Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Nützliche Hinweise für Ihre BU-Beratung Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge)
Wichtige Kriterien in den BU-Bedingungen: Prognose Rückwirkende Leistung Meldefristen / Rückwirkende Zahlung Abstrakte Verweisung Berufswechselprüfung Geltungsbereich Nachversicherungsgarantie Beitragsstundung Verzicht auf 163 VVG Verzicht auf 19 VVG Umorganisation bei Selbstständigen Arztanordnungsklausel Infektionsklausel
Prognose: Der Prognosezeitraum ist die Zeitspanne, für die mindestens die Berufsunfähigkeit erwartet wird. Wird der Zeitraum vom VU auf 6 Monate begrenzt, für die die versicherte Person voraussichtlich berufsunfähig sein muss um Leistung zu beziehen, ist dieses Merkmal erfüllt. Rückwirkende Anerkennung: Wenn eine Prognose über eine mindestens 6 Monate andauernde Berufsunfähigkeit nicht möglich war, gilt die Fortdauer dieses Zustandes dann von Beginn an als Berufsunfähigkeit oder wird ab dem 7. Monat geleistet?
Meldefristen / Rückwirkende Zahlung: Zahlt der Versicherer die Rente rückwirkend (z. B. mind. bis zu drei Jahren) ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie versäumt haben, ihm diese frühzeitig (innerhalb von drei Monaten) nach Eintritt zu melden? Abstrakte Verweisung: Mit der abstrakten Verweisung kann ein VU die Leistung verweigern, sofern die versicherte Person einen anderen Beruf ausüben könnte, der ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Verzichtet das VU nicht auf die abstrakte Verweisung, ist die klare Definition der bisherigen Lebensstellung von entscheidender Bedeutung.
Berufswechselprüfung: Einige Versicherer dehnen die Prüfung der Berufsunfähigkeit auf einen zweiten Beruf aus, wenn die versicherte Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums (i.d.r. 6, 12, 18 oder 24 Monate) den Beruf gewechselt hat. Geltungsbereich: Ist der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes beschränkt?
Nachversicherungsgarantie: Die BU-Rente lässt sich bei vielen Tarifen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Vertragsschluss noch erhöhen. Somit soll der versicherten Person bei geänderten Lebensumständen die Möglichkeit gegeben werden, die Höhe der Absicherung anzupassen. Beitragsstundung: Kann die Beitragszahlung zwischen Meldung der Berufsunfähigkeit und der Leistungsentscheidung zinslos gestundet werden?
Verzicht auf 163 VVG: Ein VU hat bei Anwendung des Paragraphen 163 VVG die Möglichkeit, unter strengen gesetzlichen Auflagen, bestehende Versicherungsverträge zu verändern oder zu ergänzen. Verzicht auf 19 VVG: Der Paragraph 19 VVG berechtigt das VU bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherungsschutz zu kündigen oder den Beitrag zu erhöhen. Viele Versicherer verzichten auf dieses Recht.
Umorganisation bei Selbstständigen: Bei Selbständigen und Personen mit ähnlichem Status kann vor Anerkennung von BU-Leistungen geprüft werden, ob nicht durch organisatorische Veränderungen der Arbeitsstätte, des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei etc. die bisherige Berufsausübung weitergeführt werden kann. Arztanordnungsklausel: In der Arztanordnungsklausel wird dem Versicherer das Recht einräumt, den Versicherungsnehmer zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu verpflichten. Wenn die Anordnung seitens des Versicherungsnehmers verweigert wird, können Leistungen gekürzt oder verweigert werden.
Infektionsklausel: Gilt bei Ärzten und Medizinern. Sofern die VP aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbotes wegen Infektionsgefahr nicht in der Lage ist seine berufliche Tätigkeit auszuüben.
Nicht nur der erreichte Lebensstandard ist bei einer eingetretenen BU gefährdet, auch die Altersversorgung spielt beim Thema BU eine große Rolle! Künftige Beiträge für Renten- und Lebensversicherungen können nicht mehr bezahlt werden Altersarmut
Lösung Sicheren Schirm über die Vorsorgeverträge Ihrer Kunden spannen: Vorsorgeverträge mit einer BU-Beitragsbefreiung abschließen Bestehende Vorsorgeverträge (Sparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge, RV, LV) nachträglich mit BU Vorsorgeschutz sichern
BU Vorsorgeschutz Im BU-Leistungsfall werden die Beiträge vom Versicherer gezahlt Mit allen Vorsorgeverträgen kombinierbar Nur eine Gesundheitsfrage Übernahme von bis zu 3.000 EUR Vorsorgebeiträgen
Ihre Ansprechpartner bei BCA: Kompetenzcenter Altersvorsorge Tel.: 06172/4955-30 Fax: 06172/4955-535 email: altersvorsorge@bca.de