UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - VOLLZUGSHINWEISE
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- Werner Vogel
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1 UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - Berlin, den Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
2 Einleitung Verwertung von Bioabfällen Bioabfallverordnung Einzelfragen Zusammenfassung
3 Einleitung Definition Mengenanfall Verwendung Ersatz für natürliche Ressourcen Vorsorge
4 Verwertung von Bioabfällen als Düngemittel als Bodenverbesserungsmittel als Kultursubstrat
5 Bioabfallverordnung Verordnung vom Änderungsverordnung vom Neubekanntmachung vom
6 Bioabfallverordnung Stoffliste geeigneter Bioabfälle (Anhang 1) Behandlungs- und Untersuchungspflichten Behandlungsverfahren mit Prüfparameter Nachweispflichten und Rückverfolgbarkeit Förderung einer freiwilligen Gütesicherung
7 Bioabfallverordnung Neubekanntmachung umfasst 20 Paragraphen 50 Seiten im Bundesgesetzblatt kein starres Regelwerk, sondern auf regionale Gegebenheiten anpassbar 90-mal Nennung einer Behörde im VO-Text viele Entscheidungen im Einvernehmen mit landwirtschaftlicher und / oder tierärztlicher Fachbehörde
8 Bioabfallverordnung ausführliche Verordnungsbegründung» verdeutlicht den Willen des Verordnungsgebers Vollzugshinweise vom August 2000 Seminare für Betreiber der BGK» Inhalte abgestimmt mit 2 Ländern und BMU Fortschreibung der Vollzugshinweise» November / Dezember 2013» Bund / Länderarbeitsgruppe» Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
9 Einzelfragen Komplexe Entscheidungen gefordert Zustimmungserfordernis für bestimmte Bioabfälle Vorgaben für die Behandlung zur Gewährleistung der hygienischen Unbedenklichkeit und zur biologischen Stabilisierung Schadstoff- und Fremdstoffregelungen Dokumentations-, Nachweis- und Überwachungsbestimmungen
10 Komplexe Entscheidungen gefordert berührte Rechtsbereiche beachten 1. Abfallrecht»Abgrenzung KrWG; landwirtschaftliche pflanzliche Restmaterialien» Regelung nur Düngemittel und nur landwirtschaftlich genutzte Flächen 2. Düngemittelrecht» weitergehender Regelungsbereich; auch Bodenhilfsstoffe und Kultursubstrate» allgemeiner Geltungsbereich
11 Komplexe Entscheidungen gefordert berührte Rechtsbereiche beachten 3. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht - keine Geltung; sog. Rückausnahme für Gülle in Biogasanlagen/Kompostanlagen gilt nicht!
12 Zustimmungserfordernis für bestimmte Bioabfälle Bioabfälle nach Anhang 1 Nr. 1 Teil b) dürfen nur mit Zustimmung der Behörde vom Anfall-/ Erzeugungsort zur Verwertung abgegeben werden Behördenzustimmung mit vorhandenen Vordrucken der Nachweisverordnung
13 Vorgaben für die Behandlung zur Gewährleistung der hygienischen Unbedenklichkeit und zur biologischen Stabilisierung Anhang 2 (Behandlungsverfahren) komplett neu neu: biologische Stabilisierung Abweichungen von Behandlungsverfahren nur noch für Kleinanlagen Baum-, Strauch- und Grünschnitt; Freistellung nur noch durch Behördenentscheidung ( 10 Abs. 2)
14 Schadstoff- und Fremdstoffregelungen bei Überschreitungen direkte Informationspflicht an die Behörde keine Überschreitungen mehr bei Pb, Cd, Cr, Ni und Hg für Cu und Zn gilt eine Toleranz (Einzelergebnis + 25 % bei Einhaltung des Grenzwertes im Schnitt der letzten 4 Untersuchungen)
15 Dokumentations-, Nachweis- und Überwachungsbestimmungen Rückverfolgbarkeit erhöhen durch chargenbezogene Dokumentation Lieferschein als amtlicher Verdruck Bewirtschafter stärker in die Nachweispflicht eingebunden
16 Zusammenfassung Die Bioabfallverordnung ist in 2012 an mehreren Punkten deutlich geändert worden. Mit der Änderung werden den zuständigen Behörden weitergehende Entscheidungsmöglichkeiten (und Pflichten) eingeräumt. Zur Gewährleistung eines bundesweit einheitlichen Vollzuges werden Vollzugshinweise erarbeitet, die zeitnah veröffentlicht werden.
17 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
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