Der aktuelle Sachstand zur Klärschlamm- und Düngemittelverordnung
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- Mona Brahms
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2 Der aktuelle Sachstand zur Klärschlamm- und Düngemittelverordnung Augsburg, den hansewasser Bremen, Rainer Könemann, Tel ,
3 Gliederung Klärschlammanfall und Entsorgungswege Novellierung der DüngemittelV und AbfKlärV Auswirkungen der Novellierung der AbfKlärV und DüMV
4 Klärschlammentsorgungswege in Deutschland Entsorgungsweg % Deponierung 11 % 3 % Landwirtschaft/ Landschaftsbau 35 % 66 % 56 % Verbrennung 10% 20 % 38 % Sonstiges 7 % 3 % 3 %
5 Klärschlammentsorgungswege in Deutschland Entsorgungsweg Prognose % Deponierung 0 % 0 % Landwirtschaft 31 % 29 % 25 % Verbrennung 35 % 49 % 65 % Landschaftsbau 27 % 18 % 10 %
6 Klärschlammanfall und landwirtsch. Verwertung in den einzelnen Bundesländern Klärschlammanfall landwirtschaftliche Verwertung in t TR/ a Quelle: Thomas Langenohl, Kläser und Langenohl GbR Quelle: Thomas Langenohl, Kläser&Langenohl GbR
7 Veränderung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in den einzelnen Bundesländern in % Sachsen Hessen Saarland Bremen Schleswig-Holstein Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Brandenburg Bayern Nordrhein-Westfalen Quelle: Thomas Langenohl, Kläser und Langenohl GbR Quelle: Thomas Langenohl, Kläser&Langenohl GbR
8 Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung, gesetzliche Rahmenbedingungen Klärschlamm muss abfallrechtlichen Vorgaben erfüllen AbfKlärV Klärschlamm muss düngerechtlichen Vorgaben erfüllen Düngemittelgesetz, Düngemittelverordnung, DüngeV
9 Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung, gesetzliche Rahmenbedingungen DüMV ist zum in Kraft getreten AbfKlärV: Referentenentwurf wird bis Anfang 2010 erwartet. Mit einem Inkrafttreten wird frühestens 2011 gerechnet
10 Zeitrahmen zur Novellierung der AbfKlärV Mai/Juni 2007 Arbeitsentwurf Sommer 2007 Abstimmung Herbst 2007 Bundesrat Sommer 2008 Inkrafttreten der neuen AbfKlärV
11 DüngemittelV Grenzwertvorschläge Schwermetalle (in mg/kg TS) Parameter Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn Vorschlag Novelle AbfKlärV , , Geltende AbfKlärV DüngemittelV 150 1,5 2 (Cr VI ) ,0 -- DüngemittelV zusätzlich: Tl: 1 mg/kg TS, As: Kennzeichnung ab 20 mg/kg TS
12 Übergangsfristen der DüMV Bis Ende 2016 gelten für Hygiene sowie für Schadstoffe die Vorgaben und Grenzwerte der AbfKlärV Wird evtl. auf Ende 2014 verkürzt Ab 2014 dürfen nur Polymere eingesetzt werden, die sich nicht im Boden anreichern Ab 2014 dürfen Schlämme nur verwertet werden, wenn kein Abwasser aus Schlachthöfen und Tierkörperbeseitigungsanlagen gereinigt wird, die ein Rückhaltesystem > 2 mm besitzen
13 5: Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene Düngemittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bei sachgerechter Lagerung und Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Haustieren und Nutzpflanzen nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden. Diese Vorgabe gilt als nicht eingehalten, wenn in 50 g Probenmaterial Salmonellen gefunden werden.
14 5: Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene Die seuchenhygienischen Anforderungen gelten als eingehalten bei: - sofortiger Einbringung oder Einarbeitung in den Boden - bei bodennaher Ausbringung zu Wintergetreide und Winterraps bis zum Schosserstadium (EC 30) - Futternutzung auf einem zeitlichen Abstand von 6 Wochen bis zur nächsten Schnitt- und Weidenutzung
15 5: Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene Die seuchenhygienischen Anforderungen gelten als eingehalten zusätzlich speziell für Klärschlamm, wenn - deren Abgabe zur Aufbringung auf Flächen erfolgt, die im Zuständigkeitsbereich der für den Sitz der Kläranlage zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde liegt, es sei denn, der Abgeber ist Mitglied eines Trägers einer regelmäßigen Qualitätsüberwachung, welche die ordnungsgemäße Aufbringung sichert.
16 Aussage/Empfehlung zur KS-Verwertung Eine generelle Salmonellenfreiheit von Klärschlamm ohne Behandlung kann nicht garantiert werden. Eine Untersuchung auf Salmonellen ist zu empfehlen.
17 Neu in der DüMV Eine Vermischung von Klärschlämmen ist verboten. Dies gilt auch für Klärschlämme von Kläranlagen eines gleichen Betreibers Aber: Die Behandlung und Entwässerung gehört zum Abwasserreinigungsprozess und ist kein Vermischen
18 Arbeitsentwurf BMU 1: Anwendungsbereich Alt: Klärschlammverwertung auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden Neu: AbfKlärV gilt für Klärschlämme, die zur Verwertung auf Böden aufgebracht werden (es wird bei der alten Regelung bleiben?)
19 Arbeitsentwurf BMU 3 Abs. 5 Voraussetzungen für das Aufbringen Klärschlammanalysen Alt: Gültig längstens 6 Monate Neu: eine Analyse je angefangene 250 t Trockenmasse, mindestens jedoch alle 6 Monate, Rückstellproben bis 5 Jahre möglich Überlegungen BMU: maximal 12 Analysen im Jahr
20 Arbeitsentwurf BMU Grenzwertvorschläge Boden Schwermetalle (in mg/kg TS) Böden Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn Bodenart (Ton) 1, Bodenart (Lehm) , Bodenart (Sand) 0, , AbfKlärV 1,
21 Arbeitsentwurf BMU Grenzwertvorschläge Schwermetalle (in mg/kg TS) Parameter Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn Vorschlag BMU Dezember , Arbeitsentwurf November , , Geltende AbfKlärV "Gute Qualität und sichere Erträge", Juni 2002, Bodenart "Lehm" 60 0, ,5 390
22 Arbeitsentwurf BMU Grenzwertvorschläge organische Schadstoffe (in mg/kg TS; Dioxine = ng/kg) Parameter PCB Dioxine AOX B(a)P DEHP Moschus MBT + OBT Vorschlag BMU Dezember ,1 je Kongener 30 ng ? 15? 10? 0,6 Arbeitsentwurf November ,1 je Kongener 30 ng Geltende AbfKlärV 0,2 je Kongener 100 ng
23 Arbeitsentwurf BMU 4 Abs. 12: Aufbringungsbeschränkungen Neu: Grenzwerte für Schwermetalle und org. Schadstoffe gelten als eingehalten, wenn der Wert im gleitenden Durchschnitt der letzten 4 Untersuchungen nicht überschritten wird und kein Analysenergebnis den Wert um 25 % übersteigt.
24 Arbeitsentwurf BMU 4 Abs. 12: Aufbringungsbeschränkungen Neu: Ausnahme Cadmium: Grenzwert muss eingehalten werden Aber: Für Schlämme, die mehr als 5 % P2O5 in der Trockenmasse aufweisen, beträgt der Grenzwert 3,0 mg/kg TS
25 Arbeitsentwurf BMU 4 Abs. 12: Aufbringungsbeschränkungen Überlegungen BMU: abgestufte Grenzwerte für Klärschlämme mit mehr und Klärschlämme mit weniger als 6 % Phosphat
26 Arbeitsentwurf BMU 4 Abs. 14: Aufbringungsbeschränkungen Neu: Das Aufbringen von Klärschlamm ist verboten, wenn folgende Anforderungen an die Hygienisierung nicht erfüllt sind: Keine Salmonellen (Salmonella spp) in 50 g Nasssubstanz Ausnahme: qualitätsgesicherte Klärschlämme
27 Arbeitsentwurf BMU 7 Abs. 2: Nachweispflichten Alt: Voranmeldung: 2 Wochen, zuständige Behörde kann im Benehmen mit der landwirtschaftlichen Fachbehörde auf Voranmeldung verzichten (Abs. 5) Neu: Voranmeldung: 3 Wochen, keine Ausnahme
28 DWA Klärschlammumfrage 2005 Alle Anlagen, die ihren Klärschlamm ganz oder teilweise landwirtschaftlich verwertet haben. Anzahl 1802 Anlagen, die nicht verwerten können EW der Anlagen, die nicht verwerten können Niedersachsen Entwurf AbfKlärV ,5 % 23,2 % 12,9 % Entwurf DüMV 34,8 % 42,7 % 20,0 % Werte: Schwermetalle und AOX
29 DWA Klärschlammumfrage 2005 Alle Kläranlagen, die ihren Klärschlamm ganz oder teilweise landwirtschaftlich oder landbaulich verwertet haben. Anzahl 1802 Anlagen, die nicht verwerten können EW der Anlagen, die nicht verwerten können Niedersachsen Kombination: Entwurf AbfKlärV DüMV 41,2 % 49,0 % 26,3 % Kombination: Entwurf AbfKlärV DüMV + Sicherheitsabstand von 20 % 58,9 % 65,8 % 37,6 % Werte: Schwermetalle und AOX
30 Auswirkungen auf die Klärschlammentsorgung Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ist wegen Hygieneanforderung nur noch mit Qualitätssicherung möglich
31 QLA Qualitätssicherung Akzeptanz / Verbreitung der QLA-Qualitätssicherung: Mittlerweile beteiligen sich ca. 100 Kläranlagen Menge des qualitätsgesicherten Klärschlammes beträgt derzeit t TR/Jahr (Das entspricht 13 % der in der Bundesrepublik landwirtschaftlich verwerteten KS-Menge) In Niedersachsen/Bremen beträgt die Menge des qualitätsgesicherten Klärschlammes etwa t TR/Jahr (entsprechend 35 % der verwerteten KS-Menge)
32 Anforderungen für die QLA-Qualitätssicherung Spezielle Qualitäts- und Prüfbestimmungen: Kategorie 1 Ausgangsstoffe Kategorie 2 Endprodukte Kategorie 3 Anwendungskonzeption Qualitätssicherungs- beauftragter (QSB) Indirekteinleiterüberwachung Analyse von Einsatzstoffen Dokumentation von Direktanlieferungen Schwermetalle und Umweltchemikalien Untersuchungshäufigkeit Anforderungen an die Hygienisierung Qualitätsbeauftragter- Verwertung (QBV) Verwertung nach guter fachlicher Praxis Beratung und Kontrolle
33 Kosten der QLA für die Gütesicherung Anlagengröße in t TR Gebühren Kategorie I, II, III x ,00 pauschal 100<x 312 2,50 /t TR mengenabhängig 312<x ,00 + 0,90 /t TR pauschal + mengenabhängig x> ,00 /t TR mengenabhängig
34 Kosten der QLA-Qualitätssicherung Kosten der Zertifizierung für Kategorie 1 und 2: Kostenart Zusätzlicher Aufwand Gesamtkosten/a bei 500 t TR/a ( /t TR) Gesamtkosten/a bei t TR/a ( /t TR) Zertifizierungsgebühren 500 plus 0,60 /t TR/a 800 (1,60) (0,725) Zusätzliche Analysenkosten 6 bis 10 Analysen/a (3,20) (0,675) Audit ca bis / 2a (1,00) (0,25) Gesamtkosten ca /a ca /a (ca. 5,80 / t TR) (ca. 1,65 / t TR)
35 Arbeitsentwurf BMU 8a: Anforderungen hinsichtlich qualitätsgesicherten Materialien Neu: Erleichterungen Wiederholungsbodenuntersuchungen auf Schwermetalle nicht erforderlich Hygienisierung nicht erforderlich, wenn Klärschlamm sofort eingearbeitet wird
36 Arbeitsentwurf BU 8a: Anforderungen hinsichtlich qualitätsgesicherten Materialien Neu: Erleichterungen Keine Untersuchungen auf PCB, Dioxine und Furane, wenn... Schadstoffgehalte der letzten zwei Untersuchungen die Hälfte der Grenzwerte nicht überschritten haben Mischungen von Klärschlämmen verschiedener Abwasserbehandlungsanlagen unterschiedlicher Betreiber sind zulässig, wenn Kläranlagen in einer Region liegen und die Abwasserzusammensetzung vergleichbar ist (wird wegen DüMV entfallen) Keine Voranmeldung
37 Auswirkungen auf die Klärschlammentsorgung Landwirtschaft wegen Hygieneanforderung nur noch mit Qualitätssicherung möglich sein Landschaftsbau stellt keinen hinreichenden Ersatzweg dar Konzentration auf thermische Entsorgung bei Zweifeln hinsichtlich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit
38 Auswirkungen auf die Klärschlammentsorgung Besonders betroffen sind kleine Kläranlagen, wenn neben höherem Aufwand für Entsorgung und Transport zusätzliche Investitionen in Entwässerung und Zwischenlagerung notwendig werden Für kleinere Kläranlagen bietet sich ggf. die Zusammenarbeit mit größeren Anlagen an Klare Tendenz deutlicher Kostenzunahme mit erkennbaren Gebührenfolgen
39 Auswirkungen auf die Klärschlammentsorgung Die Erstellung eines Klärschlammentsorgungskonzeptes leistet Kläranlagenbetreibern eine große Hilfe DWA wird demnächst einen Arbeitsbericht mit dem Titel Klärschlammentsorgungskonzepte veröffentlichen
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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