Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult
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1 Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung 2015 Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult
2 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe: Eignung? 3. Wertungsstufe: Preis angemessen? 4. Wertungsstufe: wirtschaftlichstes Angebot?
3 Formale Anforderungen: Fehlende Unterlagen/Nachweise VK Bund, Beschluss vom , VK 2-13/15 Regelung in 16 Abs. 2 VOL/A, 19 Abs. 2 VOL/A EG: Option zur Nachforderung Grundsätzlicher Ausschluss in Vergabeunterlagen - zulässig? VK Bund: Ermessensausübung, Einzelfallentscheidung, pauschale Vorwegnahme in Vergabeunterlagen unzulässig Allerdings a.a.: OLG Celle, Beschluss vom , 13 Verg 2/14 VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom VK LSA 2/15 Fehlend: auch formelle Mängel oder inhaltliche Unzulänglichkeiten, die formellen Mängeln gleich kommen Auch fehlende Einzelangaben innerhalb einer vorhandenen Gesamterklärung, allerdings nicht bei Preisblatt (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom VK LSA 7/15) 3
4 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe: Eignung? 3. Wertungsstufe: Preis angemessen? 4. Wertungsstufe: wirtschaftlichstes Angebot?
5 Eignung 6, 7 VOL/A EG Prüfung der Zuverlässigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit Neu mit Reform: Regelung EU-weit in 122 GWB-E Einheitliche Europäische Eigenerklärung bei EU-weiten Ausschreibungen ( EEE ) Kein Mehr an Eignung Abschließende Prüfung unternehmensbezogener Merkmale Keine Einbeziehung bei Prüfung des wirtschaftlichsten Angebots bei Zuschlagskriterien (z.b. Erfahrung des Projektleiters/des Teams) Abschließende Aufzählung in Bekanntmachung, keine Verschärfung Abgrenzung zu Konkretisierung 5
6 Aktuelle Rechtsprechung EuGH, Urteil vom Rs. C-601/13, im Anschluss OLG Düsseldorf, Beschluss vom Verg 35/14 Zuschlagskriterium Bewertung des Teams Bei Dienstleistungsaufträgen mit intellektuellem Charakter (Fortbildung und Beratung) als Zuschlagskriterium für die Auftragsausführung zulässig Voraussetzung: Zusammenhang mit Auftragsgegenstand Mehr an Eignung zulässig VK Südbayern, Beschluss vom Z /15 Bekanntmachung: Nachweis auditiertes Qualitätsmanagementsystem eingeführt Nach Angebotsabgabe Vorlage eines gültigen Zertifikats über das eingeführte auditierte Qualitätsmanagementsystem gefordert Verschärfung, Ausschluss nicht zulässig 6
7 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe: Eignung? 3. Wertungsstufe: Preis angemessen? 4. Wertungsstufe: wirtschaftlichstes Angebot?
8 Aktuelle Rechtsprechung VK Südbayern, Beschluss vom Z /15 Regelung in 16 Abs. 6 VOL/A 2009, 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 Grundsätzlich nicht drittschützend Ausnahme: Marktverdrängungsabsicht Drittschutz, wenn ungewöhnlich niedriges Angebot, keine Aufklärung und Mitbewerber substantiiert eine mögliche Schlechtleistung aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Preises (möglicherweise unzureichenden Personaleinsatz) vorträgt. Differenzierung je nach Los und Abweichung Bei Abweichung > 20%: Pflicht der Vergabestelle zur Aufklärung Drittschutz, da wegen evtl. Auswirkung auf unzureichenden Personaleinsatz Bieter in seinen Rechten verletzt Bei Abweichen 15 20% Keine Pflicht zur Aufklärung, kein Drittschutz 8
9 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe: Eignung? 3. Wertungsstufe: Preis angemessen? 4. Wertungsstufe: wirtschaftlichstes Angebot?
10 Regelung in 97 Abs.5 GWB und 19 Abs.9 VOL/A EG Beschaffungshoheit des Auftraggebers bei Festlegung der Wertungskriterien Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, 100% Preis möglich Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei Wertungsentscheidung Erweiterungen nach Vergaberechtsreform qualitative, umweltbezogene, soziale, innovative Kriterien, 127 GWB Flexiblere Gestaltung der Prüfungsreihenfolge für Vergabestelle 10
11 Aktuelle Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom Verg 31/14 Nebenangebote in Bekanntmachung nicht zugelassen, in Vergabeunterlagen zugelassen Nachträgliche Zulassung und Wertung u.u. im Rahmen der Transparenz wirtschaftlich günstiges Angebot : nicht 100% Preis OLG Düsseldorf, Beschluss vom Verg 35/14 Zuschlagskriterien Qualität 70%, Preis 30% Höchster Gesamtangebotspreis 3 Punkte, niedrigster Gesamtangebotspreis 10 Punkte Wettbewerbsverzerrung bei zwei Bietern bei geringem Preisabstand VK Sachsen, Beschluss vom /SVK/ Bekanntgabe der Zuschlagskriterien in Bekanntmachung Änderung nur durch erneute berichtigte Bekanntmachung Rüge nicht präkludiert, da rechtliche Auswirkung nicht erkennbar 11
12 Rüge, 107 Abs.3 GWB Rügepräklusion bei EU-weiten Ausschreibungen zwingende Voraussetzung für eventuell weiteres gerichtliches Vorgehen Frist: bisher unverzüglich ab erkanntem Verstoß Änderung Vergaberechtsreform 160 Abs.3 GWB-E: zehn Kalendertage ab erkanntem Verstoß Vorteil für Bieter: einheitliche klare Regelung Problem wann erkannt bleibt 12
13 Aktuelle Rechtsprechung VK Lüneburg, Beschluss vom VgK-09/2015 Rüge 18 Tage nach Kenntnis von Vergabeverstoß u.u. noch unverzüglich" Kenntnis = Empfang der Vergabeunterlagen Aber: Entscheidung vor Entwurf GWB vom zu zehn Kalendertagen VK Südbayern, Beschluss vom Z /15 Rüge acht Tage nach Mitteilung über beabsichtigten Ausschluss Rüge nicht präkludiert, Entwurf GWB bestätigt Rechtsprechung EuGH EuGH, Urteil vom Rs. C-538/13 Maßstab eines durchschnittlich fachkundigen Bieters objektiver Maßstab Erkennbarkeit in Bezug auf rechtliche Auswirkung entscheidend Fehler bei Wertungskriterien: Rüge grundsätzlich auch nach Angebotsabgabe möglich 13
14 Ggf. Nützliches Angebotscheck ( Synopse GWB ( Regelmäßiger Newsletter (Mail an Webinare in 2015, weitere folgen in : Offene Schulungen in 2015 und : E-Vergabe für Bieter: Erfolgreiche Angebote erstellen : Vergaberecht 2016: Workshop für IT-Unternehmen Start April 2016: Schulungen für Bieter zur Vergaberechtsreform 2016 in Kooperation mit Kanzlei Waldeck Inhouse-Schulungen 14
15 Vielen Dank!
16 Kontakt Ihre Ansprechpartner Bitkom Consult Albrechtstraße Berlin Monika Prell Rechtsanwältin Beraterin Vergaberecht E m.prell@bitkom-service.de T
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