Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Geschäftsführer, Technischer Referent Fachverband SHK Niedersachsen 0511-8797331 j.engelhardt@fvshk-nds.de TrinkwV Erneuerung 14. Dezember 2012 1
Bleisanierung Stichtag 1. Dezember 2013 TrinkwV gibt die Grenzwerte vor: seit 01.12.2013 oder auch 10 Mikrogramm/Liter 0,010 Milligramm/Liter - Der Vermieter muss seinen Mieter über das Vorhandensein von Bleileitungen in seiner Trinkwasserinstallation informieren. - bei vorhandenen Bleileitungen quasi nicht einzuhalten - keine Reparaturen an Bleileitungen!!! - auch auf weitere Bleiquellen achten - Probenahmeverfahren? => Wochenmittelwert Bleirohre immer wieder Thema Arbeitsgemeinschaft Bleifreies Niedersachsen Vom Landtag ins Leben gerufen mit dem Ziel der Aufklärung und Erkennen der Brisanz durch den Verbraucher Kostenlose Wasseruntersuchungen auf Bleigehalt 4 2
Regelwerk und Hygiene Ist-Zustand TRWI 2012-Schulungen sollten abgearbeitet sein nicht von allen WVU s überprüft TrinkwV nicht von allen Betreibern wahrgenommen Es gibt nicht nur Hygiene, auch die Grundregeln der Trinkwasserverteilung gilt es zu beachten Schutz des Trinkwassers Ordnungsgemäße Planung und Installation dem Bedarf nach Bestimmungsgemäßer BETRIEB Wartung Die Positiv-Liste des Umweltbundesamtes (UBA) Das UBA soll verbindliche hygienische Bewertungsgrundlagen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festlegen! - metallene Materialien - organische Materialien - Werkstoffe aus Email und Keramik - Zementgebundene Werkstoffe 3
Die Positiv-Liste des Umweltbundesamtes (UBA) Die Positiv-Liste für metallene Werkstoffe wartet auf Freigabe durch die EU A) Rohrwerkstoffe B) Armaturenwerkstoffe C) Werkstoffe für Bauteile in Armaturen und Pumpen Notifizierung in Brüssel dauert, dauert, dauert, dauert Die Positiv-Liste des Umweltbundesamtes (UBA) Hat das Handwerk damit Probleme? JA!! Warum? - Gültig werden war für Dezember 2013 avisiert - Obendrauf kommt noch eine zweijährige Übergangsfrist zur Anwendung - Übergangsfrist rechtlich sehr bedenklich - Hersteller können weiterhin Produkte mit später nicht mehr erlaubtem Material produzieren Probleme mit der Umsetzung? - Produkte häufig nicht kenntlich gemacht WIE?? => Monteur vor Ort muss aber die Eignung kontrollieren - Lagerhaltung Handwerk, Handel 4
Topthemen in der Trinkwasserhygiene TrinkwV Beprobung Gefährdungsanalyse Legionellen Bestimmungsgemäßer Betrieb / Nutzung Betreiber Wir haben vergessen, den Betreiber mitzunehmen Wie beziehen wir ihn ein?? Einbeziehen des Betreibers ohne dessen Wissen Eco, Öko, Bio sind Attribute, die in Deutschland gut ankommen: 5
A) AUFKLÄRUNG, Tenor: EIGENES INTERESSE des BETREIBERS - Lebensmittel Trinkwasser - Gesundheit - Betriebssicherheit B) Betreiber nicht überfordern Grundsatz: nicht alles (auf einmal) und nicht fordern erklären => Weg der kleinen Schritte Beginn an den wichtigen Stellen, weniger Wichtiges später Knackpunkte im Bestand: Absicherung gegen Rücksaugen, -fließen, -drücken DIN EN 1717, DIN 1988-100 Deutschland: Typ A Anlagen geschlossenes System => Vertrauensvorschuss durch WVU Wartung Bestimmungsgemäßer Betrieb Aufklärung des Betreibers Verhinderung des Sparzwanges schon beim Erstellen/Erneuern der Anlagen 6
Der Betreiber, Unternehmer oder sonstiger Inhaber hat keine Ambitionen eine Anlage zu verändern, die seit Jahren ohne Probleme läuft Es gilt jetzt die neue TRWI TrinkwV: öffentlich gewerblich in der Pflicht genau dies zu tun TRWI gilt auch für alle anderen Betreiber seit 10 Jahren!!! private Betreiber sind die Schmiede ihres eigenen Glückes hier gilt die TRWI für den Handwerker!! => das VIU ist gehalten die aardt einzuhalten => neue TRWI lässt einige Möglichkeiten zu, z.b. Anlagen mit hohem Wasseraustausch mit geringeren Temperaturen Sensibilisierung der Betreiber Rohrleitungssystem = Verpackung des Trinkwassers! => eine Lebensmittelverpackung! Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel ohne aufgedrucktes Verfallsdatum Wesentliche Problembereiche bei der Trinkwasserinstallation: - Richtige Werkstoffwahl - Fachgerechte Installation - bestimmungsgemäßer BETRIEB 7
Regelwerk, Beobachtungen in der Branche Rohrleitungen: Kupferrohr, Edelstahlrohr, Mehrschichtverbundrohr, Kunststoffrohr Trinkwasseranalyse als Grundlage zur Werkstoffwahl ph-wert des Trinkwassers => relevant für Kupfer Korrosion bedeutet Materialeintrag und Gebäudeschäden => Kein Problem bei Neuanlagen => Im Bestand derzeit immer wieder Diskussionen mit WVU s TW verändert ph-wert außerhalb Einsatzbereich Kupfer - informieren - Lösungen anbieten Gute Vorsätze, viele Möglichkeiten Varianten von Rohrleitungsführungen in Stockwerksleitungen Quelle: Kommentar TRWI, ZVSHK 8
Welche Leitungsführung würden Sie wählen? Für Wohnbauten (EFH/MFH) Besondere (sensible) Einrichtungen (Krankenhaus, Seniorenheim, Kiga) Industrie und Gewerbe Was ist sinnvoll? Gesunden Menschenverstand anwenden! Reihenschaltung (Schleifen) vs. T-Stück Installation Vorteile Schleifen Reduzierung Stagnation Nachteile Schleifen Funktioniert nur in besonderen Fällen Erhöhung Rohrinnenoberflächen Erhöhung Wasserinhalt Deutliche Mehrkosten Erhöhung Schadenspotential Oft schwer umsetzbar (Vorwand erf.) 9
Schleifen oder Ringleitung im Wohnungsbau Ziel der Installationsart? Reduzierung der Stagnation Erreiche ich das mit Einbau von Schleifen? Klares NEIN Installation im Wohnungsbau, konventionell : vom Steigestrang/Zähler Grundriss: 10
Installation im Wohnungsbau, geschliffen : + 1,20 m + 0,6 m + 0,8 m + 1,3 m vom Steigestrang/Zähler Grundriss: 0,5 0,4 1,0 0,6 1,0 0,7 Kalt: 1,20 + 0,6 + 0,8 + 1,3+ Spüle = mind. 3,9 m mehr => mit größerer Rohrnennweite als erforderlich!! 6,45 1,8 0,45 Installation im EFH, konventionell mit Aussenzapfstelle: aus Zentrale 11
Installation im EFH, konventionell mit Aussenzapfstelle, RICHTIG: aus Zentrale Installation im EFH, geschliffen mit Aussenzapfstelle, Ihre Meinung? 12
Außenzapfstelle Aussenzapfstelle in der frostsicheren Variante heute üblich Möglichkeit alte Version, entleeren Absicherung reicht oft nicht aus Wunsch nach Gartenwasserzähler Bestandsschutz? alte TRWI vs. neue TRWI Grundsatz: Bestandsschutz hat nur dass, 1. was zum Zeitpunkt der Errichtung dem Regelwerk entsprochen hat und auch korrekt betrieben wird 2. was aktuell die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen kann Analog zur Gasinstallation eine Aussage des DVGW: Definition wesentliche Änderung Aussage aus DVGW-Rundschreiben G 06/03: => Die Beurteilung darüber liegt Schlussendlich in der unmittelbaren fachmännische Verantwortung des Ausführenden vor Ort. 13
Bestandsschutz? Beispiele aus der täglichen Praxis Heizungsfüllanschluß aus DIN 1988-4 Sammelsicherung aus DIN 1988-4 Viehtränke: Freier Auslauf Rohrtrenner nicht geeignet!! 27 Systemtrenner BA und CA zur Füllung der Heizungsanlage Bei Neuerstellung der Trinkwasserinstallation gefordert! BA bei Verwendung von Heizungswasser mit Inhibitoren Klasse 4 CA ohne Zusätze Klasse 3 Verwendung im Regelfall mit Anschluß an Abwasser Was tun bei fehlendem Abwasseranschluss? Wie halte ich mich dann an das Regelwerk? Vorschläge? 28 14
Verwendung von Hanf ist nach wie vor erlaubt - Expliziter Bestandteil des Regelwerkes - Grundlage für den Einsatz von Gewindedichtpaste Fermit - DVGW-Prüfung basiert auf Füllstoff Hanf Neuanlagen müssen nicht generell beprobt werden Sensible Einrichtungen: wichtig und sinnvoll für alle Beteiligten Wohnungsbau und privates EFH: unnötig Auf jeden Fall kostenpflichtig und keine geschuldete Leistung Trinkwasserfilter Filter in TW-Installationen nach DIN 1988-200 in jeder TW-Installation auch schon nach DIN 1988-2 (seit 1988) 15
Grundsätzliche Ansprüche an eine Trinkwasserinstallation Erfüllung der aardt in der TW-Installation des Betreibers TW von A nach B Beachtung Hygiene und Schutz des TW lange Lebensdauer der Installation möglichst übersichtlich und gut zugänglich (Wartung/Austausch) Trinkwasserqualität an jeder Zapfstelle damit Einhaltung der TrinkwV unter Einbringung der individuellen Wünsche (Fabrikate, Gebäudestrukturen, spezielle Anwendungen ) Eignung der verbauten Materialien zu einem moderaten Preis 31 Freikarten erhalten Sie kostenlos über den Fachverband SHK Niedersachsen 16
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Fachverband SHK Niedersachsen 0511-8797331 j.engelhardt@fvshk-nds.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17