CAFM Pflichtenheft. Version 3.0. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH CSC Systems and Infrastructure Services

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CAFM Pflichtenheft Version 3.0 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH CSC Systems and Infrastructure Services

CSC Systems and Infrastructure Services CAFM Pflichtenheft V3.0 Autor: Birgit Gievers, SIS/MU zuletzt geändert/gespeichert: 12.03.2013 Anzahl Seiten: 15 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Am DFS-Campus 10 63225 Langen Tel. (06103) 707-0 Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unzulässig und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 2013 Druckdatum: 12.03.2013 Seite 2 von 15

CSC Systems and Infrastructure Services CAFM Pflichtenheft V3.0 Änderungsübersicht Version Datum Geänderte Seiten, Kapitel Bemerkungen Druckdatum: 12.03.2013 Seite 3 von 15

CSC Systems and Infrastructure Services CAFM Pflichtenheft V3.0 Inhalt 1 Grundsätzliches 6 1.1 Zweck des CAFM Pflichtenhefts 6 1.1.1 CAD-Daten 6 1.1.2 Sachdaten 6 1.2 Geltungsbereich 6 1.3 Ansprechpartner 6 1.4 Altbestände 7 1.5 Urheberrecht 7 1.6 Geheimhaltung 7 1.7 Zusätzliche Vereinbarungen 8 2 CAD Daten 9 2.1 Verzeichnis- und Dateistruktur 9 2.2 Dateibenennung / Kodierung 9 2.3 Dateiformate 9 2.4 Einheiten und Maßstäbe 9 2.5 Modell und Layout 10 2.6 Lokales Koordinatensystem, Referenzpunkt 10 2.7 Darstellungsstandards 10 2.7.1 Layer 11 2.7.2 Text- und Schriftfonts 11 2.7.3 Bemaßung 11 2.7.4 Linientypen, Farben und Schraffuren 11 2.7.5 Symbole und Blöcke 11 2.7.6 Externe Referenzen in Fachmodellen 11 2.7.7 Objekte aus Applikationen 12 2.7.8 Plotstile 12 2.7.9 Planelemente 12 2.7.9.1 Plankopf und Planrahmen 12 2.7.9.2 Legenden 12 2.8 Änderungen in Bestandsplänen 12 2.9 Bestandsqualität 13 2.9.1 Vollständigkeitsprüfung 13 Druckdatum: 12.03.2013 Seite 4 von 15

CSC Systems and Infrastructure Services CAFM Pflichtenheft V3.0 2.9.2 Prüfung auf Dateiebene 13 2.10 Datenaustausch / Übergabeumfang 13 2.10.1 Datenträger 14 2.10.2 Übergabeumfang 14 3 Sachdaten 15 Anlagen Anlage A Anlage B Anlage C Anlage D Layerliste Dateikodierung / Plantitel CAD-Projektinfo / Datenaustauschformular Umfang Datenaufnahme (CAFM Datenbank) Druckdatum: 12.03.2013 Seite 5 von 15

1 Grundsätzliches 1.1 Zweck des CAFM Pflichtenhefts Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (im folgenden DFS genannt) setzt zur Unterstützung ihrer Aufgaben im Facility Management ein CAFM-System bestehend aus einer CAD-Komponente (AutoCAD) und einer Datenbankkomponente ein. Inhalt und Struktur der zu liefernden Daten werden in diesem CAFM Pflichtenheft beschrieben. Ziel ist, einen einheitlichen, reibungslosen Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten zu erreichen und eine gleich bleibende, gut strukturierte Datenqualität zu gewährleisten. 1.1.1 CAD-Daten Grafische Informationen werden mit dem CAD-System AutoCAD in der jeweils aktuellen Version oder in der Vorversion dokumentiert. Für die CAD-Daten werden folgende Vorgaben gemacht: die Verzeichnis-, Datei- und Layernamen das Prinzip der Fachmodelle und Layouts die Darstellungsstandards die Planköpfe und Zeichnungsformate die Dateiformate 1.1.2 Sachdaten Zur Dokumentation der von der DFS genutzten und von SIS verantwortlich zu betreibenden Liegenschaften, Gebäuden und Anlagen wird eine Datenbank genutzt. Hier werden sowohl Leistungsmerkmale zu Anlagen wie z.b. USV, NEA, Klima als auch Flächendaten mit den zugewiesenen Nutzungsarten, Raumnummern, Bodenbelägen sowie Zuständigkeiten und Ansprechpartner vorgehalten und gepflegt. Die Datenbankanwendung wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Sachdaten werden folgende Vorgaben gemacht: die Orts- und Gebäudekennungen die Gewerke-, Anlagen- und Bauteiltypen die Anlagen- und Bauteilattribute Die Handhabung der Datenbankanwendung ist im Handbuch zur CAFM-Datenbank beschrieben. 1.2 Geltungsbereich Die Vorgaben im CAFM Pflichtenheft gelten sowohl für Neubaumaßnahmen als auch für Umbaumaßnahmen und technische Anlagen. 1.3 Ansprechpartner Um sicherzustellen, dass CAD- und Sachdaten in Übereinstimmung mit den Vorgaben erarbeitet werden und um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten, ist vom Auftragnehmer ein verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 6 von 15

1.4 Altbestände Werden seitens der DFS digitale Altbestände als Grundlage für Baumaßnahmen oder Bestandsaufnahmen zur Verfügung gestellt, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der Daten. Die Regelungen dieses Pflichtenheftes werden, wenn nicht anders vereinbart, dann nur auf die vom AN zu bearbeitenden Teile der Daten angewandt. 1.5 Urheberrecht Sofern in übergeordneten Verträgen (z.b. gem. HOAI) nicht oder nicht anderslautend geregelt gilt: I. Die DFS hat das Recht, die Unterlagen vom AN für die beauftragte Baumaßnahme zu nutzen und zu ändern. II. Die DFS ist berechtigt, Änderungen am urheberrechtlich geschützten Werk des AN vorzunehmen. Bei wesentlichen Änderungen ist diesem jedoch zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Falls sich der AN zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter z.b. Subplanern oder freien Mitarbeitern bedient, hat der AN vertraglich sicherzustellen, dass das vorgenannte Recht der DFS nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere hat sich der AN schriftlich von den Dritten bestätigen zu lassen, dass diese der freien Verwendung der Planung für das Bauwerk zustimmen. III. Die DFS darf Veröffentlichungen nur unter Namensangabe des AN vornehmen. Der AN muss für Veröffentlichungen die Einwilligung der DFS einholen; sie kann ihre Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern. IV. Die vorgenannten Punkte gelten auch, wenn das Auftragsverhältnis vorzeitig endet. 1.6 Geheimhaltung Sofern in übergeordneten Verträgen (z.b. gem. HOAI) nicht oder nicht anderslautend geregelt gilt: I. Der AN hat sicherzustellen, dass alle Personen, die vom AN mit der Erfüllung der aus dem Auftrag erwachsenden Leistungsverpflichtungen betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zum Datenschutz beachten und die aus dem Bereich der DFS erlangten Informationen, gleich welcher Art, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Die entsprechende Verpflichtung dieser Personen ist vom AN zeitgerecht vorzunehmen und der DFS auf Verlangen nachzuweisen. II. Der AN verpflichtet sich, alle Dateien sowie sämtliche auf Datenträgern bzw. in Geräten gespeicherte Daten, Informationen etc. ausschließlich im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistungen zu verwenden. III. Alle dem AN für die Leistungserbringung überlassenen Unterlagen, Dokumentationen, Dateien, Daten auf Datenträgern bzw. in Geräten gespeicherte Informationen etc. sowie eventuelle Vervielfältigungen sind der DFS unaufgefordert spätestens nach Erfüllung des Auftrags zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN ist ausgeschlossen. IV. Sofern der AN im Rahmen der Auftragserfüllung Geräte und / oder Komponenten austauscht, die von der DFS gespeicherte Daten beinhalten, ist er verpflichtet, diese Daten unverzüglich irreversibel zu löschen. Auf Verlangen der DFS wird der AN eine entsprechende Erklärung vorlegen. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 7 von 15

V. Die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und / oder Veröffentlichung aller aus dem Bereich der DFS erlangten Informationen auch teilweise oder auszugsweise ist dem AN nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der DFS gestattet. Im Falle der zustimmungspflichtigen Weitergabe an Unterauftragnehmer wird der AN die vorliegenden Bestimmungen in den relevanten Verträgen mit Unterauftragnehmern berücksichtigen. VI. Der AN wird die Unterlagen oder wesentliche Teile davon auch in abgewandelter Form Dritten nicht zugänglich machen, an Dritte nicht verkaufen oder an Dritte nicht übertragen, es sei denn, die DFS hat in einer Zusatzvereinbarung ausdrücklich zugestimmt. VII. Die oben genannten Verpflichtungen gelten über die Dauer der Beauftragung hinaus. Die DFS behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geheimhaltungs- / Datenschutzverpflichtung, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Desweiteren gelten die vorgenannten Punkte auch, wenn das Auftragsverhältnis vorzeitig endet. 1.7 Zusätzliche Vereinbarungen In diesem Pflichtenheft sind die allgemein verbindlichen Festlegungen beschrieben. Zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich durch den Auftragnehmer im Datenaustauschformular (siehe Anlage C) festgehalten werden. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 8 von 15

2 CAD Daten Als Grundprinzip gilt, dass jedes Gewerk / jeder Fachplaner für seine Daten eine eigene CAD Datei (Fachmodell) erstellt. Benötigt er CAD-Daten aus anderen Gewerken, so werden diese zur Information lediglich referenziert, damit gewährleistet ist, dass keine redundanten Daten gepflegt werden. Das Kopieren von Fachmodellen (auch teilweise) ist nicht erlaubt. Für jedes Geschoss und jede Projektion ist ebenfalls eine eigene CAD Datei zu erstellen. Die DFS stellt gewerkebezogene Vorlagendateien zur Verfügung. Sie können im Internet, im DFS FM-Portal heruntergeladen werden. 2.1 Verzeichnis- und Dateistruktur Das Einstiegsverzeichnis für alle zu übergebenden digitalen Zeichnungen ist das Gebäude. Prinzipiell werden alle Daten eines Gewerks in dem entsprechenden Gewerke- Verzeichnis abgelegt. Ausnahmen bilden die Datei mit den gewerke- und geschossübergreifenden Informationen wie Achsen und Schnittlinien, die für das gesamte Gebäude gelten so wie Blöcke und Legenden, die in einem eigenen Verzeichnis abgelegt werden. Die Verzeichnisstruktur kann ebenfalls vom DFS FM-Portal heruntergeladen werden. 2.2 Dateibenennung / Kodierung Alle Dateien sind über ein vorgegebenes Kodierungs-Schema zu bezeichnen. Der Dateiname besteht mindestens aus den Kurzzeichen für: Standort Gebäude Ebene Phase Projektion und Gewerk Optional kann der Fachinhalt und der Projektionsinhalt hinzugefügt werden. Der Aufbau der Kodierung ist in der Anlage B Dateikodierung / Plantitel beschrieben. Die beiden ersten Gliederungsstufen bezeichnen den Standort und das Gebäude der Baumaßnahme. Sie werden durch die DFS vorgegeben. Im Internet steht im DFS FM-Portal ein Dateinamengenerator zur Verfügung. 2.3 Dateiformate Als Format für CAD-Daten ist das Autodesk-DWG-Format verbindlich vorgeschrieben. 2.4 Einheiten und Maßstäbe Als Konstruktionseinheit wird Meter festgelegt, in Haustechnikplänen (HKL) ist auch Millimeter zulässig. Der Maßstab im Modellbereich ist 1:1. Ausgabemaßstäbe werden im Layout bestimmt. Die Konstruktionseinheit im Layout ist, wie allgemein üblich, Millimeter. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 9 von 15

2.5 Modell und Layout Begriff Modell Layout Erläuterung Alle gewerkebezogenen, geometrischen und alphanumerischen Informationen einer Zeichnung werden ausschließlich im Modellbereich erstellt. Zeichnungselemente wie Plankopf, Planrahmen, und Legenden sind grundsätzlich im Layout abzubilden. Abhängig vom verwendeten CAD System kann das Layout auch als Papierbereich oder Planzusammenstellung bezeichnet sein. Ist ein Layout systemtechnisch nicht möglich, sind die Zeichnungselemente auf den entsprechenden Layern im Modellbereich abzubilden. Planzusammenstellungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart, für den Hochbau im Maßstab 1:100 und für die technische Gebäudeausstattung im Maßstab 1:50. Ist es wegen der Größe eines Gebäudes nicht möglich ein Gesamtlayout im geforderten Maßstab zu erstellen, sind mehrere Teil-Layouts zu erstellen. Hierbei ist darauf zu achten, dass jeder Raum wenigstens einmal vollständig dargestellt ist. Unterschiedliche Planzusammenstellungen innerhalb einer Datei werden im Layout durch die Sichtbarkeit einzelner Layer im Ansichtsfenster gesteuert. Jedes Layout ist gemäß seinem Inhalt zu bezeichnen. Beispiele für Layout- Bezeichnungen finden sie in der Anlage B Dateikodierung / Plantitel. 2.6 Lokales Koordinatensystem, Referenzpunkt Für jedes Gebäude wird ein Referenzpunkt als Ursprung eines lokalen Koordinatensystems und Einfügepunkt für externe Referenzen festgelegt. Dieser Referenzpunkt liegt vorzugweise auf dem Schnittpunkt der Gebäudeachsen A und 1 oder auf einer markanten Gebäudekante, die in allen Geschossen gleich ist. Der Ursprung sollte generell im BKS auf den Koordinaten x/y/z = 0/0/0 liegen. Die Orientierung der X- und Y-Achsen darf nicht verändert werden, das heißt, das Modell darf nicht gedreht oder verschoben werden. Sollte es für eine Planausgabe erforderlich sein das Gebäude zu drehen, muss dies im Layout erfolgen, in AutoCAD z.b. über den Befehl mvsetup. 2.7 Darstellungsstandards Es sind die gültigen DIN-Normen und Richtlinien bezüglich der zeichnerischen Darstellung in den einzelnen Gewerken anzuwenden. Bei Widersprüchen zwischen diesen Richtlinien, den Auflagen von Behörden und Versorgungsunternehmen sowie den Vorgaben der DFS, ist die Ausführung der betroffenen Planinhalte abzustimmen und vom Auftragnehmer im Datenaustauschformular (Anlage C) zu protokollieren. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 10 von 15

2.7.1 Layer Generell ist die vorgegebene Layerstruktur (Anlage A Layerliste) der DFS bei der Übergabe der digitalen Pläne in allen relevanten Leistungsphasen insbesondere bei der Übergabe der Bestandsdokumentation einzuhalten. Sollte es nötig sein, andere als von der DFS zugelassene Layer zu verwenden, ist zu jedem Datenaustausch eine Liste der verwendeten Layer mit erklärender Beschreibung beizufügen. Layer die für eine weitergehende Differenzierung erforderlich sind sollten aber mit dem vorgegebenen Layernamen der DFS beginnen, z.b. Ba_wand_Abbruch, Ba_wand_Neu, L_anlage_Anlage1. 2.7.2 Text- und Schriftfonts In AutoCAD ist als Standardtextstil die Schriftart ARIAL mit einer Höhe von 0 und einem Breitenfaktor von 1 einzustellen. Die von der DFS vorgegebenen und in den Vorlagedateien verwendeten Textstile dürfen nicht verändert werden. Weitere Textstile sind zulässig, jedoch ausschließlich mit der Schriftart ARIAL. 2.7.3 Bemaßung Die Bemaßung muss das Ergebnis einer konstruierten Zeichnung sein und sich assoziativ zum Bauteil verhalten. Abweichungen zwischen Modell und Bemaßung durch Maßtextüberschreibung sind nicht zulässig. Das Maßbegrenzungssymbol ist ein Schrägstrich unter 45, als Dezimaltrennzeichen ist der Punkt zu bevorzugen. Sofern möglich, sind die Bemaßungsstile aus den Vorlagedateien der DFS zu verwenden. 2.7.4 Linientypen, Farben und Schraffuren Die zu verwendenden Linientypen, Farben und Schraffurmuster sind überwiegend in der Layerstruktur, bezogen auf die einzelnen Layer, geregelt. Als Eigenschaft von Linientypen und Layerfarben ist von Layer zu verwenden. Schraffuren müssen als zusammenhängendes Objekt ausgebildet sein und dürfen nicht in einzelne Linien aufgelöst werden. 2.7.5 Symbole und Blöcke Symbole sind als komplette Objekte (Block) zu verwenden, sie dürfen nicht in einzelne Linien zerlegt sein. Bei der Erzeugung von Blöcken ist folgendes zu beachten: Blöcke werden generell auf dem Layer 0 erzeugt und entsprechend dem Inhalt auf dem zugehörigen Layer eingefügt. Blöcke dürfen nicht geschachtelt sein und Blöcke mit Attributen dürfen nicht gespiegelt eingefügt werden. Bei der Übergabe der Bestandsdokumentation ist eine Liste der verwendeten Blöcke mit dem Blocknamen, der Klartextbezeichnung und den zum Block gehörenden Attributen (falls vorhanden) beizufügen. 2.7.6 Externe Referenzen in Fachmodellen In allen Fachmodellen werden der Hochbauplan und/oder andere geeignete Fachmodelle als externe Referenz eingebunden. Dabei muss die Option Auflage gewählt werden. Der Pfad muss relativ sein. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 11 von 15

Referenzierte Fachmodelle werden auf vorgegebenen Layern eingefügt und, sofern es sich nicht um Pixelbilder handelt, im Referenzmanager umbenannt. Jedem Referenznamen wird ein z vorangestellt, damit die referenzierten Layer am Ende der Layerliste erscheinen. XRefs werden immer über feste Koordinaten eingefügt, in der Regel 0,0,0. 2.7.7 Objekte aus Applikationen 2.7.8 Plotstile Bei der Verwendung von CAD-Applikationen durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein, dass die gelieferten Daten mit der beim Auftraggeber vorhanden Software einwandfrei gelesen und bearbeitet werden können. Enthalten die mit Applikationen erstellten Zeichnungen ARX-Objekte, muss der entsprechende Object- Enabler vom Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich ist bei der Übergabe der Bestandsdokumentation eine Datei zu liefern, in der diese Objekte in AutoCAD-Blöcke aufgelöst sind. Um einheitliche Ausgaben beim Plotten zu erzielen, sind die Plotstiltabellen anhand von CTB-Dateien zu übergeben. 2.7.9 Planelemente 2.7.9.1 Plankopf und Planrahmen Planköpfe werden im Layout als Block auf dem vordefinierten Layer eingefügt. Es sind die Planköpfe der DFS zu verwenden. Sie stehen im DFS FM-Portal zum Download zur Verfügung. Einträge im Plankopf erfolgen über das Ausfüllen eines Attributs-Blocks. Dieser Block darf nicht in Text aufgelöst werden. Die Attribute des Plankopfs sind komplett auszufüllen. Die Planrahmen werden ebenfalls im Layout als Block auf dem vordefinierten Layer eingefügt. Es sind DIN-Formate zu verwenden, Überlängen sind möglich. 2.7.9.2 Legenden Legenden werden als eigenständige Dateien abgelegt und als externe Referenz auf eigenen Layern, mit relativem Pfad im Layout in die Zeichnung eingefügt. 2.8 Änderungen in Bestandsplänen Sind im Zuge von Baumaßnahmen Änderungen in Bestandsplänen erforderlich, muss der Auftragnehmer die CAD Pläne so gestalten und fortschreiben, dass sie nach Beendigung der Baumaßnahme problemlos in die Bestandsdaten der DFS eingearbeitet werden können. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten: Alle zur Erstellung der Revisionsunterlagen benötigten Pläne sind bei der DFS anzufordern. Das Löschen von Planinhalten ist nicht erlaubt. Die Layervorgaben der DFS sind einzuhalten. Als Zusatz zu den vorgegebenen Bezeichnungen ist _neu bzw. _abbruch anzuhängen, damit eine eindeutige Identifizierung der Änderungen möglich ist. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 12 von 15

Es dürfen keine eigenen Symbole verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um Symbole, die in der Zeichnung noch nicht vorhanden sind. Im Plan vorhandene Symbole und Blöcke sind weiter zu verwenden. 2.9 Bestandsqualität Die Qualität der zu liefernden Daten muss inhaltlich der gebauten Realität entsprechen. Grafische Inhalte, die lediglich dem Planungsablauf und der Ausführung dienen, wie Positionsnummern, Ausführungs- und Demontagehinweise usw. müssen entfernt werden. Ein Bestandsplan enthält keinen Änderungsindex. Das Plandatum entspricht dem Stand der letzten Änderung, d. h. der Überarbeitung zum Bestandsplan. Die CAD-Dateien sind vor der Abgabe gemäß den nachfolgenden Listen zu prüfen und zu bereinigen. 2.9.1 Vollständigkeitsprüfung sind alle Grundrisse vorhanden sind alle Ansichten vorhanden sind alle Schnitte vorhanden sind alle Schemata vorhanden sind alle Begleitdokumente vorhanden (referenzierte Pläne oder Bilddateien, Legenden, verwendete Plotstiltabellen, sonstige Dokumente z.b. Tabellen) 2.9.2 Prüfung auf Dateiebene ist der Dateiname korrekt ist der Konstruktionsmaßstab korrekt sind die Layernamen korrekt sind die Zeichnungselemente auf dem richtigen Layer enthält jeder Plan mindestens ein plotfähiges Layout sind die Layouts richtig bezeichnet und enthalten sie die korrekte Layerschaltung sind die Blöcke unverschachtelt und ohne Spiegelung eingefügt sind die notwendigen externen Referenzen vorhanden, richtig benannt, als Auflage und mit relativem Pfad eingefügt sind notwendige Pixelbilder vorhanden und mit relativem Pfad eingefügt sind die Attribute der Plankopfbeschriftungen richtig und vollständig ausgefüllt ist die Schriftart ARIAL wurden überflüssige Planinhalte entfernt wurde der Plan geprüft (AutoCAD Werkzeug: Dienstprogramme / Prüfung) wurde der Plan bereinigt 2.10 Datenaustausch / Übergabeumfang Die Übergabe der digitalen Bestandsdaten erfolgt 1-fach auf CD oder DVD. Für den Datenaustausch innerhalb der Leistungsphasen sind außerdem email (nur verschlüsselt) und Web-Server zugelassen. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 13 von 15

2.10.1 Datenträger Datenträger (CD oder DVD) müssen virenfrei und dauerhaft, klar lesbar, beschriftet sein. Die Beschriftung enthält mindestens den Standort das Gebäude die Bezeichnung der Baumaßnahme das Gewerk die Firma den Stand (Datum) 2.10.2 Übergabeumfang Zum Umfang der Bestandsdaten gehören die CAD Pläne als DWG die dazugehörigen Layouts als PDF + PLT ergänzende, systemspezifische Layerlisten Blocklisten inkl. der im Block enthaltenen Attribute Plotstiltabellen (optional; wenn alle Planinhalte mit Farben und Linientypen von Layer sind, ist die Plotstiltabelle nicht erforderlich) Druckdatum: 12.03.2013 Seite 14 von 15

3 Sachdaten Art und Umfang der aufzunehmenden Daten entnehmen sie bitte der Anlage D Umfang Datenaufnahme (CAFM Datenbank), sie steht im DFS FM-Portal zum Download zur Verfügung. Für jeden Anlagen- und Bauteiltyp gibt es eine unterschiedliche Anzahl auszufüllender Attribute. Eine Aufstellung hierüber kann bei der DFS angefordert werden. Die Datenbankanwendung wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Handhabung der Datenbankanwendung ist im Handbuch zur CAFM-Datenbank beschrieben. Druckdatum: 12.03.2013 Seite 15 von 15