Terminalbetrieb Version: 1.1.5

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Transkript:

Einleitung: Dieses Merkblatt Wichtige Prüfungen an richtet sich an Sie als Kunden der TX Logistik sowie Sie als Intermodalterminals, die im Auftrag der TX Logistik Ladeeinheiten umschlagen. Das vorliegende Dokument dient als anschauliche Hilfestellung um einen reibungslosen Terminalbetrieb sowie einen sichereren und störungsfreien Bahnbetrieb darzustellen. Im Zuge der Eingangsuntersuchung werden angelieferte Ladeeinheiten durch die Terminals auf sachgemäße Verlade- und Transportfähigkeit geprüft. Um Transportausfälle und vermeidbare Wartezeiten am Terminal von vornherein zu verhindern, empfehlen wir offensichtliche Mängel oder Beschädigungen der Ladeeinheiten bereits vor der Anlieferung zu beseitigen. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Ladeeinheiten ist der Auflieferer verantwortlich. Zu den häufigsten Beanstandungen, die zum Ausschluss vom Transport führen, gehören: Offene Planen und Türen Unzureichend gesicherte oder beschädigte Planen Beschädigte oder fehlende Zollplomben und schnüre Verschobene Ladung auf Grund von unzureichender Ladungssicherung Fehlende oder unzulässige Kodifizierung und Gefahrgutkennzeichnung Stark beschädigte Greifkanten oder Eckbeschläge Beschädigte Stützbeine Generell gilt, dass die Ladungssicherung im kombinierten Verkehr so herzustellen ist, dass eine Stoßbelastung von 1g in beide Fahrtrichtungen und 0,5g quer zur Fahrtrichtung unbeschadet auf das Ladegut während des Transports im kombinierten Verkehr einwirken kann. Nicht gesicherte Ladung kann zu jedem Zeitpunkt zum Ausschluss des Transports führen. Die Prüfung der Ladungssicherung obliegt nicht dem Terminal Wir weisen darauf hin, dass dieses Merkblatt die gültigen Vorschriften und Regelungen im Bahntransport nicht ersetzt. Die endgültige Prüfung und abschließende Entscheidung der Versandfähigkeit erfolgt durch den Wagenmeister. Version 1.1.5, Stand 23.12.2013, erstellt von Philippus Nielsch

Wichtige Prüfblicke an Trailern oder Wechselbehältern: Bei Ladeeinheiten mit Planen in Curtainsiderausführung müssen alle Spanngurte geschlossen und gesichert sein. (Akzeptiert wird ein beschädigter Spanngurt je Seite nach behelfsmäßiger Sicherung. Dieser darf nicht direkt neben der Riegelstange liegen.) Wellen in der Plane sind nicht zulässig. Beispiel loser Spanngurt. Spanngurte unterhalb der Greifkante sind nicht zulässig. Der Umschlag ist technisch nicht möglich. Das Einhängen von Verzurrungen für die Niederbindung der Ladung an den Bordwänden oder Sperrriegeln ist nicht zugelassen. 2

Fallriemen müssen durch alle Ösen der horizontalen Planensicherung gezogen werden. Bei einer fehlenden Öse muss der Fallriemen mit Draht/ Plastikstrips gesichert werden. Terminalbetrieb Version: 1.1.5 Ein Sicherungsseil durch die Ösen der Spanngurte zu ziehen ist nicht erforderlich: vorhandene Sicherungsseile müssen entweder durch alle Ösen gezogen sein oder ordnungsgemäß aufgewickelt werden. Bei Ladeeinheiten mit dem sogenannten Hamburger Verdeck muss ein Sicherungsseil durch alle Ösen gezogen werden. Max. 3 fehlende, jedoch nicht nebeneinander liegende Ösen der waagerechten Planensicherung werden akzeptiert. Die fehlenden Ösen dürfen nicht an erster oder letzter Stelle sein. 3

Gummischnüre als Sicherung sind nicht zulässig. Gummischnüre als Sicherung in Kombination mit Sicherungsseil sind zulässig. Bei Transporten durch nicht EU- Länder müssen die Türen durch den Auflieferer versiegelt werden. 4

Bei allen Ladeeinheiten müssen die Türen und Stirnwände geschlossen und gesichert sein! Die obere Verriegelung ist ebenfalls zu prüfen Bei allen Ladeeinheiten müssen die Seitenborde geschlossen und gesichert sein. 5

Bei allen Ladeeinheiten müssen die Seitenplanen geschlossen und gesichert sein. Die Riegelstange muss unten und oben ordnungsgemäß gesichert sein. Unzureichend gesicherte Riegelstangen führen zu offenen Planen während der Zugfahrt. Die Eisenbahnwagen müssen in der Regel ausrangiert werden. Wir empfehlen unseren Kunden die zusätzliche Fixierung der Riegelstange durch die Anbringung eines Spanngurtes. 6

Die Riegelstangen müssen dicht in der Führung anliegen und dürfen kein Spiel haben. Schäden an der Halterung der Riegelstange sind nicht zulässig. 7

Bei Ladeeinheiten mit Planenaufbau muss das Ladegut ordnungsgemäß gesichert sein (siehe Seite 1). Das Ladegut darf nicht an der Plane anliegen. Einheiten wie diese werden von dem Wagenmeister abgelehnt, oder führen dazu dass der Waggon auf der Zugfahrt ausgesetzt werden muss! Kleine Durchbrüche des Materials deuten auf eine verschobene Ladung hin. Diese Einheiten müssen vor der Übernahme ins Terminal reguliert werden. 8

Bei allen Ladeeinheiten müssen die Dächer geschlossen und gesichert sein. An einer Ladeeinheit darf je Seite maximal eine Dachniete fehlen, jedoch nicht die erste und nicht die letzte. Beispiel fehlende Dachniete. Beispiel fehlende Dachniete an letzter Position. 9

Die Planen müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein und dürfen keine Löcher aufweisen. Löcher oder Risse bis 30mm können vom Fahrer mit Klebeband geklebt werden. Löcher oder Risse über 30mm müssen geschweißt werden. Risse in der Plane wie z.b. an der Riegelstange sind ebenfalls nicht zulässig diese müssen professionell instand gesetzt werden. 10

Verbogene Stützbeine stellen eine Beschädigung dar und müssen beim Gate-In aufgenommen werden. In Absprache mit dem Wagenmeister dürfen die Trailer verladen werden. Die Stützbeine müssen immer eingekurbelt werden können. Die gelben Kodenummernschilder müssen gut lesbar, und auf jeder Längsseite angebracht, sein. Sie geben Informationen über die Zuordnung der Ladeeinheiten auf Waggons und über die Zulassung der Einheiten auf Streckenprofile. Ein auf einer Seite fehlendes Schild darf durch ein provisorisches Schild ersetzt werden, solange auf der gegenüberliegenden Seite ein Original vorhanden ist. Bei allen Ladeeinheiten mit fest installierten Aufstiegen oder Leitern muss in deren unmittelbarer Nähe das Warnzeichen für Hochspannung (Blitzpfeil) angebracht sein. 11

Der hintere und der seitliche Unterfahrschutz muss, wenn klappbar, hochgeklappt und sicher eingerastet sein. Dieses ist durch den Fahrer durchzuführen. Sattelanhänger müssen über ein gültiges polizeiliches Kennzeichen verfügen. Der verkehrssichere Zustand der Sattelanhänger muss gewährleistet sein. Die Luftfederung der Sattelanhänger muss vor der Verladung auf den Wagen entlüftet werden (1).Bremsen sind vor der Verladung zu lösen (2). Nach der Verladung sind die Handkurbeln zu sichern. 12

Zusätzliche Prüfblicke an Wechselbehälter: Terminalbetrieb Version: 1.1.5 Bei allen Ladeeinheiten müssen die Seitenborde geschlossen und gesichert sein! Stützfüße müssen hochgeklappt und durch eine Sicherung verriegelt sein. Die Sicherung muss durch zwei Vorrichtungen erfolgen (innen und außen). 13

Wichtige Prüfblicke an Containern: Terminalbetrieb Version: 1.1.5 Die Türen müssen verschlossen sein. Jeder Verschluss ist einzeln zu schließen. Auf der rechten Seite auf dem Bild ist ein Verschluss nicht geschlossen. Am Container müssen die Höhenund Breitenangaben angebracht sein. Es muss eine gültige CSC Plakette vorhanden sein, mit dem Eintrag der nächsten Inspektion. Ist im CSC Schild zusätzlich ein vollständiger ACEP-Zulassungscode angegeben, entfällt die Angabe des nächsten Prüfdatums. Bei Transporten von Abfall nach Italien müssen die Ladeeinheiten mit einer gelben Tafel (25 x 25 cm) mit einem schwarzen R gekennzeichnet werden. 14

Es ist drauf zu achten, dass oben am Containerdach wie unten auf Höhe des Containerbodens jedes Gestänge richtig verschlossen ist. Die Eckbeschläge müssen in einem funktionstüchtigen Zustand sein. Bei Open Top Container muss das Dach ordnungsgemäß verschlossen sein. Max. 3 fehlende, jedoch nicht nebeneinander liegende Ösen der waagerechten Planensicherung werden akzeptiert. Dies gilt auch für stark verbogene, eingeschliffene Ösenverstärkungs-ringe. 15

Wichtige Prüfblicke an Tankcontainern: Terminalbetrieb Version: 1.1.5 Blindflansche müssen aufgesetzt werden. Die Armaturen, sowie die Schutzabdeckungen müssen geschlossen sein. Die Domdeckel müssen verschlossen sein. Ein gültiges Datum der Druckprüfung muss vorhanden sein. Diese ist an unterschiedlichen Stellen auf dem Container zu finden, z.b. auf der CSC-Plakette. Geländer auf Tank- oder Silocontainern müssen eingeklappt und gesichert sein. 16

Wichtige zusätzliche Prüfblicke an Ladeeinheiten mit Faltdach für LKW Fahrer: Bei Ladeeinheiten mit Faltdach müssen die beweglichen Teile immer kontrolliert werden. Dazu muss die Dachplane komplett zugezogen und die Verriegelung eingerastet sein. Die beidseitige Verriegelung/Sicherung des Faltdaches muss vor dem Bahntransport noch einmal überprüft werden, um Unregelmäßigkeiten während der Zugfahrt zu vermeiden. 17