Kragentarif AVV / VRR

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Transkript:

Kragentarif AVV / VRR Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen AVV und VRR gilt grundsätzlich der NRW-Tarif. In dem nachfolgend dargestellten Bereich gelten davon abweichend (als Kragentarif) bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen AVV und VRR ausgewählte Fahrausweise des AVV. Für die Nutzung der grenzüberschreitenden Bus-Linien gelten zusätzlich nachfolgende Regelungen: 017: Bei Nutzung dieser VRR-Linie werden im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Mönchengladbach und Wegberg die Fahrausweise nach dem VRR-Verbundtarif bis zur Endhaltestelle dieser Linie anerkannt. 408 / 418: Bei Nutzung dieser AVV-Linien werden im grenzüberschreitenden Verkehr die Fahrausweise nach dem AVV-Verbundtarif bis zur jeweiligen Endhaltestelle der Linien anerkannt. SB 81: Auf der Linie SB 81 gelten im grenzüberschreitenden Verkehr die Fahrausweise des Kragentarifs oder eine Kombination der beiden Verbundtarife mit Gültigkeit jeweils bis zur Haltestelle Schriefersmühle. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach 3. 411: Bei Nutzung dieser AVV-Linie gilt grundsätzlich der AVV-Tarif, auch bei Fahrten, die in das bzw. durch das VRR-Gebiet führen. 1. Geltungsbereich des Kragentarifs Seite 1

2. Tarifliche Regelung für grenzüberschreitende Fahrten im Geltungsbereich des Kragentarifes. 2.1 Allgemeines Für die gemäß 2.2 im Kragentarif gültigen Fahrausweise bleiben die zugrundeliegenden Tarifgrundsätze des AVV erhalten. Es gelten die Tarifbestimmungen des AVV. Für die bei Fahrten auf der VRR-Linie 017 anerkannten VRR-Fahrausweise bleiben die zugrundeliegenden Tarifgrundsätze des VRR erhalten. Es gelten die Tarifbestimmungen des VRR. 2.2 Fahrausweise In dem unter Punkt 1. dargestellten Bereich gelten bei verbundgrenzüberschreitenden Fahrten die nachfolgenden Fahrausweise des AVV: Einzel-Ticket Erwachsene 4Fahrten-Ticket Erwachsene Einzel-Ticket Kinder 4Fahrten-Ticket Kinder Tages-Ticket (1 Person) Minigruppen-Ticket (max. 5 Personen) Wochenkarte für Erwachsene Monatskarte für Erwachsene Monatskarte für Erwachsene im Abonnement Wochenkarte für Azubi/Schüler Monatskarte für Azubi/Schüler Monatskarte für Azubi/Schüler im Abonnement Schülerjahreskarte Fahrradkarten Zuschlag 1. Klasse Einzelfahrt Zuschlag 1. Klasse Wochenkarte Zuschlag 1. Klasse Monatskarte Zuschlag 1. Klasse Monatskarte im Abonnement 2.3 Fahrpreisbestimmung/Preisstufen Für die Fahrpreisbestimmung sind den zum Kragentarif erreichbaren Tarifgebieten/ Stammgebieten nachfolgende Preisstufen zugeordnet. Es gelten die im Anhang 1 genannten Fahrpreise. Führt der Fahrweg über Tarifgebiete außerhalb des Geltungsbereichs des Kragentarifs, gilt für die gesamte Fahrtrelation der NRW-Tarif. VRR- Tarifgebiet AVV Stammgebiet 20 Nettetal/Brüggen 30 Schwalmtal / Niederkrüchten 50 Mönchengladbach Erkelenz 4Ü 3Ü/4Ü 1 3Ü 3 Wegberg 3Ü 2Ü/4Ü 1/5 3Ü 2/4 Wassenberg 4Ü 3Ü/4Ü 1 3Ü Hückelhoven -- -- 4Ü Linnich -- -- 4Ü Seite 2

1) Über Mönchengladbach gilt die höhere Preisstufe. 2) Auf der VRR-Linie 017 gilt zusätzlich der VRR-Tarif. 3) Zwischen dem AVV-Stammgebiet Erkelenz (Kurzstreckenzonen 140 und 41) und der Haltestelle Wanlo Kreuz in der VRR-Wabe 506 gelten grundsätzlich die Fahrpreise der Preisstufe 2Ü. Zwischen der AVV-Kurzstreckenzone 41 und der Haltestelle Wanlo Kreuz in der VRR-Wabe 506 gelten im Bartarif die Fahrpreise der Preisstufe 1Ü. 4) Zwischen der Haltestelle Rath-Anhoven in der AVV-Kurzstreckenzone 46 und der Haltestelle Hilderather Strasse in der VRR-Wabe 508 gilt im Bartarif die Preisstufe 1Ü. 5) Zwischen der AVV-Kurzstreckenzone 47 und der Haltestelle Niederkrüchten Lindbruch in der VRR-Wabe 304 gilt im Bartarif die Preisstufe 1Ü. 3. Tarifliche Regelung für Binnenverkehre eines Verbundes 3.1 Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des VRR durchgeführt, so gilt auch auf den AVV-Verkehrsmitteln grundsätzlich der VRR-Verbundtarif. Alle gültigen Fahrausweise des Kragentarifes werden anerkannt. 3.2 Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des AVV durchgeführt, so gilt auch auf den VRR-Verkehrsmitteln (Linie 017) grundsätzlich der AVV-Verbundtarif. Alle gültigen Fahrausweise des VRR-Verbundtarifes werden anerkannt. 4. Auszug aus den AVV-Beförderungsbedingungen und -Tarifbestimmungen Für Fahrausweise des Kragentarifs gelten folgende AVV-Bestimmungen: 4.1 Kinderaltersgrenzen Der Kindertarif gilt für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. 4.2 Übertragbarkeit Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar. Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar. Monatskarten im Abo sind wahlweise persönlich oder übertragbar erhältlich. 4.3 Mitnahme Monatskarten für Erwachsene und Monatskarten im Abonnement sind an Werktagen (montags bis freitags) in der Zeit von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig für max. 2 Erwachsene und 3 Kinder unter 15 Jahren gültig (ausgenommen Linienbedarfsverkehre). Für die Mitnahme eines Fahrrades gelten in Verbindung mit Fahrausweisen des AVV die nachfolgend aufgeführten Fahrausweise für Fahrräder: - Fahrrad-Ticket AVV Das Fahrrad-Ticket AVV berechtigt am jeweiligen Geltungstag bis zum Betriebsschluss zur Mitnahme eines Fahrrades bei beliebig vielen Fahrten im Geltungsbereich des Kragentarifes. - Einzelfahrschein Fahrrad Der Einzelfahrschein Fahrrad berechtigt, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, zur einmaligen Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich des Kragentarifes. Seite 3

Fahrräder werden in zuschlagfreien Zügen der DB, die im Fahrplan für die Gepäckund Fahrradbeförderung vorgesehen sind, ohne zeitliche Einschränkung ausschließlich in den Gepäckwagen oder Gepäckabteilen befördert. In Zügen ohne Gepäckwagen oder Gepäckabteil können je 2 Fahrräder in den Einstiegsräumen mitgenommen werden, und zwar: a) mo. - fr. von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr und ab 18.00 Uhr, b) an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Im Busverkehr werden Fahrräder nur in hierfür gesondert gekennzeichneten Fahrzeugen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, samstags ab 15.00 Uhr und sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig befördert. Die Mitnahme von Hunden erfolgt unentgeltlich. 4.4 Geltungsdauer der Einzel- und 4Fahrten-Tickets Einzel- und 4Fahrten-Tickets haben unter Beachtung der jeweiligen Preisstufe gem. 2.3 eine maximale zeitliche Gültigkeit von: Preisstufe 1Ü: Preisstufe 2Ü: Preisstufe 3Ü: Preisstufe 4Ü: 90 Minuten 120 Minuten 180 Minuten 240 Minuten Rück- bzw. Rundfahrten sind ausgeschlossen. 4.5 Benutzung der 1. Wagenklasse DB AG Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG ist zusätzlich zum Fahrausweis je Fahrt und beförderter Person ein Zuschlag 1. Klasse Einzelfahrt des Kragentarifes zu lösen und bei Fahrtantritt zu entwerten. Für die regelmäßige Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG mit Zeitfahrausweisen sind die jeweiligen 1. Klasse-Zuschläge des Kragentarifes für Zeitfahrausweise zu lösen. Die Zuschläge sind mit der entsprechenden Kundenkarte zu vereinigen; die Nummer der Kundenkarte ist zu übertragen. Die Preisstufe des 1. Klasse-Zuschlags richtet sich nach der mit der DB zurückgelegten Strecke. 4.6 Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes, in dessen Verkehrsmittel sich der Fahrgast befindet. 5. Anschlusstarifierung 5.1 Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtabschnitt im Nachbarverbund (bei der DB ab MG-Herrath bzw. MG-Genhausen) soweit vorhanden jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbarverbundes entwertet werden. Die max. zeitliche Gültigkeit bei Einzel- bzw. 4Fahrten-Tickets verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Seite 4

Besitzt der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschlussfahrausweis, so kann ein AnschlussTicket gem. NRW-Tarif ab der letzten Stadt / Gemeinde im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zur Ziel- Stadt / Gemeinde bei der DB AG erworben werden. 5.2 Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl nach Verbundtarif können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund (bei der DB ab MG-Herrath bzw. MG-Genhausen) mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nachbarverbundes kombiniert werden. Inhaber von VRR-SchokoTickets können in Verbindung mit einem AVV-Fun-Ticket ganztägig im Stadtgebiet Wegberg alle Verkehrsmittel nutzen. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifes als Anschlussfahrausweis zu vorhandenen Verbundzeitkarten ist nicht möglich. 6. Fahrausweisvertrieb Die Zuständigkeit für sämtliche vertriebliche Belange obliegt den Verkehrsunternehmen. 7. Fahrgelderstattung Für die Fahrgelderstattung ist das Verkehrsunternehmen zuständig, bei dem der Fahrausweis gelöst worden ist. Für die Erstattung gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen. Seite 5

Fahrpreise im Bereich des Kragentarifes Stand: 01. April 2014 Preisstufe: AVV / VRR Kragentarif Anhang 1 Preise in Euro 1Ü 2Ü 3Ü 4Ü Erwachsene Einzel-Ticket 2,65 3,55 5,30 8,30 Erwachsene 4Fahrten-Ticket 9,60 12,80 19,00 29,80 je Fahrt (2,40) (3,20) (4,75) (7,45) Kinder Einzel-Ticket 1 Einzelfahrt ) 1,45 1,90 2,80 4,30 Kinder 4Fahrten-Ticket 1 ) 5,80 7,60 11,20 17,20 je Fahrt (1,45) (1,90) (2,80) (4,30) Tages-Ticket (1 Person) ganztägig 10,50 13,80 17,10 werktags ab 9.00 Uhr; samstags, sonn- oder feiertags ganztägig Minigruppen-Ticket (max. 5 Pers.) 15,00 20,50 24,70 Erwachsene Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 27,70 41,70 54,20 Erwachsene Monatskarte Kalendermonat 84,70 119,00 163,00 Erwachsene Monatskarte Abo mind. 12 Kalendermonate 70,58 99,17 135,83 Auszubildende Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 21,00 31,50 40,90 Auszubildende Monatskarte Kalendermonat 64,80 90,70 124,70 Auszubildende Monatskarte im Abo mind. 12 Kalendermonate 56,20 79,00 108,00 Schülerjahreskarte nur für Schulwegfahrten 667,41 934,20 1.284,40 Zuschl. 1. Kl. DB Einzelfahrt Einzelfahrt 1,80 2,65 4,15 Zuschl. 1. Kl. DB Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 13,80 20,85 27,10 Zuschl. 1. Kl. DB Monatskarte Kalendermonat 42,20 59,40 81,40 Zuschl. 1. Kl. DB Mon.Karte Abo mind. 12 Monate 35,27 49,57 67,92 1 ) Gilt für Kinder unter 15 Jahren; Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert. SchöneFahrtTicketNRW SchönerTagTicketNRW werktags ab 9.00 Uhr; sa., so. und feiertags ganztägig SchöneFerienTicketNRW (Sommerferien) SchöneFerienTicketNRW (übrige Ferien) FahrradTicketNRW "Schönes Wochenende"-Ticket Fahrrad Einzelfahrt Fahrrad-Ticket AVV NRW-Pauschalpreis-Tickets (Stand 01.01.2014) für einen Erwachsenen (Gültigkeit 2 Stunden) in ganz NRW für ein Kind (6-14 Jahre) (Gültigkeit 2 Stunden) in ganz NRW 1 Person (Tageskarte) in ganz NRW für 5 Personen oder 1 Person mit beliebig vielen eigenen (Enkel-)Kindern unter 15 Jahren und 1 weitere Person in ganz NRW für alle unter 16 und Schüler unter 21 Jahren in den Sommerferien in ganz NRW für alle unter 16 und Schüler unter 21 Jahren in den übrigen Ferien in ganz NRW ganztägige Mitnahme eines Fahrrades in ganz NRW "Schönes Wochenende"-Ticket sa. oder so. für max. 5 Pers. oder 1 Person mit beliebig vielen eigenen (Enkel-)Kindern unter 15 Jahren und 1 weitere Person Sonstige Fahrausweise Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich des Kragentarifs (entfernungsunabhängig) ganztägige Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich des Kragentarifs (entfernungsunabhängig) *) Im personenbedienten Verkauf bei der DB erhöht sich der Fahrpreis um 2,00 17,80 8,90 28,50 * 41,00 * 58,00 28,00 4,70 44,00 * 2,10 3,10 Seite 6

Tarifbestimmungen AVV/VRR-Ergänzungstickets A. FirmenTicket / AVV-Job-Ticket 1. Ergänzungsticket zum VRR-FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder Rabattmodell) Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (Firmen- Ticket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg zwischen Wohnort und Verbundraumgrenze innerhalb des AVV in dem gewählten Geltungsbereich AVV Nord (Kreis Heinsberg) oder AVV Gesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der Fahrpreistabelle unter Punkt C., Buchstabe a), zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

2. Ergänzungsticket zum AVV-Job-Ticket Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Job-Ticket dann auch im Geltungsbereich des rot markierten Gebietes als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Der jeweils gültige Preis ist der Fahrpreistabelle unter Punkt C., Buchstabe b), zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes Zusatzticket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

B. Großkunden-Rabattmodell (VRR) Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und Endabnehmer im Sinne eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell im Verbundraum VRR sind, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg zwischen Wohnort und Verbundraumgrenze innerhalb des AVV in dem gewählten Geltungsbereich AVV Nord (Kreis Heinsberg) oder AVV Gesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der Fahrpreistabelle unter Punkt C., Buchstabe a), zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-Abonnementtickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

C. Preise für AVV-/VRR-Ergänzungstickets Die jeweils gültigen Preise für AVV- bzw. VRR-Ergänzungstickets betragen für: a) Arbeitgeber mit Standort im VRR (FirmenTicket- oder Großkundenrabatt-Modell): Geltungsbereich des Ergänzungstickets 100/100-Modell * (Stand: 01.04.2014) Fakultative Angebote AVV Nord (Kreis Heinsberg) 26,00 / Monat 62,00 / Monat AVV Gesamt 52,00 / Monat 114,00 / Monat * Bei VRR-FirmenTickets, die auf dem Solidarmodell basieren, ist auch der Preis des Ergänzungstickets für alle Mitarbeiter, die im Geltungsbereich des Ergänzungstickets wohnen, zu entrichten. b) Arbeitgeber mit Standort im AVV (AVV-Job-Ticket): Geltungsbereich des Ergänzungstickets 100/100-Modell * (Stand: 01.01.2012) Fakultative Angebote VRR Teilraum gem. Pkt. A.2. 50,00 / Monat - * Da das AVV-Job-Ticket auf dem Solidarmodell basiert, ist auch der Preis des Ergänzungstickets für alle Mitarbeiter, die im Geltungsbereich des Ergänzungstickets wohnen, zu entrichten. Der Vertrieb von AVV- bzw. VRR-Ergänzungstickets erfolgt durch das für den Vertrieb des entsprechenden Basistarifangebots (AVV-Job-Ticket / VRR-FirmenTicket) zuständige Verkehrsunternehmen.