EU-SOLID-Programm (2007/ )
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- Alke Meinhardt
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1 EU-SOLID-Programm (2007/ ) Förderübersicht: - Projektausgaben - Projekteinnahmen - Gemeinschaftsbeitrag Folie 1
2 Allgemein Rechtsgrundlagen: - Ratsentscheidungen (EIF, EFF, RF) - EU-Durchführungsbestimmungen - Nationale Förderrichtlinie Folie 2 - Finanzhilfevereinbarung (Zuwendungsbescheid, EU-Fonds - Zuständige Auflagen, Behörde Finanzplan)
3 Zielgruppen Art. 1 EIF Art. 7 RF Art. 6 EFF III Drittstaatsangehörige, die ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht haben: 9 Abs. 2-4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis) 18, 21 AufenthG (Erwerbszwecke) 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG (Familiennachzug) 23 Abs. 1 AufenthG (Ländererlass) 23 Abs. 2 AufenthG (Aufnahme BMI-Anordnung, z.b. jüdische Zuwanderer neues Verfahren) 23a Abs. 1 AufenthG (Härtefallregelung) Ausgeschlossen sind: Flüchtlinge und Vertriebene EU-Bürger Spätaussiedler Freiwillige Rückkehr: Anerkannte Flüchtlinge Personen mit subsidiärem Schutzstatus Asylbewerber, die sich noch im behördlichen bzw. gerichtlichen Asylverfahren befinden abgelehnte, aber nicht ausreisepflichtige Asylbewerber Zwangsrückkehr: abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber sonstige Personen ohne Aufenthaltsrecht Nicht förderfähig: EU-Bürger, Spätaussiedler Asylberechtigte bzw. politische Flüchtlinge (auch mit Niederlassungserlaubnis) Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit subsidiärem Schutz 60 Abs. 2,3,5 od. 7 S. 1 AufenthG Asylbewerber, auch abgelehnte Asylbewerber mit Duldung gem. 60a AufenthG oder einer Aufenthaltserlaubnis n. 25 Abs. 5 AufenthG Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit 23 Abs. 1 AufenthG (Altfallregelung, bis Ende der Projektmaßnahme, dann EIF) Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit vorübergehendem Schutz Neuangesiedelte Nicht förderfähig: Aufnahmegesellschaft (außer Ehrenamtliche) Folie 3
4 Berichte Zwischen-/Abschlussbericht: - Sachbericht - Zahlenmäßiger Nachweis (Belegliste + Originalbelege) Zahlung der Projektrate Folie 4
5 Berechnungsgrundlagen Feststellung der förderfähigen Ausgaben: - Tatsächliche Ausgaben des Endbegünstigten (Zahlenmäßiger Nachweis + Belegliste + Nachweise) - Genehmigter Finanzplan - Förderbestimmungen zu jeder Ausgabenart Folie 5
6 Einnahmen und Gemeinschaftsbeitrag Definition Projekteinnahmen - Gemeinschaftsbeitrag - Beitrag des Endbegünstigten und Projektpartner - Zuwendungen von Dritten (privat und öffentlich) - vom Projekt erwirtschaftete Einnahmen Definition Gemeinschaftsbeitrag - festgesetzter Höchstbetrag - festgelegter Prozentsatz (max. 50 % / 75 % ) - Anwendung des Gewinnverbotes Folie 6
7 Direkte Personalkosten Bruttolohn zzgl. SV-Beiträge (Arbeitgeberausgaben) Projektmitarbeiter mit wesentlichen Projektaufgaben (ab Fj auch unterstützendes Personal) Zuweisungs-/Abordnungsverfügung zum Projekt Nachweisführung (Gehaltsabrechnung) Arbeitszeitnachweis (Bestätigung für Projektarbeit) Folie 7
8 Reise- und Aufenthaltskosten Personenkreis: - Direkt förderfähiges Personal - Ehrenamtliche Obergrenze: - Vergütung nach dem BRKG Nachweise: - Dienstreisegenehmigung - Hotelrechnung, Fahrkarten, Bordkarten, Auszug aus dem Fahrtenbuch (bei Dienstfahrzeugen). - Begründung der Notwendigkeit der Ausgabe Folie 8
9 Ausrüstungsgegenstände Notwendigkeit Wirtschaftlichkeit - Kostengünstigste Option - Vorherige Angebotseinholung bei mehr als EUR Abschreibung (Afa-Tabelle) Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Förderfähigkeit, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuer-abzug besteht Folie 9
10 Immobilien Anmietung von Immobilien: Marktübliche Kosten (anteilige) Nutzung für das Projekt Nebenkosten, Betriebskosten (ab Fj. 2011) Mietvertrag (Kopie) Nicht förderfähig: Erwerb und Errichtung von Immobilien Renovierung Folie 10
11 Verbrauchs- und Versorgungsgüter Ausgaben stehen im direkten Zusammenhang mit der Projektdurchführung Verbrauchsgüter: Güter, die aufgebraucht werden (z.b. Nahrung, Non-Food-Produkte, Kleidung) Versorgungsgüter: Versorgungsgüter für allgemeine Zwecke mit kürzerer Lebensdauer (z.b. Software, kleinere EDV-Geräte) Betriebsunterhaltung: Dienstleistungen für das ganze Unternehmen und für die Projektdurchführung unbedingt notwendig. Folie 11
12 Unteraufträge Projekttätigkeiten werden fremdvergeben Vereinbarung zwischen Endbegünstigten und Unterauftragsnehmer Vertragspartner ist eine dritte Person Vorherige Angebotseinholung bei über 5.000,00 EUR Auftragswert Nicht förderfähige Unteraufträge: - Projektleitung - Mitarbeiter/in ist beim Träger oder Folie 12 Kooperationspartner beschäftigt.
13 Sachverständigenhonorare Sachverständigenhonorare: Entgelte für nicht regelmäßig zu erbringende, spezialisierte (einmalige) Leistungen im Bereich - Rechtsberatung (z.b. Vertragsangelegenheiten) - Gutachterhonorare - Notariatsgebühren Nachweise: Vorlage des Vertrages oder einer Vereinbarung und des Zahlungsflusses Andere Arten von Honoraren sind über die Ausgabenart Untervertrage förderfähig! Folie 13
14 Kosten im Zusammenhang mit der EU- Kofinanzierung Beispiele für Ausgaben: - Bekanntmachungen - Publikationen - Bewertung des Projektes - externe Rechnungsprüfung - Bankbürgschaften - Übersetzungskosten Folie 14
15 Ausgaben für die Zielgruppen Folie 15 Käufe und Erstattungen (kleinere Ausgaben) für die Zielgruppen EIF, EFF: - Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Kursausgaben für Zielgruppen RF: - nicht rückzahlbare Pauschalen (Starthilfen) - Unterstützung bei Ausbildung/Arbeitssuche - Ausgaben für Wiedereingliederung - Reise-, Aufenthalts-, Unterbringungskosten für Begleitpersonen Nachweise: - Rechnungen, Quittungen, Tickets - Kurslisten (Personen, EU-Fonds Zeiten, - Zuständige Zahlungsdaten) Behörde
16 Indirekte Kosten Ausgaben, die nicht als spezifische, unmittelbar mit der Projektdurchführung zusammenhängende Kosten eingestuft sind. Derzeit max. 20% der als förderfähig anerkannten Projektausgaben Bezug eines Betriebskostenzuschusses keine indirekte Kosten förderfähig Ab Förderjahr 2011: Pauschale bis 7% der direkten förderfähigen Projektausgaben. Keine Nachweispflicht. Folie 16
17 Prüfung der EU-Zuständigen Behörde Prüfung des gesamten Verfahrens durch - EU-Prüfbehörde (PrüfB) und - EU-Bescheinigungsbehörde (BeschB) Stellungnahme zum Prüfprotokoll der PrüfB (kontradiktorisches Verfahren) Feststellung der Prüfergebnisse Entscheidung durch EU-BeschB bei unterschiedlicher Sichtweise Abschlussbericht an EU-Kommission (Prüfungsfeststellungen der drei EU-Behörden) Folie 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 18
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