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Transkript:

Örtliche Verfahren Local Procedures TAL Trainings und Ausbildungslehrgang für Streckensegelflug in Mauterndorf LOSM 15. bis 18 Juni 2017 in Mauterndorf - LOSM Der Bewerb wird nach den Regeln des Annex A zum FAI Sporting Code Teil 3, aktuelle Fassung durchgeführt. Seite 1 von 8

A EINZELHEITEN ZUR MEISTERSCHAFT Name der Veranstaltung Salzburg TAL 2017 / Trainings- und Ausbildungslehrgang für Streckensegelflug. Veranstalter Österreichischer Aero Club, Landesverband Salzburg Sektion Segelflug p.a. Peter Di Bora, Weißensteinweg 450, 5582 St. Michael E-Mail: dibora@sbg.at Ausrichter: SFC Lungau, 5570 Mauterndorf Ort der Veranstaltung Flugplatz Mauterndorf LOSM N 47 08.0 E013 41.8 1110 m / 3642 ft (MSL) RWY 07/25 (800x25 m Graspiste) Frequenz 122,85 Zeitplan Termin für vorläufige Anmeldungen: 15. 04. 2017 Termin für endgültige Anmeldungen: 15. 05. 2017 Termin für Einzahlung des Nenngeldes: entfällt Offizielles Training bis Mittwoch 14. 06. 2017 Eröffnungs-Briefing: Mittwoch 14. 06. 2017, 19:00 Uhr Wettbewerbsflüge: 15.06. 2017 bis 18. 06. 2017 Abschlusszeremonie und Siegerehrung: 18. 06. 2017, 19:00 Uhr bei Inanspruchnahme des Ersatztages: entfällt Ersatztag: entfällt Namen und Funktionen des Ausrichterpersonals Wettbewerbsleiter der Meisterschaft Peter Di Bora Stellvertreter des Wettbewerbsleiter Christian Emig Verantwortlich Organisation Armin Pöllitzer Verantwortlich für die Aufgabenstellung_Tasksetter David Richter Trummer Verantwortlich für die Auswertung Horst Baumann Verantwortlich Schulung Hans Wieland Social Marketing und Fotografie Ulrich Di Bora Meteorologie David Richter-Trummer Jury Jury-Präsident Weitere Mitglieder Herbert Bliem wird noch bekannt gegeben Seite 2 von 8

Adressen für Schriftverkehr und Teilnehmermeldungen Schriftverkehr bitte ausschließlich per E-Mail an: dibora@sbg.at Anmeldung: Tel: 0676 75 50 595 oder 0664 57 40 126 www.losm.at/tal17 B ALLGEMEIN 1.1 Ziele des Wettbewerbs 1.1a Die Nachwuchsklasse (Piloten die weder an einem TAL noch an einem Wettbewerb teilgenommen haben aber annähernd schon Silber C Voraussetzungen mitbringen) mit dem Wettbewerbsfliegen vertraut machen. Entspricht auch der Definition der Nachwuchs Klasse 1.1b Vertiefung von Freundschaften zwischen Segelfliegern 1.1c Vermittlung von theoretischem Wissen im Streckenflug 1.1d Erfahrene Wettbewerbspiloten können den Wettbewerb für Trainingszwecke nutzen. 1.2 Der Wettbewerb wird nur als solcher gewertet, wenn am ersten Tag mindestens 6 Piloten teilgenommen haben und mindestens ein gültiger Wertungstag absolviert wurde. 1.2.1 Wertungsklassen Gesamtsieger des Salzburg TAL2017 Nachwuchs Klasse ( Index-keine ROL Punkte) Gesamtsieger des Salzburg TAL2017 Standard ( Index 94 bis 108 ) Gesamtsieger des Salzburg TAL2017 Offene ( Index 109 bis 123 ) Es wird mit dem aktuellen DAEC Handicap-Faktor gewertet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor alle Piloten in einer Klasse zu werten. Verwendung von Wasserballast ist aus logistischen- und Sicherheitstechnischen Aspekten nicht erlaubt. 1.4.1 Zusätzliche Sicherheitsregeln Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen oder abzubrechen, sofern unvorhersehbare Umstände dies notwendig machen. Der Veranstalter anerkennt keine, wie auch immer geartete Ersatzansprüche von Teilnehmern, die mit der Durchführung, der Absage oder einem Abbruch zusammenhängen. Die offizielle Sprache im Rahmen des Wettbewerbes ist Deutsch. Die offizielle Wettbewerbskarte ist die gültige Segelflugkarte von Österreich, diese ist von den Piloten mitzubringen. Der Sicherheitsausschuss besteht aus mindestens einem Vertreter des Ausrichterpersonals und dem Pilotensprecher. Der Pilotensprecher wird beim ersten Briefing gewählt. Die Aufgabe des Pilotensprechers ist es, der Wettbewerbsleitung beratend zur Seite zu stehen und die Interessen von Piloten und Helfern wahrzunehmen. Der Pilotensprecher kann bei der Aufgabenstellung beratend hinzugezogen zu werden. Seite 3 von 8

1.4.3 Nationale Forderungen für Dopingtest Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich den Anti-Dopingbestimmungen der Nationalen Anti-Doping- Agentur Austria (NADA) zu unterwerfen und auf Verlangen für einen Anti-Dopingtest zur Verfügung zu stehen. Weitere Informationen unter: www.nada.at C Nationale Mannschaften bzw. Nennungen 3.4.1 Voraussetzungen für die Teilnahme: Mindestens 50 Segelflugstunden, Voraussetzung für die Silber C, nach den Bedingungen der FAI Leistungsflüge für Silber C (Siehe ONF www.onf-online.at) 3.4.2 Nenngebühr Nenngeld: 60.- Nenngeld Junioren bis 25 Jahre: 40.- Es werden folgende Leistungen geboten: - Wochenmitgliedschaft - Organisation des Wettbewerbes - Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare - Laufende Information über Wetter und Ergebnisse - Grillfeier Vorläufige Nennungen sind bis zum 15. 04. 2017 mittels des aufgelegten Formulars beim Veranstalter einzureichen, endgültige Nennungen bis spätestens 15.05. 2017. Eine Nennung ist nur dann gültig, wenn sie beim Veranstalter zum vorgenannten Termin vorliegt. Verspätete Nennungen können nur berücksichtigt werden, wenn Startplätze verfügbar sind. Die Kontoverbindung zur Nenngeldeinzahlung: Kontoinhaber: SFCL Lungau IBAN: AT73 3503 7000 0001 5594 BIC: RVSAAT2S037 3.4.3c Höchstteilnehmerzahl insgesamt 30 Teilnehmer Bei weniger als 9 Piloten wird der Bewerb abgesagt und das Nenngeld rücküberwiesen. 3.4.3d Mit der Nennung stimmt der Wettbewerbsteilnehmer der Veröffentlichung allfälliger Photo/Filmaufnahmen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu. 3.5.4b Dokumente die an Bord mitgeführt werden müssen - gültiger Segelflugschein und Medical, - gültiges Funksprechzeugnis - Reisepass - gültiger Eintragungsschein - Verwendungsbescheinigung (bei OE Registrierung) - gültige Nachprüfungsbescheinigung - gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis oder permit to fly - Bescheid der Austrocontrol über die Anerkennung eines ausländischen permit to fly - Bewilligungsbescheid für das Funkgerät, Transponder - Haftpflichtversicherung (gültig auch für Wettbewerbe) Deckungssummen lt. LFG 151: Seite 4 von 8

Der Halter des Luftfahrzeugs oder des selbständig im Fluge verwendbaren Luftfahrtgeräts haftet für jeden Unfall entsprechend dem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht (Maximum Take-Off Mass MTOM) bis zu folgenden Beträgen: 1. MTOM von weniger als 500 kg 750 000 SZR; 2. MTOM von weniger als 1 000 kg 1 500 000 SZR; Ausländische Teilnehmer müssen gegebenenfalls die Anerkennung ihrer Dokumente vorlegen. 3.6.1 Verlangte Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung Jeder Konkurrent muss eine Unfallversicherung mit Wettbewerbseinschluss (Bergekosten sind nicht inkludiert!) nachweisen - 3.634,00 für Todesfall und 8.721,00 für dauernde Invalidität (wird durch die österreichische Aero-Club-Versicherung abgedeckt). D Technische Erfordernisse 4.1.1 Vorgeschriebene zusätzliche Ausrüstung An Bord mitzuführen sind: Ein betriebstüchtiger Fallschirm Ein ELT Antikollisionsgeräte, wie FLARM Ein IGC anerkannter GNSS Flugdatenschreiber (bei Motorseglern mit Motorsensor) Backup IGC GNSS Flugdatenschreiber oder nicht IGC genehmigte FLARM s sind erlaubt (bei Motorseglern mit Motorsensor) müssen aber vorher bekannt gegeben werden. Ein Funkgerät Die Verwendung von Gurten und Fallschirm ist zwingend vorgeschrieben. Antikollisionsgeräte (FLARM) dürfen während des Wettbewerbsfluges nicht ausgeschaltet werden. Jeder Pilot soll während der gesamten Dauer des Wettbewerbes über Helfer verfügen. Mitarbeiter des Ausrichters dürfen nicht als Helfer herangezogen werden. Während des Startvorgangs muss jeder Pilot über mindestens einen Helfer verfügen. 4.1.2b Instrumente die ausgebaut werden müssen Instrumente für das Fliegen ohne Bodensicht müssen ausgebaut werden. Dazu gehören insbesondere künstlicher Horizont, Wendezeiger sowie Bohli, Schanz oder KT1 Kompass. 4.1.2 Markierungen zur besseren Erkennbarkeit Eine Warnlackierung am Ende der Tragflächen, Winglets oder auf der Rumpfspitze ist verpflichtend. Flugzeuge ohne Warnlackierung müssen mit Leuchtfolien beklebt werden. 4.2.2 Wiegeverfahren für Segelflugzeuge Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Flugzeuge einzeln oder in Gruppen vor den jeweiligen Starts jederzeit auf ihr Abfluggewicht nachzuwiegen. Seite 5 von 8

4.3.3 Wettbewerbskennzeichen Wird das gleiche Wettbewerbskennzeichen zweifach genannt, so muss jener Pilot, der kein in Österreich eingetragenes Wettbewerbskennzeichen besitzt, sein Zeichen verändern, bzw. der Pilot, dessen Nennung später eingetroffen ist. E Allgemeine Flugverfahren 5.3.1c Funkfrequenzen für die Meisterschaft Offizielle Wettbewerbs-Funkfrequenz: 122.850 (Segelflug Wettbewerbsfrequenz) Weitere, für den Ablauf des Wettbewerbs erforderliche Funkfrequenzen (Frequenzen für Start, Abflug, Ziellinie, Landung, für die Klasse, etc.) werden spätestens beim Eröffnungsbriefing bekanntgegeben. F Aufgaben 6.1 Aufgaben die gestellt werden Rennaufgabe Geschwindigkeitsaufgabe Festgelegte Gebiete (Racing Task) (Speed Task - Assigned Areas) G Meisterschaftsverfahren 7.1. Grenzen des Meisterschaftsflugplatzes Die Grenze des Meisterschaftsflugplatzes wird wie folgt festgelegt: Als Grenze des Meisterschaftsflugplatzes gelten die behördlich genehmigten Flächen des Zivilflugplatzes Mauterndorf, 5570 Mauterndorf. Der Meisterschaftsflugplatz ist nicht umzäunt. Die Grenzen des Meisterschaftsflugplatzes werden spätestens zum Eröffnungsbriefing allen Teilnehmern zur Kenntnis gebracht. Die aktuelle ZFBO des Flugplatzes Mauterndorf ist zu beachten. Foto: Flugplatz Mauterndorf Seite 6 von 8

7.3.2 Startverfahren für Motorsegler Für selbst startende Motorsegler wird das Startverfahren (Startkurs und Ort für das Abstellen des Antriebes) beim Briefing verlautbart. Motorsegler, die sich schleppen lassen, müssen den Nachweis über die ENL Loggeraufzeichnung mit Abgabe des ersten Loggerfiles (1. Wettbewerbstag) erbringen. Wiederstart eines Motorseglers: Eigenstartfähige Motorsegelflugzeuge brauchen bei einem nochmaligen Start nicht zu landen. Die Wettbewerbsleitung muss vor dem Anstarten über Funk informiert werden. Die Anstartphase hat in Sichtweite der Wettbewerbsleitung zu erfolgen. 7.4.2 Arten und Definitionen der Abflüge, die genutzt werden sollen Es wird eine gerade Startlinie mit einer Breite von 20 km verwendet. 7.4.3a Funkverfahren für den Abflug Die Öffnung der Abfluglinie wird auf der Wettbewerbsfrequenz allen Teilnehmern bekannt gegeben. Sprachregelung: Die Startlinie wird in 15 min, 10 min, 5 min eröffnet. (muss nicht bestätigt werden) Die Startlinie ist geöffnet. 7.4.3b Höhenverfahren bei den Abflügen Der Abflug ist mit maximal 3500 Meter MSL beschränkt. Tiefere Abflughöhen können durch die Wettbewerbsleitung festgesetzt werden. 7.6.1 Grenzen des Meisterschaftsgebietes Die Grenzen sind die Bundesgrenzen. Etwaige Erweiterungsgebiete werden zeitgerecht, zumindest aber zum Eröffnungsbriefing bekanntgegeben. 7.6.2a Instruktionen für wirkliche Außenlandungen Die Daten der ausgefüllten Außenlandebescheinigung sind der Wettbewerbsleitung innerhalb einer halben Stunde zu übermitteln (jedes Medium möglich). Der Flugdatenschreiber ist nach der Rückkehr umgehend abzuliefern. Tel. Nr. +43 6472 / 73 29 Mobil +43 664 44 28 662 7.6.4 Vorkehrungen und Erfordernisse für Rückholung per F-Schlepp Rückschlepps von Flugfeldern und Flugplätzen sind gestattet. 7.7.1 Arten und Definitionen der Zielüberflüge, die genutzt werden sollen Die Ziellinie ist mit 1400 m MSL über der jeweiligen Pistenschwelle 07 oder 25, abhängig der Anflugrichtung, definiert. Abweichende Überflugverfahren, werden bei Bedarf spätestens zum Eröffnungsbriefing bekanntgegeben. 1 Minute vor Überqueren der Ziellinie darf die Ziellinienhöhe (1400 m MSL) nicht unterschritten werden. Direkt landende Flugzeuge haben sich auf der Landefrequenz (122.850) zu melden. Seite 7 von 8

7.7.3a Verfahren für den Zielüberflug Überfliegen ist auf der Ziellinienfrequenz, die beim Briefing bekannt gegeben wird, unter Nennung des Wettbewerbskennzeichens anzukündigen. Das Wettbewerbsteam bestätigt die Anmeldung, nicht aber den Überflug. Sprachregelung: Mauterndorf Flugplatz, xx (Wettbewerbskennzeichen) 7.8.1 Verfahren für die Landung Das Landeverfahren wird beim Briefing erläutert. Auf der Flugbetriebsfrequenz werden zusätzliche Informationen gegeben. Nach der Landung ist das Landefeld schleunigst zu räumen. 7.9 Abgabe der Flugdokumentation Der Wettbewerbsteilnehmer hat die Flugwegaufzeichnung auf einem Datenträger spätestens 45 Minuten nach der Landung abzugeben. Die Onlineabgabe ist erwünscht und wird beim Eröffnungsbriefing erläutert. Nicht IGC zugelassene Backupsysteme können verwendet werden. Die *.IGC Date muss jedoch validierbar sein. H Punktewertung 8.1 Art des Wertungssystems Die Wertung aller Aufgaben erfolgt nach dem 1000 Punkte Wertungssystem. 8.3.2 Strafe (Punktabzug) für Außenlandungen (M) M = 0 I Beschwerde 9.1 Der Zweck einer Beschwerde ist es, ohne der Notwendigkeit eines Protestes eine Korrektur herbeizuführen. 9.1.1 Jederzeit während des Bewerbes darf der Wettbewerbsteilnehmer dem Meisterschaftsdirektor oder dessen Stellvertreter eine Beschwerde einreichen. Eine solche Beschwerde muss unverzüglich behandelt werden. 9.1.2 Wird die Beschwerde abgewiesen, so kann der Wettbewerbsteilnehmer Protest einreichen. J Proteste 9.2.3 Höhe der Protestgebühr Die Protestgebühr beträgt 100,- und verfällt, wenn dem Protest nicht vollständig stattgegeben wird. 9.4 Rechtsmittel Gegen die Entscheidung der Jury ist eine Berufung an die ONF - Segelflug möglich. Die Entscheidung der ONF- Segelflug ist endgültig. Wettbewerbsleitung ONF - Fachdelegierter Peter Di Bora e. h. Horst Baumann Mauterndorf am 02. 12. 2016 Seite 8 von 8