Frohe Ostern. (Anette Esposito)

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Transkript:

Herausgeber: Bürgermeisteramt Wutach Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister oder der Vertreter im Amt Für den Anzeigenteil/Druck und Verlag: Primo-Verlagsdruck Anton Stähle e. K. Messkircher Str. 45, 78333 Stockach Telefon 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40. E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Internet: www.primo-stockach.de Jahrgang 2017 Mittwoch, den 05. April 2017 Nummer 07 KW 14 Frohe Ostern So mancher lässt nun Hof und Garten erstrahlen in viel Blumenbunt. Wenn auch das Wetter mischt die Karten, vorbei ist lange Winterstund. Mit Krokus, Primeln, Hyazinthen, wird reich geschmückt auch der Balkon und auf den Wiesen kann man finden, moosgeformte Nester schon. Aus emsig kleinen Kinderhänden entstanden sie mit viel Geschick, in Hoffnung, dass sie darin fänden, am Ostermorgen, süßes Glück. Wenn dann die Kirchturmglocken klingen, zum nahen Fest, in vollem Ton, dann feiert man mit frohem Singen, die Auferstehung Gottes Sohn. (Anette Esposito) Zum Osterfest 2017 wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung frohe und erholsame Osterfeiertage im Kreise Ihrer Familien bei bestem Osterwetter. Besonders herzlich grüße ich unsere Kinder, denen ich ein wohlgefülltes Osternest aber auch schöne Ferientage wünsche. Mit den besten Ostergrüßen verbleibt Ihr Christian Mauch

Seite 2 Mittwoch, 05. April 2017 WUTACH Liebe Leserinnen und Leser, haben Sie weitere Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zum Inhalt Ihres Mitteilungsblattes, dann lassen Sie uns das unbedingt wissen! Ihr Blättle-Team vom Rathaus NOTRUFNUMMERN Polizeinotruf 110 Feuerwehr 112 Notarzt, Rettungsleitstelle 112 Vergiftungs-Informationszentrale Freiburg 0761/19240 ÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher u. Zahnärztlicher Notfalldienst 116117 Notfallpraxis Dr. Grohmann, 07709/922859 Bachtalstr. 12, 79879 Wutach Mittwoch, 17.00 19.00 Uhr und Donnerstag, 14.00 15.30 Uhr Notfallpraxen in Krankenhäusern: Spital Waldshut Sa., So., Feiertage 9 13 Uhr u. 15 19 Uhr Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen Fr. 16 23 Uhr, Sa., So., Feiertage 8 23 Uhr HELIOS Klinik Titisee-Neustadt Sa., So., Feiertage 10 13 Uhr u. 16 19 Uhr DRK-Krankentransport 07751/19222 (nicht für Notfälle) APOTHEKENNOTDIENST Auskunft zur diensthabenden Apotheke Deutschlandweit Festnetz 0800 0022833 Handy 22833 Homepage: www.aponet.de Wochenend-Notdienst Jeweils 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr 08.04.2017 Sonnen-Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstr. 12, 78166 Donaueschingen, Tel.: 0771-5012 Apotheke am Seidenhof, Hauptstr. 12, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07741-75 51 09.04.2017 Stadt-Apotheke Neustadt, Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651-93 38 80 Sonnen Apotheke, Hauptstr. 7a, 79793 Wutöschingen, Tel.: 07746-9 29 30 90 14.04.2017 Park-Apotheke Lenzkirch, Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch, Tel.: 07653-2 90 Titisee-Apotheke, Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651-82 02 15.04.2017 Marien-Apotheke Ühlingen, Hauptstr. 14, 79777 Ühlingen-Birkendorf, Tel.: 07743-2 08 Schwanen-Apotheke, in den Muslen 55, 78054 Villingen-Schwenningen, Tel.: 07720-3 55 41 16.04.2017 Stadt Apotheke Bräunlingen, Dekan-Metz-Str. 5, 78199 Bräunlingen, Tel.: 0771-9 22 70 See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee, Tel.: 07656-5 93 RATHAUS Zentrale: 07709/92969-0 Fax: 07709/92969-90 Internet: www.wutach.de e-mail-adresse: rathaus@wutach.de Anschrift: Amtshausstr. 2 79879 Wutach Öffnungszeiten: Mo. Fr. Do. Nachmittag 08.00 12.00 Uhr 16.00 18.00 Uhr Kindergarten 07709/1050 Grundschule 07709/631 Hallenbad 07709/369 Feuerwehrgerätehaus Ewattingen Feuerwehr 07709/922690 DRK 07709/922691 Bergwacht 07709/9227470 Wasserversorgung: nach Dienstschluss: 0171/5706498 Gemeindewald: Forstrevierleiter 07744/933-4312 Herr Eisele 0172/1808446 Fax-Nummer 07744/933-5404 e-mail-adresse Michael.Eisele@landkreis-waldshut.de Stromversorgung: Energiedienst Netze GmbH Störungsdienst 07623 92-1818 Service-Nummer 07623 92-1800 Fax-Nummer 07623 92-511809 Recyclinghof Wutach (Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut) Regionales Annahmezentrum (RAZ) Öfffnungszeiten: Mi. und Fr., 13.00 bis 16.00 Uhr Sa. 09.00 bis 12.00 Uhr ( nur ungerade Kalenderwochen) NOTARIAT Notariat Bonndorf 07703/9365-0 (Kanzlei) Schlossstr. 9 07703/9365-20 (Geschäftsstelle) 79848 Bonndorf Hilfe in besonderen Lebenslagen Sozialstation Oberes Wutachtal e.v. Pflege und Hauswirtschaft Team Bonndorf 07703/937011 Dorfhelferinnen 07703/937013 Hausnotruf 0176/18011161 St. Laurentius Bonndorf 07703-9395-0 Pflegeheim & Betreutes Wohnen Kurzzeit-, Verhinderungs-und Tagespflege Amb. Pflegedienst 07743/5621 Hampel Hospizdienst e.v. 07751/802333 Kinderschutzbund 07741/672724 Caritasverband 07703/938041 (Di. 09.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-18.00 Uhr) Hilfetelefon 08000 116 016 Gewalt gegen Frauen Frauen- u. Kinder- 07751/3553 schutzhaus Donum Vitae Hochrhein 07751/898237 Staatl. Anerkannte Beratungsstelle in Schwangerschaftskonflikten und Schwangerenberatung Rheinstr. 8 79761 Waldshut Barrierefreies Wohnen 07751/873535 im Landkreis Waldshut Kostenlose Wohnberatung Von DRK und Landkreis Waldshut DRK-Kreisverband Waldshut: Fahrdienst mobilplus 0800/0079761 mit und ohne Rollstuhl (DRK Anruf kostenlos) DRK-Hausnotruf; Information unter 07751/873555 DRK-Dienste für Senioren 07741/9697710 (Gesundheitskurse, Seniorenwohnen, Nachbarschaftshilfe) Lebenshilfe Südschwarzwald FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen Zeppelinstr. 2 79761 Waldshut-Tiengen 07741/965 72 77 Diakonisches Werk 07751/8304-0 Hochrhein Dienststelle Waldshut Tierschutzverein 07741/684033 Waldshut- Tiengen u. Notrufnummer: Umgebung e.v. 0151/55414785 Tierheim Steinatal

WUTACH Mittwoch, 05. April 2017 Seite 3 Standesamtliche Nachrichten Eheschließungen 25.03.2017 Milican Marijan und Orosaj Jozefina, Dillendorfer Straße 7, Wutach-Lembach 04.04.2017 Kai Schwindling und Kerstin Wegner, Wutachmühle 3, Wutach-Ewattingen Geburtstagsjubilare 16.04.2017 80 Jahre Huber Günter Egon, Am Rotbuck 9, Ewattingen Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit, auch all jenen, die im Gemeindeblatt nicht genannt werden wollen. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Gemeinderatssitzung Am Donnerstg, 06.04.2017, 20.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses Wutach-Ewattingen eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: 1. Bürgerinnen und Bürger haben das Wort 2. a) Bauantrag von Scheuble Sabrina auf Neubau eines Einfamilienhauses Grundstück Flst.Nr. 264/2, Gmkg. Ewattingen, Lage Hofwiesen b) Antrag der Lang GbR auf Überdachung von Futtersilos und Neubau einer Solartrocknungsanlage für Getreide, Heu und Hackschnitzel, Grundstück Flst. Nr. 2149, Gmkg Lembach 3. Beschluss über die Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wutach 4. Verschiedenes, Bekanntgaben Hierzu ist die Bevölkerung freundlichst eingeladen. Satzung der Jagdgenossenschaft Ewattingen Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 14.11.2016 und am 22.02.2017 die Satzung für die Jagdgenossenschaft Ewattingen beschlossen. Die Satzung wurde am 15.03.2017 durch das Kreisjagdamt genehmigt. Die Satzung wird wie folgt bekanntgegeben: Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBI. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBI. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 14. November 2016 und am 22. Februar 2017 (betrifft Änderung 16 Nr. 1 Satz 2) folgende besch Iossen: Satzung 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Ewattingen und hat ihren Sitz in 79879 Wutach 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG ( 2) angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen ( 6), 2. der Gemeindevorstand ( 1 0) als Verwalter der Jagdgenossenschaft 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des 9 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte nach Nr. 5 kann höchstens einen abwesenden Jagdgenossen vertreten.

Seite 4 Mittwoch, 05. April 2017 WUTACH 8 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Gemeinderat. 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach 10 Abs. 4 JWMG, f) die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an neue Pächter i.s.v. 15 Abs. 4 Satz 4 JWMG und 2 Abs. 3 DVO JWMG, g) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, h) Änderungen der Satzung. i) die Erhebung einer Umlage 10 Gemeinderat 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach 15 Abs. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. 3. Beschließt die Versammlung der Jagdgenossen die Übertragung der Verwaltung auf die Gemeinde, bildet sie zugleich einen Beirat. Dieser besteht aus dem ersten Vorsitzenden des BLHV-Ortsvereines Wutach und seinen zwei Stellvertretern. 4. Der Beirat vertritt zwischen den Versammlungen die Interessen der Jagdgenossen. Ihm obliegen u. a. Vorschläge zur künftigen Vergabe der Jagd und zur Ausgestaltung des Pachtverhältnisses. Er hat mit dem Gemeinderat hierüber Benehmen zu erzielen. 11 Aufgaben des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers, d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, soweit die Verpachtung nicht an neue Pächter im Rahmen des 9 Buchstabe f) erfolgt, g) Abschluss eineil Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan. i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Gemeindevorstand hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge oder durch Einholen schriftlicher Gebote und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. 14 Abschussplanung Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der Gemeinderat den von den Jagdausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr ( 18) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürgermeisteramt 79879 Wutach, Amtshausstrasse 2, ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. 15 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 16 Verwendung des Reinertrags 1. Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeinde zweckgebunden für die Unterhaltung und Instandsetzung der landwirtschaftlichen Wege innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ewattingen zur Verfügung gestellt wird. 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. 3. Für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht gestellten Antrags nach Nr.2 wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro Auszahlung erhoben und mit dem Anteil am Reinertrag verrechnet.

WUTACH Mittwoch, 05. April 2017 Seite 5 Für die Erhebung der Gebühr gelten die Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wutach entsprechend. Die Zurückweisung nicht form- und fristgerecht gestellter Auszahlungsanträge erfolgt gebührenfrei. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 25.- Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs einen Auszahlungsbetrag von mindestens 25.- Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr ( 19) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der Regel jedoch spätestens nach 4 Jahren, in einer Kassenbestandsaufnahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entsprechen. Werden, im Falle der Übertragung der Verwaltung an den Gemeinderat, die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in einem Unterabschnitt des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) verbucht, ersetzt dies die Führung eines Kassenbuchs. 18 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, einschließlich etwaiger Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei einem Rechnungsabschluss nach 17 Nr. 2 festgestellt wird, dass die Ausgaben die Einnahmen um mindestens 1.500 Euro überschritten haben. 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß Nr.1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. 19 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1.April bis 31. März. 20 Bekanntmachungen 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft ( 6) und die Auslegung des Abschussplans ( 14) werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde Wutach bekannt gegeben. nach Änderung des 16 Nr. 1 durch Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung am 22.02.17 neu ausgefertigt: Wutach, den 24.02.2017 Mauch, Bürgermeister Satzung der Jagdgenossenschaft Münchingen Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 17.11.2016 und am 22.02.2017 die Satzung für die Jahdgenossenschaft Münchingen beschlossen. Die Satzung wurde am 15.03.2017 durch das Kreisjagdamt genehmigt. Die Satzung wird wie folgt bekanntgegeben: Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBI. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbrau cherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBI. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 17. November 2016 und am 22. Februar 2017 (betrifft Änderung 16 Nr. 1 Satz 2) folgende beschlossen: Satzung 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Münchingen und hat ihren Sitz in 79879 Wutach 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll des halb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemein schaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigen tums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Inte resse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG ( 2) angepass te Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen ( 6), 2. der Gemeindevorstand ( 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenos sen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagd bezirks vertreten, verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des 9 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich.

Seite 6 Mittwoch, 05. April 2017 WUTACH 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte nach Nr. 5 kann höchstens einen abwesenden Jagdgenossen vertreten. 8 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jewei lige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Gemeinderat. 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach 10 Abs. 4 JWMG, f) die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an neue Pächter i.s.v. 15 Abs. 4 Satz 4 JWMG und 2 Abs. 3 DVO JWMG, g) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, h) Änderungen der Satzung. i) die Erhebung einer Umlage 10 Gemeinderat 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach 15 Abs. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bür germeister und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. 3. Beschließt die Versammlung der Jagdgenossen die Übertragung der Verwaltung auf die Gemeinde, bildet sie zugleich einen Beirat. Dieser besteht aus drei Personen, die vom BLHV-Ortsverein Wutach benannt werden. 4. Der Beirat vertritt zwischen den Versammlungen die Interessen der Jagdgenossen. Ihm obliegen u. a. Vorschläge zur künftigen Vergabe der Jagd und zur Ausgestaltung des Pachtverhältnisses. Er hat mit dem Gemeinderat hierüber Benehmen zu erzielen. 11 Aufgaben des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers, d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, soweit die Verpachtung nicht an neue Pächter im Rahmen des 9 Buchstabe f) erfolgt, g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan. i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Gemeindevorstand hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge oder durch Einholen schriftlicher Gebote und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. 14 Abschussplanung Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der Gemeinderat den von den Jagdausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr ( 18) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürgermeisteramt 79879 Wutach, Amtshausstrasse 2, ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden.

WUTACH Mittwoch, 05. April 2017 Seite 7 Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. 15 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 16 Verwendung des Reinertrags 1. Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeinde zweckgebunden für die Unterhaltung und Instandsetzung der landwirtschaftlichen Wege innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ewattingen zur Verfügung gestellt wird. 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. 3. Für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht gestellten Antrags nach Nr.2 wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro Auszahlung erhoben und mit dem Anteil am Reinertrag verrechnet. Für die Erhebung der Gebühr gelten die Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wutach entsprechend. Die Zurückweisung nicht form- und fristgerecht gestellter Auszahlungsanträge erfolgt gebührenfrei. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 25.- Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs einen Auszahlungsbetrag von mindestens 25.- Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr ( 19) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der Regel jedoch spätestens nach 4 Jahren, in einer Kassenbestandsaufnahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entsprechen Werden, im Falle der Übertragung der Verwaltung an den Gemeinderat, die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in einem Unterabschnitt des Sachbuchs für haushalts fremde Vorgänge (ShV) verbucht, ersetzt dies die Führung eines Kassenbuchs. 18 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, einschließlich etwaiger Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei einem Rechnungsabschluss nach 17 Nr. 2 festgestellt wird, dass die Ausgaben die Einnahmen um mindestens 1.500 Euro überschritten haben. 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß Nr.1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. 19 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1.April bis 31. März. 20 Bekanntmachungen 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft ( 6) und die Auslegung des Abschussplans ( 14) werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde Wutach bekannt gegeben. nach Änderung des 16 Nr. 1 durch Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung am 22.02.17 neu ausgefertigt: Wutach, den 24.02.2017 Mauch, Bürgermeister Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen: Information der Unfallkasse Baden-Württemberg Das Thema häusliche Pflege wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger, denn Pflegebedürftigkeit kann jeden betreffen. Vielfach werden die Pflegebedürftigen von Personen aus dem Familien oder Freundeskreis gepflegt, wodurch der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer ambulanten Einrichtung hinausgezögert werden kann und die Pflegebedürftigen länger in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Häusliche Pflegepersonen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW). Durch das 2. Pflegestärkungsgesetz haben sich umfangreiche Änderungen beim Unfallversicherungsschutz ergeben. Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mind. Pflegegrad zwei, wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung nichterwerbsmäßig pflegen, sind bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Versichert sind pflegerische Maßnahmen in folgenden Bereichen: - Mobilität - kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Selbstversorgung - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte -Haushaltsführung und der Teilnahme an Pflegekursen sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen. Versichert sind Personen- nicht aber Sachschäden. Ereignet sich ein Unfall steht die UKBW als starker Partner unter dem Motto: Alles aus einer Hand an der Seite der Pflegepersonen. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei und wird über die Gemeinden finanziert. Nach Eintritt eines Unfalls sollte eine Unfallanzeige (www. ukbw.de à Informationen und Service ) ausgefüllt an die UKBW übersendet werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie unter der Rubrik Versicherte & Leistungen à häusliche Pflegepersonen weitere Informationen. Ansprechpartner für Rückfragen: UKBW-Service Center: 0711-9321-0 und/oder 0721-6098-0 Fundsache In der Strohbären-Bar wurde nach Fasnacht ein rotes Täschchen mit Inhalt gefunden. Der Verlierer meldet sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 07709/92969-0.

Seite 8 Mittwoch, 05. April 2017 WUTACH Öffentliche Bekanntmachung Schornsteinfegerwesen das Landratsamt Waldshut informiert Für den Kehrbezirk Waldshut Nr. 6 (Ortsteile Bonndorf, Boll, Dillendorf, Ebnet, Glashütten, Gündelwangen, Holzschlag und Wellendingen der Gemeinde Bonndorf, sowie die Ortsteile Ewattingen und Münchingen der Gemeinde Wutach sowie Hausen vor Wald und Mundelfingen der Stadt Hüfingen) wurde mit Wirkung vom 01.04.2017 Herr Josef Rombach, Schildwende 12 79822 Titisee-Neustadt zum neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt. Er ist derzeit über die Telefonnummer 07651 9194000 erreichbar. Bisheriger Amtsinhaber war Herr Tischler. Wir bitten um Beachtung. Haushaltsplan 2017 liegt auf Das Landratsamt Waldshut hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 bestätigt sowie die vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 05.04.2017 bis 12.04.2017 im Rathaus Ewattingen während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Neuverpachtung der Jagdreviere in Wutach zum 01.04.2017 Zum 01.04.2017 wurden die Jagdreviere in Wutach an folgende Pächter/Mitpächter verpachtet: : Jagdbogen Ewattingen Süd-West und Jagdbogen Ewattingen Burkhard Herrn Andreas Maier, Dillendorfer Str. 4, 79879 Wutach, Tel. 07709 /481, Jagdbogen Ewattingen Ost Herrn Erich Zimmermann, Am Kirchplatz 10, 79879 Wutach, Handy 0172/4927443 und Herrn Ulrich Tony, Im Vogelsang 18, 78166 Donaueschingen, Tel. 0771/13459 Jagdbogen Ewattingen Mitte Herrn Klaus Ulrich, Bogenrücken 6, 79879 Wutach, Tel. 07709/566, Handy 0170/8343602 und Herrn Friedrich Kühnle, Schwimmbadstr. 6, 79879 Wutach, Handy 0162/2313327 Jagdbogen Ewattingen Hart Herr Max Zimmermann, Im Zinken 14, 79879 Wutach, Tel. 07709/91000 Jagdbogen Ewattingen Vorholz Herrn Dieter Hoßmann, Dillendorfer Str. 15, 79879 Wutach, Tel. 07709/361 Jagdbogen Münchingen Herr Rolf Sarbach, Via Suot Crasta 28, CH 7505 Celerina, Tel. 0041 79 211 55 55 Die Abgrenzung der einzelnen Jagdbogen finden Sie auf unserer Homepage unter www.wutach.de/rathaus&service/jagd&wild. Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt KW 16 Wegen der Osterfeiertage ist Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt bereits am Dienstag, 11.04.2016, 16.00 Uhr NICHTAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Abfall-App des Landkreises Waldshut kostenlos verfügbar Der Landkreis Waldshut stellt seit geraumer Zeit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Abfall-App zur Verfügung. Diese wird in Kooperation mit der Abfallplus UG & Co. KG, Spaichingen, betrieben. Die Abfall-App erweitert das Serviceangebot des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und ergänzt den seit Jahren verfügbaren Internetauftritt. Über die Abfall-App können sich Nutzer die regulären Abfuhrtermine der Restmülltonne, Gelben Säcke sowie Blauen Tonne auf ihrem Smartphone anzeigen lassen. Eine integrierte persönlich einstellbare Erinnerungsfunktion ermöglicht es, sich an sämtliche gewünschten Leerungstermine erinnern zu lassen. Feiertagsverschiebungen der Abfuhrtermine werden dabei automatisch berücksichtigt. Über die Abfall-App sind auf dem Smartphone auch alle Recyclinghöfe und Depotcontainerstandorte abrufbar. Eine integrierte Suchfunktion ermöglicht es, die dem Wohnort oder aktuellen Standort nächstgelegene Entsorgungsmöglichkeit zu finden. Hierfür kann auch eine Navigationsfunktion mittels GPS genutzt werden. Ergänzt werden diese Funktionen durch ein Abfall-ABC. Hier kann mit Hilfe einer Suchfunktion die Entsorgungsmöglichkeit für alle relevanten Stoffe abgefragt werden. Sollten Fragen bestehen, kann aus der Abfall-App heraus direkt der Kundenservice des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft angerufen werden. Die Abfall-App ist für alle gängigen Betriebssysteme, wie Android, IOS und Windows-Phone verfügbar. Über die jeweiligen Stores kann die Abfall-App unter der Bezeichnung Abfallplus für den Landkreis Waldshut kostenlos heruntergeladen werden. Zum jeweiligen Store gelangen Kunden entweder durch Direktaufruf oder über den QR- Code, welcher auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft (www.abfall-landkreis-waldshut.de) unter der Rubrik Abfall- App hinterlegt ist. Die Abfall-App ergänzt den Müllkalender, der weiterhin alljährlich zum Jahresende in Papierform an alle Haushalte verteilt wird. Sprechstunde der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Landratsamt Waldshut Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen hat die nächste Sprechstunde am Montag, 3. April 2017, von 14.30 bis 16.30 Uhr im Landratsamt Waldshut, Zimmer 236, Kaiserstraße 110, in Waldshut. Anmeldung unter Telefon 07751/86-4254 ist erwünscht. Offene Treffs im Landkreis Waldshut Ein kostenfreies Angebot für Eltern mit Kindern im vorschulischen Alter. Vielleicht suchen Sie Kontakt zu Familien und möchten sich gerne mit anderen Eltern über deren Erfahrungen austauschen? Oder Sie wünschen sich Tipps zur Erziehung? Im Landkreis Waldshut gibt es acht Offene Treffs an den Standorten: Bad Säckingen, Klettgau, Küssaberg-Kadelburg, Lauchringen, Lottstetten, Murg, Stühlingen und Waldshut-Tiengen. Jeder Offene Treff wird von einer Fachkraft geleitet. Kontaktdaten und weitere Informationen zu den einzelnen Offenen Treffs finden Sie unter: www.familien-plus.de: Frühe Hilfen - Betreuung/Förderung - Familienbegleitende Angebote

WUTACH Mittwoch, 05. April 2017 Seite 9 Augenblick Natur! Einladung zum Fotowettbewerb der Na-turparke 2017 Zeigen Sie uns Ihren Naturpark Südschwarzwald! Bonn / Feldberg Auch 2017 lädt der Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) Amateur- und Profi-Fotografen zur Teilnahme an der nächsten Runde des Fotowett-bewerbs Augenblick Natur! ein. Gesucht werden wieder ausdrucksstarke Motive aus allen Naturparken Deutschlands. Der Wettbewerb startet am 01. April und läuft bis zum 31. Oktober 2017. Zeigen Sie uns Ihren ganz besonderen Blick auf den Naturpark Südschwarzwald! Zielsetzung des Fotowettbewerbs Augenblick Natur! 2017 ist es wieder, die einzigartige Vielfalt und Schönheit unserer Naturlandschaften aufzuzeigen und die Naturparke mit ihren verschiedenen Facetten einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Weitere Infos über die Naturparke und den Wettbewerb gibt es auf www.naturparke.de. Sämtliche Informationen über den Naturpark Südschwarzwald finden Sie unter www.natur-park-suedschwarzwald.de. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Katholische Gottesdienste Donnerstag, 06.04.2017 Münchingen 18.30 Uhr Kreuzwegandacht Sonntag, 09.04.2017 Münchingen 08.30 Uhr Messfeier, Segnung der Palmen vor der Kirche Ewattingen 10.00 Uhr Messfeier, Segnung der Palmen vor der Kirche Lembach 10.00 Uhr Messfeier, Segnung der Palmen vor der Kirche Mittwoch, 12.04.2017 Ewattingen 16.30 Uhr Ministrantenprobe für Gründonnerstag und Karfreitag Ewattingen 18.00 Uhr Kreuzwegandacht Gründonnerstag, 13.04.2016 Ewattingen 19.00 Uhr Messfeier vom letzten Abendmahl Karfreitag, 14.04.2017 Ewattingen 15.00 Uhr Die Feier vom Leiden und Sterben Jesu Christi Karsamstag 15.04.2017 Ewattingen 11.30 Uhr Ministrantenprobe für die Osternacht Ewattingen 20.30 Uhr Die Feier der heiligen Osternacht Ostersonntag, 16.04.2017 Münchingen 10.00 Uhr Messfeier Lembach 10.00 Uhr Messfeier Ewattingen 18.00 Uhr Feier der Vesper Ostermontag, 17.04.2017 Ewattingen 10.00 Uhr Messfeier Donnerstags Sonntags Dienstag, 11.04.2017 Sonntag, 16.04.2017 Jehovas Zeugen, Königreichssaal, Bahnhofstr. 5b, 79848 Bonndorf Zusammenkünfte 19.00 Uhr 10.00 Uhr 20.00 Uhr 10.00 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit VEREINSNACHRICHTEN Einladung zur Floriansmesse Liebe Feuerwehrkameraden, alle Feuerwehrangehörigen des Landkreises Waldshut sind mit Partner zur Floriansmesse am Donnerstag, den 04. Mai 2017 um 19.00 Uhr in der Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau in Todtmoos herzlich eingeladen. Nach der Messe findet in der Wehratal-Halle ein Umtrunk statt. Anmeldungen für die Gesamtwehr Wutach nimmt Obmann Eduard Zimmermann, Tel. 07709-224 entgegen. Um alles gut organisieren zu können, bitte ich um Anmeldung bis 10.04.2017. Mit kameradschaftlichem Gruß Eduard Zimmermann SVE informiert Samstag, 08.04.17, 15:00 Uhr, D-Junioren SVE FC Bräunlingen Sonntag, 09.04.17, 13:15 / 15:00 Uhr SVE II TuS Blumberg II SVE I TuS Blumberg I Sonntag, 23.04.17, 13:15 / 15:00 Uhr SV Aasen II SVE II SV Aasen I SVE I So ein Käse! Am Freitag, 28.April 2017 unternehmen die Ewattinger LandFrauen und alle Interessierten einen Ausflug zur Käserei Spindler nach Göschweiler. Hier können die Teilnehmer nachvollziehen, wie aus Hochschwarzwälder Kuhmilch die verschiedenen Käsearten hergestellt werden. Nach der Führung, die etwa eine halbe Stunde dauert, wird eine Verköstigung angeboten. Die Kosten pro Person betragen 14 Euro. Die Abfahrt ist um 15:30 Uhr ab dem Rathaus in Ewattingen. Da eine Mindestteilnehmerzahl gefragt ist, bitte bis zum 13.04. anmelden bei Ellen Dörflinger, Tel.: 07709/ 922 56 78 oder Elfi Nosbüsch, Tel.: 07709/ 411. Ein Bauchtanzkurs mit Monika Preiser startet am Donnerstag 27. April um 20 Uhr in der Wutachhalle in Ewattingen. Die fließenden, rhythmischen Bewegungen bringen den Herzkreislauf in Schwung und machen zudem sehr viel Spaß. Finden sich genügend Teilnehmerinnen wird an fünf Abenden getanzt. Die Kosten belaufen sich auf 18 Euro pro Person. Unbedingt bis 13.04.2017 anmelden bei Elvira Wehinger, Tel.: 07709/ 922 655. Ende des redaktionellen Teils

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