Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Neustadt / Weinstraße und den Organider Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Landes sationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM) Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen dem Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Neustadt / Weinstraße, Adolf-Koiping-Straße 173, 67433 Neustadt / Weinstraße und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz, die nachstehend aufgeführt sind, a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter b) Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.v. - Landesverband Rhein-Hessen-Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband d) Club Aktiv e.v. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter e) Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband f) Deutscher Schwerhörigenbund e.v. - Landesverband Rheinland-Pfalz g) Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e.v. h) Landesblinden- und Sehbehindertenverband i) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v. j) Landesverband der Gehörlosen - 1 -
k) Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland-Pfalz l) Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. m) Mobil mit Behinderung e.v. n) Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.v. o) Sozialverband VdK p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: 1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Be- andere nach diesem Ge- setz anerkannte Verbände sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht haben, kanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes der Zielvereinbarung beizutreten. 2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus (SBW) des Globus Handelshof Neustadt / Weinstraße. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut 4 Bundesgleichstellungsgesetz und 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: Barrierefrei sind baude, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informa- liche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstän- tionsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auf- findbar, zugänglich und nutzbar sind. - 2 -
3 Ziele Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Neustadt / Weinunternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: straße erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu (1) Es stehen ausreichend Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Diese sind blau eingerahmt. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird regelmäßig auf falsch parkende Fahrzeuge überprüft. (2) Sowohl rollstuhlgerechte Einkaufswagen, Einkaufs-Rollatoren als auch zwei Elektromobile stehen den Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Die Schlüsformation entliehen werden. Ein Schild wird angebracht, das auf den Service sel für die Elektromobile können durch Hinterlassen eines Pfandes an der In- hinweist. (3) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. (4) Leselupen werden angeschafft und an der Information hinterlegt. Eine deutlich zu erkennende Beschilderung soll auf diesen Service hinweisen. (5) Die Anzahl der Ruhebänke soll beibehalten werden. (6) Informationen über die Zielvereinbarung werden auf der Website des Globus- Handelshofes Neustadt / Weinstraße publiziert. (7) Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft. Hier kann www.web-for-all.de einbezogen werden. (8) Die Servicetelefone sind zu hoch angebracht. Sie sollen auf eine Höhe von 85-90 cm herabgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Produkt-Scanner über eine große, kontrastreiche Schrift verfügen. Weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund stellt hierbei einen guten Kontrast dar. Der (Software-)Hersteller soll die Umsetzbarkeit prüfen. (9) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch beim Einkauf im Markt kann Unterstützung an der Information angefordert werden. (10) Das Personal-Schulungskonzept kann um die Inhalte Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden erweitert werden. Diese kann in einem Blitztrai- - 3 -
ning von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt werden. Die Verbände stellen die Referenten kostenfrei. (11) Die Bedienungstheken für Käse, Fisch und Wurst sind farblich abgesetzt. (12) Eine Waage für Obst und Gemüse ist auf einer Höhe von 85-90 cm angebracht (Höhe der Wiegefläche). (13) Alle Kassen der Checkout-Zone werden als rollstuhlgerecht eingestuft. Darüüber 100 cm hat. Ein gut er- ber hinaus gibt es eine Kasse, die eine Breite von kennbares Schild mit dem Hinweis auf diese Extrabreite soll auf diese Kasse hinweisen. (14) Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste etc.) aufgestellt werden, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sind prinzipiell zu vermeiden. (15) Übersichtspläne sollen über Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ-Kontraste besser erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den besten Farbkontrast ergibt übrigens die Kombination Gelb auf Lila. (16) Prospekte und Informationsmaterial sollen in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet werden. (17) Für alle Kundinnen und Kunden sollen Anfragen und Antworten per Fax/Email ermöglicht werden. 4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Neustadt / Weinstraße erklärt sich bereit, innerhalb der nächsten fünf Jahre die in 3 beschriebenen Maßnahmen - soweit festgelegt - umzusetzen. (2) Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die Verbesserungen zu informieren und den Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Be- triebsstätte Neustadt / Weinstraße konstruktiv zu beraten. - 4 -
5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Es tagt bei Bedarf einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. Das Unternehmen informiert die Verbände regelmäßig über den Stand der Umsetzung. (2) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Be- hinderter Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 42, 55116 Mainz. (3) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. 6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre ab Unterzeichnung mit der Mög- lichkeit der Verlängerung. 7 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, veröffentlicht wird. Neustadt / Weinstraße, den 30.09.2010 Globus Handelshof Neustadt / Weinstraße Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.v. - Landes- verband Rhein-Hessen-Saar Bundesverband Selbsthilfe Körperbehin- derter (BSK) - Landesverband Rheinland- Pfalz e.v. - 5 -
Club Aktiv e.v. Selbsthilfe Behinder- ter und Nichtbehinderter Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Deutscher Schwerhörigenbund e.v. - Landesverband Rheinland-Pfalz Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland- Pfalz e.v. Landesblindentenverband und Sehbehinder- Landesverband der Contergange- schädigten Pfalz-Saar e.v. Landesverband der Gehörlosen Landesverband für Körperfachbehinderte e. V. und Mehr- Rheinland-Pfalz Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. Mobil mit Behinderung e.v. Sozialverband Deutschland - Lan- Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz desverband Rheinland-Pfalz-Saar- e.v. land e.v. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. Die Zielvereinbarung wird unterstützt durch: Herr Oberbürgermeister Löffler Behindertenbeirat Neustadt / Weinstraße - 6 -