Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse

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1 Prüfungsrecht

2 Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse BIBB Tarifvertragsparteien Bundesmin.für Wirtschaft BBiG/HwO Ausbildungsordnung Prüfungsordnung PA Berufsbildungsausschuss oberste Landesbehörde 2

3 System der Prüfungsordnung Prüfungsausschüsse ( 1 bis 6 PO) Vorbereitung der Prüfung ( 7 bis 13 PO) Durchführung der Prüfung ( 14 bis 23 PO) Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses ( 24 bis 28 PO) Wiederholungsprüfung ( 29 PO) Schlussbestimmungen ( 30 bis 33 PO) 3

4 Der Prüfungsausschuss Organ der IHK Die Ausübung des Amtes des PA bedeutet hoheitliches Handeln für die IHK als öffentlich-rechtliche Körperschaft. IHK haftet für alle Rechts- und Pflichtverletzungen. Die Tätigkeit des PA ist ehrenamtlich. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird von der zuständigen Stelle (IHK) mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt. 4

5 Besetzung der Prüfungsausschüsse Ordentliche Mitglieder Arbeitgeber/-in (AG) Arbeitnehmer/-in (AN) Lehrer/-in (L) Stellv. Mitglieder Arbeitgeber/-in (AG) Arbeitnehmer/-in (AN) Lehrer/-in (L) Jedem Ausschuss muss die gleiche Anzahl von Beauftragten der AG und AN sowie mindestens 1 L einer berufsbildenden Schule angehören. Es können aus sachlichen Erwägungen auch größere PA eingerichtet werden (z.b. 2 AG, 2 AN, 1 L). 5

6 Besetzung der Prüfungsausschüsse Die ordentlichen Mitglieder haben Stellvertreter, die nur dann stimmberechtigt sind, wenn das ordentliche Mitglied nicht anwesend ist. Die PA werden i.d.r. für 5 Jahre bestellt. Wahl eines Vorsitzenden und eines stellv. Vorsitzenden. 6

7 Feststellen der Beschlussfähigkeit Der PA ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken. Ist ein Mitglied des PA verhindert, müssen umgehend stellvertretende Mitglieder benachrichtigt werden. Nur die Mitglieder der gleichen Gruppe können sich gegenseitig vertreten. Der PA entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des / der Vorsitzenden den Ausschlag. 7

8 Aufgaben des Prüfungsausschusses Ermittlung und Bewertung der Prüfungsleistungen Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt jedoch durch einen Verwaltungsakt der IHK. Widerspruch nur gegen den Verwaltungsakt möglich (IHK = Gegner) Prüfungszulassung in besonderen Fällen 8

9 Prüfungsablauf und Aufgaben des PA Aufforderung zur Anmeldung zur Prüfung (IHK) Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung überprüfen - Entscheidung IHK (grds.) - Entscheidung Prüfungsausschuss (Ausnahme) - Rolle des Berichtsheftes Ermittlung der Prüflingszahlen (IHK) Organisation der schriftlichen Prüfungen, inkl. der Einladungen (IHK oder PA) Bewertung der schriftlichen Prüfungen (IHK-GfI + tw. durch PA nicht durch Dritte!) 9

10 Prüfungsablauf und Aufgaben des PA Organisation und Durchführung einer vorbereitenden Sitzung (IHK oder PA) Einladung zur Prüfung versenden, ggf. Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung (IHK oder PA) Prüfung durchführen Niederschriften erstellen (PA) vorläufigen Bescheid dem Prüfling aushändigen (PA) endgültiger Bescheid / IHK-Zeugnis (IHK) ggf. Prüfungseinsicht (IHK) 10

11 Kompetenzen des Prüfers - Prinzipien des Prüfens Ausbildungsverordnung umsetzen Leitvorstellungen der Berufsausbildung beachten Gleichbehandeln - Neutralität gegenüber allen Teilnehmern Objektiv bewerten Chancen geben Geheimhaltung - Verschwiegenheit gegenüber Dritten Keine Mitwirkung von Angehörigen, Ausbildenden und Ausbilder Bei Befangenheit Mitteilung an die IHK 11

12 Widerspruchsverfahren Adressat ist IHK Einsichtnahme in die gesamten Prüfungsunterlagen Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Prüfungszeugnisses bei der IHK eingelegt werden - bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr Prüfung der Berechtigung des Widerspruchs - Grundlage: Niederschrift und Protokolle 12

13 Widerspruchsrelevante Sachverhalte In der Person des Prüfers: Abwesenheit Befangenheit Zusammensetzung des PA Externe Sachverhalte: Störungen Gäste bei der Prüfung Über- oder Unterschreiten der Vorbereitungs- oder Prüfungszeit 13

14 Widerspruchsrelevante Sachverhalte Aus der Prüfung selbst Diskriminierendes Verhalten Schlechte Fragetechnik Unzulängliche Begründung der Prüfungsleistung Nichteinhaltung der Inhalte der Ausbildungsverordnung Fehlerhafte Niederschrift Zu wenige oder zu viele Unterschriften Übertragungsfehler bei den Punkten Rechenfehler 14

15 Gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen Der PA hat einen sog. Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist Das betrifft z.b. Punktevergabe und Notengebung ( soweit nicht mathematisch determiniert) Gewichtung des Schwierigkeitsgrades Bestimmung von Stärken und Schwächen einer Prüfungsleistung Stellenwert eines Fehlers Das Gericht kann hier nur prüfen, ob der Prüfer die rechtlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraumes eingehalten hat. 15

16 Gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen Das ist insbesondere der Fall, wenn: das vorgeschriebene Prüfungsverfahren nicht eingehalten wurde der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist er allgemeine Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat er sich von unsachlichen Erwägungen hat leiten lassen seine Bewertung willkürlich ist Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind. 16

17 Noch ein Hinweis: Eine Seite zur Unterstützung und Information von Prüfern. Erstellt und betreut vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). 17

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