An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holstein

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Transkript:

An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holstein Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 8.11.13 Neuordnung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft Sehr geehrte Frau Erdmann, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, vielen Dank für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem oben genannten Gesetzentwurf. In der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Schleswig-Holstein kooperieren die in den Vereinigungen und Verbänden freier Schulen auf Landesebene zusammengeschlossenen allgemeinbildenden und berufbildenden Schulen des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein, des Forum Sozial e.v., der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Schleswig-Holstein und des VDP Nord Landesverband Deutscher Privatschulen-. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir zusammenfassend Stellung: Aufgabe der Neuordnung ist laut Landtagsbeschluss eine verbesserte, transparente, faire und dynamisierte Förderung der Schulen in freier Trägerschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf könnte diese Vorgaben unter der Voraussetzung erfüllen, dass die vorübergehende Schlechterstellung eines Teils der Schulen tatsächlich durch die vorgesehene Dynamisierung in den Folgejahren ausgeglichen wird und auf diesem Wege langfristig auch zu einer weiteren Verbesserung der Finanzierung führt. Wir begrüßen den Vorschlag, diese Entwicklung der Schülerkostensätze im Sommer 2015 gemeinsam zu evaluieren und die Höhe der prozentualen Förderung anzuheben, falls die prognostizierten Steigerungsraten nicht eingetroffen sind. In Bezug auf berufliche Schulen in freier Trägerschaft führt dieser Gesetzentwurf bei der Berechnung der Schülerkostensätze wegen des Verzichts auf Differenzierung nach Vollzeitund Teilzeitausbildungen sowie Fachrichtungen insbesondere im Bereich der Fachschulen und Berufsfachschulen sogar zu einer existentiellen Gefährdung zahlreicher Schulen. Im weiteren weisen wir auf die Stellungnahmen der Verbände der Schulen in freier Trägerschaft hin, die einzelne differenzierte Positionen und Argumente darstellen: Forum Sozial e.v. VDP Nord e.v. LAG der Freien Waldorfschulen Technische Akademie Nord

PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Gesa Feuerberg Schule Für weitere Gespräche stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und danken für Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen Anja Holthusen Sprecherin der AGFS Schleswig-Holstein

Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 Hier: Neuordnung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft Änderung des SchulG 08.11.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, gern beziehen wir Stellung zur Neuordnung der Schulen in freier Trägerschaft im Entwurf des Haushaltbegleitgesetzes 2014 wie folgt: Wir begrüßen grundsätzlich das Vorhaben, mit diesem Gesetz eine verbesserte, transparente, faire und vor allem auch dynamisierte Förderung der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten. Zu den Regelungen im Einzelnen: 1. Für uns ist es akzeptabel, dass die Grundlage für die Bezuschussung die Schulfinanzdaten der Schulen in öffentlicher Trägerschaft des je vorvergangenen Jahres sein werden. 2. Die Einbeziehung der Investitionskosten in den Schülerkostensatz ist eine sinnvolle Veränderung. Die Höhe ist allerdings bei weitem nicht ausreichend, zudem muss für den Betrag wie bei den Sachkosten bereits im Gesetzentwurf vorgesehen - eine Dynamisierung entsprechend der Kostenentwicklung im Gesetz verankert werden. 3. Nicht akzeptabel ist für unsere berufliche Schule, dass bei der Berechnung des Schülerkostensatzes Vollzeit- und Teilzeitschüler nicht differenziert werden sowie kein Defizitausgleich für die Übergangsfrist vorgesehen ist. Die Gisa Feuerberg Schule gerät durch die geplanten Veränderungen der Bezuschussung in größte finanzielle Bedrängnis: Bezuschussung lt. Schulgesetz (SchulG) Schleswig Holstein bisher: 50 % der im Landesdurchschnitt für den lehrplanmäßigen Unterricht für eine Schülerin oder einen Schüler an einer öffentlichen Schule der vergleichbaren Schulart im Jahr 2000 entstandenen Personal- und Sachkosten, das ergab einen Zuschuss für das Jahr 2013 von 3.634,00 Bezuschussung geplant gem. HHBG: 65% der o. g. Kosten mit einem aufgrund anderer Berechnungsgrundlagen errechneten Zuschuss von nur 3.068,00 1 1 SKS (neu) lt. Ministerium bereinigt um Investitionskostenpauschale (250 EUR) und Schulverwaltungspauschale (30 EUR). 1 von 2

Das ist eine Reduzierung um 15 %. Das Defizit, bzw. der vom Träger zu leistende Eigenanteil, lt. SchulG mindestens 15 %, zurzeit tatsächlich ca. 25 % erhöht sich dadurch entsprechend. Der Gesetzentwurf sieht zwar eine Übergangsregelung vor: Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der Schülerkostensatz schrittweise bis auf die o.g. 3105,- abgesenkt. Ohne einen Defizitausgleich, wie er den dänischen Schulen gewährt wird, ist jedoch auch die sukzessive Absenkung wirtschaftlich nicht zu verkraften. Bei einer Klassenstärke von 30 Schüler/innen und mit dem, den Anforderungen des Schulgesetzes von Schleswig Holstein entsprechenden, hochqualifizierten Personal, gibt es keinen Spielraum für eine, im Laufe der vier Jahre zu erzielende Anpassung der Wirtschaftlichkeit, jedenfalls nicht in einem Maß, das auch nur annähernd die entstandene Finanzierungslücke schließen könnte. Um die Ausbildung mit einer solchermaßen reduzierten Bezuschussung weiterhin durchführen zu können, muss also das monatliche Schulgeld sukzessive um bis zu 40.- erhöht werden; mit 188,- ist es jedoch bereits jetzt vergleichsweise (sehr) hoch. Ein Schulgeld von letztlich deutlich über 200,- wird für etliche, für die Heilerziehungspflege geeignete, Schüler/innen, definitiv unerschwinglich sein. Sie gehen damit den Trägern von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe als potentielle, dringend benötigte, Fachkräfte verloren. Das ist insbesondere für die Vorwerker Diakonie, die die Schule für Heilerziehungspflege vor 27 Jahren als erste und über ein Jahrzehnt lang einzige Schule ihrer Art gegründet hat, damit die Menschen mit Behinderung, die in der Vorwerker Diakonie lebten, professionell, von speziell für diese Arbeit ausgebildeten Fachkräften betreut bzw. begleitet werden konnten, also für die Professionalisierung in der Eingliederungshilfe in Schleswig Holstein gesorgt hat, überaus nachteilig. Die Nachfrage nach Heilerziehungspfleger/innen ist groß. Durch ihre sowohl sozial- bzw. heilpädagogische als auch pflegerische Ausbildung sind ihre Einsatzfelder vielfältig. Neben der Eingliederungshilfe, ihrem klassischen Einsatzfeld, sind sie auch in der Jugendhilfe und inzwischen ebenso in der Altenhilfe gefragte Fachkräfte. Wir bitten Sie, die eklatante Verschlechterung der Bezuschussung durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zu überdenken. Lübeck, 08.11.2013 Anette Schlotmann 2 von 2

Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 Hier: Neuordnung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft Änderung des SchulG 08.11.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, gern beziehen wir Stellung zur Neuordnung der Schulen in freier Trägerschaft im Entwurf des Haushaltbegleitgesetzes 2014 wie folgt: Wir begrüßen grundsätzlich das Vorhaben, mit diesem Gesetz eine verbesserte, transparente, faire und vor allem auch dynamisierte Förderung der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten. Zu den Regelungen im Einzelnen: 1. Für uns ist es akzeptabel, dass die Grundlage für die Bezuschussung die Schulfinanzdaten der Schulen in öffentlicher Trägerschaft des je vorvergangenen Jahres sein werden. 2. Die Einbeziehung der Investitionskosten in den Schülerkostensatz ist eine sinnvolle Veränderung. Die Höhe ist allerdings bei weitem nicht ausreichend, zudem muss für den Betrag wie bei den Sachkosten bereits im Gesetzentwurf vorgesehen - eine Dynamisierung entsprechend der Kostenentwicklung im Gesetz verankert werden. 3. Nicht akzeptabel ist für unsere berufliche Schule, dass bei der Berechnung des Schülerkostensatzes Vollzeit- und Teilzeitschüler nicht differenziert werden sowie kein Defizitausgleich für die Übergangsfrist vorgesehen ist. Die Gisa Feuerberg Schule gerät durch die geplanten Veränderungen der Bezuschussung in größte finanzielle Bedrängnis: Bezuschussung lt. Schulgesetz (SchulG) Schleswig Holstein bisher: 50 % der im Landesdurchschnitt für den lehrplanmäßigen Unterricht für eine Schülerin oder einen Schüler an einer öffentlichen Schule der vergleichbaren Schulart im Jahr 2000 entstandenen Personal- und Sachkosten, das ergab einen Zuschuss für das Jahr 2013 von 3.634,00 Bezuschussung geplant gem. HHBG: 65% der o. g. Kosten mit einem aufgrund anderer Berechnungsgrundlagen errechneten Zuschuss von nur 3.068,00 1 1 SKS (neu) lt. Ministerium bereinigt um Investitionskostenpauschale (250 EUR) und Schulverwaltungspauschale (30 EUR). 1 von 2

Das ist eine Reduzierung um 15 %. Das Defizit, bzw. der vom Träger zu leistende Eigenanteil, lt. SchulG mindestens 15 %, zurzeit tatsächlich ca. 25 % erhöht sich dadurch entsprechend. Der Gesetzentwurf sieht zwar eine Übergangsregelung vor: Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der Schülerkostensatz schrittweise bis auf die o.g. 3105,- abgesenkt. Ohne einen Defizitausgleich, wie er den dänischen Schulen gewährt wird, ist jedoch auch die sukzessive Absenkung wirtschaftlich nicht zu verkraften. Bei einer Klassenstärke von 30 Schüler/innen und mit dem, den Anforderungen des Schulgesetzes von Schleswig Holstein entsprechenden, hochqualifizierten Personal, gibt es keinen Spielraum für eine, im Laufe der vier Jahre zu erzielende Anpassung der Wirtschaftlichkeit, jedenfalls nicht in einem Maß, das auch nur annähernd die entstandene Finanzierungslücke schließen könnte. Um die Ausbildung mit einer solchermaßen reduzierten Bezuschussung weiterhin durchführen zu können, muss also das monatliche Schulgeld sukzessive um bis zu 40.- erhöht werden; mit 188,- ist es jedoch bereits jetzt vergleichsweise (sehr) hoch. Ein Schulgeld von letztlich deutlich über 200,- wird für etliche, für die Heilerziehungspflege geeignete, Schüler/innen, definitiv unerschwinglich sein. Sie gehen damit den Trägern von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe als potentielle, dringend benötigte, Fachkräfte verloren. Das ist insbesondere für die Vorwerker Diakonie, die die Schule für Heilerziehungspflege vor 27 Jahren als erste und über ein Jahrzehnt lang einzige Schule ihrer Art gegründet hat, damit die Menschen mit Behinderung, die in der Vorwerker Diakonie lebten, professionell, von speziell für diese Arbeit ausgebildeten Fachkräften betreut bzw. begleitet werden konnten, also für die Professionalisierung in der Eingliederungshilfe in Schleswig Holstein gesorgt hat, überaus nachteilig. Die Nachfrage nach Heilerziehungspfleger/innen ist groß. Durch ihre sowohl sozial- bzw. heilpädagogische als auch pflegerische Ausbildung sind ihre Einsatzfelder vielfältig. Neben der Eingliederungshilfe, ihrem klassischen Einsatzfeld, sind sie auch in der Jugendhilfe und inzwischen ebenso in der Altenhilfe gefragte Fachkräfte. Wir bitten Sie, die eklatante Verschlechterung der Bezuschussung durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zu überdenken. Lübeck, 08.11.2013 Anette Schlotmann 2 von 2