Fragen und Antworten zu Strom, Gas, Wärme und Heizung

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1 Fragen und Antworten zu Strom, Gas, Wärme und Heizung Strom und Gas Wieviel Strom verbraucht ein typischer Haushalt? Quelle: www.die-stromsparinitiative.de/stromspiegel/ Wofür wird der Strom im Haushalt verwendet? Quellen: BDEW, Energieagentur NRW, HEA, weitere Informationen unter www.stromspiegel.de

2 Wie setzen sich die Strom- und Gaspreise im Privathaushalt zusammen? Wie sind Strom- und Gasrechnungen zu lesen? Verbrauch: Anhand der Zählerstände zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums wird der Verbrauch ermittelt. Bei Strom wird der Verbrauch direkt in Kilowattstunden (kwh) gemessen. Bei Gas wird der Verbrauch zunächst im Kubikmetern (m³) ermittelt und anschließend in kwh umgerechnet. Auf den meisten Rechnungen werden zu Vergleichszwecken neben dem Verbrauch des Abrechnungsjahres auch der Verbrauch des Vorjahres angegeben. Preise: Es werden meist ein verbrauchsbezogener Arbeitspreis (Cent pro kwh) und ein fester Grundpreis (Euro pro Jahr) berechnet.

3 Weitere Entgelte: Neben den Preisen werden Netzentgelte sowie Umlagen, Abgaben und Steuern berechnet. Wichtige Einzelpositionen sind bei Strom die Stromsteuer, die EEG-Umlage, die KWK- Umlage und die Konzessionsabgabe. Bei Gas fallen insbesondere die Erdgassteuer und die Konzessionsabgabe an. Steuern, Abgaben und Umlagen im Einzelnen Die gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die im Strom- bzw. Erdgaspreis enthalten sind, dienen unterschiedlichen Zwecken und werden auf Grundlage verschiedener Gesetze erhoben. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über diese Bestandteile gegeben. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet, zum Beispiel unter www.bundesnetzagentur.de. Strom Die EEG-Umlage (rund 22 % des Arbeitspreises) dient der ökologischen Neuausrichtung der Energieversorgung. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es garantiert allen Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Wind-, Sonnen-, Wasser- oder Biomasseenergie feste und langfristige Vergütungssätze für die Einspeisung des erzeugten Stroms. Weitere Umlagen sind die KWK-Umlage (nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz), Offshore- Umlage (nach dem Energiewirtschaftsgesetz), StromNEV-Umlage (nach der Stromnetzentgeltverordnung) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten. Zusammen betragen diese Preisbestandteile ca. 0,8 Cent/kWh (ca. 2,9 % des Arbeitspreises). Die Stromsteuer (2,05 Cent/kWh bzw. rund 7 % des Arbeitspreises) ist die so genannte Ökosteuer und dient der Förderung klimapolitischer Ziele der Bundesregierung. Grundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG). Erdgas Der Verbrauch von Erdgas zur Erzeugung von Wärme und/oder Strom wird mit der sogenannten Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh) besteuert. Strom und Erdgas Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen auf deren öffentlichen Verkehrswegen abgeben müssen. Grundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Die Umsatzsteuer wird auf alle Güter und Dienstleistungen erhoben, die Letztverbraucher in Anspruch nehmen. Der Umsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 %. Rechnungsbetrag: Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus den Preisen und den weiteren Entgelten zuzüglich der Umsatzsteuer. Zahlbetrag: Der Zahlbetrag ergibt sich als Differenz aus dem Rechnungsbetrag und der Summe der gezahlten Abschläge. Wie entsteht der neue Abschlag für Strom und Gas? Aus dem voraussichtlichen Verbrauch (meist wird dafür der Verbrauch der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt) und den aktuellen bzw. absehbaren Energiepreisen werden die voraussichtlichen Jahreskosten errechnet. Der neue Abschlag ist dann ein Teilbetrag dieser voraussichtlichen Jahreskosten (meist ein Sechstel, Elftel oder Zwölftel). Was sind Netzentgelte und wie wirken sie auf den Endpreis? Netzentgelte sind Preise, die der Netzbetreiber für die Unterhaltung des Strom- bzw. Gasnetzes in Rechnung stellt. Beim Privathaushalt stellt der Netzbetreiber die Netzentgelte dem Versorger in Rechnung, der sie seinerseits mit der Strom- bzw. Gasrechnung eins zu eins an den Endverbraucher weitergibt.

4 Wie und wo hole ich Vergleichsangebote für Strom und Gas ein? Voraussetzung: Kenntnis des bisherigen Jahresverbrauchs und der Postleitzahl der Abnahmestelle Variante 1 - Vergleichsportale im Internet: Diese Variante hat den Vorteil, dass die verschiedenen Anbieter direkt vergleichbar sind. Es wird empfohlen, den Vergleich sowohl mit als auch ohne Boni anzufordern. Möglich ist es auch, die gleiche Anfrage auf verschiedenen Vergleichsportalen zu stellen. Variante 2 - Tarifinformationen auf den Internetseiten der Anbieter: Diese Variante ist aufwändiger, sie erfordert zudem eine eigene Berechnung zur Vergleichbarmachung der Kosten. Was muss der Kunde beim Anbieterwechsel beachten? Selbst wenn man einen Fehler beim Wechsel macht, ist die Versorgung jederzeit gesichert, weil der örtliche Grundversorger (in Erkner ist das bei Strom die E.ON und bei Gas die EWE) in jedem Fall die unterbrechungsfreie Versorgung sichern muss. Im Normalfall läuft es so: Wenn der neue Anbieter ausgewählt wurde, erteilt der Kunde dem Unternehmen eine Vollmacht. Das Unternehmen regelt dann alle Formalitäten mit dem Netzbetreiber und die Kündigung beim alten Versorger. Wichtig: Nicht selbst den Vertrag kündigen, sondern das dem neuen Versorger übertragen. Welche Maßeinheiten werden in Energierechnungen für Haushalte verwendet? Strom- und Gasrechnungen beziehen sich immer auf den Verbrauch in Kilowattstunden. Bei Strom wird die Kilowattstundenzahl am Zähler direkt abgelesen. Bei Gas werden die Kilowattstunden aus den abgelesenen Kubikmetern errechnet. Der Umrechnungsfaktor schwankt leicht von Jahr zu Jahr und liegt bei etwa 11: 1 Kubikmeter Gas entspricht rund 11 Kilowattstunden Gas.

5 Wärme und Heizung Wie viel Wärme bzw. Gas verbraucht ein typischer Haushalt? Als Orientierungswerte kann man folgende Werte nehmen: 60-m²-Wohnung im sanierten Plattenbau Einfamilienhaus mit ca. 100 m² ca. 8.000 kwh pro Jahr ca. 12.000 bis 18.000 kwh pro Jahr Die tatsächlichen Werte sind abhängig vom Baujahr und vom Sanierungsstand, von der Fläche (Heizung) sowie von der Zahl der Bewohner (Warmwasser) und von den Heizgewohnheiten. Wie lese ich meine Heizkostenabrechnung? Mit der Heizkostenabrechnung werden die Kosten des gesamten Gebäudes für Heizung und Warmwasser auf die Nutzer verteilt. Dabei werden 50 bis 70 % der Kosten über den erfassten Verbrauchsanteil und die restlichen 50 bis 30 % über die Wohnungsfläche. Auch Warmwasser wird anteilig über die Fläche aufgeteilt! Die Gesamtkosten werden zunächst auf Heizung und Warmwasser aufgeteilt. Der Warmwasser- Anteil liegt meist zwischen 20 und 30 %, in gut sanierten Gebäuden auch darüber. Anschließend werden die folgenden Berechnungsfaktoren ermittelt: Heizungsverbrauch: verbrauchsabhängig und flächenabhängig Warmwasserverbrauch: verbrauchsabhängig und flächenabhängig Aus dem Verbrauchsanteil der Wohnung und aus ihrer Fläche werden anhand dieser Faktoren die Kosten für die einzelne Wohnung errechnet: Heizungskosten verbrauchsabhängig Heizungskosten flächenabhängig Warmwasserkosten verbrauchsabhängig Warmwasserkosten flächenabhängig Wie entsteht der neue Abschlag für Heizung und Warmwasser? Aus dem voraussichtlichen Verbrauch (meist wird dafür der Verbrauch der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt) und den aktuellen bzw. absehbaren Energiepreisen werden die voraussichtlichen Jahreskosten errechnet. Der neue Abschlag ist dann ein Teilbetrag dieser voraussichtlichen Jahreskosten (meist ein Zwölftel) und zusammen mit der Nettokaltmiete und den übrigen Betriebskosten (Wasser, Hausmeister, Grünanlagen usw.) vom Vermieter eingezogen.