Ausschreibung der Klärschlammverwertung
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- Claus Kolbe
- vor 7 Jahren
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1 Klärschlammnetzwerk Nord-Ost 2. Regionalgruppentreffen Mecklenburg-Vorpommern Ausschreibung der Klärschlammverwertung Thomas Langenohl
2 Einleitung - Gesetzliche Grundlagen - Konzeption von Ausschreibung und Vergabe der Klärschlammentsorgung - Vergabeverfahren - Erstellung korrekter und widerspruchsfreier Vergabeunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen - Leistungsbeschreibung - Bietereignung/Nachweise - Veröffentlichung - Wertung - Informationspflichten Klärschlammnetzwerk Nord-Ost Ausschreibung der Klärschlammverwertung
3 Gesetzliche Grundlagen Abfallrecht: Kreislaufwirtschaftsgesetz Klärschlammverordnung Klärschlamm Düngemittelverordnung und Düngeverordnung Düngegesetz
4 Gesetzliche Grundlagen Abfallrecht: A: Klärschlammverordnung: Bodenbezogene Verwertung weitere 10 Jahre möglich nach Verabschiedung, unbegrenzte Verwertung bis EW? B. Klärschlammverordnung: Nach 10 Jahren Pflicht zum P-Recycling? Düngerecht: C: Düngeverordnung: Aufbringungsmengen werden gesenkt (ab Mitte 2017?)
5 C: Düngeverordnung: Aufbringungsmengen werden gesenkt (ab Mitte 2017?) Entwurf der Düngeverordnung: Neue Vorgaben zu Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur: Ausbringungssperre für organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff nach Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar (Ausnahmen: zu Raps, Zwischenfrüchten und Feldfutter bis gesät oder zu Wintergetreide nach Getreidevorfrucht bis 1. Oktober, jedoch max. 60 kg Gesamt-N) Ausbringungsobergrenzen: Anwendung der 170-kg-N-Obergrenze auf alle organische Düngemittel Bei einer anstehenden Ausschreibung zur landwirtschaftlichen Verwertung sollte die zu erwartende Düngeverordnung berücksichtigt werden!
6 Gesetzliche Grundlagen Abfallrecht: A: Klärschlammverordnung: Bodenbezogene Verwertung weitere 10 Jahre möglich nach Verabschiedung, unbegrenzte Verwertung bis EW? B. Klärschlammverordnung: Nach 10 Jahren Pflicht zum P-Recycling? Düngerecht: C: Düngeverordnung: Aufbringungsmengen werden gesenkt (ab Mitte 2017?) D: Düngemittelverordnung: Ab dem Einsatz von synthetischen Polymeren nur noch mit einer Aufwandmenge von 45 kg/ha/3a?
7 Konzeption von Ausschreibung und Vergabe der Klärschlammentsorgung Ziel: Die Durchführung einer Ausschreibung zur Klärschlammentsorgung dient der Umsetzung des Klärschlammentsorgungskonzeptes. Das Konzept muss Vorgaben hinsichtlich der Entsorgungswege/verfahren sowie der zu vergebenden Mengen und Laufzeiten der Entsorgung festlegen. Diese sind Grundlage der durchzuführenden Ausschreibung. Hierbei liegt das Leistungsbestimmungsrecht beim Auftraggeber. Er ist Herr des Verfahrens. Ausschreibungen dürfen nicht dazu dienen, Markterkundungen oder Ertragsberechnungen durchzuführen.
8 Vergabeverfahren Vergabeverfahren gemäß VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen-Teil A) und VgV (Vergabeverordnung/GWB) Bezeichnung in der VOL/A unterhalb der Schwellenwerte (nationale Vergabe) Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung (Freihändige Vergabe) Bezeichnung in der VgV oberhalb der Schwellenwerte (EU-weite Vergabe) Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) Es gilt der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung bzw. des Offenen Verfahrens. Nur in Ausnahmefällen darf auf anderem Wege vergeben werden!
9 Vergabeverfahren Festlegung der richtigen Vergabeart: Schwellenwerte: Der Schwellenwert beträgt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge aktuell Schätzung des Auftragswertes: Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätztes Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwaige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.
10 Vergabeverfahren Festlegung der richtigen Vergabeart: Beispiel: Klärschlammentsorgung thermisch Auftragszeitraum: 3 Jahre, 1 Jahr Verlängerungsoption Jahresmenge: t Filterkuchen/a Auftragswert: t x 60 /t (netto): Vergabeart: EU-weites Verfahren gemäß VgV (Ohne Verlängerungsoption: , d.h. nationales Verfahren) Der Wert eines beabsichtigten Auftrages darf nicht in der Absicht geschätzt werden, den Auftrag dem Anwendungsbereich der VgV zu entziehen!
11 Besondere Vertragsbedingungen, - Dauer des Vergabezeitraumes (z.b. 2-4 Jahre mit Verlängerungsoption) - Haftpflichtversicherung (z.b. Haftpflicht mit Umweltschadensversicherung USV nach Umweltschadensgesetz und Betriebshaftpflicht mit Umwelthaftpflichtversicherung UHV) - Zahlungsmodalitäten, Preisbindung, Preisgleitung - Sicherheitsleistungen, Bürgschaften - Einsatz von Nachunternehmen - Zulässigkeit von Nebenangeboten - Bietereignung/Nachforderung von Nachweisen (Nachforderung möglich!) Achtung: Die Besonderen Vertragsbedingungen sind Grundlage der Auftragsabwicklung! Ein eigener, separater Vertrag wird nicht abgeschlossen!
12 Leistungsbeschreibung Allgemeine Grundsätze der Leistungsbeschreibung - Eindeutige (klar, unmissverständlich) und erschöpfende (gründlich, vollständig) Beschreibung mit einer verständlichen Formulierung von Art und Umfang der Leistung - Kein ungewöhnliches Wagnis für den Bieter - Einwandfreie Preisermittlung/Wertungskriterien Aus Auftraggebersicht: Beschreibung des Auftragssolls Aus Auftragnehmersicht: Sichere Kalkulationsgrundlage
13 Leistungsbeschreibung Erstellung korrekter und widerspruchsfreier Vergabeunterlagen Inhalte der Leistungsbeschreibung - Beschreibung der abwassertechnischen Ausgangssituation (Klärschlammanfall, Qualität, Logistik)
14 Klärschlammanfall/Logistik Flüssigschlamm Vorgabe: Güllefass oder Tanklastzug
15 Klärschlammanfall/Logistik Flüssigschlamm Vorgabe: Güllefass oder Tanklastzug
16 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: 1 Absetzcontainer a 10 m³, Zuladung ca. 6-7 t
17 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: 2 Absetzcontainer a 10 m³, Zuladung ca t
18 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: 3 Absetzcontainer a 10 m³, Zuladung ca t
19 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: 3 Absetzcontainer a 10 m³, Zuladung ca t
20 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: Sattelzug, Zuladung bis ca. 26 t
21 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: Sattelzug, Zuladung bis ca. 26 t mit Verwiegung
22 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: Streufahrzeug bis Sattelzug, Verladung AN
23 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: Streufahrzeug bis Sattelzug mit Lagerbewirtschaftung und Verladung AN
24 Klärschlammanfall/Logistik entwässerter Klärschlamm Vorgabe: Streufahrzeug bis Sattelzug mit Lagerbewirtschaftung und Verladung AG
25 Leistungsbeschreibung Erstellung korrekter und widerspruchsfreier Vergabeunterlagen - Beschreibung der abwassertechnischen Ausgangssituation (Klärschlammanfall, Qualität, Logistik) - Beschreibung der losweisen Vergabe (z.b. mehrere KA) und verschiedener Positionen (Landwirtschaft UND Thermik)! - Beschreibung von Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Bsp. Anforderungen Landwirtschaft: Akquise, Bodenprobenahme, Analytik, Düngeplanung, Voranmeldung, Disposition Transport, Gestellung Transporteinheiten, Verwiegung, Zwischenlager, Ausbringung, Einarbeitung, Lieferscheine, Dokumentation, Register - Abfrage Bedarfspositionen (nur im Einzelfall bei Geringfügigkeit, d.h. max. 10%, vorab nicht absehbar und mit Wertung sowie auf Anforderung )
26 Leistungsbeschreibung Aufgabenstellung: Klärschlammentsorgung ordnungsgemäß, entsorgungssicher und wirtschaftlich gestalten. Beispiel : - Kommunale Kläranlage mit t Filterkuchen/a - Klärschlamm entwässert, polymerkonditioniert, 25% TS - Bisheriger Entsorgungsweg: 100% Landwirtschaft - Problem: Teilweise Grenzwertüberschreitung bei Cadmium - Neuer Entsorgungsweg: 58% Thermische Entsorgung und 42% Landwirtschaft - Realisierung über Chargenlagerung, Chargenbeprobung und Freigabe je nach Qualität Zwischenlager für 6 Monate ist vorhanden! - Voraussetzung: Ausschreibung und Vergabe mit beiden Positionen - Entsorgungskosten Landwirtschaft: ca. 30 / Filterkuchen - Entsorgungskosten der thermischen Entsorgung: ca. 60 / Filterkuchen
27 Leistungsbeschreibung Entsorgungsweg Variante 1 Alleinige thermische Entsorgung ab 2016 Variante 2: Landwirtschaft ab 2016 Thermische Entsorgung ab 2016 Jahresmenge in t / t /a (Netto) Jahreskosten (brutto) Einsparung durch Chargenbetrieb und beprobung: ca /a
28 Bietereignung/Liste der beizufügenden Nachweise - Mindestanforderungen sind in einer abschließenden Liste aufzuführen - Bietereignung wird anhand der Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geprüft - Bsp. Klärschlammverwertung: - Referenzen über vergleichbare Leistungen - Angaben über Umsatz der letzten drei Jahre in der Verwertung - Nachweis fachkundiges Personal - Beschreibung und Genehmigung Zwischenlager und Waage - Beispiele Lieferschein, Düngeplanung, Register - Nachweise Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft Nachforderung/-lieferung von Nachweisen ist möglich! ALLE Anforderungen müssen in die Bekanntmachung!
29 Veröffentlichung/Bekanntmachung Nationale Vergabe: - Keine ausdrückliche Fristsetzung: aber ausreichende Fristen sind vorzusehen. - Kostenfreier Zugang zum Vergabeverfahren ( EU-weite Vergabe: - Im Regelfall 35 Tage Veröffentlichungsfrist - Veröffentlichung im Amtsblatt der EU - DANACH erst Veröffentlichung in nationalen Anzeigern! Der Zugang zu den Vergabeverfahren hat kostenlos zu sein. Keine exclusive Bekanntmachung im regionalen Käseblättchen!
30 Wertung Wertungsstufen 1-4 Stufe 1: Der zwingende Ausschluss von Angeboten - verspätete Angebote oder fehlende Unterschrift - Angebote ohne die geforderten oder nachgeforderten Nachweise Stufe 2: Die Eignungsprüfung - Ausschluss bei fehlender Eignung Stufe 3: Prüfung der Angemessenheit der Preise - zu niedrig: Zwingende Aufklärungspflicht, Beweislast Bieter - zu hoch: kein wirtschaftliches Angebot (Auftragsschätzung) Stufe 4: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes - Preis, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Umweltaspekte...
31 Informations- und Publikationspflichten Information bei nationaler Vergabe: - Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, sind nach dem Zuschlag über den Ausgang des Vergabeverfahrens zu informieren. ( 19 Abs.VOL/a) - Grundsätzlich geschieht dies auf Antrag des Bieters innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Antrages, frühestens jedoch nach Zuschlag! EU-weite Vergabe: - Information über den beabsichtigten Zuschlag gemäß 134 des GWB: In Textform mit Angabe des Zuschlagstermins mindestens 10/15 Tage vor Zuschlag! EU-weite Vergabe: Bei Nicht korrekter Information der nicht berücksichtigten Bieter gilt der Auftrag als nicht erteilt!
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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