Düngemittelrechtliche Einstufung von Asche aus der Verbrennung von Stroh.
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- Chantal Hermann
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1 Düngemittelrechtliche Einstufung von Asche aus der Verbrennung von Stroh
2 Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Düngemittelrechtliche Einstufung 3. Verwertungsmöglichkeiten
3 Düngemittelrecht Gesetzliche Grundlagen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom Düngegesetz (DüG) vom Düngemittelverordnung (DüMV) vom Bioabfallverordnung - BioAbfV) vom Düngeverordnung (DüV) vom
4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft (2) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung.
5 Düngegesetz (DüG) Zielsetzung dieses Gesetzes: - Ernährung von Nutzpflanzen sichern (Futtermittelsicherheit!), - dient der Versorgung der Bevölkerung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, - Fruchtbarkeit des Bodens erhalten und verbessern (insbesondere den standorttypischen Humusgehalt) Nützlichkeit DüMV Anlage 2 Tabelle 1.1, 1.2, 1.3 Kennzeichnungsschwellen für Nährstoffe
6 Düngegesetz (DüG) Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren, den Naturhaushalt, die durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens entstehen können. Unbedenklichkeit DüMV Anlage 2 Tabelle Kennzeichnungsschwellen und Grenzwerte für Schadstoffe - Seuchen- und Phytohygiene
7 Düngeverordnung (DüV) Zielsetzung: - Düngemittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie einem zugelassenem Düngemitteltyp entsprechen - Bodenhilfsstoffe müssen den Bestimmungen der DüMV hinsichtlich der Zusammensetzung und sachgerechter Angabe der Inhaltsstoffe entsprechen. - Düngung nur nach guter fachlicher Praxis - Nachweis Nährstoffbedarf (Bodenuntersuchung)
8 Düngemittelverordnung ( DüMV) Für die Herstellung nur Stoffe verwenden, die einen pflanzenbaulichen, produktions- oder anwendungstechnischen Nutzen haben oder dem Bodenschutz sowie der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen! Ausgangsstoffe (DüMV, Anlage 2 Tab. 7) Hauptbestandteile Nebenbestandteile (DüMV, Anlage 2 Tab. 8) typbestimmende Nährstoffe - nicht typbestimmende Nährstoffe - Aufbereitungshilfsmittel - Anwendungshilfsmittel - Schadstoffe (Schwermetalle, PFT, Dioxin ) - Fremdbestandteile (Steine, Glas, Plaste, Folie, Metall)
9 Düngemittelverordnung ( DüMV) Allgemeine Anforderungen am Aschen Aschen sind mineralische Stoffe aus Produktionsprozessen, die nicht auf die Erzeugung von Düngemitteln ausgerichtet sind: Herstellung aus: - naturbelassen pflanzlichen Stoffen - Herstellung aus tierischen Stoffen - sowie anderen Stoffen und Organismen (Schlämme, Flotate und Fugate aus der Nahrungsmittelindustrie, Klärschlämme, organische Abfälle) - Mischverbrennung zulässig Keine Aschen aus dem Rauchgasweg, ausgenommen aus der ersten filternden Einheit! keine Kondensatfilterschlämme!
10 Düngemittelverordnung ( DüMV) Schadstoffregelungen Anlage 1 Tab. 1.4 (mg/kg TM) Schadstoff Kennzeichnung ab. Grenzwert Arsen (As) Blei (Pb) Cadmium (Cd) 1,0 1,5 Cadmium (Cd) für Düngemittel ab 5 % P2O5 (FM) 20 mg/kg P2O5 50 mg/kg P2O5 Chrom (ges.) Chrom (VI) 1,2 2,0 Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) 0,5 1,0 Thallium (Tl) 0,5 1,0 Perfluorierte Tenside (PFT) 0,05 0,1 Dioxine/Furane und dl-pcb (WHO-TEQ) 5 ng WHO-TEQ 30 ng WHO-TEQ Einhaltung der Schadstoffwerte auch in den Ausgangsstoffen zur Herstellung von Düngemitteln
11 Düngemittelverordnung ( DüMV) Anlage 2 Tabelle 7 (Hauptbestandteile) Feste Düngemittel dürfen nur zerkleinert und streufähig aufbereitet in den Verkehr gebracht werden. Es gilt ein Siebdurchgang von mindestens 90 % 20 mm unbeschadet anderer spezieller Anforderungen Abgabe in granulierter oder staubgebundener Form. Siebdurchgang bewertet nach der Staubbindung (Arbeitsschutz): bei 0,1 mm max. 0,2 %, bei 0,05 mm max. 0,05 %, bei 0,01 mm max. 0,005 %. Schlacken sind Fremdstoffe! Aufbereitung: Vermeidung erheblicher Staubemissionen bei der Anwendung (Pelletierung, Granulierung, Befeuchtung, Zusatz von erdfeuchtem Kalkgesteinsmehl, Beimischung von Kompost) Verweis auf emissionsrechtliche Genehmigungen!
12 Reglementierung Schlackeverwertung Novellierung Düngemittelverordnung ( DüMV) Lösung des Inverkehrbringens von schlackehaltigen Aschen Ohne ausreichende Vermahlung keine ausreichende Düngewirkung! Einführung von Siebdurchgängen für Aschen aus der Verbrennung von pflanzlichen Stoffen Tabelle 6 Nummer Spalte 3 wird neu gefasst: Siebdurchgang: 90 % bei 6,3 mm, 70 % bei 3,15 mm Übergrößen sind zu vermahlen oder zu entsorgen!
13 Verwertungsmöglichkeiten von Aschen nach Bioabfallverordnung (BioAbfV) Einmischen in Bioabfälle Zugabe im Rahmen der Behandlung Düngemitteltyp: organisch-mineralischer NPK-Dünger Mindestgehalte: 1,5 % N, 0,5 % P2O5 oder 1,0 % K2O (bezogen auf die TM) Verwertungsmöglichkeit von Aschen, die die Nährstoffgehalte als Düngemittel nicht erreichen Zugabe als Düngemittel nach der Behandlung Düngemitteltyp: organisch-mineralischer NPK-Dünger Mindestgehalte: 3,0 % N, 3,0 % P2O5 oder 3,0 % K2O (bezogen auf die TM) Lösung der Staubbindung!
14 Verwertungsmöglichkeiten von Pflanzenaschen nach DüMV Düngemitteltyp: Kaliumdünger aus Aufbereitung von Pflanzenaschen Mindestgehalt: 10 % K2O (wasserlöslich) i.d.os Düngemitteltyp Kalkdünger aus der ausschließlichen Verbrennung pflanzlicher Stoffe - Mindestgehalt 15 % CaO in der TM - Reaktivität mind. 30 % (mind. 10 % ab 25 % MgCO3) Einmischen in Kohlensauren Kalk Bei der Zugabe von Brennraumasche: maximal 30 % Brennraumasche Mindestgehalt für den Kalkdünger 70 % CaCO3, Kennzeichnung: Enthält basisch wirksame Pflanzenasche
15 Verwertungsmöglichkeiten als mineralische Mehrnährstoffdünger Düngemitteltyp PK-Dünger Mindestgehalt: 2 % P2O5, 3 % K2O bei ausschließlicher Verwendung von Aschen bei trockenem Material Granulierung Düngemitteltyp NPK Dünger Mindestgehalt 3 % N, 2 % P2O5, 3 % K2O - bei trockenem Material Granulierung Nachteil: - Kosten für Granulierung, - geringe Nährstoffgehalte
16 Einstufung als Bodenhilfsstoff Einstufung als Bodenhilfsstoff (Gehalte i.d.tm): < 1,5 % Stickstoff (N), < 0,5 % Phosphat (P2O5), < 0,75 % Kaliumoxid (K2O), < 0,3 % Schwefel (S), < 0,07 % Kupfer (Cu), < 0,5 % Zink (Zn) oder < 30 % BWB (bewertet als CaO) Maximale Aufbringmengen: - 50 kg N, 30 kg P2O5, 50 kg K2O, 500 kg CaO oder 15 kg S je Hektar - damit keine Düngewirkung! Nachweis positiver Einfluss auf die biologischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Bodens, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern (z.b. Verbesserung der Bodenstruktur) z.b. bei 20 % CaO i.d.tm 2,5 dt TM/ha
17 Inverkehrbringen bei gewerblicher Strohverbrennung Inverkehrbringen i.s. 2 Punkt 10 DüG: Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen Sind die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen erfüllt: - Nachweis Untersuchung zur düngemittelrechtlichen Einstufung - Schadstoffparameter einhalten - Einhaltung Siebparameter (Schlacke) - Staubbindung - streufähig aufbereitet - Warendeklaration mit Gehaltsangaben und Verweisen auf sachgerechte Anwendung und Lagerung Empfehlung: - Prüfung durch die DVK-Stellen der Länder - nur auf der Basis aktueller Laborergebnisse möglich Hinweis: RAL-Gütesicherung durch die Bundesgütegemeinschaft Holzasche (BGH)
18 Innerbetriebliche Verwertung von Strohasche Voraussetzungen: 1. Strohanfall und Ascheverwertung im eigenen Betrieb, (gleicher Betriebsinhaber und Betreiber der Verbrennungsanlage) 2. Einstufung als Düngemittel (nicht deklarationspflichtig, Nährstoffe Phosphat und Kaliumoxid bilanzpflichtig) 3. Einstufung und Verwertung als Bodenhilfsstoff 4. Einhaltung Siebparameter und Schadstoffgehalte 5. Anwendung nach guter fachlicher Praxis 6. Nachweis der Einstufung durch Untersuchung empfohlen
19 Zusammenfassung der Verwertungsmöglichkeiten Voraussetzungen für die Verwertung von Strohasche - Naturbelassener Ausgangsstoff - Einhaltung der Siebparameter (Staubbindung, Schlacke) - Schadstoffgrenzwerte Verwertungsmöglichkeiten 1. Innerbriebliche Verwertung 2. Abgabe an gewerbliche Aufbereiter 3. Verwertung in Kompostieranlagen 4. Ausbringung als Bodenhilfsstoff 5. Einstufung als Düngemittel - Kaliumdünger aus der Aufbereitung von Asche - Kalkdünger aus der Verbrennung von pflanzlichen Stoffen - Zugabe zu Kohlensaurem Kalk - Mineralische PK- oder NPK-Dünger
20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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