Entwicklung bei der Förderung von Biomasseheizwerken DI Dr. Christoph Walla Kommunalkredit Public Consulting GmbH 1
Umweltförderung (UFI) -Reform 2015 Neue externe Vorgaben o Neues EU-Umweltbeihilfenrecht (AGVO, De-minimis, Leitlinien) o Neue Allgemeine Rahmenrichtlinie (ARR) 2014 o Energieeffizienzgesetz (EEffG): Ausschluss der Kofinanzierung von Maßnahmen, die sich EVUs anrechnen lassen Wichtige (formale) Änderungen o Definition des Baubeginns, Mindeststandard für Förderungsantrag, Förderberechnung Umsetzung durch neue Informationsblätter o Seit 1.7.2015 2
Kostenerhöhungsprozess neu 3
Förderperiode 14-20 EU - STRUKTURFONDS 4
Mittelausstattung für die Umweltförderung Jährlicher nat. Zusagerahmen 70 Mio. Euro EFRE 14-20 66,8 Mio. Euro + 100 %! Projekte aus den Förderungsbereichen UFI: Energieeffizienz und erneuerbare Energien Kofinanzierungsschlüssel: EFRE : national 90:10 ELER 14-20 84,7 Mio. Euro + 23%! Projekte aus den Förderungsbereichen UFI: Bio Nahwärme, Wärmeverteilung (700 Proj., MEUR 52,5) klimaaktiv mobil KLI.EN: KEM-Investförderungen, PV in der Landwirtschaft Kofinanzierungsschlüssel: ELER : national 49,43 : 50,57 Gemeinden <30.000 Einwohner Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. 5
Förderungsangebot heute Biomasse-Nahwärmeanlagen, Biomasse - Kraft-Wärme-Kopplungen Wärmeverteilnetze zur großräumigen Wärmeversorgung Dritter, Erneuerung von Kesselanlagen, Erweiterung und Verdichtung von Fernwärmenetzen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen, die hydraulische Optimierung von Abnehmern Abwärmetransportleitungen Solare - Großanlagen 6
FÖRDERUNGSANGEBOT FÜR NEUE ANLAGEN 7
Biomasse - Nahwärmeanlagen Rahmenbedingungen für Biomasse-Nahwärmeanlagen Technische Voraussetzungen Maximale Förderung je Tonne bei den Abnehmern eingespartem CO 2 Mindestinvestition Jährliche Mindest- CO 2 Einsparung Standard-Förderungssatz Zuschlagsmöglichkeiten Gesamtnutzungsgrad >75% oder nachweisliche Erhöhung. Eine Netzrücklauftemperatur von maximal 55 C ist anzustreben. 900 Euro/Tonne 10.000 Euro 4 Tonnen 25 % der Förderungsbasis 30 % der Förderungsbasis bei EU-Kofinanzierung 5 % (max. 10.000 Euro) für EMAS zertifizierte Unternehmen 5 % Nachhaltigkeitszuschlag: Voraussetzung ist der Einsatz von mindestens 80 % regional aufgebrachtem Waldhackgut aus einem Einzugsbereich bis 50 km. 8
FÖRDERUNGSANGEBOT FÜR BESTEHENDE ANLAGEN 9
Staubfilter bei Biomasse-Kesselanlagen Förderungsaktion für frühzeitige Anpassung Novelle der FAV 01.04.2012 gibt strengere Grenzwerte und Übergangsfristen für bestehende Anlagen vor Förderungsangebot für die frühzeitige Anpassung von Biomasse-Kesselanlagen an die Grenzwerte der UFI (strenger als FAV) Förderungssätze nehmen über die Zeit ab Förderungsangebote laufen zwei Jahre vor Wirksamwerden der FAV- Grenzwertvorschriften aus (Einreichdatum zählt) Umsetzungszeit max. 6 Monate Fördersatz Thermische Nennleistung Einreichung bis 1.000 2.000 kw 2.000 5.000 kw 01.01.2016 20% 15% 01.01.2017 20% - 01.01.2018 15% - Grenzwert Staub [mg/nm 3 ] 1.000 < 2.000 kw 50 2.000 < 5.000 kw 20 ca. 470 betroffene Nahwärmeanlagen in Österreich 10
Verdichtung von Nahwärmenetzen seit 1.7.2016 Maßnahmen: Errichtung neuer Anschlüsse an ein bestehendes Nahwärmenetz. max. 25 Abnehmer keiner > 50 kw Leistungszeitraum max. 18 Monate Förderungssatz: Pauschale 62 Euro/kW (zusätzlicher Anschlussleistung) Max. 35 % der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten Einreichzeitraum: Pauschale Einzelanlagen nach Umsetzung (6 Monate) ab 1.7.2016 11
Wärmeverteilnetze Rahmenbedingungen für Biomasse-Nahwärmeanlagen Neu- und Ausbau Netzausbau, Netzverdichtung > 25 Abnehmer und/oder mind. eine Übergabestation > 50 kw Verdichtung Netzverdichtung 25 Abnehmer und/oder 50 kw max. Leistung je Übergabestation Technische Voraussetzungen Gesamtnutzungsgrad >75% oder nachweisliche Erhöhung. Es ist eine Reduktion der Netzrücklauftemperatur anzustreben. Maximale Förderung je Tonne bei den Abnehmern 1.350 Euro/Tonne Keine eingespartem CO 2 Mindestinvestition 10.000 Euro Keine Jährliche Mindest- CO 2 Einsparung 4 Tonnen Keine Standard-Förderungssatz Zuschlagsmöglichkeiten 25 % der Förderungsbasis 30 % der Förderungsbasis bei EU-Kofinanzierung Nachhaltigkeit (5%), EMAS (5%; < 10.000 Euro) Keine 62 Euro/kW zusätzlicher Anschlussleistung maximal 35 % der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten 12
Optimierung von Nahwärmeanlagen Technische Voraussetzungen Maximale Förderung je Tonne bei den Abnehmern eingespartem CO 2 Mindestinvestition Primärseitige Maßnahmen Reduktion des Strombedarfs Reduktion des Brennstoffeinsatzes Keine 10.000 Euro Sekundärseitige (verbraucherseitige) Maßnahmen Nachweisliche Erhöhung des Gesamtnutzungsgrades Reduktion der Netzrücklauftemperatur Jährliche Mindest- CO 2 Einsparung Keine Standard-Förderungssatz 15 % der Förderungsbasis 25 % der Förderungsbasis Zuschlagsmöglichkeiten Nachhaltigkeit (5%), EMAS (5%; < 10.000 Euro) 13
Abwärmeauskopplung - Transportleitung Vorstudie zu Abwärmequellen Erhöhte Förderungsobergrenze 4,5 Mio. EURO Trennung: Auskopplung Transportleitung -Verteilnetz www.waermeatlas.at 14
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