Grundlagenseminar für neue Prüferinnen und Prüfer

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Transkript:

Grundlagenseminar für neue Prüferinnen und Prüfer Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse

Thematische Stichworte IHK Halle-Dessau Prüferumfrage 2013 Prüfungsrecht Formales Prüfungsausschuss Prüfungsarten Prüfungsablauf Fehlzeiten Widerspruch Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 2

Überblick zur IHK Halle-Dessau Allgemein branchenübergreifende Selbstverwaltungsorganisation für ca. 54.000 Unternehmen im südlichen Sachsen-Anhalt Körperschaft des öffentlichen Rechts drei Säulen der IHK-Arbeit: wirtschaftspolitische Interessenvertretung Durchführung hoheitlicher Aufgaben Dienstleistungen für die Wirtschaft Aufgaben im Bereich IHK ist zuständige Stelle für Berufsausbildungen und Umschulungen Ausbildungsberatung und Eignungsfeststellung Verzeichnisführung Prüfungswesen Berufsbildungsausschuss Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 3

Prüferumfrage 2013 der IHK Halle-Dessau 1. Hintergründe zur Umfrage Ziele der Befragung Gewinnung von Motiven/Erfahrungen von Ehrenamtlichen Erarbeitung von Empfehlungen zur Stärkung des Ehrenamts in der beruflichen Bildung Erarbeitung von Empfehlungen für die weitere Zusammenarbeit Zeitpunkt der Befragung: 25. Oktober bis 9. November 2012 Zielgruppe: aktive Prüfer und Beauftragte der IHK Halle-Dessau Anzahl an versandten Fragebögen: 1.572 Rücklauf: 528 Fragebögen Rücklaufquote: 33,6% Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 4

Prüferumfrage 2013 der IHK Halle-Dessau Frage 1.2 Seit wann sind Sie als Prüfer bzw. Beauftragter tätig? (N 514) Die durchschnittliche Tätigkeit als Prüfer bzw. Beauftragter besteht bei den Befragten seit dem Jahr 1999. Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 5

Prüferumfrage 2013 der IHK Halle-Dessau Frage 2.1 Was hat Sie damals dazu motiviert, Prüfer bzw. Beauftragter zu werden? (Mehrfachnennungen möglich, N 525) Ich habe das Bestreben, beruflich immer "auf dem aktuellen Stand" zu bleiben. 65,7 % Es ist eine Ehre, als Prüfer/Beauftragter tätig zu sein. 58,9 % Ich hatte das Bedürfnis, den eigenen Beruf/Berufsstand zu fördern. 54,3 % Ich sehe es als meine Aufgabe, sich für andere zu engagieren. 42,5 % Ich wollte gern mit jungen Menschen zusammenarbeiten. 39,1 % Ich war auf der Suche nach einer neuen Aufgabe/Herausforderung. 24,2 % Sonstiges 10,3 % Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 6

Prüferumfrage 2013 der IHK Halle-Dessau Frage: 3.1 Wie hoch ist Ihr zeitlicher Umfang der Prüfer- bzw. Beauftragtentätigkeit im Jahr? (N 473; Angabe in Anzahl der Nennungen) 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 bis 5 Tage 6 bis 10 Tage 11 bis 15 Tage 16 bis 20 Tage ab 21 Tage An durchschnittlich 8 ½ Tagen sind die Befragten als Prüfer/Beauftragte tätig. Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 7

Prüferumfrage 2013 der IHK Halle-Dessau Frage 3.6 Wie bewerten Sie die derzeit laufenden Ausschusssitzungen? (nach Anzahl der Nennungen) 300 250 200 150 100 50 0 sehr zufrieden zufrieden weniger zufrieden nicht zufrieden Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 8

Rechtliche Grundlagen Berufsbildungsgesetz (BBiG) wichtigste rechtliche Grundlage zur beruflichen Bildung Grundsätze für Durchführung und Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen in der Aus- und Fortbildung regelt Aufgaben der zuständigen Stellen Ausbildungsverordnungen zu Ausbildungsberufen regionale Ausbildungsregelungen für Berufsausbildung behinderter Menschen Fortbildungsverordnungen oder regionale Rechtsvorschriften www.halle.ihk.de Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 9

Rechtliche Grundlagen Prüfungsordnung der IHK Halle-Dessau Prüfungsausschüsse ( 1 bis 6) Vorbereitung der Prüfung ( 7 bis 13) Durchführung der Prüfung ( 14 bis 23) Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses ( 22 bis 28) Wiederholungsprüfung ( 29) Schlussbestimmungen ( 30 bis 33) Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 10

Der Prüfungsausschuss Organ der IHK IHK = Organisationseinheit PA = Bewertungshoheit Ausübung des Amtes des PA bedeutet hoheitliches Handeln für die IHK als öffentlich-rechtliche Körperschaft IHK haftet für alle Rechts- und Pflichtverletzungen Tätigkeit des PA ist ehrenamtlich Aufwandsentschädigung Versicherungsschutz über die IHK Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 11

Besetzung des Prüfungsausschusses ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Arbeitgeber/-in (AG) Arbeitnehmer/-in (AN) Lehrer/-in jedem PA muss gleiche Anzahl von Beauftragten der AG und AN sowie mind. 1 L einer berufsbildenden Schule angehören aus sachlichen Erwägungen kann auch größerer PA (2 AG, 2 AN, 1 L) eingerichtet werden im Bereich Fortbildungsprüfungen tritt Lehrervertreter (z. B. aus Bildungseinrichtungen) an Stelle des Lehrers stellvertretende Mitglieder sind nur stimmberechtigt, wenn ordentliche Mitglieder nicht anwesend sind Wahl eines Vorsitzenden und eines stellv. Vorsitzenden Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 12

Aufgaben des Prüfungsausschusses Abnahme von mündlichen und praktischen Prüfungen Bewertung der Prüfungsleistungen Dokumentation der Bewertung Prüfungsbewertung muss nachvollziehbar sein Begründung der gefundenen Note Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen vorläufige Bekanntgabe des Ergebnisses durch PA endgültige Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt durch Verwaltungsakt der IHK Erstellen von aktuellen Prüfungsaufgaben Übernahme von Korrekturen der ungebundenen schriftlichen Prüfungsaufgaben Transport von Prüfungsunterlagen Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 13

Aufgaben des Prüfungsausschusses Unterstützung bei Widerspruchsbearbeitung Widerspruch des Prüfungsteilnehmers nur gegen Verwaltungsakt möglich (IHK = Gegner) Stellungnahmen zu Bewertungen Prüfungszulassung in besonderen Fällen vorzeitige Zulassung Zulassung als externer Teilnehmer Zulassung bei erhöhten Fehlzeiten PA trägt Verantwortung für die fachliche Bewertung Entscheidungen des PA sind keine eigenständigen Verwaltungsakte, jedoch der sachliche Kern von Verwaltungsakten Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 14

Beschlussfähigkeit PA = beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder mind. drei mitwirken wenn ein Mitglied verhindert ist, müssen umgehend stellv. Mitglieder benachrichtigt werden nur Mitglieder der gleichen Gruppe können sich gegenseitig vertreten PA entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei Stimmgleichheit gibt Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 15

Prüfungsarten Zwischen- und Abschlussprüfung (ZP und AP) gestreckte Abschlussprüfung (AP Teil 1 und AP Teil 2) Umschulungsprüfung Weiterbildungsprüfungen einschließlich Zusatzqualifikationen Abschlussprüfungen finden in der Regel im Sommer und im Winter statt Zwischenprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt schriftliche Prüfungstermine = bundeseinheitlich mündliche/praktische Prüfungen = Januar/Februar + Mai bis August Prüfungstermine im Bereich Fortbildung vorrangig bundeseinheitlich Schwerpunktzeit: Frühjahr und Herbst Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 16

IHK-Qualitätsstandards im Prüfungswesen Prüfungen müssen objektiv, verständlich und eindeutig sein. (Verständlichkeit) Einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten sind zu vermeiden. (Fairness) Die berufliche Handlungskompetenz soll während der Prüfung überprüft werden. (Kompetenzmessung) Prüfungen sollen zuverlässige Ergebnisse liefern. (Reliabilität) Es ist tatsächlich das zu prüfen, was inhaltlich zu prüfen ist. (Validität) Es ist zu trennen zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen. (Trennschärfe) Prüfungen müssen wirtschaftlich durchführbar sein. (Ökonomie, Einfachheit, Schnelligkeit, Sicherheit) Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 17

Prüfungsablauf Aufforderung zur Anmeldung zur Prüfung durch IHK Zulassungsvoraussetzungen werden geprüft Teilnahme an ZP/AP1, Berichtsheft, Ausbildungszeit Entscheidung grundsätzlich durch IHK Entscheidung in Ausnahmefällen durch PA Organisation und Durchführung einer PA-Sitzung Organisation und Durchführung der Prüfungen Aushändigen des vorläufigen Bescheids durch PA endgültiger Bescheid = Zeugnis durch IHK ggf. Prüfungseinsicht (IHK) Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 18

Kompetenzen des Prüfers a) Eignungskriterien menschliche Reife Verantwortungsbewusstsein Urteilsvermögen prüfungspädagogische Fähigkeiten berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse Interesse an Jugend und deren Lebenswelten Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 19

Kompetenzen des Prüfers b) Prinzipien Ausbildungsverordnung umsetzen Leitvorstellungen der Berufsausbildung beachten Neutralität und Objektivität gegenüber Prüfungsteilnehmern Chancen geben Geheimhaltung (Verschwiegenheit gegenüber Dritten) keine Mitwirkung von Angehörigen, Ausbildenden und Ausbildern in einer Prüfung bei Befangenheit Mitteilung an die IHK Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 20

Widerspruchsverfahren Adressat ist immer die IHK Einsichtnahme in die gesamten Prüfungsunterlagen Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Prüfungszeugnisses eingelegt werden Prüfung der Berechtigung des Widerspruchs Grundlage sind Niederschrift und Protokolle Herstellung von Rechtssicherheit Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 21

Widerspruchsrelevante Sachverhalte a) in der Person des Prüfers Abwesenheit Befangenheit Zusammensetzung des PA b) externe Sachverhalte Störungen Gäste bei der Prüfung Über- und Unterschreitungen der Vorbereitungs- o. Prüfungszeit Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 22

Widerspruchsrelevante Sachverhalte c) aus der Prüfung selbst diskriminierendes Verhalten schlechte Fragetechnik unzulängliche Begründung der Prüfungsleistung Nichteinhaltung der Inhalte der Ausbildungsordnung d) fehlerhafte Niederschrift zu wenige oder zu viele Unterschriften Übertragungsfehler bei den Punkten Rechenfehler nicht eindeutige Beschreibungen bzw. Notizen Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 23

Gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen PA hat sog. Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist Punktvergabe und Notengebung soweit nicht mathematisch determiniert Bewertungsmatrix Gewichtung des Schwierigkeitsgrades Bestimmung von Stärken und Schwächen einer Prüfungsleistung Stellenwert eines Fehlers Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 24

Gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen Gericht kann nur prüfen, ob PA also jeder einzelne Prüfer die Grenzen des Beurteilungsspielraumes eingehalten hat das ist insbesondere dann der Fall, wenn: das vorgeschriebene Prüfungsverfahren nicht eingehalten wurde der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist er allgemeine Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat er sich von unsachlichen Erwägungen hat leiten lassen seine Bewertung willkürlich ist uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 25

Links Internetseite der IHK Halle-Dessau Prüferportal zur Unterstützung von Prüferinnen und Prüfern Forum für Ausbilder Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesagentur für Arbeit (Informationen zu Ausbildungsberufen) Weiterbildungs-Informations-System (WIS) www.halle.ihk.de www.prueferportal.org www.foraus.de www.bibb.de www.berufenet.de www.wis.ihk.de Prüferseminar 5. März 2014 Björn Bosse 26

Kontakt Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) www.halle.ihk.de Informationsveranstaltung am 5. Februar 2014 27