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Transkript:

LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Sonstiges Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zur Verordnung einer häuslichen Krankenpflege (HKP) Was versteht man unter Behandlungspflege? Was versteht man unter Grundpflege? Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die üblicherweise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte delegiert werden können ( 1 Abs. 3 HKP-RL). Grundverrichtungen des täglichen Lebens, z. B. waschen ( 1 Abs. 3 HKP-RL). Leistungen der Grundpflege sind ausschließlich im Rahmen der Unterstützungspflege oder der Krankenhausvermeidungspflege verordnungsfähig. Im Rahmen der Sicherungspflege setzt eine Verordnung von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung voraus, dass die Satzung der Krankenkasse diese Leistungen vorsieht und die Versicherten keine Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.

Seite 2 Was versteht man unter hauswirtschaftliche Versorgung? Welche Ziele verfolgt die HKP? Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, z. B. Besorgungen (auch von Arzneimitteln), Bettwäsche wechseln, Einkaufen, Heizen, Geschirr spülen, Müllentsorgung, Mahlzeitenzubereitung (auch Diät), Wäschepflege oder Reinigung der Wohnung (Unterhalts- ggf. Grundreinigung). ( 1 Abs. 3 HKP-RL) Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung sind ausschließlich im Rahmen der Unterstützungspflege, der Krankenhausvermeidungspflege oder als Satzungsleistung zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung verordnungsfähig. Die Verordnung HKP ist nur zulässig, wenn der Patient wegen einer Krankheit der ärztlichen Behandlung bedarf und die HKP Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans ist. HKP ist dann eine Unterstützung der ärztlichen Behandlung mit dem Ziel, - dem Patienten das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr seinen häuslichen Bereich zu erlauben (Krankenhausvermeidungspflege) oder - ambulante ärztliche Behandlung zu ermöglichen und deren Ergebnis zu sichern (Sicherungspflege).

Seite 3 Wann wird Krankenhausvermeidungspflege verordnet? Was muss ich unter der so genannten Sicherungspflege verstehen? Wenn - eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder - dadurch Krankenhausbehandlung vermieden wird oder - dadurch Krankenhausbehandlung verkürzt wird ( 2 Abs. 2 HKP-RL). Der Patient hat Anspruch auf bis zu vier Wochen Krankenhausvermeidungspflege. In begründeten Ausnahmefällen kann Krankenhausvermeidungspflege über diesen Zeitraum hinaus verordnet werden. Dies bedarf der Bewilligung durch die Krankenkasse. Wenn die ambulante vertragsärztliche Versorgung nur mit Unterstützung durch Maßnahmen der HKP durchgeführt werden kann, spricht man von Sicherungspflege, beispielsweise, wenn weder der immobile Patient noch seine Angehörigen die Heparinspritze verabreichen können.

Seite 4 NEU! - Was versteht man unter Unterstützungspflege? Die Verordnung von Unterstützungspflege ist bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung möglich, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 nach dem SGB XI vorliegt. Unterstützungspflege umfasst Grundpflege und ggf. hauswirtschaftliche Versorgung. Ein gleichzeitiger Bedarf an medizinischer Behandlungspflege ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Anspruch auf Unterstützungspflege besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall und kann von der Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen nach Einschaltung des MDK verlängert werden. Wenn die Voraussetzungen der Unterstützungspflege erfüllt sind, muss zusätzlich angegeben werden, ob Grundpflege und ggf. hauswirtschaftliche Versorgung erbracht werden sollen. Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung können im Rahmen der Unterstützungspflege nicht eigenständig, sondern nur im Zusammenhang mit der erforderlichen Grundpflege verordnet werden. Grundpflege kann im Rahmen der Unterstützungspflege eigenständig verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss berät derzeit die konkrete Ausgestaltung der Regelung in der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege. Über die Beratungsergebnisse informieren wir Sie gesondert. Unabhängig davon ist die Unterstützungspflege bereits jetzt Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.

Seite 5 Ist eine Verordnung über HKP-Leistungen immer genehmigungspflichtig? Wo findet häusliche Krankenpflege statt? Ist HKP in der Kurzzeitpflege möglich? Ist Schutzkleidung für das Pflegepersonal verordnungsfähig (z. B. bei MRSA-Patienten)? Ist der Datenschutz gewahrt, obwohl ich auf der Verordnung sowohl Diagnosen wie auch Arzneimittel nenne? Ja! Die Krankenkasse übernimmt bis zur Entscheidung über die Genehmigung die Kosten für die verordneten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen, wenn die Verordnung spätestens am dritten der Ausstellung folgenden Arbeitstag der Krankenkasse vorgelegt wird. HKP wird grundsätzlich im Haushalt des Patienten oder seiner Familie erbracht. Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht auch an sonstigen geeigneten Orten, an denen sich der Patient regelmäßig wiederkehrend aufhält und an denen a) die verordnete Maßnahme zuverlässig durchgeführt werden kann und b) für die Erbringung der einzelnen Maßnahmen geeignete räumliche Verhältnisse vorliegen (z. B. im Hinblick auf hygienische Voraussetzungen, Wahrung der Intimsphäre, Beleuchtung), wenn die Leistung aus medizinisch-pflegerischen Gründen während des Aufenthaltes an diesem Ort notwendig ist ( 1 Abs. 2 HKP-RL). Ja! Patienten, die keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten bzw. nicht in die Pflegeversicherung eingestuft sind, kann HKP (i. d. R. Behandlungspflege) während eines Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege verordnet werden. Nein! Entsprechende Schutzausstattung hat der Pflegedienst zu stellen. Ja! Die Arzneimittel müssen namentlich genannt werden, um dem Pflegedienst die ärztlich vorgegebene Medikamentengabe zu ermöglichen.

Seite 6 Wie lange muss die Verordnung über HKP aufbewahrt werden? Über welchen Zeitraum darf ich HKP verordnen? Für welchen Zeitraum darf ich als Vertreter eine HKP-Verordnung ausstellen? Darf ich auch andere als die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Maßnahmen verordnen? 10 Jahre Eine Erstverordnung soll 14 Tage ohne Begründung nicht überschreiten. Ist aus dem Zustand des Patienten erkennbar, dass der zunächst verordnete Zeitraum nicht ausreicht, kann die Folgeverordnung auch für eine längere Dauer (Empfehlung: maximal eine Verordnung über drei Monate) ausgestellt werden, wenn die Notwendigkeit begründet wird. Eine Verordnung kann auch über das Quartalsende hinaus ausgestellt werden. Der Verordnungszeitraum ist nicht an den Zeitraum eines Quartals gebunden. Die Folgeverordnung ist in den letzten drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, wenn diese nicht gesetzliche Feiertage sind) vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen. Sofern Sie sich vom Zustand des Patienten persönlich überzeugt und die medizinische Notwendigkeit einer HKP festgestellt haben bzw. Ihnen aus der laufenden Behandlung bekannt ist, steht es Ihnen frei, eine Verordnung über drei Monate auszustellen. Die verordnungsfähigen Maßnahmen der HKP sind grundsätzlich dem Leistungsverzeichnis (Anlage der HKP-RL) zu entnehmen. Nicht im Verzeichnis aufgeführte Leistungen sind in medizinisch zu begründenden Ausnahmefällen verordnungs- und genehmigungsfähig. ( 1 Abs. 4 HKP-RL)

Seite 7 Leistungsverzeichnis Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der KKL I wird im Leistungsverzeichnis unter Körperpflege (Leistung Nr. 4) subsumiert. Eine eigenständige Verordnung ist daher nicht notwendig. Darf ich das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Kompressionsklasse (KKL) I verordnen? Die Kompressionsbehandlung ist im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ab Kompressionsklasse II verordnungsfähig. Wie verordne ich Blutzuckerteststreifen, Lanzetten und/oder Gar nicht! Die genannten Artikel sind vom Pflegedienst vorzuhalten, inkl. dem Pen-Nadeln, die im Zusammenhang mit der Blutzuckermessung erforderlich werden? notwendigen Blutzuckermessgerät (Leistung Nr. 11). Ja! Port wechseln und spülen wird unter Infusionen, i. v. (Leistung Nr. 16) subsumiert. Das Verabreichen erforderlicher Vitamine fällt unter Medikamentengabe (Leistung Nr. 26). Ist eine HKP bei parenteraler Ernährung verordnungsfähig? Das Einbringen von Medikamenten in einen Port ist nicht als HKP verordnungsfähig! Sind Einmalspritzen und -kanülen zur Injektion verordnungsfähig? Nr. 18). Nein! Einmalspritzen und -kanülen sind vom Pflegedienst zu stellen (Leistung Auf den Namen Ihres Patienten (Muster 16)! Der Verbandwechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich Pflasterverband Wie verordne ich medizinisch notwendige Verbandstoffe, die und Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung im Zusammenhang mit der Versorgung eines suprapubischen Katheters erforderlich werden? - nach Neuanlage oder und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente ist nur verordnungsfähig - bei Entzündungen mit Läsionen der Haut an der Katheteraustrittsstelle (Leistung Nr. 22).

Seite 8 Leistungsverzeichnis Darf Methadon im Rahmen der Medikamentengabe (Leistung Nr. 26) verabreicht werden? Nein! Das Pflegepersonal ist nicht zur Substitution berechtigt. Nein! Eine gesonderte Verordnung einer Kompressionsbandagierung neben Für meinen Patienten ist neben dem Wechseln eines Wundverbandes eine Kompressionsbandagierung notwendig. Ist dem Anlegen und Wechseln von Wundverbänden ist nicht zulässig. Ist zusätzlich eine Kompressionsbehandlung medizinisch angezeigt, so ist dies auf der dies parallel verordnungsfähig? Verordnung anzugeben (Leistung Nr. 31). Patienten mit - einer so erheblichen Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der oberen Extremitäten, dass das An- und Ausziehen nicht fachgerecht möglich ist oder - einer so starken Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit, dass sie Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das An- und für das fachgerechte An- und Ausziehen zu schwach sind (z. B. moribunde Patienten) oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen der KKL II bis IV verordnen zu können? - einer starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit oder Realitätsverlust, sodass die Compliance bei der Therapie nicht sichergestellt ist oder - entwicklungsbedingt noch nicht vorhandener Fähigkeit, die Leistung zu erlernen oder selbstständig durchzuführen. Dies muss aus der Verordnung hervorgehen (Leistung Nr. 31).

Seite 9 Leistungsverzeichnis Mittelschwere Exsikkose bei negativer Flüssigkeitsbilanz (bei akuter Erkrankung oder Verschlimmerung der Erkrankung z. B. bei Fieber, Diarrhoe), mit einhergehendem Unvermögen oralen Ausgleichs und potenzieller Reversibilität insbe- Welche Indikation muss vorliegen, um eine Infusion s. c. verordnen zu können? sondere bei geriatrischen Patienten. Für die Verordnung der Infusionslösung achten Sie bitte auf in der Fachinfo ggf. angegebene Kontraindikationen (Leistung Nr. 16a). Darf ich im Zusammenhang mit der Verordnung von Ja: zur Wundversorgung. subcutanen Infusionen Verbandstoffe verordnen? Nein: zum Abtupfen der Nadel, zur Polsterung oder zum Unterlegen. Ja, als Hilfsmittel auf Muster 16! Blasenspritzen zum Durchspülen von transnasalen oder perkutanen Sonden zur Sind Blasenspritzen zur Spülung und zur Arzneimittel-Applikation verordnungsfähig? füllt werden und vom Patienten selbst oder einem Pflegedienst/Betreuungsper- einmaligen Verwendung, die mit einer Spülflüssigkeit (z. B. Kochsalzlösung) geson zum Durchspülen der Sonde verwendet werden. Zur Arzneimittel-Applikation ist eine Blasenspritze ebenfalls verordnungsfähig. Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93-4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/beratung einen Rückrufwunsch.