Entwicklung der Rechtslage zur Klärschlammverwertung Eberhard Kietz
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- Viktor Färber
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1 Entwicklung der Rechtslage zur Klärschlammverwertung Eberhard Kietz
2 Gliederung Einleitung Novelle Düngemittelverordnung Novelle Düngeverordnung Novelle Klärschlammverordnung Novelle EU-Düngemittelverordnung Schlussfolgerungen Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
3 Klärschlammentsorgung im Freistaat Sachsen und in der Bundesrepublik Deutschland 3
4 Düngemittelverordnung 10 (4) Synthetische Polymere, die nicht den Maßgaben nach Anlage 2 Tabelle 7 Zeile als Ausgangsstoff oder Anlage 2 Tabelle 8 Zeile oder als Aufbereitungshilfsmittel oder Anwendungshilfsmittel entsprechen, verwendet werden, dürfen bis zum 31. Dezember 2016 in den Verkehr gebracht werden Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
5 Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung - Übergangszeit für das Inverkehrbringen von synthetischen Polymeren läuft nicht am sondern am aus. - Weiterhin möglich ist das Inverkehrbringen synthetischer Polymere, für die ein Abbau von mindestens 20 % in zwei Jahren nachgewiesen worden ist, wenn diese zur Steuerung des Wassergehaltes als Aufbereitungshilfsmittel (z.b. Flockungshilfsmittel) eingesetzt werden. - Kann der geforderte Abbau nicht nachgewiesen werden, darf die mit diesen Produkten aufgebrachte Menge an synthetischen Polymeren 15 kg (Wirksubstanz) je Hektar jährlich im Durchschnitt eines 3- Jahreszeitraumes nicht überschreiten. - Zugelassen werden zusätzlich alternative Polymere auf Basis von Stärke oder Chitin. - Evaluierung der Regelungen zu den synthetischen Polymeren durch das BMEL bis zum Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
6 Hintergrund: Untersuchungen des Abbauverhaltens Im April 2016 hat das Fraunhofer-lnstitut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME) seine im Auftrag des europäischen Verbands der Polymerhersteller Polyelectrolyte Producers Group (PPG) durchgeführten Untersuchungen zum Abbauverhalten der bisher als Flockungshilfsmittel eingesetzten kationischen Polyacrylamide im Boden abgeschlossen. Nach Angaben von IME wurde damit der Nachweis des mindestens zwanzigprozentigen Abbaus in zwei Jahren erbracht. Auf dieser Grundlage sichern jetzt die Hersteller von einigen kationischen Polyacrylamiden die Einhaltung der Anforderungen der Düngemittelverordnung zu und weisen Angaben zur Abbaubarkeit in den Sicherheitsdatenblättern für ihre Produkte aus Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
7 Bewertung der Situation Die Hersteller von Flockungshilfsmitteln sind (wie auch die Hersteller anderer chemischer Erzeugnisse) für ihre Produkte und die in ihren Sicherheitsdatenblättern zugesicherten Eigenschaften verantwortlich. Auf die so zugesicherten Eigenschaften von Produkten ihrer Vorlieferanten können die Hersteller von Düngemitteln also auch von Klärschlamm-Düngemitteln im Grundsatz vertrauen. Dieses Vertrauen kann solange gelten, bis es durch öffentlich zugängliche Informationen oder durch Verlautbarung der zuständigen Behörde erschüttert wird. Eine abschließende Bewertung der Untersuchungsverfahren und Ergebnisse des IME liegt derzeit aber noch nicht vor Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
8 Novelle der Düngeverordnung Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüV) vom Die bisher entsprechend den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie nur für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft gültige Obergrenze für die im Durchschnitt des Betriebes aufgebrachte Stickstoffmenge in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar wird auf alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel ausgedehnt. Verlängerung der Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (z.b. auf Ackerland vom Ernteabschluss der letzten Hauptfrucht bis zum 1. Februar; für bestimmte Kulturen Sperrzeitbeginn erst ab , dann max. 60 kg N/ha) Verschiebung der Sperrfristen nicht aber ihre Verkürzung ist möglich Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
9 Novelle der Klärschlammverordnung - Wichtige Kernpunkte: ab 2029: weitreichendes Verbot der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als Einwohnerwerten (EW) und Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen ab einem Phosphorgehalt von 20 g/kg Klärschlamm TM ab 2032: weitreichendes Verbot der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als Einwohnerwerten (EW) und Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen ab einem Phosphorgehalt von 20 g/kg Klärschlamm TM Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnung auf die Klärschlammverwertung bei Maßnahmen des Landschaftsbaus Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
10 Novelle der EU-Düngemittelverordnung Die EU-Kommission hat am den Entwurf einer Verordnung (COM(2016)157 final) vorgelegt, die den Zugang von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zum Binnenmarkt der EU erheblich erleichtern und sie herkömmlichen Mineraldüngern rechtlich gleichstellen soll. Komposte und Gärprodukte können danach zukünftig Düngeprodukt mit CE-Kennzeichnung sein und als Produkte innerhalb der EU frei gehandelt werden Bioabfall-Komposte und -Gärprodukte sollen nur dann eine CE- Kennzeichen erhalten, wenn die enthaltenen Bioabfälle aus der getrennten Sammlung stammen Klärschlamm ist als Einsatzstoff nicht zugelassen Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
11 Schlussfolgerungen Bodenbezogene Klärschlammverwertung künftig nur unter Einhaltung der neuen Regelungen von Düngemittelverordnung und Düngeverordnung möglich Deshalb: Einsatz von Flockungshilfsmittel prüfen (Menge; Art)! Zunehmende Mengen thermisch zu entsorgender Klärschlämme bei gleichzeitiger Abnahme der Mitverbrennungskapazitäten von Kohlekraftwerken als Konsequenz der Energiewende werden auch zu Kostensteigerungen für diesen Entsorgungsweg führen Deshalb: Maßnahmen zur Reduzierung der Klärschlammmengen prüfen! langfristig sinnvollste Entsorgungsoption für Klärschlamm zur Erzeugung eines Rohstoffs zur Phosphorrückgewinnung ist die Monoverbrennung. Der Bau einer Klärschlamm- Monoverbrennungsanlage durch einzelne Kläranlagenbetreiber wird in Sachsen nur im Ausnahmefall sinnvoll sein. Deshalb: Für Zukunftskonzepte Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Kläranlagenbetreibern oder längerfristige Geschäftsbeziehungen mit Entsorgern prüfen! Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
13 Grenzwerte nach DüMV seit dem Parameter Einheit AbfKlärV DüMV Arsen mg/kg TM - 40 Blei mg/kg TM Cadmium mg/kg TM 10 bzw. 5* 1,5 Chrom gesamt mg/kg TM Chrom (Cr VI ) mg/kg TM - 2 Kupfer mg/kg TM Nickel mg/kg TM Quecksilber mg/kg TM 8 1 Thallium mg/kg TM - 1 Zink mg/kg TM bzw * AOX mg/kg TM PCB mg/kg TM 0,2 - PCDD/PCDF ng TCDD-TEQ/ kg TM I-TE Dioxine und dl-pcb ng WHO-TEQ/kg TM - 30 PFT Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz mg/kg / Referat TM Wertstoffwirtschaft - 0,1 * bei leichten Böden, mit Tongehalt < 5 % und ph-wert von mehr als 5 und weniger als 6
14 Zahlreiche Initiativen Sachsens zur Novellierung der Düngemittelverordnung Antrag SN im Bundesrat April 2015: Verlängerung der Übergangsfrist vom bis zum von Bundesratsmehrheit auf Empfehlung des BMEL abgelehnt September 2015: Im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf der Novelle der Klärschlammverordnung sächsischer Vorschlag zur Änderung der Düngemittelverordnung Ablehnung durch BMEL Sächsische Initiative zur UMK in Augsburg November 2015 kein Beschluss erreicht Briefwechsel SMUL BMEL April 2016: Zusage des BMEL eine Novelle der Düngemittelverordnung auf den Weg zu bringen Initiative zur Agrarministerkonferenz September 2016 Vorlage eines Novellierungsentwurfs durch das BMEL Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
15 Zur nachhaltigen Verwendung von Phosphor in EU und D - EU-Mitteilung zur nachhaltigen Verwendung von Phosphor vom : Die häufigste Methode (der Wiederverwertung von Phosphor) ist die direkte Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen.... Potenzial für eine Harmonisierung anhand bewährter Praktiken keine gemeinsame Strategie um Form der Phosphor- Rückgewinnung aus Abwässern vorzuschreiben oder zu fördern - Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen. - LAGA 2012 und 2015: in D könnten bis zu etwa 40 % der P-Mineraldünger (ca t P/a) durch P-Recyclingdünger ersetzt werden Oktober 2016 Dr. Eberhard Kietz / Referat Wertstoffwirtschaft
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