Beiträge der Montessorischule Neusitz-Rothenburg (gültig ab )

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Transkript:

Beiträge der Montessorischule Neusitz-Rothenburg (gültig ab 1.8.2016) Die Montessorischule ist eine staatlich genehmigte Schule in freier Trägerschaft. Die staatliche Förderung reicht alleine nicht aus, um alle notwendigen Kosten zu decken. Zur Finanzierung des Schulbetriebes werden deshalb folgende Beiträge erhoben: SCHULGELD Das Schulgeld ist ein Festbetrag und beträgt 160,- in der Primarstufe 200,- in der Sekundarstufe Das Schulgeld ist bis zu den vorgegebenen gesetzlichen Grenzen steuerlich absetzbar. Im Schulgeld sind Material- und Papiergeld enthalten. Mittagsverpflegung, Hort, Busfahrkarte und einmalige, bzw. individuelle Kosten für Ausflüge, Schullandheim, Wortartenschablone, Arbeitshefte, u.ä. sind im Schulgeld nicht enthalten. Das erste Schulgeld wird mit Schuljahresbeginn (1.8.) fällig und endet mit Schuljahresende (31.7.) in dem das Kind den angestrebten Abschluss erreicht hat. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden sämtliche Beträge spätestens zum 3. des Monats eingezogen. HORT PRIMARSTUFE In der Primarstufe ist ein Hort eingerichtet. Der Beitrag für den Hort richtet sich nach der Anzahl der besuchten Stunden und beträgt inklusive Mittagessen zwischen 70,- und 90,- für ein Kind. MITTAGSESSEN SEKUNDARSTUFE An den Tagen an denen der Schüler am Nachmittagsunterricht teilnimmt, ist er laut Schulkonzept zur Teilnahme am Mittagessen verpflichtet. Unser Ziel ist es ein qualitatives, hochwertiges und gesundes Essen anzubieten. Die entstehenden Kosten werden auf 12 Monate verteilt. Daraus ergibt sich jeweils ein monatlicher Beitrag von 50,- für 4 Tage, 37,50 für 3 Tage und 25,- für 2 Tage. Eine Rückerstattung der Kosten bei Krankheit oder anderweitigen Nichtteilnahme ist nicht möglich. Sollte eine Fehlzeit von mehr als zwei Wochen vorliegen, können die Zahlungen unter entsprechenden Nachweis für den Zeitraum des Fehlens des Kindes ausgesetzt werden. BUSFAHRKARTE Für die Busfahrkarten der Kinder mit Wohnort in Bayern werden monatlich 5,- eingezogen. Da wir für Kinder aus Baden-Württemberg keine staatliche Förderung erhalten, müssen leider die gesamten Kosten der Busfahrkarte selbst getragen werden. Seite 1 von 5

SCHULGELDERMÄSSIGUNGEN Grundvoraussetzungen für eine Schulgeldermäßigung erfüllen: 1. Familien mit mehreren Kindern an der Schule 2. Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 36.000. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand unter Vorlage der entsprechenden Nachweise notwendig. Je nach familiärer Situation wird eine Einzelfallentscheidung getroffen. Zu 1.) Schulgeldermäßigung für Familien mit mehreren Kindern an der Schule Beträge in Schulgeld Prim * Hort (inkl. Mittagessen) Schulgeld Sek * Mittagessen Sek Busfahrkarte ** Kind 1 (100%) 160 70-90 200 25-50 5 Kind 2 (80%) 128 70 90 160 25-50 5 Kind 3 (60%) 96 70 90 120 25-50 5 Kind 4 u.j.w. (40%) 64 70-90 80 25-50 5 * Schulgeldbeitrag nach Familien Situation **Kinder mit Wohnort in Bayern Zu 2.) Schulgeldermäßigung für Familien mit einem zu versteuerndem Einkommen 36.000 zu versteuerndes Jahres- monatliches Schulgeld Prim ( ) monatliches Schulgeld Sek ( ) 34.001 bis 36.000 150 190 32.001 bis 34.000 140 180 30.001 bis 32.000 130 170 28.001 bis 30.000 120 160 26.001 bis 28.000 110 150 <26.000 100 140 Seite 2 von 5

BEITRAG SCHULE DER ZUKUNFT Nicht nur um größere Projekte verwirklichen zu können, sondern auch um die Schulentwicklung konsequent voranzutreiben, benötigen wir über das Schulgeld hinaus Ihre Unterstützung in Form von Spenden. Um Ihnen einen Überblick zu geben, ob bei Ihrem Einkommen zusätzlich zum Schulgeld eine Spende gerechtfertigt ist, haben wir eine Tabelle als Orientierungshilfe angehängt. Die Tabelle orientiert sich an einer Steigerung des Schulgeldes in gleicher Relation wie die Ermäßigungstabelle. Die freiwillige Zahlung ist als Spende voll steuerlich absetzbar. Es wäre wünschenswert, wenn Sie Ihren Beitrag Zukunft bis zum 01.08 überweisen würden. Eine Zuwendungsbestätigung wird Ihnen dann ausgestellt. Orientierungstabelle Schule der Zukunft Primarstufe (Jährlich in ) zu versteuerndes Jahres- 40.001 bis 44.000 44.001 bis 48.000 48.001 bis 52.000 52.001 bis 56.000 56.001 bis 60.000 Zukunft 1. Kind Zukunft 2. Kind Zukunft 3. Kind Zukunft 4. Kind 240 192 144 96 360 288 216 144 600 480 360 240 780 624 468 312 960 768 576 384 Ab 60.001 1.200 960 720 480 Orientierungstabelle Schule der Zukunft Sekundarstufe (Jährlich in ) Seite 3 von 5

zu versteuerndes Jahres- 40.001 bis 44.000 44.001 bis 48.000 48.001 bis 52.000 52.001 bis 56.000 56.001 bis 60.000 Zukunft 1. Kind Zukunft 2. Kind Zukunft 3. Kind Zukunft 4. Kind 360 288 216 144 600 480 360 240 900 720 540 360 1.200 960 720 480 1.440 1.152 864 576 Ab 60.001 1.800 1.440 1.080 720 QUEREINSTEIGER Die Schulaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt als zum Beginn der 1. ist ebenfalls möglich. Hierfür ist die Hospitation des Kindes/Jugendlichen in der jeweiligen und ein positiver Beschluss der Schulkonferenz. Die Aufnahme bringt einen erhöhten Aufwand auf Seiten der Schulverwaltung aber vor allem auch auf Seiten der Pädagogen mit sich. Um diesen Aufwand zu refinanzieren wäre es wünschenswert, wenn zusätzlich zum Schulgeld eine einmalige Spende mit der ersten Schulgeldzahlung getätigt wird. Folgende Tabelle dient als Orientierungshilfe. Zusätzliche Spende zum Schulgeld für Quereinsteiger Einstieg in 2. 3. 4. Prim 120 240 360 5. 6. 7. 8. 9. 10. Sek 480 600 720 840 960 1.080 MITGLIEDSBEITRAG Die Mitgliedschaft im Montessori Förderkreis Rothenburg o.d.t. e.v. besteht für die Dauer des Schulbesuches des Kindes. Sie haben auch nach dem Schulbesuch des Kindes die Möglichkeit Fördermitglied zu bleiben. Der Regelbeitrag beträgt bei Ehepaaren im Monat 10 und bei Alleinerziehenden 7,50 im Monat. Ein höherer Beitrag ist jederzeit möglich. Der Betrag wird einmal jährlich eingezogen. RÜCKBUCHUNGSGEBÜHR Liegt ein Grund für eine Rückbuchung im Verschulden der Eltern (ungedecktes Konto, unberechtigter Widerspruch, nicht bekannt gegebene Kontoänderung, etc.) vor, sind die Rückbuchungsgebühren der jeweiligen Banken von den Eltern zu übernehmen. Seite 4 von 5

AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DES SCHULVERTRAGES AUFGRUND VON ZAHLUNGS- VERZUG Laut Schulvertrag, ist die Montessorischule berechtigt, bei zweimaligem Verzug der Schulgeldzahlungen den Vertrag außerordentlich zu kündigen. ERHÖHUNG DES SCHULGELDES Es wird angestrebt die Beiträge für einen Zeitraum von drei Jahren nach der letzten Erhöhung konstant zu belassen. Die Abhängigkeit von nicht zu beeinflussenden Größen, wie z.b. die Entwicklung der staatlichen Zuschüsse macht eine Erhöhung des Schulgeldes durch den Vorstand um bis zu 5% pro Schuljahr möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Der Vorstand der Montessorischule Neusitz-Rothenburg Aufgestellt im Juni 2016 Seite 5 von 5