Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und dem. IKK-Landesverband Nord

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Transkript:

Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und dem IKK-Landesverband Nord wird unter Bezugnahme auf 83 Absatz 1 SGB V und 3 des Gesamtvertrages vom 14. Juni 1988 für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 folgende Honorarvereinbarung geschlossen. 1. Budgetierte Gesamtvergütung 1.1 Das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden ärztlichen Leistungen mit Ausnahme der unter Abschnitt 2.1 und Abschnitt 2.2 aufgeführten Erstattungen wird als budgetierte Gesamtvergütung je Mitglied und Quartal entrichtet. 1.2 Die Basis für die Berechnung der Gesamtvergütung für die vier Quartale des Jahres 2004 bildet die für die vier Quartale vereinbarte Gesamtvergütung des Jahres 2003 abzüglich der Vergütung (soweit vorhanden) nach den unter Abschnitt Nr. 2.1 und 2.2 genannten Formblatt 3 Positionen, soweit aufgrund der anhängigen Sozialgerichtsverfahren die Berechnungsfähigkeit außerhalb der budgetierten

- 2 - Gesamtvergütung nach 85 Abs. 3a SGB V anerkannt wird. Soweit es sich im Zusammenhang mit der Einführung des Wohnortprinzips (Anlage 16 BMV-Ä) um vorläufige Ausgangsbeträge handelt, erfolgt nach Vorlage eines gültigen Vertrages nachträglich eine Korrektur nach Maßgabe der Vereinbarung. 1.3 Die nach 1.2 festgestellte Gesamtvergütung des Jahres 2003 wird für die Berechnung der Gesamtvergütung für das Jahr 2004 zunächst verringert um: den Vergütungsanteil der Ausbildungsstätten nach 6 des Psychotherapeutengesetzes. Die Punktzahlanforderungen werden mit den jeweiligen Auszahlungspunktwerten nach Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein bewertet. 0,2% West/Ost-Transfer gemäß 85 Absatz 3d SGB V den Vergütungsanteil für Leistungen der künstlichen Befruchtung ( 27a SGB V) entsprechend der Bundesempfehlung den Vergütungsanteil für Leistungen der Sterilisation ( 24b SGB V) entsprechend der Bundesempfehlung 1.4 Die nach Nr. 1.3 festgestellte Gesamtvergütung der vier Quartale des Jahres 2003 wird durch die Zahl der Mitglieder in den jeweiligen Quartalen des Jahres 2003 geteilt. Der so errechnete Ausgangsbetrag je Mitglied wird um die vom Bundesministerium für Gesundheit gemäß 71 Abs. 3 SGB V festgestellte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen in Höhe von 0,02 % angehoben. 1.5 Die nach 1.4 ermittelten Beträge je Mitglied und Quartal werden mit der Mitgliederzahl in den jeweiligen Abrechnungsquartalen 2004 multipliziert. Die Ergebnisse werden zur Finanzierung der von psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und therapeuten erbrachten antrags-, genehmigungspflichtigen und übrigen psychotherapeutischen Leistungen sockelwirksam um folgende Beträge (Summe aller IKKn des Landesverbandes Nord gemäß Anlage 1) erhöht: I/2004 63.570,38 Euro II/2004 64.131,77 Euro III/2004 71.391,46 Euro IV/2004 66.364,54 Euro

- 3 - Die Summe ergibt die budgetierte Gesamtvergütung für das jeweilige Abrechnungsquartal des Jahres 2004. 1.6 Bei Kassenfusionen wird die budgetierte Gesamtvergütung auf Basis der nach Mitgliederzahlen gewichteten Kopfpauschalen des entsprechenden Vorjahresquartals der fusionierten Innungskrankenkassen errechnet. 1.7 Für die ab 01.02.03 gegründete IKK Direkkt wird für die Kassennumern 01311 und 99307 für das Jahr 2004 ein Punktwert in Höhe von 4,5 Cent vereinbart. 2. Erstattungen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung Von sämtlichen Innungskrankenkassen werden im Jahre 2004 außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung nach den Formblatt 3 - Positionen erstattet: D-01-04-06 Bescheinigung zur Feststellung des Erreichens der Belastungsgrenze nach Nr. 71 EBM mit einem Punktwert von 4,3 Cent D-01-21-06 ärztliche Leistungen im Rahmen der Soziotherapie entsprechend der Bundesempfehlung ab 01.01.2002 mit einem Punktwert von 4,1 Cent. D-01-21-09 D-01-21-11 D-01-23-06 D-01-50-00 D-01-50-06 D-01-50-08 D-01-50-09 D-01-50-10 D-01-51-00 D-01-52-00 D-01-53-00 Photodynamische Therapie mit einem Punktwert von 4,3 Cent Die vertragsärztlichen Leistungen bei der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen mit einem Punktwert von 4,3 Cent Mamma-MRT ambulant mit einem Punktwert von 4,3 Cent Kostenerstattung ambulant Pauschalerstattung nach Nr. 7152 (Harnstofftests) Sachkostenpauschalen ab 1.4.99 (für Leistungen nach QI.4 und QI.5 EBM, Herzkatheter Nr. 7250-7252) Sachkostenpauschalen ab 1.4.99 (für Leistungen nach QI.4 und QI.5 EBM, Herzkatheter Nr. 7250-7252) Sachkostenpauschale nach Nr.7154 (Schwangerschaftsabbruch) Onkologie-Vereinbarung (Kostenerstattung) Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (Kostenerstattung) Schmerztherapie

- 4 - D-01-54-00 D-01-83-00 D-01-83-01 D-01-83-03 D-01-83-05 D-01-84-01 D-03-51-02 D-03-52-02 D-03-53-02 D-03-54-02 D-03-55-02 D-03-56-02 Wegepauschalen ambulant Regional vereinbarte nicht-budgetierte Leistungen Diabetesvereinbarung (nur Kosten, welche nach dieser Vereinbarung zusätzlich zum EBM vergütet werden) Mammographie Vereinbarung Hautkrebsscreening Strukturvertrag Ambulantes Operieren DMP Diabetes Typ II (Summe DMP: D-03-90-00) DMP KHK (Summe DMP: D-03-90-00) DMP Asthma (Summe DMP: D-03-90-00) DMP Brustkrebs (Summe DMP: D-03-90-00) DMP Diabetes Typ I (Summe DMP: D-03-90-00) DMP COPD (Summe DMP: D-03-90-00) D-04-90-00 Dialysebehandlungen ( Sachkosten ) D-18-23-06 D-18-50-00 D-18-54-00 D-49-90-00 D-62-90-00 Mamma-MRT stationär mit einem Punktwert von 4,3 Cent Kostenerstattung stationär Wegepauschalen stationär Vorsorge und Früherkennungsmaßnahmen mit einem Punktwert von 4,6 Cent Schutzimpfungen mit einem Punktwert von 4,6 Cent. Ärztliche Leistungen im Rahmen der Früherkennungs- Koloskopie (Nrn. 154, 156, 163, und 164 EBM) entsprechend der Bundesempfehlung mit einem Punktwert von 4,6 Cent (Pos. D-41-06-14, D-41-73-14, D-41-75-14, D-42-06-14, D-42-73-14 und D-42-75-14) Sachkostenpauschale nach Nr. 7153 entsprechend der Bundesempfehlung (Pos. D-01-50-12, D-41-50-12, D-42-50-12) ab 01.07.2003 Immunapherese bei aktiver rheumatoider Arthritis (Nr. 797 EBM) mit einem Punktwert von 4,3 Cent (Pos. D-01-21-16, D-01-75-16, D-01-77-16, D-18-21-16) ab 09.07.2003 Künstliche Befruchtung entsprechend der Bundesempfehlung mit einem Punktwert von 4,3 Cent (Pos. D-01-21-12, D- 01-21-13, D-01-21-14, D-01-21-53, D-01-21-54, D-01-75-12, D-01-75-13, D-01-75-53, D-18-21-12, D-18-21-13, D-18-21-53)

- 5 - Verordnung medizinischer Rehabilitation nach Nr. 70 EBM mit einem Punktwert von 4,5 Cent entsprechend der Bundesemfehlung ab 01.04.2004 (Pos. D-01-04-14, D-01-75-14, D- 01-76-14) Genotypische HIV-Resistenztestung bei HIV-Infizierten nach Nr. 4828 EBM entsprechend der Bundesemfehlung ab 01.04.2004 (Pos. D-01-12-18, D-01-75-18, D-01-76-18, D- 18-12-18) Mammographie-Screening gemäß der Bundesempfehlung mit einem Punktwert von 4,805 Cent. 2.2 Die zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Innungskrankenkassen erforderlichen Arztanfragen, für die kein gesonderter Vordruck vereinbart wurde und den Leistungsinhalt der Nr. 77 EBM nicht überschreiten, werden unter Einhaltung der Erfordernisse des 100 SGB X außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung mit einem Betrag in Höhe von 10 Euro erstattet. Die Anfragen enthalten einen Hinweis über die gesonderte Abrechnung nach Nr. 9890. Der Nachweis erfolgt unter der Formblatt 3 Position D-01-83-00. 3. Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für die Jahre 2000 bis 2003 Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 28.01.04 (Az: B 6KA 52/03 und B 6 KA 53/03) zur angemessenen Vergütung der antragsgebundenen psychotherapeutischen Leistungen zahlen die Innungskrankenkassen (gemäß Anlage 1) für die Jahre 2000 bis 2003 insgesamt einen Betrag in Höhe von 283.526,47 Euro (Summe aller IKKn des Landesverbandes Nord). 4. Verrechnung der Zuzahlung nach 28 Absatz 4 und 32 Abs. 2 SGB V Die von den Vertragsärzten einbehaltenen Zuzahlungen sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein mit der Quartalsabrechnung bekanntzugeben. Die Zuzahlungsbeträge werden mit der Gesamtvergütung je Quartal unter der Formblatt 3 Pos. F-99-90-01, F-99-90-02 und F-99-90-84 verrechnet.

- 6-5. Kostenerstattungen gemäß 13 Absatz 2 SGB V Die Innungskrankenkassen weisen der Kassenärztlichen Vereinigung ggf. Kostenerstattungen nach, soweit es sich um Leistungen handelt, die bisher als Sachleistung gewährt wurden. Sofern sich der Anteil der Kostenerstattungen gegenüber 2003 erhöht, treten die Vertragspartner in eine gemeinsame Prüfung ein. Über die Abwicklung der aus der Einbindung der Kostenerstattungen in die Gesamtvergütung 2004 resultierenden Ansprüche erfolgt eine Verständigung im Jahr 2005. 6. Fremdarztleistungen Die Leistungen von Fremdärzten sind mit der Gesamtvergütung, die sich nach den Punkten 1. bis 5. ergibt, abgegolten. 7. Anpassung des Vertrages Sofern sich durch besondere Verträge (z. B. Disease Management Programme), Bundesempfehlungen, Änderungen der Gebührenordnung oder andere Regelungen Auswirkungen auf die budgetierte Gesamtvergütung und/oder auf die Erstattungen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über eine Anpassung des Vertrages. Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Nichtbeanstandung ( 71 Abs.4 SGB V). Bad Segeberg/Lübeck, den 11.05.2005 gez. Dr. Bittmann Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein gez. Hermes IKK Landesverband Nord

Anlage 1 zum Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und dem IKK-Landesverband Nord über die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen Aufstellung über die Nachvergütungsbeträge für psychotherapeutische Leistungen Kassennummer Kassenname Für die Jahre 2000 bis 2003 Erhöhung der budgetierten Gesamtvergütung Summe I/2004 II/2004 III/2004 IV/2004 2004 01310 IKK Schleswig Holstein 242.242,91 49.976,25 48.250,71 53.011,61 50.412,86 201.651,43 01311 IKK-Direkkt 171,83 173,21 2.622,14 3.448,00 2.081,12 8.324,47 02301 IKK Hamburg 27.242,02 8.700,96 8.702,95 9.791,24 9.065,05 36.260,20 03301 IKK gesund 190,61 115,17 115,16 275,64 168,66 674,63 07301 IKK Braunschweig (ab 01.04.04 FU 17301) 1.042,93 106,75 - - 35,58 142,33 07306 IKK Ostfalen (ab 01.07.03 FU 85333) - - - - - - 09301 IKK Celle (ab 01.07.03 FU 85333) - - - - - - 09303 IKK Weserbergl. (ab 01.07.03 FU 18333) 236,71 - - - - - 12302 IKK Weser-Ems - 348,93 311,49 678,91 446,44 1.785,77 15301 IKK Rotenburg (FU 18333) - - - - - - 17301 IKK Niedersachsen (Aufnahme 07301) 541,56 153,54 214,80 291,33 219,89 879,56 18306 BIG Gesundheit 10.656,09 2.725,35 2.586,69 1.980,15 2.430,73 9.722,92 18333 IKK Westfalen (Aufnahme 09303/15301) 936,45 463,85 802,99 1.074,68 780,50 3.122,02 72302 IKK Brandenburg und Berlin 28,41 74,88 22,77 208,02 101,89 407,56 79305 IKK Brandenburg und Berlin/Ost 132,56 - - - - - 85303 Die nord- und mitteldeutsche IKK - - - - - - 85333 Die nord- und mitteldeutsche IKK/Ost (Aufnahme 07306/09301) - 482,27 314,35 313,20 369,94 1.479,76 87301 IKK Gesund plus/ost - - - - - - 89303 IKK Niedersachsen - - - - - - 95301 IKK Sachsen 104,39 24,37 137,50 318,68 160,19 640,74 99306 BIG Gesundheit/Ost - 224,85 50,22-91,69 366,76 99307 IKK-Direkkt/Ost - - - - - - Summe 283.526,47 63.570,38 64.131,77 71.391,46 66.364,54 265.458,15