FAQ-Liste zum Ideenwettbewerb STABIL Selbstfindung Training Anleitung Betreuung Initiative Lernen FRAGEN ZUM PROGRAMM Was kann im Rahmen des Programms gefördert werden? Die Finanzierung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe der Förderung kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für den förderfähigen Personaleinsatz gilt folgende Obergrenze für 10 bis 12 Teilnehmerplätze: a) 1 bis 1,5 Stellen für Projektleitung und Sozialpädagogen (wobei nur 1 Person für die Projektleitung eingesetzt werden kann) b) 1 Stelle für Werkstattpädagogen und Ausbilder sowie Lehrpersonal für 10 Stunden/Woche allgemeinbildender Unterricht und Qualifizierung der Teilnehmer c) 0,25 Stelle Projektassistenz. Zuwendungsfähig sind teilnehmerbezogene Ausgaben für Leistungsbezogene und individuelle Motivationsprämie für die Teilnehmer/-innen in Höhe von bis zu 100 /Monat. Fahrten der Teilnehmer/-innen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen (gemäß Bundesreisekostengesetz). Kinderbetreuung, die Teilnehmer/-innen aus Anlass der Teilnahme am Projekt entstehen und die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen. Für indirekte Ausgaben wird ein Pauschalsatz von 15 v.h. (15%) der direkten, bestätigten und nachgewiesenen Lohn- und Lohnnebenausgaben des bewilligten Projektpersonals (ohne Verwaltungspersonal) anerkannt. Über die Pauschale sind die projektbezogenen Ausgaben für Projektverwaltung und Projektabrechnung, projektbegleitende Werbemittel, Büromaterial, Lehr- und Dokumentationsmaterial, Post- und Kommunikationsausgaben, Miet- und Mietnebenausgaben für Räumlichkeiten des Projektpersonals sowie Steuern und Versicherungen abgedeckt. Für die Ausgabenpositionen innerhalb der Pauschale müssen keine Nachweise vorgelegt werden und die Mittelauszahlung erfolgt insoweit in Höhe der Pauschale. Miet- und Mietnebenausgaben für projektbedingte Räume für die Teilnehmer/-innen zählen zu den direkten Ausgaben.
Projektbezogene und zur Erreichung der Zielstellung von der bewilligenden Stelle explizit als notwendig anerkannte direkte Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit zählen ebenfalls nicht zu den indirekten Ausgaben und können auf der Grundlage der bestätigten und nachgewiesenen Ausgaben gefördert werden. Die von der Pauschale für indirekte Ausgaben nicht erfassten Ausgaben sind durch Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise nachzuweisen. Die Zuwendung beträgt für 24 Monate max. 500.000 Euro (bezogen auf 1 Projekt mit 10 bis 12 Teilnehmerplätzen). Bei einer höheren Platzkapazität erhöht sich die maximale Zuwendung anteilig abhängig von der Anzahl der Teilnehmerplätze. Das Arbeitslosengeld II der Teilnehmer/-innen kann in Form einer teilnehmerbezogenen Pauschale als öffentliche Kofinanzierung berücksichtigt werden. Die Höhe der Pauschale wird vom Ministerium festgelegt. Nach welchen Kriterien wird die Motivationsprämie vergeben? Die Leistungsbezogene und individuelle Motivationsprämie dient als pädagogisches Instrument und hat den Zweck, die Motivation der Teilnehmer/-innen anzuerkennen und zu befördern. Anerkannt werden mit dieser Prämie die gezeigten und bewerteten Kompetenzentwicklungsschritte im personalen, sozialen und fachlichen Bereich. Grundlage für die Bewertung und Bemessung zur Auszahlung der individuellen Motivationsprämie ist die kompetenzbasierte Zwischenbewertung zur Feststellung der erreichten sozialen, personalen und fachlichen Kompetenzen. Jedes Projekt muss über entsprechende methodische Instrumente verfügen. Die Verfahrensabläufe zur Dokumentation und Bewertung der individuellen Entwicklungsstände müssen für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar sein. Auf der Basis der kompetenzbasierten Bewertung wird die individuelle Leistung in Leistungspunkten bemessen, die einem persönlichen Leistungspunktekonto gutgeschrieben werden. Dabei entspricht ein Leistungspunkt dem Gegenwert von zwei Euro. Die Auszahlung der individuellen Motivationsprämie kann ab fünf Leistungspunkten erfolgen.
Wie wird das Verfahren umgesetzt? Die Umsetzung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) zu einem Projekt erfolgt die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle (Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen- Anhalt). Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das zusammen mit weiteren Hinweisen zum Bewertungsablauf im Downloadbereich eingesehen werden kann. Der Preis und das Konzept werden im Verhältnis 30:70 in die Bewertung eingehen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Mit welcher Zeitschiene (Beginn Programmumsetzung) ist zu rechnen? Der Projektbeginn ist zum 01. Juli 2016 vorgesehen. Der Förderzeitraum umfasst 24 Monate und kann ein- oder mehrmalig verlängert werden. Der Teilnahmewettbewerb endet am 01.04.2016 um 12:00 Uhr. Die Unterlagen inkl. Ausgaben- und Finanzierungsplan sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Umfang des Projektvorschlags sollte 20 Seiten nicht überschreiten und ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb STABIL unter folgender Postadresse einzureichen: Landkreis Saalekreis Frau Dana Patowsky Koordinatorin Regionaler Arbeitsmarkt Geusaer Straße 81e 06217 Merseburg Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
FRAGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen? Zuwendungsempfänger sind Bildungsträger Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, jeweils ohne mehrheitliche öffentliche Beteiligung mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Welche Kooperation sind im Rahmen der STABIL-Projekte zulässig und können demzufolge in das Formular 3.4 Projektpartner aufgenommen werden? Gemäß Richtlinie Teil 2 Abschnitt C Punkt 2 sind Kooperationen zwischen Projektträgern im Sinne einer gemeinschaftlichen Umsetzung des Projektes (Trägerverbünde) nicht zulässig. Damit das pädagogische Gesamtkonzept aus einer Hand gewährleistet werden kann, ist nur ein Träger für ein Projekt zugelassen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Projekten, Initiativen oder Einrichtungen (z.b. der Jugendhilfe oder mit dem Programm Familien stärken- Perspektiven eröffnen bei jungen Teilnehmenden mit Kindern) ist ausdrücklich erwünscht und entsprechende Angaben sind ggf. in das Formular 3.4 aufzunehmen. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Die Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind im Downloadbereich verfügbar. Einzureichen sind: Angaben zum Träger Projektidee/ Kurzbeschreibung Projektstruktur- und Zeitplan Projektumsetzung/ Inhaltliche Beschreibung der Arbeitspakete Ergebnisindikatoren Angaben zum Projektpersonal Angaben zu den vorgesehenen Projektpartnern Maßnahmen zur Qualitätssicherung/ Projektmonitoring Trägerprofil mit Angaben zu projektrelevanten Erfahrungen und Ressourcen Ausgaben- und Finanzierungsplan Trägererklärung. Es können nur Projektvorschläge berücksichtigt werden, die rechtsverbindlich unterschrieben sind.
FRAGEN ZU DEN FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Welche Personen können gefördert werden? Zur Zielgruppe der Förderung gehören nicht mehr schulpflichtige, arbeitslose, förderungsbedürftige junge Menschen unter 25 Jahren (in begründeten Fällen unter 30 Jahren) ohne Schul- und/oder Berufsabschluss ohne Ausbildungsplatz mit abgebrochener Ausbildung mit besonderem individuellen sozialpädagogischem Hilfebedarf die mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht werden können. Die Teilnahme am Projekt erfolgt für die förderungsbedürftigen jungen Menschen freiwillig. Durch wen erfolgt die Zuweisung der Teilnehmenden? Können Vorschläge zu potentiellen Teilnehmer/-innen unterbreitet werden? Die Zuweisung der Teilnehmer/-innen erfolgt durch den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis. Vorschläge zu potentiellen Teilnehmer/-innen können dem Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis unterbreitet werden. Diese werden entsprechend der Richtlinie geprüft. Welche Zuwendungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein? Es werden nur Projektideen in das Auswahlverfahren aufgenommen, die folgende Kriterien erfüllen: Durchführungsort des Projektes liegt in Merseburg und Umgebung. In dem Projektzeitraum von zwei Jahren sollen mindestens 24 Teilnehmerplätze jährlich vorgehalten werden, deren Besetzung durchgehend sicherzustellen ist. Im Projekt müssen vier Werkstattbereiche bedient werden, darunter: 1. Metalltechnik, 2. Hauswirtschaft, 3. Tief- und GALA-Bau. Die Festlegung des vierten Werkstattbereiches liegt ausschließlich im Ermessen des Trägers und muss im Projektvorschlag angegeben werden. Folgende vier Arbeitspakete sind im Projekt auszuführen: a. Kompetenzfeststellung, b. Produktive Arbeit in den Werkstattbereichen, c.
Sozialpädagogische Begleitung, d. Stützunterricht zur Beseitigung von individuellen schulischen Defiziten. Im Projekt sollen Fachkräfte kontinuierlich beschäftigt werden, um eine Stetigkeit in der pädagogischen Arbeit mit der Zielgruppe zu erreichen. Zur Qualitätssicherung ist im Projekt in einem Zeitraum von 12 Monaten die laufende Qualifizierung für mindestens ein Drittel des eingesetzten Projektpersonals (ohne Verwaltungspersonal) im Umfang von mindestens drei Kalendertagen sicherzustellen. Ist die Förderung von Praktika möglich? Die Teilnehmer können Praktika mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten absolvieren.