Voerde. Dinslaken. 21. Oldtimer-Rallye. Motorsportfreunde am Sonntag, dem 18. Oktober 2015. Hünxe



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Transkript:

Voerde Dinslaken 21. Oldtimer-Rallye de r D i n s l a ke n e r A u t o m o b i l - Motorsportfreunde am Sonntag, dem 18. Oktober 2015 & Hünxe

21. Oldtimerrallye der Dinslakener Automobil- und Motorsportfreunde e.v. im ADAC (DAMF) Ausschreibung Diese Ausschreibung wurde von der Sportabteilung des ADAC-Nordrhein e.v. geprüft. Die Durchführung der Veranstaltung wurde im Jahr 2015 unter der Register-Nummer OLD 41/10/2015 T genehmigt. 1. Veranstalter, Titel der Veranstaltung Veranstalter der Oldtimerrallye sind die Dinslakener Automobil- und Motorsportfreunde e.v. im ADAC, vertreten durch den Organisationsleiter Herrn Olaf Mertschoweit (Tel./Fax 02855 / 5554). Der Titel der Veranstaltung lautet: 21. Oldtimerrallye der Dinslakener Automobil- und Motorsportfreunde e.v. im ADAC 1

2. Zeitplan Die Veranstaltung findet am Sonntag, dem 18.10.2015 im Kreis Wesel statt. Startort: Startzeit: Zielort: Zielzeit Trabrennbahn Dinslaken, Tribünenhaus Bärenkampallee 25, 46535 Dinslaken 10:00 Uhr, erstes Fahrzeug wie Startort ca. 17:00 Uhr, erstes Fahrzeug Die Siegerehrung findet am gleichen Tag ab ca. 18:00 Uhr statt. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Pokale und Ehrenpreise werden nicht verschickt. 2 3

3. Teilnehmer Jedermann kann an der Veranstaltung teilnehmen. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihm gefahrene Fahrzeug sein. Weitere Personen (Beifahrer) dürfen (bis zur erlaubten Anzahl laut Kfz-Schein) mitgenommen werden. Für die Veranstaltung werden keine Lizenzen benötigt, die Fahrerlaubnis wird überprüft. Mit der Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Ausschreibung an. 4. Fahrzeuge Es sind ausschließlich Personenkraftwagen und Motorräder im Sinne der StVZO zugelassen. Die Fahrzeuge müssen vor dem Jahr 1991 gebaut worden sein. Die Teilnehmerzahl ist auf 70 Automobile begrenzt. 5

5. Nennungen, Nenngeld Das Nenngeld beträgt 50.- für den Fahrer, sowie 25,- für jeden Beifahrer. Kinder unter 10 Jahren sind vom Nenngeld befreit. Das Nenngeld für Mannschaften beträgt 25,--. Das Nenngeld ist mit der Abgabe der Nennung zu entrichten, vorzugsweise durch Banküberweisung (bitte den entsprechenden Beleg der Nennung beifügen). Auch die Bezahlung durch Verrechnungsscheck ist möglich. Nennungen ohne Nenngeld werden nicht berücksichtigt. Das Nenngeld wird in voller Höhe zurückerstattet, wenn - die Veranstaltung abgesagt wird, oder - eine Nennung vom Veranstalter nicht angenommen wird. Die Nennung ist postalisch an folgende Anschrift zu senden: Dinslakener Automobil- und Motorsportfreunde Postfach 30 00 03 46530 Dinslaken oder per Fax zu senden an 02855-5554 Rallyesekretariat 7

Bankverbindung: Dinslakener Automobil- und Motorsportfreunde Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe BLZ 352 510 00 Konto 430 122 622 IBAN DE79 3525 1000 0430 1226 22 BIC WELADED1DIN Der Nennungsschluss ist am 11.10.2015. Nachnennungen sind in begrenzter Anzahl möglich. Das Nenngeld für Nachnennungen beträgt 80.-. Der Veranstalter behält sich vor Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 6. Mannschaften Es können Mannschaften, bestehend aus mindestens drei und höchstens fünf Fahrzeugen eines Clubs oder einer Fahrergemeinschaft gebildet werden. Mannschaften werden nur gewertet, wenn mindestens drei Fahrzeuge einer Mannschaft das Ziel in Wertung erreichen. 9

7. Wertung und Wertungstabelle Sieger ist das Team mit der höchsten erreichten Zahl von Pluspunkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Touristische Fahrt Beantwortung einer Frage Erfüllen einer Geschicklichkeitsaufgabe Sonderkontrollen an nicht besetzten Punkten Sonderkontrollen an besetzten Punkten Gleichmäßigkeitsprüfungen 5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte 20 Punkte siehe Aushang Zum Wertungsausschluss führen: Verstöße gegen die StVO, die von der Polizei gemeldet werden grobe Verstöße gegen die Ausschreibung Beteiligung an einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall Nichterreichen eines Fahrtabschnittes innerhalb der festgesetzten Organisationszeit (einschließlich 30 Minuten Karenz) eigenmächtiges Ändern der Bordkarte 4 11

8. Veranstaltungsbeschreibung Die Oldtimerrallye ist eine touristische Fahrt ohne jegliche Zeitwertung in allen Fahrtabschnitten. Während der Fahrt sind motortouristische Aufgaben zu erfüllen, die rein auf die Geschicklichkeit der Fahrzeugbesatzung abzielen Es wird für die Fahrtteile eine Organisationszeit geben. Die StVO ist unbedingt einzuhalten. Die Fahrtunterlagen werden vom Veranstalter gestellt und den Teams am Start ausgehändigt. Die vorgegebene Fahrtstrecke ist einzuhalten und darf nicht abgekürzt werden. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 120km. Der Veranstaltung ist eine Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 20 km/h zugrunde gelegt. Der Start, sowie die Re-Starts vor oder nach einer Aufgabe erfolgen in Minutenabständen. Es werden nur befestigte (asphaltierte) Wege befahren. 13

9. Aufgabenstellung und Kartenmaterial Touristische Fahrt Die Vorgabe der Strecke erfolgt mittels kilometrierter und nicht kilometrierter Chinesenzeichen mit Erläuterung und Wegbeschreibung. Es werden Geschicklichkeitsaufgaben gestellt, die mit oder ohne Fahrzeug zu bewältigen sind. Kontrollstellen des Veranstalters sind durch SKs (Sonderkontrollzeichen) deutlich gekennzeichnet. Muster der SKs hängen am Start aus. Die Kontrollen und die weiteren Schilder befinden sich immer auf der rechten Fahrbahnseite der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Der Nachweis der absolvierten Aufgaben wird durch Helfer des Veranstalters (Sachrichter) in die Bordkarte eingetragen. Die Aufgaben haben keinen motorsportlichen Charakter. Alle Aufgaben werden in den Fahrtunterlagen oder von den jeweiligen Sachrichtern eindeutig erklärt. Ein Teil der Aufgaben wird nach der Kreiskarte Wesel (1:50.000) gefahren. 5 15

10. Klasseneinteilung Automobile (touristisch) (gemäß den Bestimmungen des ADAC-Nordrhein) Klasse I bis Baujahr 31.12.1930 Klasse II 01.01.1931 bis 31.12.1945 Klasse III 01.01.1946.bis 31.12.1960 Klasse IV 01.01.1961 bis 31.12.1970 Klasse V 01.01.1971 bis 31.12.1985 Klasse VI - Sonderklasse 01.01.1986 bis 31.12.1990 11. Rallyeschilder Der Veranstalter händigt jedem Team ein Rallyeschild aus. Dieses Schild muss während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. 12. Proteste Einsprüche und Proteste sind nicht zugelassen. Es entscheidet allein der Sachrichterentscheid und abschließend die Entscheidung des Organisationsleiters. Die Aufgaben müssen seitens des Veranstalters deutlich erklärt sein. 16

13. Haftungsausschluss Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, weitere mitfahrende Personen, Fahrzeughalterund -eigentümer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Mit Abgabe der Nennung erkennen sie den nachfolgenden Haftungsverzicht als verbindlich an und verzichten auf jegliche Regressansprüche gegen die nachfolgend genannten Personen oder Organisationen: Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die ADAC-Gaue, den Promoter / Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Eigentümer von befahrenen Privatgeländen, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, FahrerIn, BeifahrerIn gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 17

Es besteht eine Haftpflichtversicherung für lizenzfreie, durch den ADAC genehmigte Veranstaltungen aufgrund des Sportversicherungsvertrages zwischen der ARAG - Versicherungs-AG und der Sporthilfe e.v. im Landessportbund NV. 14. Leistungen des Veranstalters Es werden ein Frühstücksbuffet, ein Mittagsimbiss und ein Mahlzeit zum Abschluss angeboten. Jeder Fahrer erhält für sein Fahrzeug ein Rallyeschild und eine Metall- Erinnerungsplakette. Weitere Plaketten für Beifahrer können gegen Zahlung von 7,-- erworben werden. Es wird eine Nennbestätigung versendet. 15. Preise und Pokale Es werden Pokale vergeben für die bestplatzierten 30% der Starter in jeder Klasse (Fahrer und Beifahrer) das beste Damenteam das älteste Fahrzeug die weiteste Anreise die bestplatzierten 30% der genannten Mannschaften Sachpreise werden, soweit vorhanden, nach Maßgabe eventueller Sponsoren vergeben 7 19

16. Allgemeines Die Stadt Dinslaken hat im Innenstadtbereich eine Umweltzone eingerichtet: zugelassen sind dort Fahrzeuge mit grüner Plakette, H-Kennzeichen und rotem Sammlerkennzeichen 07. Eine Teilnahme an unserer Veranstaltung ohne erforderliche Kennzeichnung erfolgt auf eigenes Risiko. Jeder Fahrer hat selbst für eine Pappunterlage zu sorgen, die er bei längeren Aufenthalten unter den Motorraum seines Fahrzeugs legen muss, um die Umwelt zu schonen. Sollte eine Bestimmung dieser Ausschreibung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die Beteiligten werden dann eine Lösung finden, die dem Sinne der unwirksamen Vorschrift unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Veranstalters möglichst nahe kommt. Mit der Abgabe der Nennung erkennen sämtliche Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, weitere mitfahrende Personen, Fahrzeughalter- und -eigentümer) die Bestimmungen dieser Ausschreibung als verbindlich an. Dinslaken, im Juni 2015 Organisationsleiter Olaf Mertschoweit 1. Vorsitzender Michael Mittler 20

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