Fiskaltaxameter: Fluch oder Segen?

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Transkript:

Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016

Fiskaltaxameter - Fluch oder Segen? Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016

Aufzeichnungs-/Aufbewahrungsverpflichtung nach Steuergesetzen Insbesondere 141 AO = Buchführungspflicht Gewerbetreibender (>600.000 Umsatz bzw. > 60.000 Gewinn [nov., seit 1.1.2016]) 22 UStG: Einzelaufzeichnungspflicht hins. der Betriebseinnahmen 147 AO: Unterlagen sind zehn bzw. sechs Jahre aufzubewahren. Kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen lassen diese Frist unberührt. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 S. 3

EXKURS zur Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht nach außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten: 140 Abgabenordnung (AO) Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen. außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind auch für das Steuerrecht zu erfüllen Relevanz: 49 IV 4 PBefG MW-Auftragseingangsaufzeichnungspflicht (10 Jahre, nicht ein Jahr!) Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 4

3 Entwicklungen MID vom 31.04.2004 BFH-Urteil vom 26.02.2004 BMF-Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften Thomas Grätz Infoveranstaltung S. IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 5

MID = Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte jetzt RiLi 2014/32/EU Thomas Grätz Infoveranstaltung S. IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 6

ANHANG MI-007 TAXAMETER KONSTRUKTIONSANFORDERUNGEN 4. Ein Taxameter muss über eine (oder mehrere) geeignete gesicherte Schnittstelle(n) folgende Daten Übertragen können: Betriebseinstellung: Frei, Besetzt oder Kasse ; Zählwerksdaten gemäß Nummer 15.1; allgemeine Daten: Konstante des Wegstreckensignalgebers, Datum der Sicherung, Taxikennung, Echtzeit,Tarifkennung; Preisdaten einer Fahrt: in Rechnung gestellte Gesamtsumme, Fahrpreis, Berechnung des Fahrpreises, Zuschlag, Datum, Fahrtbeginn, Fahrtende, zurückgelegte Strecke; Tarifdaten: Parameter des bzw. der Tarife. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 7

SONSTIGE ANFORDERUNGEN 15.1 Ein Taxameter muss mit nicht rückstellbaren Zählwerken für alle folgenden Werte ausgestattet sein: gesamte vom Taxi zurückgelegte Wegstrecke; gesamte mit Fahrgästen zurückgelegte Wegstrecke; Gesamtzahl der ausgeführten Fahrgast-Übernahmen; Gesamtsumme der in Rechnung gestellten Zuschläge; Gesamtsumme der als Fahrpreis in Rechnung gestellten Beträge. In den aufsummierten Werten müssen die nach Nummer 9 unter den Bedingungen eines Ausfalls der Stromversorgung gesicherten Werte enthalten sein. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 8

SONSTIGE ANFORDERUNGEN 20. Die allgemeine grundlegende Anforderung für den Schutz vor betrügerischer Verwendung ist so zu erfüllen, dass die Interessen des Fahrgastes, des Fahrers, des Unternehmers und der Steuerbehörden geschützt sind. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 9

Umsetzung der MID in deutsches Recht (Eichgesetz, Eichordnung) Februar 2007; Übergangsregelung längstens bis zum 30.10.2016 77 Eichordnung Aber a.f. (seit 1.1.2015 MessEV) Messgeräte nach 7h, die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum Ablauf der Gültigkeit der für diese Messgerätearten erteilten Bauartzulassung oder im Falle einer unbefristet gültigen Bauartzulassung für einen Zeitraum bis längstens zum 30. Oktober 2016 nach den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 10

Problem MID betrifft ausschließlich Taxameter Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016

Schichtzettelentscheidung des BFH vom 26.2.2004 zu Taxiunternehmen 1. Pflicht zur Einzelaufzeichnung gilt auch für nicht buchführungspflichtige Unternehmen 2. Schichtzettel sind gemäß 147 AO aufzubewahren Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 12

BFH: Schichtzettel sind Einnahmeursprungsaufzeichnungen; sie enthalten Angaben, aus denen sich die Höhe der Umsätze und damit auch der Betriebseinnahmen unmittelbar ergibt. Schichtzettelinhalte: Angaben der jeweiligen Fahrer Datum der Schicht, Schichtbeginn, Schichtende Total-und Besetztkilometer Gefahrene Touren Fahrpreise Tachostände Fahrten ohne Uhr Gesamteinnahmen Lohnabzüge, sonstige Abzüge Verbleibende Resteinnahmen An den Unternehmer abgelieferte Beträge Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 13

BMF-Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften "Auch für digitale Unterlagen aus Registrierkassen, Taxametern und Wegstreckenzählern gilt GoB / GoBS (bzw. seit 2015 GoBD), insbesondere Vollständigkeit und Unveränderbarkeit Einzelaufzeichnungspflicht Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist nicht zulässig Maschinelle Auswertbarkeit: ausschließliches Vorhalten von Unterlagen in Papierform reicht nicht Datenzugriffsrecht der Steuerbehörden; Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Daten und Strukturinformationen in auswertbarem Datenformat" Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 14

Folgerung1: Schichtzettel-Parameter sind zu speichern; wenn nicht im Gerät möglich unveränderbar und maschinell auswertbar auf externem Datenträger Folgerung 2: Übergangsfrist für Altgeräte, die nur teilweise oder nicht den Anforderungen genügen bis längstens 31.12.2016 aber: Hardware- und Softwareanpassung muss wenn möglich durchgeführt werden Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 15

Der derzeitige Gesetzes- und Regelungsstand lässt immense Problemstellungen offen und ungelöst - im Spannungsfeld innerhalb der Verkehrsform Taxi - Im Spannungsfeld zwischen den Verkehrsformen Taxi und Mietwagen Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 16

Innerhalb 1 Klärung der Übergangsvorschriften nach dem 30.10.2016 hinsichtlich der Taxameter-Altgeräte, die nicht aufzeichnen und nicht allen Anforderungen der MID/BMF- Schreiben entsprechen Einführung einer gesetzlichen Übergangsfrist von 2 Jahren Vertretbare Ansicht derzeit, dass Altgeräte zwar nach 31.10.16 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, aber unbegrenzt weiter eingesetzt dürfen Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 17

Innerhalb 2 Unternehmer mit Gemischtgenehmigungen nach 46 III PBefG erhalten noch mehr Anreiz, sich die jeweils steuergünstigere Einsatzform auszusuchen Streichung des 46 III PBefG Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 18

Zwischen 1 MID betrifft nur Taxameter, keine Wegstreckenzähler Einführung einer Vorschrift des Inhaltes, dass auch Wegstreckenzähler alle BMF-relevanten Daten aufzuzeichnen/zu speichern haben Einziger Unterschied zum Taxameter soll sein: keine laufende Ausweisung des Fahrpreises Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 19

Zwischen 2 Woraus soll die behauptete analoge Erstreckung der BMF-Aussagen zu Taxametern auf Wegstreckenzähler hergeleitet werden? Definition des Wegstreckenzählers (ebenso wie Taxameter) als Kasse Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016

Zwischen 3 Belebung des 49 IV PBefG, wonach der Mietwagenunternehmer die Eingänge der Beförderungsaufträge aufzuzeichnen und ein Jahr aufzubewahren hat Genehmigungsbehörden und Finanzämter müssen anwenden und prüfen Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 21

Zwischen 4 Vielfache Erteilung von Ausnahmen vom Einbau eines Wegstreckenzählers über 30, 43 I1 BOKraft Streichung der Ausnahmemöglichkeit Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 22

Zwischen 5 Selbst wenn Mietwagen über Wegstreckenzähler taxierte Fahrten haben, besteht doch das Grundproblem, dass diese Verkehrsform auch pauschal abrechnen kann und damit viele Beförderungen ohne Nutzung des Wegstreckenzählers durchführt Zumindest einmal am Tag dauerhafte Speicherung des km-standes zur Ermöglichung einer wenigstens überschlägigen Plausibilitätskontrolle Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 23

SEGEN könnte der Fiskaltaxameter eigentlich sein hinsichtlich des Taxibereichs Argumente pro: Wettbewerbsgleichheit, schwarze Schafe-Argument, Buchhaltungsentlastung, raus aus Schmuddelecke Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 24

FLUCH ist nach derzeitiger Lage nicht auszuschließen! FLUCHT IN DEN MIETWAGEN muss verhindert werden! Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 25

Aktuell: BMF: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 26

Leipzig-Resolution des BZP zum Kassengesetz Der Wegstreckenzähler des Mietwagens, der in jedem nach 49 Abs. 4 PBefG konzessionierten Mietwagenfahrzeug einzubauen ist, muss vergleichbaren Regelungen wie der Taxameter unterliegen. Den Unternehmen und auch den Geräteherstellern muss per Gesetz oder Verordnung Verfahrenssicherheit vermittelt werden, in welcher Form der Schutz vor Manipulationen an Ursprungsaufzeichnungen herzustellen ist, z.b. durch Anerkennung des INSIKA- Verfahrens oder einer vergleichbaren Lösung. - Die nach europäischer Messgeräteverordnung zulässige unbefristete Weiternutzung von Altgeräten, die vor dem 01.11.2016 in Taxen in Betrieb gebracht sind, ist in einer möglichst kurzen Übergangsfrist zu beenden, um eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen zu unterbinden. 11.04.2016 Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 27

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Der Bundesrat bittet, dem Gesetzesanliegen hinsichtlich Wirksamkeit und Zeitpunkt der Umsetzung durch die Einfügung eines alternativen Sicherungskonzepts besser Rechnung zu tragen. Weiterhin bittet der Bundesrat, die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme (z. B. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Waagen mit Registrierkassenfunktion) einzuführen. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 29

Nachträgliche Manipulation der erfassten Kassendaten ggf. unter Zuhilfenahme spezieller Betrugssoftware (sog. Zapperprogamme), Verwendung von "Zweitkassen", die zwar ordnungsgemäß genutzt werden, deren Daten aber weder in die Finanzbuchhaltung/Steuererklärung einfließen noch im Rahmen einer Außenprüfung/Kassennachschau vorgelegt werden, Schlichte Nichteingabe von Geschäftsvorfällen, d. h. Kassen sind zwar vorhanden, werden aber nicht oder zumindest nicht für jeden Geschäftsvorfall genutzt. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 30

Kritik am Entwurf der Bundesregierung - Geltung nur für Registrierkassen zu wenig, Lösung gehört her für alle bargeldintensiven Branchen - Das erfolgreich erprobte System aus Hamburg wird als marktgängige sichere Alternative nicht umfasst - Alternative gehört her : Belegausgabepflicht und zentrale Registrierung der Sicherheitskomponenten (Verknüpfung Sicherheitseinrichtung-Daten- Steuerpflichtigen) - Insika und alle Systeme, die Grundaufzeichnungen führen (u.a. Taxameter, Wegstreckenzähler,..) Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 31

Hauptfragestellungen für die Unternehmer Stand heute Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 32

INSIKA steht für INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme. Jeder einzelne Fahrtdatensatz kann verschlüsselt und signiert werden sowie entweder per Modem an einen zugelassenen (Trust-)Server geschickt und dort gespeichert werden oder per Speichermedium abgezogen und vom Unternehmer selbst aufbewahrt werden. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, sich die dort befindlichen Daten anzusehen, auszuwerten und auch für seine Buchhaltung nutzen. Der verschlüsselte Taxameter-Datensatz bleibt aber erhalten. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 33

Muss rechtlich zwingend Buchführung mit Fiskaltaxameter bearbeitet werden? (-) BMF-Schreiben keine Außenwirkung, es gilt 146 AO Ist es sinnvoll? (+) Erwartung, dass die normalen Buchführer intensiver geprüft werden Ist Insika vorgeschrieben? (-) Wird Insika vorgeschrieben? (~), eher (-), aber sichere Seite-Argument Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 34

BZP-Positionierung: 1. Sofern ab dem 01.11.2016 neue Taxameter eingebaut werden, müssen dies sogenannte MID-Taxameter ( Fiskaltaxameter ) sein. 2. Nach unserer Auffassung gibt es allerdings weder aus eich- und messtechnischen noch fiskalischen Vorschriften die Verpflichtung, zum 01.11. bzw. 01.01.2017 Altgeräte gegen neue auszutauschen. 3. Auch wenn wir den Status des sogenannten BMF-Schreibens vom 26.11.2010 als bloße nach innen wirkende verwaltungsinterne Anweisung betrachten, womit auch hieraus keine direkte gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers herzuleiten ist, sehen wir die von jedem Unternehmen selbst für seinen Betrieb zu bewertende Gefahr, dass sich ab dem 01.01.2017 die Prüfungspraxis der Finanzämter an diesem Schreiben ausrichten wird. 4. Die Unternehmen können ihre Buchführung auch weiterhin händisch erledigen, was von niemanden beanstandet werden kann, wenn sie fehlerlos (nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet) ist. Sofern die Unternehmen auf die sichere Seite gehen wollen, empfiehlt sich ein elektronisches Aufzeichnungssystem unter Einbindung der Taxameter. Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 35

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Grätz Infoveranstaltung IHK`s KO TR und VDV in Kaisersesch 09.11.2016 36