind nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. 64: Sonstige Einschlüsse/Erweiterungen Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Ebenfalls mitversichert sind Ansprüche, für die der Versicherungsnehmer/die versicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlichrechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz in Anspruch genommen wird. Versicherungsschutz wird für versicherte Kosten bis max. 3 Mio. EUR je Schadenfall und Versicherungsjahr gewährt. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen vor. Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde und Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, sofern nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer von Tieren und Fuhrwerken sind nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Ebenfalls mitversichert sind Ansprüche, für die der Versicherungsnehmer/die versicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlichrechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz in Anspruch genommen wird. Versicherungsschutz wird für versicherte Kosten bis max. 3 Mio. EUR je Schadenfall und Versicherungsjahr gewährt. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen vor. Ja, es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde und Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, sofern nicht Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer von Tieren und Fuhrwerken sind nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Ebenfalls mitversichert sind Ansprüche, für die der Versicherungsnehmer/die versicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlichrechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz in Anspruch genommen wird. Versicherungsschutz wird für versicherte Kosten bis max. 3 Mio. EUR je Schadenfall und Versicherungsjahr gewährt. Eventuell zusätzlich bestehende Versicherungen gehen vor. Versichert sind ebenfalls Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern, Dienstherren oder Arbeitskollegen bis EUR je Schadenfall. Versicherungsschutz besteht auch für Nebentätigkeiten, sofern diese in der Freizeit und in der selbstgenutzten Wohnung/dem selbstgenutzten EFH ausgeübt werden, kein Personal beschäftigt wird sowie der Umsatz in den letzten 12 Monaten höchstens EUR betrug. Seite 18

19 65: Beitragsfreistellung Arbeitslosigkeit/-unfähigkeit Nein, der Anbieter bietet keine Möglichkeit einer Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit. 66: Fallender Selbstbehalt Nein, der Anbieter bietet keine Möglichkeit einer Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit. Nein, der Anbieter bietet keine Möglichkeit einer Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit. Nein, der Tarif sieht kein fallendes Selbstbehalt-Modell vor. Nein, der Tarif sieht kein fallendes Selbstbehalt-Modell vor. Nein, der Tarif sieht kein fallendes Selbstbehalt-Modell vor. 67: Internetschäden Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder , wie dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten ist mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt werden. 68: Künftige Bedingungsverbesserungen Ja, die in die Bedingungen aufgenommenen späteren Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für diese Versicherung, sofern die Verbesserungen nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden waren. 69: Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen Ja, der Anbieter garantiert, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellsten Bedingungen abweichen. Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder , wie dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten ist mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt werden. Ja, die in die Bedingungen aufgenommenen späteren Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für diese Versicherung, sofern die Verbesserungen nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden waren. Ja, der Anbieter garantiert, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellsten Bedingungen abweichen. Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder , wie dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten ist mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt werden. Ja, die in die Bedingungen aufgenommenen späteren Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für diese Versicherung, sofern die Verbesserungen nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden waren. Ja, der Anbieter garantiert, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellsten Bedingungen abweichen. Seite 19

20 70: Maximierung der Deckungssumme > 2fach Ja, der Tarif bietet keine Maximierung der Deckungssumme im Versicherungsjahr. Die vereinbarte Deckungssumme gilt je Schadenfall. 71: Ombudsmann Ja, der Anbieter/Risikoträger ist Mitglied in der Organisation Versicherungsombudsmann e.v. Beschwerden beim Ombudsmann sind möglich. 72: Privater Waffenbesitz, -gebrauch Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ist mitversichert. Der Gebrauch zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen ist nicht mitversichert. 73: Verbesserung Widerspruchs-, Kündigungsfrist Nein, es bestehen keine Verbesserungen der gesetzlichen Rücktritts-, Widerspruchs oder Kündigungsfristen. 74: Vorsorge Ja, die vereinbarten Deckungssummen gelten auch für die Vorsorgeversicherung (gilt auch für versicherungspflichtige Hunde). Das Paket Erweiterte Vorsorge ist in den Tarifen Erweiterte Vorsorge enthalten. Ja, der Tarif bietet keine Maximierung der Deckungssumme im Versicherungsjahr. Die vereinbarte Deckungssumme gilt je Schadenfall. Ja, der Anbieter/Risikoträger ist Mitglied in der Organisation Versicherungsombudsmann e.v. Beschwerden beim Ombudsmann sind möglich. Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ist mitversichert. Der Gebrauch zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen ist nicht mitversichert. Nein, es bestehen keine Verbesserungen der gesetzlichen Rücktritts-, Widerspruchs oder Kündigungsfristen. Nein, die Vorsorge-Deckungssumme beträgt 10 Mio. EUR (gilt auch für versicherungspflichtige Hunde). Ja, der Tarif bietet keine Maximierung der Deckungssumme im Versicherungsjahr. Die vereinbarte Deckungssumme gilt je Schadenfall. Ja, der Anbieter/Risikoträger ist Mitglied in der Organisation Versicherungsombudsmann e.v. Beschwerden beim Ombudsmann sind möglich. Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ist mitversichert. Der Gebrauch zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen ist nicht mitversichert. Nein, es bestehen keine Verbesserungen der gesetzlichen Rücktritts-, Widerspruchs oder Kündigungsfristen. Nein, die Vorsorge-Deckungssumme beträgt 10 Mio. EUR (gilt auch für versicherungspflichtige Hunde). Das Paket Erweiterte Vorsorge ist in den Tarifen Erweiterte Vorsorge enthalten. Seite 20

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