Checkliste Zoofachhandlungen. Selbstevaluierung Tierschutz

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Transkript:

Checkliste Zoofachhandlungen Selbstevaluierung Tierschutz

Checkliste für Kontrollorgane zur Evaluierung der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren im Zoofachhandel Anmerkung zur Checkliste Die vorliegende Checkliste dient dem Kontrollorgan zur Unterstützung seiner Kontrolltätigkeit im Zoofachhandel. Die rechtlichen Grundlagen für diese Checkliste sind: das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG). Tierhaltungsverordnung, gegebenenfalls. Tierhaltungsverordnung (THV) die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (TH-GewV) Werden alle Punkte mit JA beantworten, so sind die gesetzlichen Mindestanforderungen in dem jeweiligen Geschäft erfüllt. Die Checkliste besteht aus folgenden Abschnitten: I. Allgemeiner Teil Seite 5 II. Hunde Seite 8 III: Katzen Seite IV. Kleinsäuger Seite 8 V. Vögel Seite VI. Reptilien Seite 8 VII. Amphibien Schwanzlurche und Froschlurche Seite VIII. Zierfische Süßwasser Seite 6 IX. Zierfische Meerwasser Seite 9 X. Futtertiere Seite 4 ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

Geschäftsname Anschrift Name der Person Position der Person Geschäftsinhaber(in) Geschäftsführer(in) Verantwortliche(r) Tierbetreuende(r) Telefonnummer Email Öffnungszeiten Überprüfung erfolgte durch Mitwirkende Personen Datum & Uhrzeit der Überprüfung Art der Überprüfung Verantwortliche Person im Geschäft anwesend? Auskunft/Duldung/Mitwirkung bei der Überprüfung zufrieden stellend? Zweifel an Sachkunde oder Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person? Tag Monat Jahr Uhrzeit Regelkontrolle Nachkontrolle Anlassbezogen angekündigt am unangekündigt Ja Nein Begründung: Ja Nein Begründung: Ja Nein Begründung: Nachkontrolle erforderlich? Ja Nein Unterschrift Kontrollorgan ZoofachhändlerIn ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

Skizze Grundriss ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 4 / 45

I. ALLGEMEINER TEIL A 4 5 6 7 8 Allgemeines Bescheid über die Bewilligung nach des TSchG liegt vor. () TSchG Eine ausreichende Anzahl von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen ist regelmäßig und dauernd im Geschäft tätig. () TSchG Sofern Säugetiere, Vögel oder Reptilien vorhanden sind, werden Aufzeichnungen über die Anzahl toter Tiere geführt. () TSchG Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen werden geführt, werden mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt und der Behörde anlässlich einer Kontrolle oder auf Anforderung zur Verfügung gestellt. () und () TSchG Tiere mit Qualzuchtmerkmalen werden nicht zum Kauf angeboten und auch nicht zur Schau gestellt. 5 () Z TSchG Tiere, die ihrer Art nach für die Tierhaltung ungeeignet sind, werden nicht gehalten. 7 () TH-GewV Tiere, an denen verbotene Eingriffe (z.b. Durchtrennen der Stimmbänder, Kupieren des Schnabels, Entfernen der Krallen & Zähne, Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres) vorgenommen wurden, werden nicht zum Verkauf angeboten. 7 () TH-GewV Zu allen im Verkauf angebotenen Tierarten liegen Merkblätter mit Informationen über Haltung & Pflege, Artenschutzbestimmungen & behördliche Bewilligungs- oder Anzeigepflichten für den Kunden auf und werden den Kunden beim Kauf ausgehändigt. 8 TH-GewV 9 In Tierhaltungsräumen wird nicht geraucht. 6 () TH-GewV B Ausstattung der Geschäftsräume Gesonderte Unterkünfte (idealerweise eigener Raum) zur Absonderung kranker Tiere sind vorhanden. 4 Z TH-GewV Kalt- & Warmwasseranschluss ist vorhanden. 4 Z TH-GewV 4 Räume / Unterkünfte mit Tierhaltung sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Fenster der Tierhaltungsräume haben geeigneten Sonnenschutz. 4 Z 7 TH-GewV 5 Schaufenster haben geeigneten Sonnenschutz. 4 Z 7 TH-GewV Nicht zutreffend / Kommentar Keine Fenster Kein Schaufenster ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 5 / 45

C 4 5 6 7 D 4 5 6 7 Kurzfristige Haltung von Tieren Aufzeichnungen über das Einbringdatum der Tiere in die Unterkünfte liegen vor. 5 () Z TH-GewV Diese Aufzeichnungen können von der Behörde jederzeit eingesehen werden. 5 () Z 4 TH-GewV Säugetiere werden in Unterkünften zur kurzfristigen Haltung nicht länger als Monate gehalten. 5 () Z 5 TH-GewV Vögel werden in Unterkünften zur kurzfristigen Haltung nicht länger als Monate gehalten. 5 () Z 5 TH-GewV Es handelt sich nicht um Wildfänge (ausgenommen Fische). 5 () Z 6 TH-GewV Die in Anlage festgelegten Unterkünfte finden nur Verwendung, sofern die darin gehaltenen Tiere keine Anzeichen zeigen, die darauf hindeuten, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert oder in ihrem Verhalten gestört sind. () TSchG, 5 () Z TH-GewV Von Privatpersonen zur vorübergehenden Betreuung übernommene Tiere werden vom Verkaufsraum räumlich getrennt gehalten. 5 () TH-GewV Betreuung von Tieren Tiere werden in straßenseitigen Schaufenstern nicht zur Schau gestellt. 6 (4) TH-GewV Tiere werden nach Geschäftsschluss nicht im Schaufensterbereich zur Schau gestellt. 6 (4) TH-GewV Tiere werden nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben. 7 (5) TH-GewV Im Geschäftsbereich sich frei bewegende Tiere können diesen nicht verlassen, weder sich selbst verletzen noch andere zu Schaden bringen oder in schwere Angst versetzen. 6 (5) TH-GewV Das Wohlbefinden aller gehaltenen Tiere wird mindestens einmal täglich kontrolliert. 0 () TSchG Kranke oder verletzte Tiere werden unverzüglich ordnungsgemäß (erforderlichenfalls veterinärmedizinisch) versorgt, die Tiere werden den besonderen Ansprüchen angemessen und erforderlichenfalls gesondert untergebracht. 5 TSchG Kein Schaufenster Kein Schaufenster ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 6 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 7 / 45

II. HUNDE A 4 5 6 7 8 9 0 Allgemeines Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Hunden zum Zwecke des Verkaufs liegt vor. (5) TSchG Hunde werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt. (5) TSchG Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Hunde bis zu einem Alter von maximal Wochen gehalten. 5 (a) TH-GewV Hunde ab einem Alter von Wochen werden unter den Mindestanforderungen der. THV Anlage gehalten. Hunde zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. 5 () Z TH-GewV Hunde werden erst ab einem Alter von über acht Wochen in die Zoofachhandlung eingebracht und gehalten. 7a () Z TH-GewV Die Kunden beim Kauf jedenfalls über Folgendes aufzuklären:. Eingriffsverbot gemäß 7 TSchG,. Erziehung und Ernährung. Impfungen, Entwurmung und tierärztliche Betreuung, 4. im Falle von Hunden über Meldepflicht gemäß 4a TschG 8 () TH-GewV Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler überprüft worden, fallweise eine Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel gemäß Anhang E Teil I der Richtlinie 9/65/EWG oder eine grenztierärztliche Bescheinigung. 7a () Z und TH-GewV Namen und Anschrift der Züchterin/des Züchters und / oder der Zwischenhändlerin/des Zwischenhändlers sind vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z TH-GewV Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z 4 TH-GewV Das Datum der Weitergabe ist von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z 5 TH-GewV Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden Person sind von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z 6 TH-GewV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV keine Hunde in der Betriebsstätte Nicht zutreffend / Kommentar Keine vorhanden Keine vorhanden Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 8 / 45

4 5 6 7 B 4 5 6 7 8 9 Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Hunde werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich getrennt gehalten. 7a () Z 5 TH-GewV Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren oder stationär bei einer Tierärztin/einem Tierarzt untergebracht. 7a () Z 7 TH-GewV Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters der Zoofachhandlung. 7a () Z 4 TH-GewV Betreuung von Tieren Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einer Veterinärmedizinerin/einem Veterinärmediziner liegt vor. 7a () TH-GewV Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. 7a () Z TH-GewV Die veterinärmedizinische Versorgung der Tiere ist durch eine Betreuungstierärztin/einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. 7a () Z TH-GewV Alle Neuzugänge werden binnen Werktagen nach Einbringung in die Zoofachhandlung von der Betreuungstierärztin/vom Betreuungstierarzt klinisch untersucht. 7a (4) TH-GewV Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die Übereinstimmung der Dokumente mit den eingebrachten Tieren und der Gesundheitszustand überprüft und dokumentiert. 7a (4) Z, TH-GewV Eine Bestätigung der Betreuungstierärztin/des Betreuungstierarztes, dass die Tiere zur Haltung in der Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind, liegt vor. 7a (4) Z TH-GewV Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene Eingriffe überprüft worden, entsprechende Dokumentation liegt vor. 7a (4) Z TH-GewV Für jeden Hund liegt ein seitens der Betreuungstierärztin/des Betreuungstierarztes dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart liegt vor. 7a (5) Z TH-GewV Es liegt eine Dokumentation von durchgeführter Medikation und Therapie vor. 7a (5) Z TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 9 / 45

0 4 5 6 C Die Aufzeichnungen und Nachweise sind mindestens drei Jahre lang nach Tod oder Weitergabe aufzubewahren, sofern nicht gemäß TSchG fünf Jahre vorgesehen sind, und werden der Behörde anlässlich einer Kontrolle oder auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Bei Verstößen gemäß 7a (4) TH-GewV gegen die veterinärrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist von der Betreuungstierärztin/vom Betreuungstierarzt die Behörde zu informieren. 7a (6) TH- GewV Den Hunden steht jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. Anlage Abschnitt.5. (). THV Die Hunde werden mit Futter in ausreichender Menge und Qualität versorgt. Anlage Abschnitt.5. (). THV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 Abschnitt I. Z.. TH-GewV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jedem Hund täglich ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 Abschnitt I. Z.. TH-GewV Mit allen Hunden ab der. Lebenswoche wird täglich mindestens x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 0 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit zum Harn- und Kotabsatz). Anlage 4 Abschnitt I. Z.. TH-GewV Mit allen Hunden ab der 6. Lebenswoche wird täglich mindestens x verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 5 Minuten spazieren gegangen (inkl. der Möglichkeit zum Harn- und Kotabsatz). Anlage 4 Abschnitt I. Z.. TH-GewV Sozialkontakt Bei allen Hunden wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt. Anlage 4 Abschnitt I. Z.4. TH-GewV Alle Hundewelpen aus einem Wurf werden in einem Raum gehalten. Anlage 4 Abschnitt I. Z. TH-GewV Eine Vergesellschaftung mit anderen Hunden wird frühestens nach je einer Woche Aufenthalt und nach tierärztlicher Freigabe durchgeführt. Anlage 4 Abschnitt I. Z. TH-GewV Keine Vergesellschaftung mit anderen Hunden ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 0 / 45

D Unterbringung & Ausstattung Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Alle Räume mit Hundehaltung sind allseitig von Wänden mit einer Höhe von mindestens,5 m abgegrenzt. 7a () Z TH-GewV Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. 4 Z 6 TH-GewV 5 6 7 8 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-Nacht- Rhythmus der Tiere. 4 Z 6 TH-GewV Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten. 7a () Z 6 TH-GewV Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert. 7a () Z 8 TH-GewV E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung Dauer der Haltung max. Monate; Alter der Hunde max. Wochen (Anlage 4 I. Z TH-GewV) Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; Gesamtkörpergewicht unter 40 kg; max. Alter Wochen) 6 m Mindestfläche für jedes weitere Tier bis 5 kg m Mindestfläche für jedes weitere Tier über 5 kg,5 m 4 Mindesthöhe des Raumes,5 m Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

III. KATZEN A 4 5 6 7 8 9 0 Allgemeines Eine behördliche Bewilligung zur Haltung von Katzen zum Zwecke des Verkaufs liegt vor. (5) TSchG Katzen werden zum Zwecke des Verkaufs nicht ausgestellt. (5) TSchG Unter der Bedingung der kurzfristigen Haltung werden Katzen bis zu einem Alter von maximal Wochen gehalten. 5 (a) TH-GewV Katzen ab einem Alter von Wochen werden unter den Mindestanforderungen der. THV Anlage gehalten. Katzen zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. 5 () Z TH-GewV Katzen werden erst ab einem Alter von über acht Wochen in die Zoofachhandlung eingebracht und gehalten. 7a () Z TH-GewV Die Kunden beim Kauf jedenfalls über Folgendes aufzuklären:. Eingriffsverbot gemäß 7 TSchG,. Erziehung und Ernährung. Impfungen, Entwurmung und tierärztliche Betreuung, 8 () TH-GewV Impfpässe oder EU-Heimtierausweise sind von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler überprüft worden, fallweise eine Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel gemäß Anhang E Teil I der Richtlinie 9/65/EWG oder eine grenztierärztliche Bescheinigung. 7a () Z und TH-GewV Namen und Anschrift des Züchters und / oder des Zwischenhändlers sind von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z TH-GewV Das Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung ist von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z 4 TH-GewV Das Datum der Weitergabe ist von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z 5 TH-GewV Datum der Reinigung und Desinfektion der Unterbringungsräume und der Einrichtungsgegenstände, sowie Name der ausführenden Person sind von der Zoofachhändlerin/vom Zoofachhändler dokumentiert. 7a () Z 6 TH-GewV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV keine Katzen in der Betriebsstätte Nicht zutreffend / Kommentar Keine vorhanden Keine vorhanden Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

4 5 6 7 B 4 5 6 7 8 9 0 Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Katzen werden von jeglichen anderen Tierarten räumlich getrennt gehalten. 7a () Z 5 TH-GewV Kranke Tiere werden räumlich getrennt von anderen Tieren oder stationär bei einem Tierarztuntergebracht. 7a () Z 7 TH-GewV Kunden betreten die Tierhaltungsräume nur in Begleitung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters der Zoofachhandlung. 7a () Z 4 TH-GewV Betreuung von Tieren Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit einer Veterinärmedizinerin/einem Veterinärmediziner liegt vor. 7a () TH-GewV Die Betreuung und Pflege der Tiere ist durch eine Betreuungsperson auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. 7a () Z TH-GewV Die veterinärmedizinische Versorgung der Tiere ist durch eine Betreuungstierärztin/einen Betreuungstierarzt auch außerhalb der Geschäftszeiten gesichert. 7a () Z TH-GewV Alle Neuzugänge werden binnen Werktagen nach Einbringung in die Zoofachhandlung von der Betreuungstierärztin/vom Betreuungstierarzt klinisch untersucht. 7a (4) TH-GewV Bei der Untersuchung der Neuzugänge wird die Übereinstimmung der Dokumente und der Gesundheitszustand überprüft und dokumentiert. 7a (4) Z, TH-GewV Eine Bestätigung der Betreuungstierärztin/des Betreuungstierarztes, dass die Tiere zur Haltung in der Zoofachhandlung und zum Zweck des Verkaufs geeignet sind, liegt vor. 7a (4) Z TH-GewV Alle Tiere sind auf Qualzuchtmerkmale und auf stattgefundene Eingriffe überprüft worden. 7a (4) Z TH-GewV Bei allen Neuzugängen wird eine Coronavirusuntersuchung durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. 7a (4) Z 4 TH-GewV Für jede Katze liegt ein seitens der Betreuungstierärztin/des Betreuungstierarztes dokumentiertes Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart vor. 7a (5) Z TH-GewV Es liegt eine Dokumentation von durchgeführter Medikation und Therapie vor. 7a (5) Z TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 4 / 45

4 5 C Die Aufzeichnungen und Nachweise sind mindestens drei Jahre lang nach Tod oder Weitergabe aufzubewahren, sofern nicht gemäß TSchG fünf Jahre vorgesehen sind, und werden der Behörde anlässlich einer Kontrolle oder auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Bei Verstößen gemäß 7a (4) TH-GewV gegen die veterinärrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist vom Betreuungstierarzt die Behörde zu informieren. 7a (6) TH-GewV Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem Futter versorgt. Anlage Abschnitt (5). THV Alle Katzen werden in ausreichender Menge mit geeignetem Wasser versorgt. Anlage Abschnitt (5). THV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich ausreichend Bewegungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 II. Z.. TH-GewV Dem Alter und der Rasse entsprechend wird jeder Katze täglich ausreichend Beschäftigungsmöglichkeit geboten. Anlage 4 II. Z.. TH-GewV Sozialkontakt Bei allen Katzen wird der für deren jeweilige Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen sichergestellt. Anlage 4 II. Z.4. TH-GewV Alle Katzenwelpen aus einem Wurf werden in einem Raum gehalten. Anlage 4 II. Z. TH-GewV Eine Vergesellschaftung mit anderen Katzen wird frühestens nach je einer Woche Aufenthalt und nach tierärztlicher Freigabe und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Coronavirusuntersuchung (FIP) durchgeführt. Anlage 4 II. Z. TH-GewV Keine Vergesellschaftung mit anderen Katzen ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 5 / 45

D Unterbringung & Ausstattung Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Alle Räume mit Katzenhaltung sind allseitig von Wänden mit einer Höhe von mindestens,5 m abgegrenzt. 7a () Z TH-GewV Alle Räume für die Katzenhaltung sind durch Einrichtungsgegenstände dreidimensional strukturiert und tragen den Bedürfnissen von Katzen Rechnung. Anlage 4 II. Z. TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV 5 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. 4 Z 6 TH-GewV 6 7 8 9 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-Nacht- Rhythmus der Tiere. 4 Z 6 TH-GewV Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Tierhaltungsräume werden stets sauber gehalten. 7a () Z 6 TH-GewV Tierhaltungsräume samt Einrichtungsgegenständen werden vor einem Neubesatz gereinigt und desinfiziert. 7a () Z 8 TH-GewV E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung Dauer der Haltung max. Monate; Alter der Katzen max. Wochen (Anlage 4 II. Z 4. TH-GewV) Mindestgrundfläche (für max. 6 Tiere; max. Alter Wochen) 6 m Mindestfläche für jedes weitere Tier m Mindesthöhe des Raumes,5 m Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 6 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 7 / 45

IV. KLEINSÄUGER keine Kleinsäuger im Geschäft A 4 B 4 5 6 7 8 C Allgemeines Kleinsäuger zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. 5 () Z TH-GewV Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen & Beutegreifern (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Betreuung von Tieren Die Tiere werden mit einer ausreichenden Menge an art- & altersgerechter Nahrung versorgt. Anlage Z.4.. TH-GewV Die Tiere haben ständig Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität. Anlage Z.4.. TH-GewV Allen Kleinsäugern wird Wasser täglich frisch angeboten. Anlage Z.4.4. TH-GewV Trinkwasser wird in Trinkflaschen oder standfesten offenen Gefäßen angeboten. Anlage Z.4.. TH-GewV Alle Trinkgefäße werden täglich gereinigt. Anlage Z.4.4. TH-GewV Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. Anlage Z.4.4. TH-GewV Futterheu wird in einer Raufe angeboten. Anlage Z.4.. TH-GewV Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart. Anlage Z.5. TH-GewV Sozialkontakt Sozial lebende Kleinsäuger (z.b. Meerschweinchen, Kaninchen) werden nur gemeinsam mit Artgenossen in einer Gruppe gehalten. Anlage Z.6.. TH-GewV Solitär lebende Tierarten werden einzeln gehalten (z.b. Goldhamster). Anlage Z.6.. TH-GewV Unverträgliche Tiere werden einzeln gehalten. Anlage Z.6.. TH-GewV Nicht zutreffend / Kommentar Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Nicht erforderlich Keine sozial lebenden Tiere Keine solitär lebenden Tiere Keine unverträg- lichen Tiere ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 8 / 45

D Unterbringung & Ausstattung Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. 4 Z 6 TH-GewV 4 5 6 7 8 9 0 4 Gitterkäfige sind querverdrahtet, korrosionsbeständig und nicht reflektierend. Anlage.. (). THV Käfige sind in mind. 60 cm Höhe aufgestellt. Anlage.. (). THV Käfige sind dreidimensional strukturiert, den Tieren werden eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen angeboten. Anlage.. (5). THV, Anlage.6. (). THV Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-Nacht- Rhythmus der Tiere. 4 Z 6 TH-GewV In allen Unterbringungen ist ein ausreichender Luftaustausch ohne Zugluftbildung sichergestellt. Anlage Z.5. TH-GewV In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher & saugfähiger Einstreu bedeckt. Anlage Z... TH-GewV Heu wird als Einstreu nur verwendet, wenn Heu fressenden Tieren Futterheu in einer Raufe angeboten wird. Anlage Z... TH-GewV Mineralische Katzenstreu, Torfmull, Sand & Futter werden nicht als Einstreu verwendet. Anlage Z... TH-GewV Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten werden allen Tieren geboten. Die Rückzugsmöglichkeiten können von allen Tieren gleichzeitig genützt werden. Anlage Z.. TH-GewV Allen Nagetieren steht geeignetes Nagematerial ständig zur Verfügung (z.b. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein). Anlage Z.. TH-GewV Allen Kaninchen steht geeignetes Nagematerial ständig zur Verfügung (z.b. gesundheitlich unbedenkliches Holz, Nagerstein). Anlage Z.. TH-GewV Keine Heufresser ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 9 / 45

E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. Monate) Tierart Zwergkaninchen Meerschweinchen Anzahl Unterkünfte Mindestgrundfläche (m ) Anzahl nicht erfüllt Mindesthöhe (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche / Tier (m ) Mindestfläche für jedes weitere Tier (m ) 0,5 0,5 L x L,5 L0,5 x L0,5 0,5 0,5 L x L,5 L0,5 x L0,5 Degu 0,5 0,5 L x L,5 L0,5 x L0,5 Goldhamster 0, 0, L x L L x L0,5 Kommentar Zwerghamster 0, 0, L x L L x L0,5 Mäuse 0, 0, L x L L x L0,5 Gerbils 0, 0, L5 x L5 L5 x L Ratten 0, 0, L5 x L5 L5 x L Streifenhörnchen 0,5 0,8 L4 x L L x L0,5 Chinchillas 0,5 0,6 L,5 x L L x L0,5 Anzahl nicht erfüllt L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz Beispiel: Unterkunft mit Länge=0cm, Breite=70cm, Höhe=60cm für 6 Zwergkaninchen (L=5cm) Fläche=0,84m Mindestfläche von 0,5m erfüllt Mindesthöhe von 0,5m erfüllt Mindestfläche/Tier und jedes weitere Tier: (0,5x)x(0,5x,5)+5x(0,5x0,5)x(0,5x0,5)= 0,0675+0,085= 0,09565m² erfüllt ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 0 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

V. VÖGEL keine Vögel im Geschäft A 4 5 6 7 8 9 B Allgemeines Vögel zeigen in für eine kurzfristige Haltung gedachten Unterkünften keine Anzeichen, dass sie in ihrer Anpassungsfähigkeit oder in ihrem Verhalten gestört sind. 5 () Z TH-GewV Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Unterkünfte & Inventar werden mindestens x wöchentlich gründlich gereinigt. Anlage Z... TH-GewV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV Die Umgebungstemperatur entspricht der Tierart. Anlage Z.5.. TH-GewV Glasvitrinen haben entsprechend große Be- & Entlüftungsöffnungen. Anlage Z.5.. TH-GewV Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen & Beutegreifern (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Jungvögel werden so aufgezogen, dass sie artgeprägt sind, eine Handaufzucht wird nur in begründeten Ausnahmefällen zum Wohle des Tieres vorgenommen. 7 (4) TH-GewV Der Standort der Unterkünfte ist hell und zugluftfrei. Anlage Z..4. TH-GewV Betreuung von Tieren Alle Vögel werden art- & altersgerecht gefüttert. Anlage Z.4.. TH-GewV Allen Vögeln wird Futter täglich frisch angeboten. Anlage Z.4.. TH-GewV Körnerfresser erhalten regelmäßig ungespritztes Grün- & Saftfutter. Anlage Z.4.. TH-GewV 4 Grit wird angeboten. Anlage Z.4.. TH-GewV 5 Alle Vögel werden artgerecht getränkt. Nicht zutreffend / Kommentar Keine Unterkünfte für kurzfristige Haltung Keine Glasvitrinen 6 7 8 Allen Vögeln wird Wasser täglich frisch verabreicht. Anlage Z.4.. TH-GewV Wasser- & Futtergefäße sind so platziert, dass Verschmutzung des Inhaltes vermieden wird. Anlage Z.4.. TH-GewV Auch rangniedere Tiere haben jederzeit Zugang zu Futter & Wasser. Anlage Z.4.4. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

C 4 5 Unterbringung & Ausstattung Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Alle Käfige haben eine rechteckige Grundfläche. Anlage Z... TH-GewV Alle Käfige von weniger als m Grundfläche sind von mindestens einer Seite nicht einsehbar. Anlage Z... TH-GewV Alle Käfige sind in einer Höhe von mindestens 60 cm aufgestellt (ausgenommen Volieren ab,5 m Höhe). Anlage Z..5. TH-GewV Vögel werden nicht in Rundvolieren < m Durchmesser gehalten. Anlage Z... TH-GewV 6 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV 7 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. 4 Z 6 TH-GewV 8 9 0 4 5 6 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-Nacht- Rhythmus der Tiere. 4 Z 6 TH-GewV In Räumen mit Vogelhaltung finden sich keine Beleuchtungskörper, die bei den Tieren einen Stroboskopeffekt bewirken. 4 Z 6 TH-GewV Alle Käfige haben eine Vergitterung aus korrosionsbeständigem Material. Anlage Z... TH-GewV Die Gitterweite & -festigkeit entspricht der Größe der gehaltenen Vögel. Anlage Z... TH-GewV Papageienvögel werden in Käfigen mit Querverdrahtung gehalten. Anlage Z... TH-GewV In allen Unterbringungen ist die gesamte Bodenfläche gleichmäßig mit gesundheitlich unbedenklicher Einstreu bedeckt. Anlage Z... TH-GewV Bei Weichfressern wird Sand nicht als Einstreu verwendet. Anlage Z... TH-GewV Bodenlebende Vögel haben die Möglichkeit zum Scharren. Anlage Z... TH-GewV Der Durchmesser der Sitzstangen entspricht der Größe der gehaltenen Vögel. Anlage Z.. TH-GewV Keine Weichfresser Keine bodenlebende Vögel ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

7 8 9 In jedem Käfig befinden sich mindestens in unterschiedlicher Höhe und versetzt zueinander angebrachte Sitzstangen oder es werden verzweigte Naturäste aus gesundheitlich unbedenklichem Material verwendet. Anlage Z.. TH-GewV Allen Vögeln wird täglich eine frische Bademöglichkeit geboten oder die Vögel werden mit Wasser besprüht. Anlage Z.6. TH-GewV Allen Vögeln werden geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Anlage Z.7. TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 4 / 45

E Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. Monate) Tierart Anzahl Unterkünfte Mindestgrundfläche (m ) Anzahl nicht erfüllt Mindesthöhe (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche für jedes weitere Tier (m ) Anzahl nicht erfüllt Kommentar Sperlingsvögel, Finkenvögel 0,5 (für -6 Vögel) 0,4 0,04 Sittiche 0, (für - Vögel) 0,4 0,05 Zwergpapageien (bis 0 cm Kopf- Schwanz-Länge) 0, (für - Vögel) 0,4 0,05 Papageien 0,5 (für - Vögel),5 0,5 Amazonenpapageien 0,5 (für - Vögel),5 0,5 Graupapageien 0,5 (für - Vögel),5 0,5 Kl. Kakadus (über 0cm) 0,5 (für - Vögel),5 0,5 Große Kakadus,5 (für - Vögel),0 0,45 Aras,5 (für - Vögel),0 0,45 Wachteln 0,5 (für -0 Vögel) 0,4 0,05 Zwergwachteln 0,5 (für -0 Vögel) 0,4 0,05 ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 5 / 45

Beispiel: Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 Wellensittiche Fläche=0,8m Mindestfläche (für max. Vögel) von 0,m erfüllt Mindesthöhe von 0,4m erfüllt Mindestfläche für jedes weitere Tier: x0,05=0,5m +0,m =0,5m, nicht erfüllt In der beschriebenen Unterkunft dürften maximal 4 Wellensittiche untergebracht werden (0,+0,05=0,5m ) Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 6 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 7 / 45

VI. REPTILIEN A Allgemeines Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. 4 Z 6 TH-GewV 4 5 6 7 8 B Das Klima (Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit) in den Unterkünften entspricht der jeweils gehaltenen Art. 5 (4).THV Eine nächtliche Temperaturabsenkung in der Unterbringung ist sichergestellt. 5 (4).THV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen & Beutegreifern (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Nur Reptilien, die futterfest sind, werden zum Verkauf angeboten. 7 () TH-GewV Betreuung von Tieren Die Tiere werden artgerecht gefüttert. 5 (9).THV Die Tiere werden artgerecht getränkt. 5 (9).THV keine Reptilien im Geschäft Nicht zutreffend / Kommentar 4 5 Sofern es die Tierart erfordert, wird deren Unterkunft x täglich mit Wasser übersprüht. Das Wohlbefinden der Reptilien wird täglich kontrolliert. 0 () TSchG Tiere werden entsprechend ihrer sozialen Struktur gehalten. 5 ().THV 6 Solitär lebende Reptilienarten werden einzeln gehalten. Keine solitär lebenden ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 8 / 45

C Unterbringung & Ausstattung Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Der verwendete Bodengrund entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen. 5 (0) Z.THV Licht, Wärme und UV-Strahlung entsprechen dem artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere. 4 Z 6 TH-GewV, 8 (4) und (5) TSchG 4 Die Ausstattung bietet Versteckmöglichkeiten. 5 (0) Z.THV 5 6 7 8 9 Sofern erforderlich, ist eine entsprechende Bademöglichkeit vorhanden. 5 (0) Z.THV Sofern erforderlich gibt es Klettermöglichkeiten in geeigneter Größe und Dimension. 5 (0) Z 4.THV Sofern erforderlich oder möglich sind die Unterbringungen bepflanzt. 5 (0) Z 5.THV Für die Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen gibt es spezielle Eiablagemöglichkeiten. 5 (0) Z 6.THV Sofern erforderlich gibt es Sichtschutzeinrichtungen innerhalb des Geheges bzw. zwischen den einzelnen Gehegen. 5 (0) Z 7.THV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 9 / 45

D Mindestabmessungen der Unterkünfte für eine kurzfristige Haltung (= max. Monate) Tierart Anzahl Unter- künfte Mindestgrundfläche (m ) Anzahl nicht erfüllt Mindesthöhe (Wassertiefe bei Wasserschildkröten) (m) Anzahl nicht erfüllt Mindestfläche / Tier (m ) Mindestfläche für jedes weitere Tier (m ) Anzahl nicht erfüllt Kommentar Landschildkröte 0,8 0, L x L L x L Wasserschildkröte Landteil 0,06 0, L x L L x L Wasserschildkröte Wasserteil 0, 0, L x L L x L Bodenschlangen 0,8 0,6 LS0,66 x LS0,5 LS0, x LS0, Kletternde Schlangen 0,8 0,8 LS0,66 x LS0,5 LS0, x LS0, Bodenlebende Echsen 0,8 0,5 LS x LS LS0,5 x LS0,5 Kletternde Echsen 0,8 0,6 LS x LS LS0,5 x LS0, L = Körperlänge des Tiers ohne Schwanz; LS = Körperlänge des Tieres mit Schwanz Beispiel: Unterkunft mit Länge=70cm, Breite=40cm, Höhe=40cm für 6 griechische Landschildkröten (L=0cm) Fläche=0,8m, Mindestfläche von 0,8m erfüllt, Mindesthöhe von 0,4m erfüllt Mindestfläche/Tier: (0,x)x(0,x)=0,09m + 5x(0,x)x(0,)=0,5m = 0,4m, erfüllt ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 0 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

VII. AMPHIBIEN SCHWANZLURCHE & FROSCHLURCHE keine Amphibien im Geschäft A Allgemeines Tierunterkünfte sind leicht zu reinigen und zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-Nacht- Rhythmus der Tiere. 4 Z 6 TH-GewV 4 Tierunterkünfte sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV 5 Tierunterkünfte sind ausreichend belüftet. 4 Z 6 TH-GewV Nicht zutreffend / Kommentar 6 7 8 9 0 Unterkünfte verfügen über ausreichend große Lüftungsflächen. 6 (5).THV Unterkünfte sind mit Wasser- und Landteil ausgestattet (ausgenommen rein wasserlebende Arten). 6 ().THV Ausschließlich wasserlebende Arten werden wie Süßwasserfische gehalten. 6 ().THV Klima- und Wasserverhältnisse sind an die Heimatgebiete der jeweils gehaltenen Art angepasst. 6 ().THV Hitzeempfindliche Arten aus tropischen Gebieten werden nicht permanent über 6 C gehalten. 6 (4).THV Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen & Beutegreifern (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Das Wohlbefinden der Amphibien wird täglich kontrolliert. 0 () TSchG ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

VII a. SCHWANZLURCHE 4 5 6 7 8 keine Schwanzlurche im Geschäft Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Die Unterkünfte sind ausbruchsicher. Anlage 4 Abschnitt ().THV Höhlenbewohner werden unter entsprechenden Lichtverhältnissen gehalten. Anlage 4 Abschnitt (9).THV Direktes Sonnenlicht wird vermieden. Anlage 4 Abschnitt (9).THV Die Ernährung entspricht ihren artspezifischen Bedürfnissen. Anlage 4 Abschnitt (0).THV Auf ein hohes Maß an Hygiene wird geachtet. Anlage 4 Abschnitt ().THV Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den Angaben der. TH-V Anlage 4. Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht den Vorgaben der. TH-V Anlage 4. Nicht zutreffend / Kommentar ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 / 45

VII b. FROSCHLURCHE 4 5 6 7 8 9 0 keine Froschlurche im Geschäft Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Die Unterkünfte sind ausbruchsicher. Anlage 4 Abschnitt. ().THV Der Bodengrund des Landteils besteht aus nicht faulendem Material (z.b. Sand, Kies, Tongranulat, Torf, Kokosfasern). Anlage 4 Abschnitt. (4).THV Wird im Wasserteil Bodengrund verwendet, dann handelt es sich um gewaschenen Sand oder Kies. Anlage 4 Abschnitt. (4).THV Erwachsene Tiere werden mit geeigneter tierischer Nahrung gefüttert.. Anlage 4 Abschnitt. (5).THV Larven und Jungtiere werden täglich gefüttert. Anlage 4 Abschnitt. (5).THV Erwachsene Tiere werden bis Mal pro Woche gefüttert. Anlage 4 Abschnitt. (5).THV Auf ein hohes Maß an Hygiene wird geachtet. Anlage 4 Abschnitt. (6).THV Die Mindestabmessungen der Unterkünfte entsprechen den Angaben der. THV Anlage 4. Das Klima in den Unterkünften der jeweiligen Tierart entspricht den Vorgaben der. THV Anlage 4. Nicht zutreffend / Kommentar ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 4 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 5 / 45

VIII. ZIERFISCHE SÜSSWASSER A Allgemeines Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Aquarien sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV 4 5 6 7 8 9 0 B C Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-Nacht- Rhythmus der Tiere. 4 Z 6 TH-GewV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen & Beutegreifern (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten. 4 Z 5 TH-GewV Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung (sofern Fressgewohnheiten der Fische das zulassen), entsprechender Bodengrund (Sand, Kies, Steine) und ausreichender Schwimmraum sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt. (0).THV Technische Geräte zur Sicherung des Sauerstoffgehalts und der Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe). Anlage 5 Abschnitt. (0).THV Fische werden in Aquarien von mindestens 54 Liter gehalten (unter 54 l ist verboten). Anlage 5 Abschnitt. (9).THV Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den Angaben der. THV Anlage 5 gehalten. Betreuung von Tieren Die Tiere werden artgerecht gefüttert. Anlage 5 Abschnitt. (6). THV Jungfische werden täglich gefüttert. Anlage 5 Abschnitt. (7).THV Das Wohlbefinden der Fische wird täglich kontrolliert. 0 () TSchG Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar. Anlage Z... TH-GewV In allen Aquarien wird der Nitrat-Gehalt getestet und beträgt maximal 50 mg/l und wird 4-tägig kontrolliert. Anlage Z... TH-GewV, Anlage 5 Abschnitt. (5). THV keine Süßwasser-Fische im Geschäft Nicht zutreffend / Kommentar Keine Jungfische ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 6 / 45

4 5 6 D 4 In allen Aquarien entsprechen Werte für Gesamthärte (GH), Karbonathärte (KH), Salzdichte und ph-wert den Werten der Herkunfts-gewässer der jeweils gehaltenen Spezies und werden 4-tägig kontrolliert. Anlage Z... TH-GewV, Anlage 5 Abschnitt. (5). THV In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart. Anlage Z... TH-GewV Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird nur mit Wasser in geeigneter Qualität durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt. (5).THV Die Beckentemperatur wird täglich überprüft. Anlage 5 Abschnitt. (5).THV Vergesellschaftung Jede Fischart wird entsprechend ihrer natürlichen Sozialstruktur gehalten. Anlage 5 Abschnitt. ().THV Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind vergesellschaftet. Anlage Z... TH-GewV Einzeln gehaltene männliche Kampffische haben ein Wasservolumen von mindestens Liter Wasser zur Verfügung. Anlage Z... TH-GewV Männliche Kampffische haben keinen dauernden Sichtkontakt zu andern Kampffischmännchen. Anlage Z... TH-GewV Nicht vorhanden Nicht vorhanden Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 7 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 8 / 45

IX. ZIERFISCHE MEERWASSER A Allgemeines Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Aquarien sind leicht zu reinigen & zu desinfizieren. 4 Z TH-GewV Aquarien sind ausreichend beleuchtet. 4 Z 6 TH-GewV 4 5 6 7 8 9 0 Die Beleuchtung entspricht dem artgemäßen Tag-Nacht- Rhythmus der Tiere. Fischarten mit Leuchtorganen oder strenge Höhlenbewohner sind in überwiegender Dunkelheit zu halten. 4 Z 6 TH-GewV, Anlage 5 Abschnitt. (0). THV Die Tiere sind vor nachteiligen Einwirkungen (Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen, zu hohe / zu tiefe Temperaturen, usw.) geschützt. 6 () TH-GewV Die Tiere sind vor konkurrierenden, stärkeren Artgenossen & Beutegreifern (idealerweise auch mittels Sichtschutz) geschützt. 6 () TH-GewV Fische werden nicht in kugelförmigen Behältnissen gehalten. 4 Z 5 TH-GewV Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität sind vorhanden (Filter, Heizung, Pumpe, Kühlung, Abschäumer). Anlage 5 Abschnitt. () Z.THV Steinaufbauten mit Versteck- Ruhe- und Deckungsmöglichkeit sind vorhanden. Anlage 5 Abschnitt. () Z.THV Bedarfsgemäß freier Schwimmraum ist vorhanden. Anlage 5 Abschnitt. () Z.THV Der Bodengrund besteht aus kalkreichem schwermetallfreiem Sand, Kies, Stein oder Meersand unterschiedlicher Körnung. Anlage 5 Abschnitt. () Z 4.THV Gezeiten, Wellengang und Grundströmungen werden simuliert. Anlage 5 Abschnitt. (9). THV Die Fischarten werden in Aquariengrößen entsprechend den Angaben der. THV Anlage 5 gehalten. keine Meerwasser-Fische im Geschäft Nicht zutreffend / Kommentar ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 9 / 45

B C 4 5 6 D Betreuung von Tieren Die Tiere werden artgerecht gefüttert. Anlage 5 Abschnitt. (6). THV Das Wohlbefinden der Fische wird täglich kontrolliert. 0 () TSchG Wasserbeschaffenheit & Kontrolle der Wasserparameter Nitrit ist im Hälterungswasser aller Aquarien nicht nachweisbar. Anlage Z... TH-GewV In allen Aquarien wird der Nitrat-Gehalt getestet und beträgt maximal 50 mg/l und wird 4-tägig kontrolliert. Anlage Z... TH-GewV, Anlage 5 Abschnitt. (5). THV In allen Aquarien entsprechen Werte für Karbonathärte (KH), Salzdichte und ph-wert den Werten der Herkunftsgewässer der jeweils gehaltenen Spezies und werden 4-tägig kontrolliert. Anlage Z... TH-GewV, Anlage 5 Abschnitt. (5). THV In allen Aquarien entspricht die Wassertemperatur den natürlichen Bedürfnissen der jeweiligen Fischart. Anlage Z... TH-GewV Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel wird nur mit Wasser geeigneter Qualität durchgeführt. Anlage 5 Abschnitt. (5) THV Die Beckentemperatur und technische Geräte werden täglich überprüft. Anlage 5 Abschnitt. (5) THV Vergesellschaftung Nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit & -temperatur sind vergesellschaftet. Anlage Z... TH-GewV ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 40 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 4 / 45

X. FUTTERTIERE zum Zweck der Verfütterung im Zoofachgeschäft RATTE / MAUS A 4 5 6 7 8 9 0 Allgemeines keine Futter-Ratten im Geschäft keine Futter-Mäuse im Geschäft Allen Tieren wird Wasser in Trinkwasserqualität ständig zur Verfügung gestellt. Anlage Abschnitt.. (8). THV Allen Tieren wird Wasser täglich frisch verabreicht. Anlage Abschnitt.. (8). THV Allen Tieren wird Futter täglich frisch verabreicht. Anlage Abschnitt.. (8). THV Unterkünfte der Tiere sind so ausgeführt, dass diese keine Verletzungen (z.b. scharfe Kanten) erleiden können. 8 () TSchG Ratten als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten. Anlage Abschnitt 5.. Z. THV Mäuse als Futtertiere werden nicht einzeln gehalten. Anlage Abschnitt 5.. Z. THV In allen Unterkünften wird eine staubfreie Einstreu verwendet. Anlage Abschnitt 5.. Z. THV In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Anlage Abschnitt 5.. Z. THV In allen Unterkünften wird den Tieren ausreichend Nistmaterial angeboten. Anlage Abschnitt 5.. Z. THV In allen Unterkünften werden den Tieren ausreichend Versteckmöglichkeiten angeboten. Anlage Abschnitt 5.. Z. THV Nicht zutreffend / Kommentar B Mindestabmessungen der Unterkünfte Ratten und Mäuse dürfen als Futtertiere unter den unten angeführten Mindestanforderungen gehalten werden, sofern die oben genannten Punkte erfüllt sind. Anlage Abschnitt 5... THV Ba RATTE Mindestgrundfläche der Unterkunft 600 cm Anzahl Unterkünfte nicht erfüllt Mindestplatzbedarf pro Tier 00 cm Mindesthöhe der Unterkunft 8 cm Bb MAUS Mindestgrundfläche der Unterkunft 50 cm Mindestplatzbedarf pro Tier 5 cm Mindesthöhe der Unterkunft 4 cm ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 4 / 45

Anmerkungen: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 4 / 45

Zusammenfassung: ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 44 / 45

Datum der letzten behördlichen Kontrolle: Mängelbehebungsauftrag gem. 5 Abs. 6 TSchG: wenn ja: Frist, Datum der Nachkontrolle ProZoo - Checkliste Kontrolle ZFH Version.0 45 / 45

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