Aufnahme und Integrationsperspektiven in Nordrhein-Westfalen Fachtagung Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland am 5. und 6. Juni 2014 in Friedland
Zuständigkeiten Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ministerium für Inneres und Kommunales Aufnahme, Verteilung, Integration 23 Abs. 2 AufenthG (Resettlement) 23 Abs. 2, 3 i.v.m. 24 AufenthG Einzelpersonen 22 Abs. 2 AufenthG Aufenthaltsrecht insges. 23 Abs. 1 AufenthG (Landesaufnahmeanordnung) Asylbewerber 55 AsylVfG
Kompetenzzentrum für Integration Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg Fachaufgaben Aufnahmeverfahren und Integrationspauschalen Spätaussiedler, Jüdische Flüchtlinge, humanitäre Aufnahmen, Aufnahmen im Resettlementverfahren, Gewährung der Integrationspauschalen an die Kommunen Förderprogramme des Landes Integrationsagenturen, Migrantenselbstorganisationen, Kommunale Integrationszentren, Lotsenprogramm, Einzelprojektförderung Wissenstransfer Internet, Veranstaltungen, Publikationen, Beratung Integrationskonzept/Interkulturelle Öffnung Weiterentwicklung und Steuerung des Integrationskonzeptes der Bezirksregierung
Aufgaben und Rolle des KfI Verteilung und Zuweisung in die Kommunen ( 13 Abs. 1 Teilhabeund Integrationsgesetz NW) Zusammenarbeit mit Gemeinden, Trägern der Integrationsarbeit ( 12 Abs. 4 Teilhabe- und Integrationsgesetz NW) Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Aufnahmeprozess ( BAMF, Aufnahmestellen Friedland/Bramsche) Transfer in die Kommunen
1. Aufnahmeanordnung des Bundes 1. Aufnahmeanordnung des Bundes vom 30.05.2013 Anordnung des BMI zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens 23 Absatz 2, Absatz 3 i.v.m. 24 AufenthG Aufnahmekontingent: 5000 Personen davon NRW 1061 Personen eingereist 978 Personen Stand 03.06.2014
2. Aufnahmeanordnung des Bundes 2. Aufnahmeanordnung des Bundes vom 23.12.2013 ( 2. 5000er Kontingent ) Anordnung des BMI zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens sowie Ägypten 23 Absatz 2, Absatz 3 i.v.m. 24 AufenthG Aufnahmekontingent: 5000 Personen/ davon NRW 1061 Personen
Landesaufnahmeanordnung Landesaufnahmeanordnung NRW vom 26.09.2013 in der Fassung der Änderungen vom 03.02. und 18.02.2014 23 Absatz 1 AufenthG Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein- Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden Aufenthaltserlaubnis zunächst für 2 Jahre, Verlängerungsmöglichkeit besteht Aufnahmekontingent: keine Begrenzung Aufnahmekriterien Syrische Flüchtlinge aus Syrien, den Anrainerstaaten, Ägypten und Staatenlose Verwandtschaftliche Beziehungen 1. und 2. Grades nach NRW Lebensunterhaltssicherung durch Verpflichtungserklärung ( ausgenommen Krankheitskosten)
Resettlement Anordnung des BMI zur Aufnahme bestimmter nach Shousha / Tunesien geflüchte-ter Personen vom 5. April 2012. Anordnung des BMI zur Aufnahme bestimmter in die Türkei geflüchteter Iraker vom 29. Mai 2012 Aufnahme NRW 64 Personen Anordnung des BMI zur Aufnahme bestimmter in die Türkei geflüchteter Iraker vom 20. März 2013 Anordnung des BMI zur Aufnahme bestimmter nicht-syrischer Flüchtlinge aus Syrien vom 5. Juni 2013 Anordnung des BMI zur Aufnahme bestimmter irakischer, iranischer und syri-scher Flüchtlinge aus der Türkei vom 16. September 2013. Aufnahme NRW 62 Personen
Vorbereitung/flankierende Maßnahmen Recherche/Informationen zu den aufzunehmenden Personen Ermittlung der Rahmenbedingungen in den möglichen Aufnahmekommunen Information, Vernetzung der Akteure Kontakte mit den zuständigen Behörden
Syrische Staatsangehörige in NRW
Übersicht Verfahrensablauf NRW Auswertung Dossiers/Fluglisten etc. Beratung/Interviews durch KfI in Friedland/Bramsche Verteilungsentscheidung Info/Vorbereitungen der Kommunen, Verbände etc. Transfer in die Kommunen Medizinische Fälle
Beratung/ Interviews in Friedland bzw. Bramsche Willkommen Überprüfung der Unterlagen/Informationen Informationen/Beratung/Wohnortentscheidung Vorbereitung für/auf Kommunen Klarheit über weiteres Verfahren
Zuweisung gem. 13 Abs. 2 TIntG Entscheidungskriterien Das KfI entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: Die Aufnahmesituation der Kommune Die verwandtschaftliche Beziehung und der Wohnortwunsch der betroffenen Person Die Integrations-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeit vor Ort Die gleichmäßige Verteilung im Land
Verteilung in NRW
Verteilung in die Kommunen Kommune Übersicht über die Verteilung in die Kommunen Anzahl der bereits aufgenommen syrischen Flüchtlinge Kommune Anzahl der bereits aufgenommen syrischen Flüchtlinge Köln 68 Herford 19 Wuppertal 61 Aachen 18 Borken 41 Dortmund 18 Gütersloh 40 Duisburg 18 Essen 36 Oberhausen 18 Paderborn 36 Mülheim 17 Münster 32 Gelsenkirchen 16 Delbrück 31 Gronau 16 Düsseldorf 30 Lünen 16 Bielefeld 21 Bochum 15 In weiteren 59 Kommunen sind bisher bis zu 14 syrische Flüchtlinge aufgenommen worden.
Integrationspauschalen 14 Teilhabe- und Integrationsgesetz Leistungsbezug nach SGB XII : Vierteljahrespauschale 1050 Leistungsbezug nach SGB II: Vierteljahrespauschale 250 In Härtefällen Erhöhung um bis zu 20% Gewährung an die Kommunen 2 Jahre ab Einreise
Statistisches Aufteilung nach dem Geschlecht Personenkreis männlich weiblich gesamt syrische Flüchtlinge 468 421 889 Anteil 52,64% 47,36% 100,00% Aufteilung nach Individual- und Gruppeneinreisen Individualeinreisendeinreisende Gruppen- Personenkreis gesamt syrische Flüchtlinge 375 514 889 Anteil 42,18% 57,82% 100,00% Verwandtschaftliche Beziehungen keine Personenkreis Beziehungen Beziehungen gesamt syrische Flüchtlinge 417 472 889 Anteil 46,91% 53,09% 100,00%
Statistisches Altersstruktur
Statistisches Flüchtlinge mit medizinischem Bedarf und Schwerstfälle Medizinischer Personenkreis Bedarf Schwerstfall gesamt syr. Flüchtlinge 50 17 67 Anteil 74,63% 25,37% 100,00%
Beratung und Betreuung Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Jugendmigrationsdienste Kommunale Integrationszentren Freie Wohlfahrtspflege Kirchen Migrantenorganisationen Lokale Flüchtlingshilfe Ehrenamt
Ankunft in der Kommune Erfolgsfaktoren Informationsfluss Unterbringung Unmittelbare Betreuung und Unterstützung Dolmetscher Hilfe bei Behördengängen Kinder/Schule Kenntnis des deutschen Schulsystems Arbeitsaufnahme Vermittlung der Sprachkurse Mitgestaltungsmöglichkeiten der Flüchtlinge
Internet www.kfi.nrw.de