Nachhaltigkeitsverordnungen - Betroffenheit der Biogaserzeugung

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1 Nachhaltigkeitsverordnungen - Betroffenheit der Biogaserzeugung Gemeinschaftsveranstaltung zum Thema Biogas am in der LLFG Bernburg-Strenzfeld Biogasanlage der Agrargenossenschaft Theuma-Neuensalz

2 Gliederung Vorbemerkung zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung 1. Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union gemäß RL 2009/28/EG vom zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 2. Stand der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit in Deutschland 3. Einzuhaltende Nachhaltigkeitsanforderungen 4. Treibhausgas-Minderungspotenzial 5. Zertifizierungsverfahren 6. Übergangsregelungen 7. Was erwartet die Landwirtschaftsbetriebe? 8. Offene Fragen 9. Zusammenfassung März 2010 Martina Marx Biogasanlage der IES Großenhain

3 Vorbemerkung: Die Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag die Weichen für r den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestellt. Das EEG und die Biogaserzeugung betreffen u. a. insbesondere folgende Punkte: Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden; Planungssicherheit für bestehende Anlagen erhalten Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen wird zurückgenommen. Stärkere Wichtung organischer Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen bei der Biomasseverstromung. Vorlage eines EEG-Erfahrungsberichtes im Drei-Jahres-Rhythmus; Verbesserung der Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im EE-Wärme-Gesetz. International wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung für die gesamte Biomasse (Kraftstoffe, Stromproduktion, Lebens- und Futtermittel). Innerhalb der EU erfolgt die Anerkennung der CC-Regelungen! März 2010 Martina Marx

4 Fortsetzung zum KoalV: Verstärkte Verwertung biogener Abfälle; die abfallrechtlichen Regelungen sollen übersichtlicher und die technischen Standards einfacher, klarer und eindeutiger werden. Das Bundeswaldgesetz wird novelliert (z. B. Definition von Kurzumtriebsplantagen). Erhalt der Vielfalt der ländlichen Räume und Förderung deren Stärken und Wirtschaftskraft; Gemeinschaftsaufgaben zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Agrarstruktur ausbauen und verstärkt gemeinsam zielorientiert einsetzen. Optimierung von fossilen Antriebstechnologien und die Förderung von innovativen Biokraftstoffen. Gewährleistung stabiler steuerlicher Rahmenbedingungen. Biogasanlage der Agrargenossenschaft Theuma-Neuensalz März 2010 Martina Marx

5 1. Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union in der RL 2009/28/EG vom zur Förderung F der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Gegenstand und Anwendungsbereich: 1. Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen. 2. Festlegung verbindlicher Ziele für den Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen (2020: 20 %) und für den Biokraftstoffanteil (2020: 10 %) in der EU. 3. Aufstellen von Regeln für statistische Transfers zwischen den Mitgliedsstaaten, Herkunftsnachweise, administrative Verfahren, Berichtspflichten etc. 4. Festlegung von Kriterien für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen. Die RL 2009/28/EG wurde am veröffentlicht. Mitgliedstaaten müssen die RL bis in nationales Recht umgesetzt haben. Deutschland ist bislang der einzigste Mitgliedstaat, der die Vorgaben bereits umgesetzt hat! März 2010 Martina Marx

6 2. Stand der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit in Dtl. a) Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seit in Kraft Ermächtigungsgrundlage? 64 des EEG Anwendungsbereich? Anspruch auf Vergütung von Strom aus Biomasse besteht nur, wenn nachweislich: beim Anbau der eingesetzten Biomasse bestimmte Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und zum Schutz natürlicher Lebensräume beachtet wurden, bei der Erzeugung des Stroms eine bestimmte THG-Minderung erreicht wird. BioSt-NachV gilt für flüssige Biomasse, die nach dem EEG zur Erzeugung von Strom eingesetzt wird, mit Ausnahme flüssiger Biomasse, die nur zur Anfahr-, Zünd- oder Stützfeuerung eingesetzt wird. Flüssige Biomasse ist Biomasse gemäß Biomasseverordnung vom (geändert 2005), die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Brenn- oder Feuerraum flüssig ist. Fazit: März 2010 Martina Marx Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung findet keine Anwendung auf Biogaserzeugung!

7 b) Biokraftstoff-Nachhaltigkeits- verordnung (Biokraft-NachV) Seit in Kraft. Ermächtigungsgrundlage? Anwendungsbereich? 66des Energiesteuergesetzes (geändert durch Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom ). Energieerzeugnisse sind nur dann als Biokraftstoffe anzuerkennen, wenn: bei der Erzeugung der eingesetzten Biomasse nachweislich bestimmte Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden und das Energieerzeugnis ein bestimmtes CO 2 - Verminderungspotenzial aufweist März 2010 Martina Marx Daraus folgt: Verordnung gilt für f r die: gesetzliche Verpflichtung nach Bundes- ImmissionsschutzG (vgl. 37), innerhalb eines Jahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen, Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach 50 des Energiesteuergesetzes. Biogasanlagenbetreiber müssen Nachhal- tigkeitsnachweise erbringen, wenn das erzeugte Biogas als Kraftstoff verwendet werden soll.

8 Aktueller Stand zu den Verordnungen: Die Verwaltungsvorschrift für f r die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ist seit dem in Kraft. VwV macht Vorgaben, wie die Regelungen der Nachhaltigkeitsverordnung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Wirtschaft umzusetzen sind. VwV für Biokraft-NachhV tritt vorauss. Ende März in Kraft. Der Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung (veröffentlicht im Januar 2010): informiert umfassend über die Anforderungen einer nachhaltigen Biomasseerzeugung, zeigt die Aufgabe der einzelnen Wirtschaftsbeteiligten und deren Zusammenspiel auf, verdeutlicht die staatlichen Kontrollverfahren. Die Web-Anwendung nabisy zum Abgleich von Nachhaltigkeitsnachweisen und zur Ausstellung von Nachhaltigkeits-Teilnachweisen ist freigeschaltet. Der Leitfaden wurde am veröffentlicht. Muster und Vordrucke (Antrag auf Zertifizierungsstelle, Antrag auf Zertifizierungssystem, Anlagenregister, Bescheinigung Umweltgutachter, Zertifikat, Antrag auf Zugang zur Web- Anwendung nabisy sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar: Kontrolle Zulassung/05 NachhaltigeBiomasseherstellung/Nachh altigebiomasseherstellung node.html? nnn=true März 2010 Martina Marx

9 3. Einzuhaltende Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung 3 Anerkennung von Biokraftstoffen Biokraftstoffe werden auf die Quotenverpflichtung gem. BundesimmissionsschutzG und auf die Steuerentlastungsfähigkeit gem. EnergiesteuerG nur angerechnet: wenn: 1. die Anforderungen a) an den Schutz natürlicher Lebensräume nach den 4 bis 6 und b) eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung nach 7 erfüllt werden, 2. die eingesetzte Biomasse bzw. die Biokraftstoffe das geforderte Treibhausgas- Minderungspotenzial nach 8 aufweisen und 3. über ein Massenbilanzsystem die Rückverfolgbarkeit R der Biomasse sichergestellt werden kann März 2010 Martina Marx

10 Geschützte Flächen ( ( 4 bis 6) Biomasseanbau ist auf folgenden Flächen untersagt: Flächen mit einem hohen Wert für f r die biologische Vielfalt Primärwälder und andere bewaldete Flächen, gem. Gesetz oder von der zuständigen Behörde ausgewiesene Flächen, die Naturschutzzwecken dienen (Ausnahme: Anbau steht Naturschutzzweck nicht entgegen), Grünland mit großer biologischer Vielfalt (gilt auch für künstlich geschaffenes GL, ausgenommen ist Biomasseanbau, der der GL-Erhaltung dient). Flächen mit hohem ober- oder unterirdischem Kohlenstoffbestand Feuchtgebiete, kontinuierlich bewaldete Gebiete. Torfmoorflächen wenn Anbau und Ernte Flächenentwässerung erfordert haben. Für r alle Flächen gilt Referenzzeitpunkt: 01. Januar März 2010 Martina Marx

11 7 Nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung Der Anbau von Biomasse zum Zweck der Herstellung flüssiger Biomasse bzw. Kraftstoffen muss innerhalb der EU gemäß den Bestimmungen der VO (EG) 73/2009 erfolgen und im Einklang mit den Mindestanforderungen an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand stehen. Daraus folgt: Für Europa sind Cross-Compliance Regelungen und Vorgaben zur guten fachlichen Praxis maßgeblich. Anforderungen sind erfüllt, wenn Direktzahlungen und/oder Beihilfen für flächenbezogene Maßnahmen bezogen werden. Wird Biomasse außerhalb der EU erzeugt, muss ein vergleichbarer Standard zur Anwendung kommen März 2010 Martina Marx

12 4. Treibhausgas-Minderungspotenzial Gem. 8 der Biokraft-NachV müssen die Biokraftstoffe folgendes Treibhausgas- Minderungspotenzial mit Bezug auf den jeweiligen Vergleichswert für Fossilbrennstoffe aufweisen: 1. mindestens 35 % THG-Minderung nach Umsetzung der Verordnungen, 2. mindestens 50 % THG-Minderung ab 2017, 3. mindestens 60 % THG-Minderung ab 2018 für flüssige Biobrennstoffe bzw. Biokraftstoffe, die in Anlagen erzeugt werden, die ab Januar 2017 ihre Produktion aufgenommen haben. Biokraftstoffe, die in Anlagen erzeugt werden, die vor dem in Betrieb genommen wurden, müssen m das THG-Minderungspotenzial von 35 % erst ab einhalten. Voraussetzungen für f r die Anwendung der THG-Standardwerte (Default-Werte) nach Anlage 2: Biomasse stammt aus Drittlandimporten, Biomasse stammt aus deutscher Produktion (Anwendung nur bis 12/2010 möglich) März 2010 Martina Marx

13 Erreichte THG-Minderung [in %] bei der Herstellung von Biogas als Kraftstoff gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 83,8 g CO 2 /MJ gem. Biokraft-NachV Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas Biogas Biogas aus aus Energiepflanzen?? Energiepflanzen?? 73 % 82 % 81 % März 2010 Martina Marx

14 5. Zertifizierungsverfahren Die BLE ist in Deutschland zuständige Behörde für f r das Zertifizierungsverfahren und übernimmt u. a. folgende Aufgaben: Anerkennung von Zertifizierungssystemen Zertifizierungssysteme stellen Einhaltung der VO auf allen Prozessstufen (Anbau, Transport, Herstellung) sicher, enthalten Standards zur näheren Bestimmung der Anforderungen gem. 4-9, zum Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen und zur Nachweiskontrolle. Auch international anerkannte Zertifikate gelten als anerkannt, wenn sie gem. der RL 2009/28/EG bestätigt tigt sind. Anerkennung von Zertifizierungsstellen Zertifizierungsstellen sind unabhängige natürliche und juristische Personen die in einem anerkannten Zertifizierungssystem: Zertifikate ausstellen, die Erfüllung der Anforderungen nach dieser Verordnung durch Betriebe, Schnittstellen und Lieferanten, die die Vorgaben eines Zertifizierungssystems anwenden, kontrollieren, Ein Verzeichnis aller Schnittstellen führen, denen sie Zertifikate ausgestellt haben März 2010 Martina Marx

15 Anmerkung: Gegenwärtig wird von Verbänden ebenfalls ein Zertifizierungssystem erarbeitet März 2010 Martina Marx

16 Schnittstellen erhalten ein Zertifikat, wenn: sie die Anforderungen mindestens eines Zertifizierungssystems erfüllen, die Herkunft der Biomasse vom Anbau bis zur Schnittstelle mit einem Massenbilanzsystem nachgewiesen haben, sie sicherstellen können, dass alle Betriebe, die mit der Herstellung oder Lieferung befassten Betriebe, die nicht selbst Schnittstelle sind, die Anforderung des Zertifizierungssystems erfüllen, sie folgende Dokumentationen führen: zur Erfüllung der Anforderungen gem. 4 bis 7, über die Menge und die Art der eingesetzten Biomasse, den Ort des Anbaus der Biomasse (als Polygonzug in geografischen Koordinaten mit einer Genauigkeit von 20 m für f r jeden Einzelpunkt)!! über die THG-Emissionen des vorgelagerten Bereichs. Diese Forderung geht allerdings über eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben hinaus! die Erfüllung genannter Anforderungen von der Zertifizierungsstelle kontrolliert wurde März 2010 Martina Marx

17 Weg der Biomasse Herstellung Lieferung Verwendung Landwirtschaftlicher Betrieb Ölmühle Raffinerie Lieferant Lieferant Ersterfasser EEG- Anlage Zertifizierung, Überwachung (Schnittstellen, Betriebe und Lieferanten) Nachhaltigkeitsanforderungen 1. Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen 2. Treibhausgaseinsparung von mind. 35 % 3. Herkunftsnachweis nach Massenbilanzsystem Konkretisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch Zertifizierungssysteme Registrierung Nachhaltigkeitsnachweis Anerkennung, Überwachung Registernachweis Netzbetreiber Nachhaltigkeitsnachweis Zertifizierungsstellen Anerkennung Überwachung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Anlagenregister und Datenbank für Nachhaltigkeits-Teilnachweise Nur die letzte Schnittstelle in einer Wertschöpfungskette darf Nachhaltigkeitsnachweis ausstellen. Dieser begleitet die Lieferung bis zum Anlagenbetreiber. Quelle: BMELV März 2010 Martina Marx

18 6. Übergangsbestimmungen 70 der Biokraft-NachV VO ist nicht auf Biokraftstoffe anzuwenden, die vor dem in den Verkehr gebracht werden. Bei Biokraftstoffen, die zwischen und in Verkehr gebracht werden, gelten die Anforderungen nach 3 (Anerkennung von Biokraftstoffen) als erfüllt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Biomasse vor dem geerntet wurde. THG-Standardwerte für den Anbau können bis angewendet werden. Vereinfachtes Verfahren bzgl. Massenbilanzsystem ( 17). Bis zum kann die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch eine Bescheinigung des Umweltgutachters belegt werden, nachzuweisen sind: Einhaltung der Anforderungen nach 4 bis 6, Dokumentation entsprechend Massenbilanzsystem, Energiegehalt der Biokraftstoffmenge, Angabe des THG-Minderungspotenzials bzw. der THG-Emissionen für die einzelnen Prozessschritte März 2010 Martina Marx

19 7. Was erwartet die Landwirtschaftsbetriebe? Zertifizierungsstellen kontrollieren jährlich 5 % der von den Schnittstellen benannten Betriebe, in denen Biomasse zum Zweck der Herstellung von Biokraftstoffen angebaut wird. Jährlich müssen aber auch 3 % der Betriebe kontrolliert werden, die Direktzahlungen nach der VO (EG) 73/2009 erhalten zusätzliche Kontrollen?! Zusätzlicher bürokratischer Aufwand?? Nachweisführung und Dokumentationspflichten. Der Verband ufop empfiehlt, die gesamte bisherige Ackerfläche für die nachhaltige Biomasseerzeugung zu dokumentieren. Aber: Mit welchen Kosten gehen die zu erbringenden Nachweise bzw. Zertifikate einher?? Biogasanlage Diera Selbsterklärung des Landwirtschaftsbetriebes zur Nachhaltigkeit der erzeugten Biomasse ist erforderlich März 2010 Martina Marx

20 Selbsterklärung rung Was verbirgt sich dahinter? Der landwirtschaftliche Betrieb bestätigt tigt durch Ankreuzen folgende Punkte: Die Biomasse stammt von Ackerflächen, die bereits vor dem Ackerflächen waren. Sie stammt ferner nicht von schützenswerten Flächen ( 4 bis 6 der NachhV), die nach dem in AL umgewandelt wurden. Die Biomasse stammt von Flächen innerhalb von Schutzgebieten mit erlaubten Bewirtschaftungstätigkeiten. Die Schutzgebietsauflagen werden eingehalten. Als Empfänger von Direktzahlungen unterfalle ich Cross Compliance. Die Biomasse erfüllt somit die Anforderungen an die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ( 7 und 51 der NachhV). Ich habe im vergangenen Kalenderjahr am EU-Direktzahlungsverfahren teilgenommen. Der Beihilfebescheid liegt vor. Ich habe/werde in diesem Kalenderjahr einen Beihilfeantrag gestellt/stellen. Die Dokumentation über den Ort des Anbaus der Biomasse (Nachweis mittels Polygonzug nach 26 NachhV oder vergleichbarer Flächennachweise über Feldblöcke, Flurstücke oder Schläge). liegt bei mir vor und ist jederzeit einsehbar, liegt beim Ersterfasser der von mir gelieferten Biomasse vor. Für die Berechnung der THG-Bilanzierung soll der Standardwert verwendet werden ( 8 und Anlage 2 der NachhV) März 2010 Martina Marx Quelle: Leitfaden nachhaltige Biomasseherstellung (BLE)

21 8. Offene Fragen Bislang ist nur ISCC als Zertifizierungssystem zugelassen Reicht die Zeit für Zertifizierung sämtlicher Schnittstellen im In- und Ausland bis zum aus? Was ist unter dem Begriff Grünland mit hoher biologischer Vielfalt zu verstehen? Lt. Auskunft des BMELV wird KOM-Vorschlag erwartet, aber wann und mit welchem Inhalt? Unter welchen Voraussetzungen kann Biomasse von kohlenstoffreichen Flächen genutzt werden? Kriterien für nachhaltige Waldbewirtschaftung?? Welches Kartenmaterial liegt vor? Können zeitnah weltweit so genannte no go-areas identifiziert werden? Bislang liegen keine Standardwerte (Default-Werte) für z. B. Roggen und Triticale zur Bioethanolherstellung sowie falls Biogas als Biokraftstoff verwendet werden soll - für Energiepflanzen zur Biogaserzeugung vor Müssen für diese Kulturen bereits in 2010 die tatsächlichen Werte berechnet werden (= Schlechterstellung!!)? Wie werden dezentrale Wertschöpfungsketten behandelt? Sind Vereinfachungen für diese Bereiche vorgesehen? März 2010 Martina Marx

22 und: Wie geht es in der EU und in Deutschland weiter mit dem Thema Nachhaltigkeit? Gemäß Art. 17 Abs. 9 hat die Kommission (KOM) im Februar 2010 dem Europäischen Parlament über Anforderungen an ein Nachhaltigkeitskonzept für die sonstige energetische Nutzung fester und gasförmiger Biomasse Bericht erstattet. Dieser enthält folgende Punkte: KOM schlägt keine bindenden Nachhaltigkeitskriterien für den Einsatz von fester Biomasse zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung vor. Falls EU-MS Nachhaltigkeitsregelungen für diesen Bereich festlegen wollen, dann in enger Anlehnung an die Vorgaben der EE-RL. Nachhaltigkeitskriterien sollten nur für Anlagen > 1 MW festgelegt werden, für kleinere Anlagen sei Aufwand unverhältnismäßig. Monitoring der Biomasseverwendung (Art, Herkunft) in Anlagen > 1MW sowie Berichte zur Biomasseverwendung kleinerer Haushaltsanlagen und Weiterleitung dieser Informationen an KOM. Deutsche Haltung: Zunächst sollen die Erfahrungen bei der Umsetzung der bestehenden Nachhaltigkeitsvorgaben im Bereich der Biokraftstoffe bzw. der Verwendung flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung abgewartet werden. Vorerst keine Vorgaben - die Biogaserzeugung betreffend - geplant März 2010 Martina Marx Quelle: Mitteilung des BMELV

23 8. Zusammenfassung Die Biokraftstoff-NachhV ist bislang nur auf die Biogaserzeugung anzuwenden, wenn das erzeugte Biogas als Biokraftstoff verwendet werden soll. Der Nachhaltigkeitsnachweis wird künftig für den gesamten Bereich der Biomasseerzeugung zu einer wichtigen Marktzugangsvoraussetzung und die THG-Vermeidungskosten zu einem maßgeblichen Produktmerkmal. Die Ziele der BioNachV können allerdings nur greifen, wenn sich die Anforderungen der Verordnungen sowie Zertifizierungs- und Kontrollsysteme sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch Drittländern durchsetzen lassen. Die technische Umsetzung der VO erweist sich als komplizierter als erwartet, deshalb wird die Forderung der Verbände, die Übergangsregelungen bis 12/2010 auszudehnen, unterstützt. Biogasanlage in Großolbersdorf olbersdorf Die Haltung des BMELV, vorerst keine Nachhaltigkeitskriterien für den Einsatz fester Biomasse zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung festzulegen, wird begrüßt März 2010 Martina Marx

24 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Martina Marx Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Referat 33: Pflanzliche Erzeugnisse, Landwirtschaftlicher Ressourcenschutz martina.marx@smul.sachsen.de Ich danke Herrn Dr. Froese (Bundesministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz) für die Bereitstellung von Unterlagen und die Unterstützung bei der Klärung von Fragen März 2010 Martina Marx

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