Inklusion im Arbeitsleben

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Transkript:

ZBFS Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Menschen mit Behinderung Inklusion im Arbeitsleben

Menschen mit Behinderung haben folgende Forderungen für ihr Arbeitsleben im Nationa- len Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behinder- tenrechtskonvention in Deutschland formuliert: Menschen mit Behinderung können in einem barrierefrei zugänglichen Arbeitsmarkt und Ar- beitsumfeld ihren Beruf frei wählen und selbst- bestimmt ihren Lebensunterhalt verdienen. Auch Jugendliche mit Behinderung entschei- den nach ihren persönlichen Stärken und Zie- len, welchen Beruf sie ergreifen möchten. Arbeitsplätze sind an den Menschen ange- passt. Arbeitsplätze werden barrierefrei. Menschen mit Behinderung haben selbstver- ständlich Zugang zu qualifizierter Arbeit. Das Bund-Länder-Programm Initiative Inklusion setzt diese Forderungen in vier Handlungsfeldern um. Zusätzliche Unterstützung stellt das bayerische Sonderprogramm Chancen schaffen II bereit. Für die Initiative Inklusion stehen aus dem Aus- gleichsfonds 14,3 Mio. Euro zur Verfügung, Bayern setzt in den Jahren 2012 und 2013 zusätzlich 10,5 Mio. Euro aus der Ausgleichsabgabe ein. Ziele: Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler werden umfassend über ihre beruflichen Mög- lichkeiten informiert und beraten. Für junge Menschen mit Behinderung werden neue betriebliche Ausbildungsplätze geschaf- fen. Für ältere schwerbehinderte Menschen wer- den neue Arbeitsplätze geschaffen. 3

Artikel 1 Handlungsfeld Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler Durch das Programm Berufsorientierung Indivi- duell (BI) wird das Handlungsfeld 1 der Initiative In- klusion in Bayern umgesetzt: Bayernweit sollen die Integrationsfachdienste (IFD) in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 je- weils 1.500 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Schulen (Regelund Förderschulen einschließlich FOS, BOS und Wirtschaftsschulen) individuell beraten. Der IFD soll die Jugendlichen dadurch auf das Arbeitsleben vor- bereiten und in der entscheidenden Phase der Be- rufsorientierung begleiten. Für Berufsorientierung Individuell werden die 4

bayerischen IFD eng mit den Schulen und Arbeits- agenturen vor Ort zusammenarbeiten. Die bereits bestehenden Maßnahmen der Schulen und Agen- turen für Arbeit werden dadurch ergänzt, um eine möglichst umfassende Beratung und Unterstützung zu erreichen. Der Freistaat Bayern kann für das Handlungsfeld 1 rund 6 Mio. Euro einsetzen. Chancen schaffen II gibt zusätzliche Impulse, um Berufsorientierung Individuell in Bayern erfolg- reich zu verwirklichen. Artikel 2 Handlungsfeld neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes In Bayern sollen im Zeitraum 2012 bis 2013 195 neue betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die Förderung richtet sich an alle Arbeitge- ber, die schwerbehin- derte junge Menschen ausbilden, unabhängig von der Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach 71 SGB IX. 5

Für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies gilt auch für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Ausbildungsplatzes mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten behinder- ten jungen Menschen. Gefördert werden nur Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis einschließlich 2013 beginnen. Die Förderung ist vor Beginn eines Ausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Regionalstelle des Integrationsamtes zu beantragen. Zusätzlich sieht das bayerische Arbeitsmarktpro- gramm Chancen schaffen II die Begleitung der Ausbildung durch den IFD vor. Damit wird die Nachhaltigkeit der Maßnahmen wesentlich erhöht. Im Fokus steht der Bedarf der Ausbildungsbetriebe nach intensiver Beratung und Begleitung im Um- gang mit schwerbehinderten Auszubildenden. Die IFD gewährleisten im Auftrag des Integrationsam- tes eine kontinuierliche Begleitung vom Beginn der Ausbildung bis zur Übernahme in ein Beschäfti- gungsverhältnis. 6

Artikel 3 Handlungsfeld neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen In Bayern sollen im Zeitraum 2012-2015 601 neue Arbeitsplätze entstehen. Durch die Förderung sollen schwerbehinderte Men- schen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit erhalten, in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Beschäfti- gung zu finden. Für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies gilt auch für die erstmalige Besetzung eines bereits be- stehenden Arbeitsplatzes mit einem schwerbehin- derten oder gleichgestellten behinderten älteren Menschen. 7

Die Förderung ist vor Abschluss eines Arbeitsver- trages bei der zuständigen Regionalstelle des Inte- grationsamtes im ZBFS zu beantragen. Zusätzliche Leistungen durch Chancen schaffen II Von der Behinderung unabhängige Investitionskos- ten für die Neuschaffung dieser Arbeitsplätze kön- nen im Rahmen von Chancen schaffen II mit einem Anteil von bis zu 70 % (maximal 50.000 Euro) gefördert werden. Diese erweiterte Förderung können während der Laufzeit des Programms Chancen schaffen II alle Arbeitgeber in Anspruch nehmen, die neue Arbeits- plätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, unabhängig von der oben genannten Altersgrenze. 8

Ansprechpartner Integrationsamt ZBFS Region Oberbayern Integrationsamt Herr Roland Ostermeir, Tel.: 0 89/1 89 66-25 62 E-Mail: roland.ostermeir@zbfs.bayern.de ZBFS Region Niederbayern Integrationsamt Herr Franz Eberl, Tel.: 08 71/8 29-4 77 E-Mail: franz.eberl@zbfs.bayern.de ZBFS Region Oberpfalz Integrationsamt Herr Albert Lindheim, Tel.: 09 41/78 09-47 21 E-Mail: albert.lindheim@zbfs.bayern.de ZBFS Region Oberfranken Integrationsamt Frau Marina Bernhardt, Tel.: 09 21/6 05-28 06 E-Mail: marina.bernhardt@zbfs.bayern.de ZBFS Region Unterfranken Integrationsamt Herr Wolfgang Fella, Tel.: 09 31/41 07-2 80 E-Mail: wolfgang.fella@zbfs.bayern.de ZBFS Region Mittelfranken Integrationsamt Frau Iris Kerber, Tel.: 09 11/9 28-25 41 E-Mail: iris.kerber@zbfs.bayern.de Herr Bernd Wein, Tel.: 09 11/9 28-25 35 E-Mail: bernd.wein@zbfs.bayern.de ZBFS Region Schwaben Integrationsamt Herr Franz Christ, Tel.: 08 21/57 09-30 08 E-Mail: franz.christ@zbfs.bayern.de 9

Ansprechpartner IFD Oberbayern Name: Alexander Brüch Anschrift: IFD, Ridlerstr. 55, 80339 München Telefon: 0 89/5 19 19-1 31 E-Mail: a.bruech@ifd-muenchen-freising.de Niederbayern Name: Anton Gass Anschrift: IFD, Neisseweg 2-10, 84478 Waldkraiburg Tel.: 0 86 38/69-1 85 E-Mail: ifd.gass@bfz-peters.de Oberpfalz Name: Manina Sobe Anschrift: IFD, Im Gewerbepark D 85, 93059 Regensburg Tel.: 09 41/28 07 69-10 E-Mail: m.sobe@integrationsfachdienst.de Oberfranken Name: Sonanini, Hedwig Anschrift: IFD, Sedanstr. 17, 95028 Hof Tel.: 0 95 61/2 34 23 24 E-Mail: hedwig.sonanini@ifd-oberfranken.de 10

Mittelfranken Name: Martina Will Anschrift: IFD, Fürther Str. 212, 90429 Nürnberg Tel.: 09 11/32 38 99-23 E-Mail: will@ifd-ggmbh.de Unterfranken Name: Yvonne Röll Anschrift: IFD, Londonstr. 20, 97424 Schweinfurt Tel.: 0 97 21/17 24-25 E-Mail: roell.yvonne@ifd-schweinfurt.de Schwaben Name: Robert Neuhauser Anschrift: IFD, Fritz-Wendel-Str. 4, 86159 Augsburg Tel.: 01 70/2 27 91 83 E-Mail: neuhauserr@ifd-schwaben.de 11

www.zbfs.bayern.de Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsre - gierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu ak - tuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Tel.: 09 21/6 05-03, Fax: 09 21/6 05-39 80 E-Mail: integrationsamt@zbfs.bayern.de Gestaltung: Jörg Rödel, ZBFS Bildnachweis: Manuel Schlüter und Klaus D. Wolf Druck: Appel & Klinger Druck & Medien GmbH, Schneckenlohe Stand: Juli 2012 Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kom munal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahl ver anstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.