Bericht zur. Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln. in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2017

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1 Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2017 Bearbeiter: Lutz Böhm, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Ruhlsdorf,

2 Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2017 L. Böhm, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Das LELF, Referat 42, ist zuständige Behörde für die Überwachung und Einhaltung des Düngemittelverkehrs in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Zum Schutz der Landwirte und Verbraucher werden im Rahmen dieser Aufgabe auf der Grundlage des Düngegesetzes amtliche Kontrollen bei Großhändlern, in Bau- und Gartenmärkten sowie bei Düngemittelherstellern, u.a. in Biogas-, Kompost- und Kläranlagen, durchgeführt. Ziel dieser amtlichen Überwachung ist es, die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften bei der Herstellung und Lagerung zu kontrollieren sowie festzustellen, ob die Düngemittel ordnungsgemäß gekennzeichnet und entsprechend den gesetzlichen Regelungen in den Verkehr gebracht werden. Über 90 % der Mineraldünger werden in Deutschland als EG - Düngemittel deklariert und in Verkehr gebracht. Eigenschaften von Düngemitteln Für eine sachgerechte Anwendung von Düngemitteln müssen diese: aus Ausgangsstoffen hergestellt sein, die die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen nicht schädigen sowie den Naturhaushalt nicht gefährden, einen pflanzenbaulichen, produktions- oder anwendungstechnischen Nutzen aufweisen und somit das Pflanzenwachstum wesentlich fördern oder deren Qualität wesentlich verbessern, durch Zufuhr an organischer Substanz und/oder Nährstoffen die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten bzw. erhöhen, die nach rechtlichen Bestimmungen festgelegten Schadstoffgrenzwerte einhalten, um den Boden und die Nahrungskette nicht mit Schadstoffen anzureichern Gesetzliche Grundlagen Das Düngegesetz (DüngG) vom 09. Januar 2009 (BGBl. I S. 54), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1068) legt in 12 Abs. 1 fest, dass die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen - hier: Düngemittelverordnung (DüMV) vom (BGBl I Nr. 2482) zuletzt geändert Artikel 3 der Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) - sowie die unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft (EG) auf dem Gebiet des Düngemittelrechtes von den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu überwachen sind. Für EG-Düngemittel ist die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 anzuwenden. Bei Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel gekennzeichnet sind, jedoch einem zugelassenen Düngemittel in einem anderen Land der Europäischen Union entsprechen, gelten die Bestimmungen des freien Warenhandels nach der Verordnung (EG) Nr. 764/2008. Danach müssen diese Düngemittel, wenn sie in Deutschland in Verkehr gebracht werden, den deutschen Schutzbestimmungen gem. 30 des Lissabon-Vertrages entsprechen. Das bedeutet, sie müssen: einem zugelassenen Düngemittel eines anderen EU-Landes entsprechen, in deutscher Sprache gekennzeichnet sein, die Seuchen- und Phytohygiene nach DüMV 5 und die Schadstoffgrenzwerte nach DüMV Anlage 2, Tabelle 1.4 einhalten.

3 Die Zuständigkeiten des LELF regelt die Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Düngerechtes im Land Brandenburg vom (GVBl. für das Land Brandenburg II Nr. 44). Die Tätigkeiten im Land Berlin basieren auf dem Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 165) und der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsstaatsvertrag vom 29. November 2005 (GVBl. II S. 580). Ergebnisse der Düngemittelverkehrskontrolle Nach Inaugenscheinnahme der vorhandenen Düngemittel beim Inverkehrbringer oder Händler wurden von ausgewählten Partien bzw. deren Ausgangsstoffen für die Herstellung von Düngemitteln Proben entnommen und anschließend im Landeslabor Berlin-Brandenburg analysiert. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 170 amtliche Düngemittelproben gezogen davon 82 mineralische (Tab. 1) sowie 88 organische (Tab. 2). Im Gegensatz zu den Vorjahren wurden 2017 wieder vermehrt Mineraldünger beprobt. Während stickstoffhaltige Düngemittel und Mehrnährstoffdünger im Frühjahr oftmals bei den Landhändlern den größten Teil lagerfähiger Ware bestimmen, sind die Läger im Herbst dagegen nur gering befüllt. Das direkte Streckengeschäft nimmt an Bedeutung zu - vor allem bei landwirtschaftlichen Großabnehmern und auch im Gartenbaubereich. Daneben waren Biogasanlagen Ziel der amtlichen Düngemittelkontrollen. Hierbei lag der Schwerpunkt auf Altanlagen. Neben dem Output wurden auch Spurenelementmischungen und Eisensalze zur Prozessoptimierung beprobt und die sachgerechte Entsorgung von verbrauchten Aktivkohlefiltern hinterfragt. Wie bereits in den Vorjahren festgestellt, hängen die Nährstoffgehalte der Gärresten stark von der Art und Zusammensetzung der verwendeten Inputstoffe ab. Die Düngemittelverkehrskontrolle erbrachte folgende Ergebnisse: Nichteinhaltung der Mindestgehalte für Gesamtstickstoff bei einem Fertigkompost Geringe, umgehend behobene, Beanstandungen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und getrennten Lagerung von mineralischen Düngemitteln bei Großhändlern (Agro-Service, Raiffeisengenossenschaft, Baumärkte u. a.) 4 Unter- und 3 Überschreitungen der Nährstoffgehalte bei der Kontrolle von mineralischen NPK-Düngern in Gartenmärkten In einem Düngemittel Hornspäne wurden Salmonellen nachgewiesen. Im Rahmen von 2 Amtshilfeersuchen wurden 2 Ordnungsverfügungen zur sofortigen Einstellung des Inverkehrbringens von Düngemitteln erlassen. Die Düngemittelverkehrskontrollstelle im Bundesland Niedersachsen wurde durch das LELF in 4 Fällen um Amtshilfe bei der Aufklärung von Sachverhalten gebeten. Des Weiteren erfolgte im Rahmen der Bearbeitung von 3 Amtshilfeersuchen - davon 2 von Ämtern für Landwirtschaft zweier Landkreise und eine vom Hauptzollamt Frankfurt (O) - die Überprüfung von zugelassenen Ausgangsstoffen zur Herstellung von Düngemitteln ohne Beanstandung.

4 Durch die Düngemittelkontrollstelle Berlin-Brandenburg wurden im letzten Jahr 58 Anfragen zu 74 Produkten für die düngemittelrechtliche Einstufung als Düngemittel, Kultursubstrat, Bodenhilfsstoff oder Pflanzenhilfsmittel bearbeitet. Abgelehnt wurden 24 Anfragen auf Grund von Kennzeichnungsverstößen, Nichteinhaltung der Schadstoffgrenzwerte nach der deutschen DüMV bzw. weil das Düngemittel keinem zugelassenen Düngemitteltyp nach Düngemittelverordnung oder nach EU-Düngemittelverordnung (VO (EG) 2003/2003)) entsprach oder den Grundsatz des freien Warenhandels nach VO (EG) 764/2008 nicht erfüllte. Anhang Tabelle 1: Amtlich entnommene Proben von Mineraldüngern Mineraldünger Anzahl 2015 Anzahl 2016 Anzahl 2017 Stickstoffdünger Phosphatdünger Kalidünger Kalk- und Mg-Dünger NPK-Dünger NP-Dünger NK-Dünger PK-Dünger Spurennährstoffdünger Sonstige Mineraldünger insgesamt Tabelle 2: Amtlich entnommene Proben von organischen Düngemitteln organische Düngemittel Anzahl 2015 Anzahl 2016 Anzahl 2017 Klärschlamm Klärschlammkompost Kompost Wirtschaftsdünger Gärreste Kultursubstrate Bodenhilfsstoffe Sonstige organische Düngestoffe Organisch-mineralische Düngemittel organische Düngemittel insgesamt

5 Tabelle 3: Nährstoffgehalte (Mittelwerte) amtlich geprüfter organischer Düngemittel (2017) Düngemittel Anzahl TS ph Nges. P 2 O 5 K 2 O n % % TS Gärreste 42 7,6 n.b. 7,7 2,9 7,1 Kultursubstrate ,9 1,1 0,2 0,4 Komposte 4 23,8 8,1 2,4 3,0 0,6 n.b. nicht bestimmt Tabelle 4: Anzahl und Ergebnisse von PFT - Untersuchungen amtlicher Düngemittelproben [µg/kg TS] Jahr Anzahl Gehalte in µg/kg TS Min Max < 10 < < 10 < < 10 < 10 Perfluorierte Tenside = PFT

6 Abbildung 1: Prozentuale Verteilung der Beprobung mineralischer Düngemittel nach Düngemitteltypen Stickstoffdünger Phosphatdünger Kalidünger Kalk- und Mg-Dünger NPK-Dünger 2 NP-Dünger NK-Dünger PK-Dünger 9 Spurennährstoffdünger 4 Sonstige Abbildung 2: Prozentuale Verteilung der Beprobung organischer Düngemittel 2017 Klärschlamm Klärschlammkompost Kompost Wirtschaftsdünger 21 Gärreste 42 Kultursubstrate Sonstige organische Düngestoffe Organisch-mineralische Düngemittel

7 Abbildung 3: Anzahl der Düngemittelproben und deren Beanstandungen von Mineraldünger organische Dünger Beanstandungen

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