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Transkript:

Gefahrstoffe. Schritte zur sicheren Handhabung Quelle: Bildmontage und BG RCI Einführung in die Thematik - Was sind "Gefahrstoffe"? Beschaffung von Informationen Liste der eingesetzten Stoffe Gefahrstoffverzeichnis Gefährdungsbeurteilung Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Einsatzorten Maßnahmen zum Schutz vor Gefahrstoffen Unterweisung der Mitarbeiter Entsorgung Was sind Gefahrstoffe? Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); 2 Begriffsbestimmungen: Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind: 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, 3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden, 4. Stoffe und Zubereitungen, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, 5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist. 1

Was sind biologische Gefahrstoffe? Arbeitsplatzgrenzwert Grundsätzlich wird unterschieden zwischen gezielten Tätigkeiten (Landwirtschaft, Entsorgungswirtschaft, Gesundheitswesen ) oder ungezielten Tätigkeiten (ungeplant z.b.: sporadische Reparaturen an abwassertechnischen Anlagen ) Bei gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist eine Gefährdungsbewertung zu erstellen und u.a. Biostoffverordnung (BioStoffV) Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß (ArbMedVV) zu beachten. Bei ungezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist persönliche Schutzausrüstung zu benutzen (Handschuhe, Mund-, Augen-, Hautschutz, Wegwerfanzug und sind die Grundregeln der Hygiene (TRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen, Hände waschen, nicht am Arbeitsplatz essen ) zu beachten. Quelle: Wikipedia Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit der Beschäftigten nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung wird von einer in der Regel achtstündigen Exposition an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen. Der Arbeitsplatzgrenzwert wird in mg/m³ und ml/m³ (ppm) angegeben. In Deutschland wurde der AGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt. Er ersetzt die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) und die Technische Richtkonzentration (TRK). Kennzeichnung der Gefahrstoffe? Beschaffung von Informationen Lieferant/ Hersteller Gefahr Gefahr Berufsgenossenschaft www. gefahrstoffe-im-griff.de Warnung Piktogramm, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise Gefahrstoffverordnung (GefStoffV 2010): Chemikaliengesetzes Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt Richtlinien 98/24/EG, 67/548/EWG,1999/45/EG 2

Beschaffung von Informationen Einfaches Maßnahmenkonzept (baua) Vertiefende Informationen: Gefahrstoffverzeichnis Gefährdungen bewerten Quelle: bgw.online.de Maßnahmen ableiten: 1. Substitution möglich? 2. Sicherheitsdatenblätter? 3. Betriebsanweisungen? 4. Verwendete Mengen am Arbeitsplatz, im Lager? Maßnahmen ableiten: 1. Technische Maßnahmen 2. Organisatorische Maßnahmen 3. Personen-und verhaltensbezogene Maßnahmen z.b.: PSA, Unterweisungen 3

Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung Vorgegebene Inhalte: In 16 Abschnitte gegliedert Ausführliche Informationen Grundlage z.b. für die Erstellung von Betriebsanweisungen Verhaltensregeln: Möglichst nur aus Originalbehältern arbeiten Den Behälter nach dem Umfüllen genauso kennzeichnen, wie das Original. Gelagerte Gebinde vor dem Zugriff Unbefugter schützen Reste ordnungsgemäß entsorgen. Vorsorgeuntersuchungen Vorsorgeuntersuchungen Beratung durch den Betriebsarzt und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen Beschäftigungsbeschränkungen (Jugendliche, Schwangere ) 4

Kennzeichnung am Arbeitsplatz Kennzeichnung von Arbeitsstätten Es gilt die neu überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 und die Sicherheitszeichen die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Präzisierend können folgende Zeichen und Signalworte verwendet werden: Warnung Gefahr Quelle: BGHW.de Kennzeichnung am Produkt Maßnahmen zum Schutz Handelsname Signalwort Gefahrenhinweise (R-Sätze) Sicherheitsratschläge (S-Sätze) Hinweise zu Lagerung, Transport und Entsorgung Technische Maßnahmen z.b.: Kapselung von Maschinen Filterung und Absorption von Stoffen Absaugen von Gefahrstoffen Erzeugen von Überdruck und gerichteter Luftzufuhr Hersteller 5

Maßnahmen zum Schutz Maßnahmen zum Schutz Organisatorische Maßnahmen z.b. : Substitution Wechsel des Standortes Verkürzung der direkten Arbeitszeit Auslagerung der Arbeiten Personenbezogene Maßnahmen z.b. : Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung Unterweisungen Trainings Information der Mitarbeiter GHS-System Bisher in EU Neu GHS Neu Gefahrgut Atemschutz Schutzbrille Handschuhe Schutzschuhe Schutzkleidung Quelle: Umweltbundesamt 6

Lagerung von Gefahrstoffen D.h. unter Verschluss aufbewahren Stoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauche abgeben, sind in entlüfteten Schränken zu lagern. Brennbare Flüssigkeiten werden in einem Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 (gültig ab 07/2004) oder DIN 12925 Teil 1 gelagert. Druckgasflaschen sollten in Druckgasflaschenschrank nach DIN EN 14470-2 (gültig ab 11/2006) oder DIN 12925 Teil 2 gelagert werden. Behälter mit Gefahrstoffen dürfen nur bis zu einer solchen Höhe gestellt werden, dass sie noch sicher entnommen und abgestellt werden können. Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht über Augenhöhe aufbewahrt werden. Getrennte Lagerung von Gefahrstoffen Weiterhin sollte man Abfälle von Rohstoffen trennen. Somit ergeben sich 2 getrennte Lagerbereiche für Rohstoffe und Abfälle. Für brennbare Flüssigkeiten bieten sich dann Sicherheitsschränke oder ein entsprechender Raum an, für die anderen gefährlichen Abfälle dann adäquate Lösungen in Form von entsprechenden Schränken oder Räumen mit Auffangwannen usw. Bei ätzenden Stoffen sollte man Säuren und Laugen getrennt halten, denn diese können gefährlich miteinander reagieren. Bei Abfällen sollte man dann weiterhin beachten, dass hier oft "wilde Mischungen" zur Entsorgung angeliefert werden, deren gefährliche Eigenschaften wenig bekannt sind. Hier gilt eben erhöhte Vorsicht mit entsprechenden Maßnahmen. Entsorgung von Gefahrstoffen Entsorgung von Gefahrstoffen Nur über Entsorgungsfachbetriebe mit Überwachungszertifikat Achtung: Als Entsorgungsfachbetrieb kann gelten wenn auch nur ein Teil eines Unternehmens, der die Anforderungen erfüllt, als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert wurde. Die Fachbetriebstätigkeiten können beschränkt werden auf: bestimmte Abfallarten oder Abfälle aus bestimmten Herkunftsbereichen, bestimmte Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren oder bestimmte Standorte. Berät und schult die abfallerzeugende und abfallentsorgende Wirtschaft in abfallrechtlichen Fragen Genehmigt Entsorgungsanträge Prüft Begleitscheine Erstellt Abfallstatistiken Bringt Expertenwissen in europäische Projekte auf dem Gebiet der Abfallentsorgung ein. 7