MIETVERTRAG für ANHÄNGER

Ähnliche Dokumente
MIETVERTRAG für ANHÄNGER

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

AGB / Wohnmobilvermietung Dresden

Allgemeine Mietbedingungen

LAGER-EIN.de MIETVERTRAG

Allgemeine Mietbedingungen

Über die Anmietung das in diesem Mietvertrag beschriebenen Gerätes wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser Mietvertrag abgeschlossen.

Anhänger. Angebot / Konditionen Mietdauer: vom bis Mietpreis:

Über die Anmietung des nachstehend bezeichneten Wohnmobils/Reisemobils wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser Mietvertrag abgeschlossen.

über ein Kraftfahrzeug

Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.

Gabriela Kwasniewska Farwickweg 34

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Über die Anmietung des nachstehend bezeichneten Wohnwagens wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser Mietvertrag abgeschlossen.

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag. Ab Aufbau durch Vermieter ab frühestens Uhr Bis Abbau durch Vermieter bis spätestens Uhr

Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.

1. Zu Stande kommen des verbindlichen Mietvertrages, Leistung, Berechtigte Fahrer:

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

und Allgemeine Mietbedingungen (AGB) der WohnmobilvermietungMartin

MIETVERTRAG FÜR CAMPINGBUSSE UND WOHNMOBILE

1. Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages, Leistung, Berechtigte Fahrer

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:

Mietvertrag Musikanlage

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

MIETVERTRAG ÜBER EIN KRAFTFAHRZEUG

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Kategorie 5 bis 6 Wohnwagen

Campingflitzer MIETBEDINGUNGEN

DIE VERMIETUNG WESPA-NAME

Allgemeine Mietbedingungen

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

EAL GmbH, Otto-Hausmann Ring 107, D Wuppertal

Leihvertrag. St. Georg Jugendwerk Diözese Osnabrück e.v., Kleine Domsfreiheit 23, Osnabrück

Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger. Stadtjugendring Wetzlar e.v.

MIETVERTRAG FÜR WOHN- ODER REISEMOBILE

K F Z Ü B E R L A S S U N G S V E R T R A G. zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zwischen der Firma (im folgenden Firma genannt)

MIETVERTRAG FÜR WOHN- ODER REISEMOBILE

Aerifizierer. Holzspalter. Rasenmäher. Gartenfräsen. Rasentraktoren. Stockfräse. Motorsägen. Stromerzeuger

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

Wohnmobil-Mietvertrag

Mietvertrag Spielmobil / Bemil

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Mietvertrag Unterstellplatz

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete

auszeit-camper BUCHUNGSFORMULAR

AGB Teampavillions. 1 Geltung. 2 Mietpreise, Zahlungsziel. 3 Vertragsdauer

SPORTJUGEND-FÖRDERUNG-WOLFENBÜTTEL e.v.

Mappe zur Wohnungsübergabe

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:.

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt

Vertrag über die Pachtung einer Stute

Nutzungsvereinbarung

PKW Wohnmobil Transporter Anhänger Sonstige Fiat Ducato 9-Sitzer GZ-JR-555 weiss

Harmonikaschule. Steirische Harmonika incl. Transportkoffer, Rückenträger +Querriehmen

R I C H T L I N I E N

Teilnahmebedingungen und Regeln des VW up!-gewinnspiels zur Eröffnung der Filiale in Herford am

Nutzungsvereinbarung und Mietvertrag

Trike Vermietung. Mietvertrag. Der Vermieter vermietet an den Mieter das wie folgt beschriebene Fahrzeug:

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes

Mietvereinbarung zwischen

Mietvertrag Sportmobil / bemil

Mietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

Nutzungsvereinbarung und Mietvertrag

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus

Mietvertrag für Segway Personal Transporter

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Allgemeine Vermietbedingungen der Extravaganz Luxury Car Rental UG (haftungsbeschränkt)

NUTZUNGSVEREINBARUNG ÜBER EIN ELEKTRISCH BETRIEBENES KRAFTFAHRZEUG

Olaf Wittenbrock,Riemsloher Str.48,49324 Melle

Die nachstehenden AGB werden ergänzend zu den Regelungen im Mietvertrag und der Anlage zum Mietvertrags Bestandteil des Vertrags.

Willst du mit mir wohnen?

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

Vertrag über die Pachtung einer Stute

Mietvertrag für Messeausrüstung

Fa. Jürgen Mühlmichel, Am Breitenstein 1 in Pottenstein, Tel: , Mobil: ; info@my-wohnmobil-verleih.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

MIETVERTRAG Kinder Fahrrad-Parcours

Fotos von Personalausweis und Führerschein senden (von allen Fahrern)

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dies sind die Bedingungen, unter denen das nachfolgend genannte Unternehmen Autovermietung durchführt:

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes

M i e t v e r t r a g

Seite 1 von 6. Mietdauer:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Elbquartier in Wedel

Uwe Bopp Caravan-Vermietung

(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise inkl. Kosten für die Endreinigung des Mietgegenstandes.

Über die Anmietung des nachstehend bezeichneten Wohnmobils/Wohnwagen wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser Mietvertrag abgeschlossen.

Mietvertrag für Messeausrüstung

M I E T V E R T R A G

MIETVERTRAG FÜR WOHN- ODER REISEMOBILE

Gastlieger Mietvertrag über einen Wasser- Liegeplatz

Transkript:

MIETVERTRAG für ANHÄNGER Zwischen den im nachfolgenden Vertragstext als Vermieter und Mieter bezeichneten Parteien wird über den nachfolgend näher bezeichneten Anhänger dieser Mietvertrag abgeschlossen. Soweit einzelnen Regelungen im Vertragstext ein Kästchen ( ) vorangestellt ist, ist immer die Regelung mit dem angekreuzten Kästchen von den Parteien ausgewählt und vereinbart worden. Vermieter TuS 09 Erkenschwick e.v. Marktstraße 3 45739 Oer-Erkenschwick Marktstraße 3T Nr. Personalausweis (Mieter): Führerschein Nummer, Klasse: Telefon (Mieter): Anhänger, Art, Gewicht, Größe: Der vermietete Anhänger ist ein: Lkw Anhänger PKW Anhänger kippbar Mieter Zulassungsfreier Spezialanhänger für Sportgeräte ( 3 Abs 2 Nr. 2 e FZV) Geschlossen mit Plane und Spriegel Kofferanhänger offene Pritsche Spezialaufbau Länge 3,66 Breite 1,87 Höhe 2,30 (in Meter) ZGW: 750 kg Hersteller/Typ: Blyss Kennzeichen: RE-TU 1909 Zubehör: Zurrgurte 2 Unterlegkeile Stützrad Adapter 2 Heckstützen Diebstahlsicherung mit Bügelschloss und Schlüssel, Bedienungsanleitung, Fahrzeugschein, Versicherungskarte, Box, Spannseile Führerschein: Nur der vorstehend genannte Mieter, dessen Arbeitnehmer oder Familienangehörige sind sofern sie im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind, zur Benutzung des Anhängers hinter einem Zugfahrzeug berechtigt. Bei Anhängern mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg ist Führerschein Klasse B ausreichend. Mietdauer: Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Hängers beim Vermieter und endet mit der vereinbarten Rückgabe oder sofern die Rückgabe zu einem späteren Termin als den vereinbarten Termin erfolgt mit der Rückgabe. Eine besondere Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Während der Laufzeit des Mietverhältnisses ist eine Kündigung beiderseitig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Abholung Tag: Uhrzeit Rückgabe Tag Uhrzeit Miete: 1. Für die Nutzung des Anhängers ist der Mieter verpflichtet, die folgende Miete je nach Dauer der Nutzung zu bezahlen: Leistung: Menge Einzelpreis Summe MwSt. Brutto Tagesmiete (24h) Wochenendmiete Stundenmiete Gesamtbetrag 2. Die Miete ist wie folgt zahlbar: 50% Mietvorauszahlung bei Reservierung, Rest bei Rückgabe. Mietvorauszahlung 100% bei Abholung des Anhängers. 50% bei Abholung des Anhängers, Rest in bar bei Rückgabe. 2013/14 OnlineMietvertrag.de Fachverlag alle Rechte vorbehalten Seite 1

Mietsicherheit (Kaution): MIETVERTRAG für ANHÄNGER Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die ihren Ursprung in diesem Mietverhältnis haben, einschließlich aller eventuellen Schadensersatzansprüche hat der Mieter spätestens bei Abholung des Anhängers eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von: (siehe rechte Spalte) zu leisten. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei Rückgabe des Anhängers. Die Kaution ist in bar oder nach Wahl des Vermieters in einer anderen Form zu erbringen. Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung: Der Anhänger ist für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und verfügt über eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes. Für den Anhänger besteht KEINE Vollkaskoversicherung (Fahrzeugversicherung). 50 Für den Anhänger besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von Für den Anhänger besteht eine Teilkaskoversicherung OHNE Selbstbeteiligung. Da es sich um einen zulassungsfreien Spezialanhänger für Sportgeräte handelt, verfügt der Anhänger auch nicht über eine Haftpflichtversicherung. Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug bei Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert. Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Vermögensschäden zu ersetzen, die dieser im Falle eines Verkehrsunfalles erleidet, und die nicht durch Leistungen von Unfallgegnern oder der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) ausgeglichen werden. Wegen Details der Haftung bei Verkehrsunfällen auf Ziffer 7 der allgemeinen Vermietbedingungen (unten) hingewiesen. Weitere Vereinbarungen: Der Anhänger wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren. Der Mieter kann die Aufnahme vorhandener Mängel in das Übergabeprotokoll verlangen. Die allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil dieses Mietvertrages. Der Mieter bestätigt zugleich den Erhalt des Fahrzeugscheines. Die allgemeinen Mietbedingungen (Anlage) sind Teil des Mietvertrags. Datum Unterschrift Mieter Datum Unterschrift Vermieter 2013/14 OnlineMietvertrag.de Fachverlag alle Rechte vorbehalten Seite 2

Allgemeine Mietbedingungen für Pkw- Anhänger Allgemeine Mietbedingungen 1. Abschluss des Mietvertrags: 1.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über den Anhänger kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post oder Telefax übermittelt werden. 1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. 1.3. Der Anhänger darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden. 2. Kündigung, Stornierungen: 2.2. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer (Termine) ist für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sine von 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen. 2.2.2. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben. 2.2.3. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter den Anhänger nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. 3. Obliegenheiten beim Gebrauch des Mietfahrzeugs 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in den geografischen Grenzen Deutschlands gestattet. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. 3.2. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Anhängers zu folgenden Zwecken: 3.2.1. Für die Beförderung gefährlicher Stoffe gemäß 7 Gefahrgutverordnung Straße. 3.2.2. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. 3.3. Die Benutzung des Anhängers ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer des Zugfahrzeugs nicht im Besitz der dafür notwendigen Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist. 3.4. Die Benutzung des Anhängers ist nicht gestattet, sofern der Fahrer des Zugfahrzeugs infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer). 3.4. Hält sich der Mieter nicht an die nach den vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.4 vereinbarten Nutzungsverbote, liegt eine Pflichtverletzung des Mieters beim Gebrauch des Anhängers vor. 4. Kleinreparaturen Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 5 je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet. 5. Allgemeine Fürsorgepflichten des Mieters, Haftung 5.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet: - Den Anhänger bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern; - Den Anhänger bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten Garage; 5.2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden am Anhänger, die durch Verletzung seiner Fürsorge- und Sorgfaltspflichten während der Mietzeit entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Verletzungen seiner Fürsorge- und Sorgfaltspflichten durch Personen, die auf seine Veranlassung hin mit dem Anhänger in Berührung kommen, worunter bspw. Betriebsangehörige oder Verwandte zu verstehen sind. 5.3. Verursachen sonstige Personen Schäden am Anhänger oder Erfüllungsgehilfen bei Gelegenheit, ist der Mieter verpflichtet, die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache möglichst beweiskräftig festzustellen oder bei Vorliegen einer Straftat - durch Polizeibeamte feststellen zu lassen und dem Vermieter unverzüglich zu melden. 5.4. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Fahrzeug infolge eines vom Mieter verursachten Schadens nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht für eigene Zwecke nutzen kann. 5.6. Nimmt der Vermieter die Schadensbeseitigung selbst oder durch eigenen Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde je Mitarbeiter in Höhe von 45 (brutto) als angemessene Ersatzleistung vereinbart. 6. Nicht unfallbedingte Schäden und technische Defekte: 6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, unbeschränkt. 6.2. Treten nach der Übergabe des Anhängers an den Mieter nicht unfallbedingte technische Defekte am Fahrzeug auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben. 6.3. Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters ursächlich. 6.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 6.2., bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist. 6.5. Ziffern 6.2. bis 6.4. gelten nicht, sofern der Mieter gemäß Ziffer 6.1. wegen eines Bedienungsfehlers für den Schaden haftet, das heißt der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen ist. 7. Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters: 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellunfall handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Anhängers nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. 7.2. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 7.1., bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden vertraglichen Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt seitens des Vermieters nicht, wenn der Mieter den Verkehrsunfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat oder seine Fürsorgepflichten gemäß Ziffer 7.3. unten verletzt, hat. 7.3. Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter 2013/14 OnlineMietvertrag.de Fachverlag allgemeine Mietbedingungen Seite 1

Allgemeine Mietbedingungen für Pkw- Anhänger zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten. 7.4. Bei allen Verkehrsunfällen, die der Mieter verschuldet, mitverschuldet oder für die eine Haftung nach dem Verursachungsbeitrag nach 17 StVG besteht (ohne Verschulden, Haftung für die Betriebsgefahr), haftet der Mieter für alle unfallbedingten Schäden des Vermieters, insbesondere Reparaturkosten oder den Kosten einer Ersatzbeschaffung und Nutzungsausfall. Keine Haftung des Mieters besteht insoweit, als der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder sofern eine Fahrzeugversicherung (Kasko) besteht von der Versicherung Ersatz für die Schäden erlangt. Hinsichtlich der Leistung der Vollkaskoversicherung ist insoweit also die im Mietvertrag vereinbarte Höhe der Selbstbeteiligung für die Haftungshöchstgrenze des Mieters maßgebend. 10.2. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ich akzeptiere die Geltung der allgemeinen Mietbedingungen für das Mietverhältnis. (Unterschrift Mieter) 7.5. Bei Verkehrsunfällen, die vom Mieter nicht verschuldet wurden und für die der Mieter auch nicht aufgrund eines Verursachungsbeitrags nach 17 StVG anteilig haftet, ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Vermögensschäden des Vermieters insoweit auszugleichen, als der Vermieter keinen oder keinen vollständigen Ersatz seines Schadens durch Dritte oder die Fahrzeugversicherung (Vollkasko, sofern eine solche besteht), erlangt. 7.6. Die Regelung nach Ziffer 7.5. vorstehend gilt auch für Unfallschäden, bei denen der Verursacher, beispielsweise bei Unfallflucht, nicht festgestellt werden kann oder der Mieter die zur Geltendmachung des Schadens durch den Vermieter erforderlichen Feststellungen unterlässt. 7.7. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (beispielsweise Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war, oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich eine für den Anhänger bestehende Kasko-Versicherung auf eine Haftungsreduzierung gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter unbeschränkt für alle Vermögensschäden des Vermieters. Haftungsbeschränkungen des Mieters nach den Regelungen in den Ziffern 7.4. und 7.5. treten in diesem Fall nicht ein. 8. Haftung des Vermieters: 8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Anhänger vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 8.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Anhängers zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. 8.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Anhängers. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss o- der nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Mietobjekts o- der sonstige Schäden. 8.5. Die Haftung des Vermieters für Mehraufwendungen des Mieters im Falle eine Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt seiner Fahrzeugversicherungen ist ausgeschlossen. 10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges 10.1. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag. 2013/14 OnlineMietvertrag.de Fachverlag allgemeine Mietbedingungen Seite 2

Übergabe und Rückgabeprotokoll PKW Anhänger Vermieter: Fahrzeug: Übergabeprotokoll für Anhänger Zustand bei Übergabe Zustand bei Rückgabe Zutreffendes ankreuzen gut Mängel* gut Mängel* Fahrzeugausstattung Plane und Spriegel gut Mängel* gut Mängel* Schlingerkupplung, Kupplung gut Mängel* gut Mängel* Auflaufbremse ungebremst gut Mängel* gut Mängel* Bordelektrik- Anschlusskabel - Adapter gut Mängel* gut Mängel* Reifen, Profiltiefe gut Mängel* gut Mängel* Stützrad gut Mängel* gut Mängel* Kastensicherungsschloss gut Mängel* gut Mängel* Ersatzrad ohne Ersatzrad gut Mängel* gut Mängel* gut Mängel* gut Mängel* Schlüssel für Kastensicherung vorhanden vorhanden fehlt!* Fahrzeugschein (Zulassung) vorhanden vorhanden fehlt!* *Mängel Beschreibung: Karosserie Festgestellte Karosserieschäden (Schaden in Skizze markieren) Datum: Der Inhalt des vorstehenden Protokolls wird bestätigt: Unterschrift Mieter Unterschrift Vermieter 2013/14 OnlineMietvertrag.de Fachverlag allgemeine Mietbedingungen Seite 1