Marktgemeinde Ruhstorf an der Rott

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Marktgemeinde Ruhstorf an der Rott Markterkundung im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (nachfolgend Förderrichtlinie des BMVI genannt) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download, wobei sich die Downloadgeschwindigkeit mindestens verdoppeln und die Upload-Geschwindigkeit mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Die Förderrichtlinie des BMVI basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR), die von der EU-Kommission auf Grundlage der Breitbandrichtlinie am 15.06.2015 genehmigt wurde. Neben dieser werden die allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 25/01, geändert durch Mitteilung der Kommission am 27.06.2014 EU 2014/C 198/30) herangezogen. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Marktgemeinde Ruhstorf an der Rott gem. Ziff. 5 der Förderrichtlinie des BMVI eine vorgeschaltete Markterkundung entsprechend 4 der NGA-RR durchzuführen und Netzbetreiber zur eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Marktgemeinde Ruhstorf an der Rott bittet daher, zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1. Beschreibung Zielgebiet Ruhstorf an der Rott ist eine Kommune in der Region Niederbayern im Landkreis Passau. Einwohner 6944 Stand: 31.12.2015 Gebietsfläche 51,46 km² Stand: 31.12.2015 Bevölkerungsdichte 135 Einwohner je km² (abgeleitet) Wohnungen/Haushalte 3098 31.12.2015 Das Kommunalgebiet beinhaltet 71 Ortsteile: 1 Anger 2 Asenham 3 Au 4 Barhof 5 Basendobl 6 Berg (Vorwahl 08534) Seite 1 von 6

7 Berging 8 Buch 9 Buchet 10 Dobl 11 Eden 12 Eglsee 13 Eholfing 14 Eiching 15 Erbersdobl 16 Essenbach 17 Euling 18 Feiln 19 Frimhöring 20 Gänshall 21 Grund 22 Hader (Vorwahl 08534) 23 Hausmanning 24 Heigerding 25 Heigerting 26 Heinrichsdobl 27 Henning 28 Hindlau 29 Hochhaus 30 Höhenmühle 31 Holzhäuser 32 Holzöd 33 Hörgertsham 34 Hotting 35 Hötzling 36 Humpertsau 37 Hütting 38 Kapsreit 39 Kleeberg 40 Kohlpoint Seite 2 von 6

41 Kroneck 42 Krottenberg 43 Kühweid 44 Liegharting 45 Maierhof 46 Mitterdorf 47 Neudöbl 48 Niederhofen 49 Niederreith 50 Oberreith 51 Piesting 52 Pillham 53 Reiserfeld 54 Reschau 55 Rosenberg 56 Rottersham 57 Rotthof 58 Ruhstorf an der Rott 59 Schenkendobl 60 Schindelwöhr 61 Schmidham (Vorwahl 08534) 62 Sicking 63 Steindorf 64 Steinwies 65 Stockland 66 Sulzbach a.inn (Vorwahl 08503) 67 Trostling 68 Vorreith 69 Wehrhäuser 70 Winkl 71 Zeintlmühle Das Zielgebiet für ein beabsichtigtes Erschließungsvorhaben ist die gesamte Gebietskörperschaft Ruhstorf an der Rott. Laut Breitbandatlas des Bundes stehen im Zielgebiet folgende Technologien für die Breitbandversorgung von verschiedenen Anbietern bereit: CATV, DSL, LTE, HSDPA, WLAN. Seite 3 von 6

Laut Breitbandatlas des Bundes sind für rund 50 % der Haushalte Bandbreiten größer 30 Mbit/s verfügbar. Diese werden über CATV, DSL und WLAN bereitgestellt (Breitband über Satellit nicht berücksichtigt). Für weitere Hinweise zur derzeitigen Breitbandversorgung der Marktgemeinde Ruhstorf an der Rott kann der Breitbandatlas des Bundes herangezogen werden. Für eine hinreichend genaue räumliche Abgrenzung von Ausbau- und Projektgebiet ist die Darstellung im Breitbandatlas des Bundes nicht ausreichend. Im Sinne des Leitfadens zu Umsetzung der Förderrichtlinie des BMVI vom 22.10.2015 (Stand Leitfaden: 03.08.2016) können nur haushaltscharfe Angaben von Up- und Download-Geschwindigkeiten direkt von den jeweiligen Anbietern akzeptiert werden (siehe Punkt 3). 2. Markterkundung Die Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur inklusive Mobilfunk und den innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen: a) Die Mitteilung von (Teil-)Bereichen im genannten Zielgebiet, die bereits mit NGAfähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt werden unter Benennung der bereits vorhandenen Up- und Download-Geschwindigkeiten. b) Die Mitteilung von (Teil-)Bereichen im genannten Zielgebiet, die bereits mit NGAfähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt werden unter Benennung der bereits vorhandenen Up- und Download-Geschwindigkeiten. c) Die Mitteilung von (Teil-)Bereichen im genannten Zielgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Mitteilung der Bereiche, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen (einschließlich Mobilfunk). 3. Zu liefernde Unterlagen Die Stellungnahme der Netzbetreiber müssen folgende Informationen enthalten: Sofern NGA-Netze vorhanden sind: a) Angaben zur vorhandenen Infrastruktur sowie technischen Lösungen (z.b. NGA- Netzfähigkeit, FTTB-Ausbaufähigkeit). Zusätzlich Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung, ggf. Verfügbarkeit symmetrischer Bandbreiten). b) Detaillierte geographische Gebietsinformationen der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene und der Angabe, welche Gebäude mit welchen Up- und Download-Geschwindigkeiten bereits versorgt werden, insbesondere hinsichtlich der Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden. c) Die NGA-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft den zukünftigen flexiblen Ausbau zu FTTB/H nach Bedarf (z.b. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten). Seite 4 von 6

Der jeweilige Interessent hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Von den Interessenten ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 3 Jahre (inklusive Mobilfunk): a) Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung inkl. Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung, ggf. Verfügbarkeit symmetrischer Bandbreiten) des Netzes. b) Die NGA-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft den zukünftigen flexiblen Ausbau zu FTTB/H nach Bedarf (z.b. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten). Der jeweilige Interessent hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Von den Interessenten ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann c) Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von Meilensteinen der Maßnahme. In einem entsprechend abzuschließenden Vertrag würden u. a. verschiedene Meilensteine vorgesehen, die innerhalb des zu regelnden Zeitraums erreicht werden müssen (z. B. Ausbau definierter Teilgebiete innerhalb bestimmter Fristen. Siehe dazu RN 65 inkl. Fußnote 80 der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, ABl. EU 2013/C 25/01 vom 26.01.2013 sowie 4 Absatz 3 NGA- RR). d Für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht ist eine verpflichtende, rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vom Entscheidungsbevollmächtigten vorzulegen (z. B. Geschäftsführerbeschluss). e) Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben. f) Meldebescheinigung sowie Bescheinigung der BNetzA über Einräumung von Wegerechten gem. 6, 69 TKG. g) Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt der errichteten Infrastruktur (bspw. KVz bei FTTC) und beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/Router). h) Georeferenzierte kartographische Darstellung (in GIS oder CAD Formaten) der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze. i) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten, kommenden drei Jahre (inklusive Mobilfunk) bis auf Straßen- und Hausnummernebene und der Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. j) Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahmen (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse, geplanten Versorgungsgrad in Prozent der in einer Seite 5 von 6

zusammenhängenden Fläche verlegten Anschlüsse für Haushalte und Gewerbe mit Angabe der Download- und Upload-Geschwindigkeiten). k) Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (siehe 4 Absatz 2 NGA-RR). l) Nachweis über eine Finanzierungszusage oder ggf. eine rechtsverbindliche Eigenerklärung. m) Im Falle eines geplanten Kabelverzweiger-Ausbaus mittels Vectoring-Technik Angabe der Kabelverzweiger und Nachweis über den Eintrag der Ausbauplanung in die Vectoring-Liste, sowie Angabe des Eintragungszeitpunktes und des eingetragenen, spätesten Ausbauzeitpunktes. n) Im Falle eines bereits erfolgten Kabelverzweiger-Ausbaus mittels Vectoring-Technik Angabe der ausgebauten Kabelverzweiger und Nachweis über den Eintrag in die Vectoring-Liste. 4. Sonstiges Gemäß 4 Abs. 8 NGA-Rahmenregelung gilt: Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu." Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Markterkundung den Ausbau an, so wird die Marktgemeinde Ruhstorf an der Rott eine rechtsverbindliche Zusage des Unternehmens i.s.d. 4 Abs. 10 NGA-Rahmenregelung verlangen sowie den Abschluss eines Ausbauvertrages über die zugesagten Ausbauziele, insbesondere die Meilensteine des geplanten Ausbaus im Zeitraum der nächsten drei Jahre. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung der Stellungnahme, ggf. der Zusage und des Ausbauvertrages entstehen, ist ausgeschlossen. Die Stellungnahme mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen (siehe Ziffer 3) sind spätestens bis zum Mittwoch, 03.05.2017, 12:00 Uhr bei der Marktgemeinde Ruhstorf an der Rott einzureichen. Etwaige Fragen zur Markterkundung sind an folgende Kontaktstelle zu richten: Herr Thomas Findl Markt Ruhstorf an der Rott Am Schulplatz 8 und 10 94099 Ruhstorf an der Rott+ Tel. 08531/9312-21 Fax: 08531/9312-30 Email: thomas.findl@ruhstorf.de Anlage 1: Kartographische Darstellung des Zielgebiets Seite 6 von 6