Im Folgenden finden Sie umfassende Erläuterungen zu unseren Strom- und Erdgasrechnungen.
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- Liane Eberhardt
- vor 8 Jahren
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1 Im Folgenden finden Sie umfassende Erläuterungen zu unseren Strom- und Erdgasrechnungen. Vertragskonto Unter dem Vertragskonto sind Ihre persönlichen Daten, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Informationen zu Ihrem Energievertrag zusammengefasst. Diese Nummer ist für uns wichtig. Bitte geben Sie sie bei Zahlungen oder Fragen immer an. Verbrauchsstelle Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort (Wohnung, Haus, Büro), an dem Energie verbraucht wird. Diese Adresse kann sich von der Rechnungsadresse unterscheiden. Die Verbrauchsstelle kann mehrere Energiearten (Strom und Erdgas) beinhalten. Rechnungszeitraum Der Rechnungszeitraum kennzeichnet die Zeitspanne, die Ihre Rechnung umfasst. Anmerkung: Der Abrechnungszeitraum kann evtl. vom Zahlungszeitraum abweichen. Bei Unstimmigkeiten prüfen Sie bitte Ihre Kontoauszüge oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Rechnungsbetrag Der Rechnungsbetrag entspricht Ihren Energiekosten für den Rechnungszeitraum. Dieser Betrag ergibt sich aus Ihrem Verbrauch und den jeweils gültigen Preisen. Eine genaue Aufstellung dieser Komponenten finden Sie auf den Folgeseiten Ihrer Rechnung. Gezahlte Abschläge Hier ist die Summe Ihrer gezahlten Abschläge im Rechnungszeitraum angegeben. Diese bereits geleisteten Zahlungen werden vom Rechnungsbetrag abgezogen. Erster Abschlag Im Normalfall zahlen Sie elf Abschläge in einem Rechnungszeitraum. Mit jeder Rechnung wird Ihr Abschlag auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs und der aktuell gültigen Preise neu berechnet. Der erste, neue Abschlag ist bereits in der Rechnung berücksichtigt. Gesamtbetrag
2 Der Gesamtbetrag ist die Differenz aus Rechnungsbetrag und geleisteten Zahlungen.. Hinzu kommt nun noch der erste neue Abschlag. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir diesen Betrag zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum von Ihrem Konto ab. Ist der Gesamtbetrag negativ, erhalten Sie ein Guthaben, das wir Ihnen auf Ihr Konto überweisen. Evtl. zusätzlich: Sonstige Forderungen Sonstige Forderungen können offene Beträge aus vorangegangenen Rechnungen sein, ebenso Mahnund andere Kosten. Zahlungshinweis Haben Sie uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt? Eine Empfehlung: Entschließen Sie sich doch zum Lastschriftverfahren! Bei dieser für Sie bequemen und sicheren Zahlungsweise erfolgt zu den jeweiligen Fälligkeiten eine Abbuchung der Beträge von Ihrem Konto. Neuer Abschlag Hier sind Ihr neuer Abschlagsbetrag und die Zahlungstermine genannt. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir die Abschläge zu den genannten Terminen von Ihrem Konto ab. Für den Fall, dass Sie die Abschlagsbeträge einzeln überweisen, stellen Sie bitte sicher, dass die Beträge bis zur Fälligkeit bei uns eingehen. Gerne nehmen wir auch eine Änderung der Fälligkeit vor. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung. Zählpunkt Der Zählpunkt kennzeichnet den Zählerstandort eines Strom- oder Gaszählers. Der einmal festgelegte Zählpunkt hat dauerhafte Gültigkeit und dient zur eindeutigen Identifizierung des Zählerstandortes. Codenummer Mit dieser Nummer wird der Stromnetzbetreiber identifiziert. Für Sie als Kunde hat die Codenummer direkt keine Bedeutung. Sie erleichtert den elektronischen Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern im Energiemarkt. Zählernummer Die Zählernummer identifiziert Ihren Zähler. Sie finden die Zählernummer direkt unter dem Zählwerk auf der Frontseite Ihres Zählers. Die Zählernummer ist gerätegebunden. Datum von / Datum bis
3 Verbrauchszeiträume innerhalb eines Rechnungszeitraumes müssen möglicherwiese voneinander abgegrenzt werden. Gründe dafür sind zum Beispiel Tarif- oder Preisänderungen, Ausweis von Steuern und Abgaben, Zählerwechsel oder Zwischenablesungen. Zählerstand alt / Zählerstand neu Der Anfangszählerstand (Zählerstand alt: auch gleichzeitig Endstand der letzten Jahresrechnung oder Einzugsstand) und der aktuell abgelesene Zählerstand (Zählerstand neu) bilden die Grundlage für die Ermittlung des Verbrauchs innerhalb eines Rechnungszeitraums. Zählerstände werden in der Regel vor Ort am Zähler abgelesen. Sie können aber auch manuell oder maschinell geschätzt werden, wenn eine Ablesung nicht möglich ist. Zählerstand Differenz Die Differenz aus Zählerstand neu und Zählerstand alt bildet die Zählerstand Differenz. Faktor Strom: Der Faktor bei der Strommessung ist in der Regel 1, denn der Zähler zählt eins zu eins die Kilowattstunden, die Sie verbrauchen. Ist ein sogenannter Wandlerzähler eingebaut, kann der Faktor von 1 abweichen. Erdgas: Erdgas ist ein Naturprodukt und liegt deshalb in unterschiedlicher Beschaffenheit vor. Die Menge an Energie, die aus einem Kubikmeter (m³) Erdgas gewonnen wird, kann also variieren. Um den Energiegehalt des Erdgases einheitlich abrechnen zu können, wird die genutzte Menge Erdgas von m³ in Kilowattstunden (kwh) umgerechnet. Dazu wird der Verbrauch (die Zählerstandsdifferenz) in m³ mit der Zustandszahl Z und dem Brennwert B multipliziert. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie in kwh frei wird, wenn ein m³ Erdgas verbrannt wird. Er wird fortlaufend erfasst und geht als gewichteter Mittelwert in die Rechnung ein. Verbrauch Der Verbrauch ist die Anzahl an Kilowattstunden (kwh), die Sie im jeweiligen Zeitraum verbraucht haben. Errechnet haben wir den Verbrauch aus der Differenz von neuem und altem Zählerstand; diese Differenz wird mit dem Faktor multipliziert. Verbrauchsart Strom: Wirkarbeit bezeichnet den Verbrauch gemessen in Kilowattstunden (kwh). Der Begriff Hochtarif sagt nichts über den Kilowattstundenpreis aus, zu dem Sie Strom bei uns beziehen. Es erfolgt vielmehr eine Unterscheidung in Wirkarbeit Hochtarif (HT) und Wirkarbeit Niedertarif (NT), wenn bei Ihnen ein Doppeltarifzähler- ein Zähler mit zwei Zählwerken eingebaut ist.
4 Erdgas: Erdgas wird im Betriebsvolumen (VB) gemessen, das heißt in Kubikmetern (m³). Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kwh) umgerechnet, damit es einheitlich abgerechnet werden kann ohne den Einfluss von Druck und Temperatur. Ihr Energieverbrauch im Vergleich Zu Ihrer Übersicht sehen Sie hier Ihren Verbrauch im Vergleich zum vorherigen Rechnungszeitraum. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Tage der beiden Rechnungszeiträume voneinander abweichen können. Ihr Verbrauch bezogen auf 365 Tage im Vergleich Diese nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtende grafische Darstellung zeigt Ihren Jahresverbrauch im Vergleich zu durchschnittlichen Verbrauchswerten deutscher Haushalte. Bei einem speziellen Stromverbrauch, wie bei Elektroheizungen, Wärmepumpen oder auch bei gewerblichem Verbrauch lassen sich wegen des sehr unterschiedlichen, individuellen Verbrauchsverhaltens keine aussagekräftigen Durchschnittswerte ermitteln. Wir empfehlen Ihnen einen Verbrauchsvergleich im Internet, zum Beispiel unter ein Service der Deutschen Energieagentur (dena). Arbeitspreis Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis pro verbrauchte Kilowattstunde Energie. Grundpreis Der Grundpreis beinhaltet feste Kosten, wie z.b. Messung und Abrechnung, und ist ein Jahrespreis, der anteilig auf die Tage des Rechnungszeitraumes aufgeteilt wird. Der Strompreis / Gaspreis transparent für Sie Diese Übersicht zeigt Ihnen einzelne Bestandteile Ihres Energiepreises: Unter Steuern und Abgaben sind Stromsteuer bzw. Erdgassteuer, EEG-Umlage (Strom) und Mehrwertsteuer zusammengefasst. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die pro Kilowattstunde mit zurzeit 2,05 Cent/kWh erhoben wird. Die Erdgassteuer ist eine Verbrauchssteuer, die pro Kilowattstunde mit zurzeit 0,55 Cent/kWh erhoben wird. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Für den aus Erneuerbaren Energien eingespeisten Strom wird die im
5 EEG vorgegebene Vergütung gezahlt. Die dadurch entstehenden Mehrbelastungen werden auf die Verbraucher umgelegt die EEG-Umlage. Verbraucher tragen im Jahr 2012 mit 3,592 Cent/kWh zur Förderung der Erneuerbaren Energien bei. Die Netzentgelte erhebt der Netzbetreiber für Transport und Verteilung der Energie. Ebenso erhalten Sie Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG; Strom) und die Konzessionsabgabe. Die Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur genehmigt und gelten für alle Lieferanten in gleicher Höhe. Strom- und Erdgas-Netzbetreiber in Isernhagen ist die E.ON Avacon AG. Auf den Internetseiten des Netzbetreibers finden Sie weitere Informationen zu den Netzentgelten. Die Konzessionsabgabe verlangen Kommunen für die Nutzung von öffentlichen Wegen für Stromund Erdgasleitungen. Sie wird mit den Netznutzungsentgelten erhoben. Die zulässigen Höchstbeträge der Konzessionsabgabe sind in der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung (KAV)) geregelt. Mit Hilfe des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes werden Anlagen gefördert, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Betreiber solcher Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf alle Verbraucher umgelegt. Stromkennzeichnung Energiemix und Umweltauswirkungen Das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) verpflichtet uns, in jeder Rechnung unseren Energiemix auszuweisen. Die Stromkennzeichnung informiert Sie über die Herkunft des durch die EWI bezogenen Stromes und dessen Umweltauswirkungen. Ergänzend hierzu werden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland angegeben. Erfreulich ist, dass die EWI bereits heute einen höheren Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien bezieht und in Isernhagen absetzt, als dies bundesweit der Fall ist. Die Angaben entsprechen den Anforderungen nach 42 EnWG. Abschlagsübersicht Die Übersicht zeigt Ihnen, wie sich Ihr Abschlag zusammensetzt. Wenn Sie mehrere Energiearten bei uns beziehen, sehen Sie hier den Abschlag je Energieart. Die Abschläge haben wir auf der Grundlage Ihres bisherigen Verbrauches, der aktuellen Preises und der noch verbleibenden Anzahl von Monaten bis zur nächsten Jahresrechnung für Sie berechnet. Treten hier Änderungen auf, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir Ihre Abschlagsbeträge anpassen können. Ansprechpartner / Kommunikationsdaten Am Ende der Rechnung finden Sie Ihren Ansprechpartner, an welchen Sie sich bei Fragen und Anliegen wenden können. Bitte melden Sie sich bei unserem Kundenservice unter oder -76 (Ortstarif, Mobilfunk ggf. abweichend), per an ewi@eon-avacon.com, wenn kein persönlicher Ansprechpartner genannt wird. Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von
6 08:00 bis 18:00 Uhr.Oder Sie schauen donnerstags, zwischen 13 und 18 Uhr in unserem Kundenbüro im Isernhagener Rathaus, Bothfelder Straße 29, vorbei. Mit Neuerung des Energiewirtschaftgesetzes hat der Verbraucherschutz noch mehr an Bedeutung gewonnen. Gern weisen wir Sie in unserer Rechnung auf weitere Kontaktkanäle hin. Weitere Fragen? Wenn Ihre Frage mit dieser ausführlichen Erläuterung nicht beantwortet werden konnten, melden Sie sich einfach bei uns. Wir freuen uns darauf.
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