Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Lieferanten 3/7

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Transkript:

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Lieferanten 3/7

2 Merkblatt - für lieferanten Was sind Lieferanten? Lieferanten sind Betriebe oder Betriebsstätten, die nachhaltige Biomasse, Biokraftstoffe oder flüssige Biomasse an den jeweils nächsten Empfänger tatsächlich liefern. Beim Transport von nachhaltiger Biomasse werden zwei Arten von Lieferanten unterschieden: 1. Lieferanten vor der letzten Schnittstelle: Sie liefern die tatsächlich angebaute Biomasse von Anbaubetrieben über Ersterfasser bis zur letzten Schnittstelle, an den jeweils nächsten Empfänger. 2. Lieferanten nach der letzten Schnittstelle: Sie liefern flüssige Biomasse bzw. Biokraftstoffe von der letzten Schnittstelle zu den Anlagenbetreibern bzw. Nachweispflichtigen, an den jeweils nächsten Empfänger. Lieferanten sind selber keine Schnittstelle, unterliegen aber den Anforderungen eines von der BLE anerkannten Zertifizierungssystems, soweit sie nicht der hauptzollamtlichen Überwachung unterstehen. Lieferanten nach der letzten Schnittstelle, die Biokraftstoffe transportieren, werden in Deutschland von den Hauptzollämtern überwacht. In diesem Fall müssen sie sich keinem Zertifizierungssystem anschließen.

Merkblatt - für lieferanten 3 Wie kann nachhaltige Biomasse bei den Lieferanten dokumentiert werden? Aufgabe Lieferanten vor der letzten Schnittstelle Lieferanten nach der letzten Schnittstelle Rückverfolgung im Betrieb: Internes Massenbilanzsystem Eingang und Ausgang von nachhaltiger Biomasse, flüssiger Biomasse und Biokraftstoffe mit Dokumentation der Daten vom vor- bzw. nachgelagerten Betrieb Art und Menge der nachhaltigen Biomasse, flüssiger Biomasse und Biokraftstoffe Registriernummer des Zertifikates der vor- / nachgelagerten Schnittstelle Für die Nachhaltigkeit verantwortliche Person im Betrieb bzw. in der Betriebsstätte Berechnung der Treibhausgas-emissionen Kraftstoffverbrauch und sonstiger Energieverbrauch Zurückgelegte Kilometer (beladen mit nachhaltiger Biomasse und Leerfahrten) Menge der transportierten Biomasse Lieferung nur im Nachhaltigkeitsnachweis / Nachhaltigkeits- Teilnachweis angegebenen Rahmen

4 Merkblatt - für lieferanten Aufgabe Lieferanten vor der letzten Schnittstelle Lieferanten nach der letzten Schnittstelle Teilung, Vermischung oder Weitergabe Vermischung ist möglich Saldierung ist nur möglich, wenn die festgelegten Emissionswerte für die Herstellung verwandt wurden. Bei Teilung, Zusammenfassung oder Weitergabe von flüssiger Biomasse bzw. Biokraftstoffen: Beantragung eines Nachhaltigkeits-Teilnachweises über die BLE Web- Anwendung (nabisy) Hierfür müssen Lieferanten einen Zugang beantragen! im Strombereich an EEG- Anlagenbetreiber im Kraftstoffbereich an Nachweispflichtige Weitergabe von Aufzeichnungen und Dokumenten Weitergabe relevanter Daten an die nachgelagerten Betriebe und Betriebsstätten sowie Schnittstellen zur Berechnung der entstandenen THG- Emissionen Nachhaltigkeitsnachweis / Nachhaltigkeits- Teilnachweis Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen bei Ablieferung an den EEG- Anlagenbetreiber Nachhaltigkeitsnachweis / Nachhaltigkeits- Teilnachweis Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen bei Ablieferung an den Nachweispflichtigen

Merkblatt - für lieferanten 5 Wie oft werden Lieferanten kontrolliert? Lieferanten, die selbst keine Schnittstellen sind, werden stichprobenartig von Zertifizierungsstellen nach den Vorgaben eines Zertifizierungssystem kontrolliert. Im Kraftstoffbereich werden die Lieferanten nach der letzten Schnittstelle aus Gründen der steuerlichen Überwachung von den Hauptzollämtern geprüft. Wo erhält man weiterführende Informationen? Lieferanten erhalten konkrete Informationen von ihnen vorgelagerten Schnittstellen oder den von der BLE anerkannten Zertifizierungssystemen bzw. Zertifizierungsstellen, die diese nutzen. Weitere allgemeine Informationen zur nachhaltigen Biomasseherstellung sind im Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung der BLE oder auf der Internetseite www.ble.de unter Kontrolle und Zulassung / Nachhaltige Biomasseherstellung zu finden. Informationen zur Web-Anwendung der BLE sind in dem Handbuch zur Web-Anwendung Nachhaltige Biomasse Systeme Nabisy und auf der Internetseite www.nabisy.ble.de zu finden.

Herausgeberin/Bezugsquelle Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Telefon: 02 28 99 68 45-2550 (Allgemeine Informationen) Telefon: 02 28 99 68 45-2500 (Informationen zur Web-Anwendung Nabisy) Fax: 02 28 68 45-3040 E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de (Allgemeine Informationen) E-Mail: nabisy@ble.de (Informationen zur Web-Anwendung Nabisy) Internet: www.ble.de Redaktion Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 412 - Anerkennungs- und Akkreditierungsfragen, Nachhaltige Herstellung von Biomasse, Energiepflanzen Gestaltung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Pressestelle Druck MKL Druck GmbH & Co. KG, Ostbevern/W Foto/Bildnachweis Mikael Damkier, Rob Bouwman, Miredi - Fotolia.com Stand Juli 2010