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Transkript:

Sozialversicherungen für die Baselbieter KMU Familienausgleichskasse GEFAK Familienausgleichskasse GEFAK Altmarktstrasse 96 4410 Liestal Telefon: 061 927 64 21 Telefax: 061 927 65 65 E-Mail: info@gefak.ch Webseite: www.gefak.ch

Die Grundlagen der Ausgleichskassen Alle Ausgleichskassen haben einen Vollzugsauftrag zu erfüllen, der auf teilweise sehr restriktiven Gesetzesbestimmungen basiert und einer strengen bundes- und kantonalrechtlichen Aufsicht unterworfen ist. Das Gesetz legt fest, dass alle Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden Beiträge leisten, unabhängig davon, ob bei ihnen selbst die Ausrichtung von Familienzulagen anfällt. In Teilbereichen haben die Kassen einen gewissen unternehmerischen Freiraum bei der Abwicklung ihrer Dienstleistungen. Das zeichnet unsere Ausgleichskasse aus: Wir kennen die Bedürfnisse der KMU. Wir sind KMU-nah und KMU-freundlich. Wir bieten unseren Mitgliedern eine kundenorientierte Leistungsabwicklung. Wir legen Wert auf schlanke Strukturen. Wir operieren als Verbandskasse nicht gewinnorientiert. Wir nutzen Synergien und geben diese an unsere Mitglieder weiter.

Familienausgleichskasse GEFAK Was ist die Familienausgleichskasse GEFAK? Die Familienausgleichskasse GEFAK ist die Verbands-Familienausgleichskasse des Gewerbes und bietet ihren Mitgliedern attraktive Dienstleistungen auf möglichst einfache und kundenfreundliche Weise an. Die Familienausgleichskasse GEFAK wird als besonderer Dienstzweig Wieso braucht das Gewerbe eine eigene Ausgleichskasse? Das seit 2007 in Kraft getretene neue Familienzulagengesetz 1 hat zahlreiche Ungerechtigkeiten im Bereich der Familienausgleichskassen beseitigen und wichtige Lücken schliessen können. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden teilweise massive Ungleichheiten und Ungerechtig- ihres Gründerverbands, der Wirtschaftskammer Baselland, nach den Bestimmungen des Familienzulagengesetzes 1 geführt. Das Gesetz legt fest, dass die Familienzulagen zu 100% von den Arbeitgebern zu finanzieren sind 2. keiten, indem beispielsweise zwischen einzelnen Branchen massive Unterschiede in der Höhe der zu entrichtenden Arbeitgeberbeiträge klafften und zwar zu Ungunsten des Gewerbes. Mit dem neuen Gesetz wurde diese Benachteiligung des Gewerbes stark gemildert. 1 Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG, GS 36.1200, SGS 838) 2 EG FamZG 23

Familienausgleichskasse GEFAK Welche Leistungen bietet die Familienausgleichskasse GEFAK? Die Haupttätigkeit der GEFAK liegt bei der Veranlagung und Ausrichtung von gesetzlichen Familienzulagen. Ausserdem wickelt sie im Auftrag der Vertragsparteien von zahlreichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verschiedene spezifische Sozial-Ausgleichsleistungen zwischen allen Arbeitgebenden ab, die den jeweiligen GAV unterstellt sind insbesondere Lohnausfall-Entschädigungen. Ausserdem berät die GEFAK ihre Mitglieder in Fragen der Sozialversicherungen und des Arbeitsrechts. Speziell kundenfreundliche Abrechnungsmodalitäten: Nur einmal pro Kalenderjahr Deklarations- und Abrechnungspflicht. Akonto-Abrechnung für das laufende Jahr jeweils im Frühjahr auf Basis des Vorjahres: bei Netto-Ausgleichsbeiträgen zu Gunsten des Kunden: sofortige Auszahlung von 75% des voraussichtlichen Jahresguthabens. bei Netto-Ausgleichsbeiträgen zu Lasten des Kunden: Rechnung von nur 50% der voraussichtlichen Jahresrechnung. Einfache elektronische Abwicklung in Vorbereitung

Welcher Kasse muss sich mein Unternehmen anschliessen? Mit dem neuen Familienzulagengesetz 3 ist die Kassenzugehörigkeit analog den Bestimmungen des AHV-Gesetzes klarer und restriktiver geregelt worden, zu Gunsten des Gewerbes. Massgebend für die Kassenzugehörigkeit ist die Verbandszugehörigkeit des Unternehmens 4. Verfügt ein Unternehmen über Mitgliedschaften Wieso gibt es Beitragsunterschiede? Unterschiede in den Grundleistungen bei den Familien- und Ausbildungszulagen gibt es keine. Unschön ist, dass es immer wieder Familienausgleichskassen gibt, die mit nicht kostendeckenden Arbeitgeberbeiträgen operieren. Dies beispielsweise dann, wenn durch früher überhöhte Arbeitgeber- in verschiedenen Verbänden mit verbandseigenen Ausgleichskassen, so kann es zwischen den entsprechenden Verbandskassen wählen. Die kantonalen Familienausgleichskassen dienen lediglich als Auffangkasse für jene Unternehmen, die keinem Verband mit verbandseigener Ausgleichskasse angehören. beiträge zu hohe Reserven angehäuft wurden und diese nun aufgelöst werden, oder wenn innerhalb von Kassenverbünden in einzelnen Bereichen mit nicht effektiven die Vollkosten deckenden Beiträgen operiert wird. Solche Beitragsunterschiede sind aber nicht nachhaltig und gleichen sich mittelfristig wieder an. 3 Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG, GS 36.1200, SGS 838) 4 EG FamZG 3 und 17

Wieso braucht das Gewerbe eine eigene AHV-Kasse? Welche Leistungen bietet die AHV-Ausgleichskasse? Die AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 bietet ihren Mitgliedern die kostengünstige Durch- Als Verbandskasse ist die AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 den angeschlossenen Mitgliedern und ihrem Kollektiv verpflichtet. Dank der Verbundlösung mit weiteren bedeutenden Ausgleichskassen ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte, die attraktive Konditionen bei den Verwaltungskosten ermöglichen. führung der staatlichen Sozialversicherungen AHV, IV, EO, ALV und Mutterschaftsentschädigung an. Welcher Kasse muss sich mein Unternehmen anschliessen? Massgebend für die Kassenzugehörigkeit ist die Verbandszugehörigkeit des Unternehmens 7. Verfügt ein Unternehmen über Mitgliedschaften in verschiedenen Verbänden mit verbandseigenen AHV-Ausgleichskassen, so kann es zwischen den entsprechenden Verbandskassen wählen. Die kantonalen AHV-Ausgleichskassen dienen lediglich als Auffangkasse für jene Unternehmen, die keinem Verband angehören. 5 Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) 6 AHVG Art. 12 und Art. 13 7 AHVG Art. 64

AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 Was ist die AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114? Die AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 ist die von der Wirtschaftskammer Baselland gegründete und als besonderer Dienstzweig geführte AHV-Ausgleichskasse nach AHV-Gesetz 5. Dank ihrer Einbindung in einen Kassenverbund gehört sie zu den grössten Ausgleichskassen der Schweiz. Die AHV (1. Säule) wird gemäss Gesetz paritätisch durch die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanziert 6. Das zeichnet unsere Ausgleichskasse aus: Wir kennen die Bedürfnisse der KMU. Wir sind KMU-nah und KMU-freundlich. Wir sind kostengünstig in der Durchführung der staatlichen Sozialversicherungen und Mutterschaftsentschädigung. Wir operieren als Verbandskasse nicht gewinnorientiert. Wir nutzen Synergien und geben diese an unsere Mitglieder weiter. Wir sind nach ISO zertifiziert.

Sozialversicherungen für die Baselbieter KMU AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 AHV-Ausgleichskasse 114 Postfach / Viaduktstrasse 42 4002 Basel Telefon: 061 285 22 22 Telefax: 061 285 22 33 E-Mail: info@ak114.ch Webseite: www.ak114.ch