Rödl & Partner Russland

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Transkript:

Rödl & Partner Russland Wichtige Aspekte des russischen GmbH-Rechts Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte von Alexey Kuzmishin, LL.M. Seminar des AHK-Komitees für Rechtsfragen zum Thema Joint Venture in Russland, Moskau, den 21.5.2009

Inhalt Überblick - GmbHs und ihre Rolle Russisches GmbH-Recht Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Ihre Fragen 2

Überblick - GmbHs und ihre Rolle 3

Überblick - GmbHs und ihre Rolle Rolle im Wirtschaftsleben In Russland beliebteste und verbreitetste Rechtsform ca. 75,26% aller juristischen Personen, ca. 89,77% aller kommerziellen Organisationen (Stand zum 1.5.2009) 3.077.224 195.086 14.265 -GmbHs und Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung -offene und geschlossene AGs -Einheitsunternehmen (Quelle: russischer Föderaler Steuerdienst, www.nalog.ru) kleine und mittelständische Unternehmen Tochtergesellschaften russischer und internationaler Großkonzerne Joint Ventures 4

Überblick - GmbHs und ihre Rolle Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile größere Flexibilität niedriger Zeit- und Kostenaufwand bei Errichtung (keine Anteilsregistrierung, keine Steuern bei Anteilszuteilung) bei weiteren Tätigkeiten unvollkommene Regelung, insb.: zwingendes Austrittsrecht keine ausdrückliche Zulässigkeit der Gesellschaftervereinbarungen doppelte Gründungsdokumente (Satzung und Gründungsvertrag) Änderung darin bei jedem Gesellschafter- bzw. Anteilswechsel notwendig 5

Russisches GmbH-Recht 6

Russisches GmbH-Recht Quellen Russisches Zivilgesetzbuch (erster Teil) Nr. 51-FZ vom 30.11.1994 ( ZGB ) Föderales Gesetz Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung Nr. 14- FZ vom 8.2.1998 ( GmbH-Gesetz ) Neues GmbH-Recht -ab dem 1.7.2009 in Kraft Föderales Gesetz Über die Einbringung von Änderungen in den ersten Teil des ZGB der Russischen Föderation und einzelne Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation Nr. 312-FZ vom 30.12.2008 ( GmbH- Novelle ) Rechtsprechung: Füllung von Gesetzeslücken, Erläuterung strittiger Fragen 7

Russisches GmbH-Recht Neues GmbH-Recht (1) Vorteile Austrittsrecht grundsätzlich dispositiv geregelt Gesellschaftervereinbarungen / Shareholder Agreements ausdrücklich zugelassen Dualität der Gründungsdokumente beseitigt jeder Gesellschafter- bzw. Anteilswechsel nicht mehr in die Satzung einzutragen Schutz des gutgläubigen Erwerbers eingeführt (Art. 21 Ziff. 17 GmbH- Gesetz n.f.) 8

Russisches GmbH-Recht Neues GmbH-Recht (2) Nachteile Anteilsübertragung komplizierter und daher zeit- und kostenintensiver geworden Einschaltung von Dritten beim Anteilsübergang; (Notar, Einheitliches Staatliches Register natürlicher Personen, EGRJUL ) Pflicht zur Führung einer Gesellschafterliste 9

Russisches GmbH-Recht Neues GmbH-Recht (3) Wichtigste Rechtsfolgen ab dem 1.7.2009 -Gründungsverträge werden als Gründungsdokumente obsolet ab dem 1.7.2009 - Bestimmungen in Gründungsdokumenten beim Verstoß gegen das neue GmbH-Recht nicht anwendbar bis zum 1.1.2010 - Pflicht zur Anpassung der Satzungen bis zum 1.1.2010-3/4 Stimmenmehrheit für die Satzungsänderung im Hinblick auf das Austrittsrecht 10

Russisches GmbH-Recht Ausblick - Neues Gesellschaftsrecht? Entwicklungskonzept der Gesetzgebung über juristische Personen Entwurf, aufgestellt auf Grundlage des Präsidialerlasses Nr. 1108 vom 18.7.2008, ist Präsident Medwedew bis zum 1.6.2009 vorzulegen Abschaffung der Rechtsform einer geschlossenen Aktiengesellschaft Erhöhung des Mindeststammkapitals bis RUB 1 Mio. (ca. EUR 23.000,- -) bei GmbHs und RUB 2 Mio. (ca. EUR 46.000,--) bei AGs, Anpassungsfrist 1 bis 2 Jahre allgemeine Anerkenntnis von Gesellschaftervereinbarungen, jedoch mit bestimmten Einschränkungen Reform der Rechtsvorschriften über Großgeschäfte und Geschäfte mit Interessiertheit 11

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts 12

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Allgemeines keine Gesellschafterhaftung für die Verbindlichkeiten der GmbH (u.u. Durchgriffshaftung und Haftung der Gesellschafter gegenüber der GmbH für den der GmbH zugefügten Schaden) Gesellschafteranzahl - max. 50 Stammkapital - mind. RUB 10.000,-- (ca. EUR 230,--) Geld- oder Sacheinlagen, bei Sacheinlagen von RUB 20.000,-- (ca. EUR 460,--) Bewertung durch einen unabhängigen Schätzer mind. 50% des Stammkapitals vor der staatlichen Registrierung der GmbH einzahlbar (Vorsicht bei Immobilien als Sacheinlagen) Kapitalerstattung durch Einlagen ins GmbH-Vermögen möglich, dabei keine Änderung des Anteilsverhältnisses 13

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Gründungsdokumente und Gesellschaftererfassung Gründungsdokumente ab dem 1.7.2009 Satzung als einziges Gründungsdokument bei der Gründung ist jedoch ein Gründungsvertrag abzuschließen, der nach der Gründung seine Rechtskraft verliert (ähnlich wie bei AGs) Gesellschaftererfassung ab dem 1.7.2009 EGRJUL (konstitutiv) Gesellschafterliste bei Diskrepanzen Vorrang der EGRJUL-Angaben 14

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Verwaltungsorgane Gesellschafterversammlung (Oberstes Verwaltungsorgan, ab dem 1.7.2009 Kompetenz abschließend?) Aufsichtsrat (optional, Kompetenz offen) Kollektives Exekutivorgan, z.b. Vorstand (optional, Kompetenz offen) Einzelexutivorgan, z.b. Generaldirektor, Direktor 15

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Kontrolle (1) Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung 100% - Vollkontrolle 2/3 - Entscheidung über alle wichtigen Fragen, exkl. Reorganisierung/ Auflösung und Kapitalerhöhung infolge zusätzlicher Einlagen einzelner Gesellschafter bzw. Dritter (beim Beschluss über die Kapitalerhöhung infolge zusätzlicher Einlagen aller Gesellschafter u.u. Recht der Gesellschafter auf Anteilsverkauf an die GmbH) >50% - Entscheidung über alle Fragen der Gesellschafterversammlung mit Ausnahme von Satzungsänderung und Kapitalerhöhung 1/3 - Negative Kontrolle (insb. bei Satzungsänderung, Kapitalerhöhung) 10% - Recht auf Einberufung der Gesellschafterversammlung, auf gerichtlichen Ausschluss eines Gesellschafters >0% - Informationsrechte, Recht auf Wirtschaftsprüfung 16

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Kontrolle (2) Stimmenzahl auf der Gesellschafterversammlung entspricht der Anteilshöhe jedoch eine andere, nicht der Anteilshöhe entsprechende Bestimmung der Stimmenzahl möglich zusätzliche Rechte und Pflichten einzelner Gesellschafter können in der Satzung vorgesehen werden 17

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Gesellschaftervereinbarungen / Shareholder Agreements Begriff und Zulässigkeit international anerkannt und bei Joint Ventures häufig angewandt ab dem 1.7.2009 in Russland für GmbHs gesetzlich ausdrücklich vorgesehen (Art. 8 Ziff. 3 GmbH-Gesetz n.f.) Vertrag über die Ausübung der Gesellschafterrechte (Verpflichtung zur Ausübung der Gesellschafterrechte auf bestimmte Art und Weise bzw. zum Unterlassen der Ausübung dieser Rechte) 18

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Austrittsrecht ab dem 1.7.2009 dispositiv gilt nur, falls in der Satzung vorgesehen, jedoch u.u. dem Austrittsrecht gleichstehendes Recht auf den Anteilsverkauf an die GmbH ausdrücklich ausgeschlossen beim Austritt sämtlicher Gesellschafter Fälligkeit des Anteils an die GmbH mit dem Eingang der Austrittserklärung, Auszahlung des Anteilswerts binnen 3 Monate danach, obwohl andere Frist in der Satzung möglich Berechnungsgrundlage: letzte Berichtserstattungsperiode, die der Austrittserklärung vorangeht bis zum 1.1.2010-3/4 Stimmenmehrheit für die Satzungsänderung im Hinblick auf das Austrittsrecht 19

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Anteilsverfügung ab dem 1.7.2009 bedarf einer notariellen Beurkundung insb. Anteilskauf- bzw. Anteilspfandvertrag (Ausnahme: Anteilserwerb bzw. -veräußerung durch die GmbH, einfache Schriftform ausreichend) jedoch konstitutiv erst mit EGRJUL-Eintragung durch Notar Aufschub bis Eintritt bestimmter Voraussetzungen nicht möglich, da Anteilsübergang mit notarieller Beurkundung vollzogen Alternative: Vorvertrag über den künftigen Abschluss des Anteilskaufvertrages notarielle Beurkundung erforderlich (Art. 429 Ziff. 2 ZGB) Angabe der Frist erforderlich, in welcher der Anteilskaufvertrag abzuschließen ist, sonst gilt die Frist von einem Jahr (Art. 429 Ziff. 4 ZGB) 20

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Vorkaufsrecht (1) Verkaufsbenachrichtigung gilt ab dem 1.7.2009 als Offerte Gebundenheit des verkaufswilligen Gesellschafters Widerruf möglich, falls Zugang noch am Tag des Offertenzugangs Kaufpreis entweder wie mit Dritten vereinbart oder in der Satzung im Voraus bestimmter Kaufpreis 21

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Vorkaufsrecht (2) In der Satzung im voraus bestimmter Kaufpreis Fixpreis in Geld oder Kaufpreis aufgrund eines den Anteilswert bestimmenden Kriteriums, z.b.: Eigenkapital Bilanzaktivawert zum letzten Berichtserstattungstag Reingewinn für alle Gesellschafter gleich, nicht zulässig in Bezug nur auf einzelnen Gesellschafter oder einzelnen Anteil bzw. Teil davon für die GmbH bei ihrem Vorkaufsrecht nicht niedriger als für Gesellschafter 22

Wichtige Aspekte des GmbH-Rechts Vorkaufsrecht (3) Kommt durch Offerte und Annahme wirklich ein Kaufvertrag zustande? Vertrag = Offerte + Annahme + vorgeschriebene Form Alternative 1: Zuerst Offerte und Annahme, notarielle Beurkundung später? aber beim Fehlen späterer notarieller Beurkundung - kein Anteilskaufvertrag und keine Verpflichtungen der Parteien kein Unterschied im Vergleich zum alten GmbH-Recht Alternative 2: Notarielle Beurkundung der Offerte und notarielle Beurkundung der Annahme? keine entsprechende Notarpraxis Umsetzung in der Praxis derzeit erheblich erschwert 23

Ihre Fragen 24

Kontakte 25

Ihr Ansprechspartner Alexey Kuzmishin, LL.M. Leiter M&A und Joint Ventures Jurist / Associate Partner Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul. 27-2 107023 Moskau / Russland alexey.kuzmishin@roedl.ru Tel.: +7 (495) 933 51 20 Fax: +7 (495) 933 51 21 26

Ihr Ansprechspartner Thomas Brand Leiter Rechtsberatung Rechtsanwalt und Partner Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul. 27-2 107023 Moskau / Russland thomas.brand@roedl.ru Tel.: +7 (495) 933 51 20 Fax: +7 (495) 933 51 21 Stellvertretender Vorsitzender des Rechtskomitees der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau 27

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 28