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Inhaltsverzeichnis: - Vorwort (Seite 2) - Statusinformationen nach 11 VersVermV (Seite 3) - Unsere Beratungsphilosophie (Seite 5) Seite 1

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (KABl. S. 140); geändert durch Rechtsverordnung vom 17. Oktober 2014 (KABl. S.

Transkript:

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern Lösungshinweise Geprüfte/-r Fachwirt/-in Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersvorsorge Schaden- und Leistungsmanagement Prüfungstag 25. April 2016 L 082-12-0416-5

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung Hinweise für den Korrektor: Die folgenden Lösungen sind lediglich Lösungshinweise und keine Musterlösungen. Sie sollen nur den Rahmen der zu erwartenden Prüfungsleistung abstecken. Der Korrektor ist durch die hier aufgeführten Lösungshinweise in seinem Bewertungsspielraum nicht eingeengt. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Bei Berechnungen sollen Folgefehler berücksichtigt werden und somit nicht zum Punktabzug führen. Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir in den Aufgaben/Texten der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Männer und Frauen gemeint. Die Aufgaben mit Lösungsvorschlägen können von den Industrie- und Handelskammern oder Dritten nach einer Frist von sechs Monaten direkt bestellt werden bei: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Service-Center DIHK, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld Tel.: 0521/91101-16, Fax: 0521/91101-19, E-Mail: service@wbv.de

aufgabe 1 Sie sind Mitarbeiter in der Leistungsabteilung der PROXIMUS Lebensversicherung AG und zuständig für die Auszubildenden. In einer hausinternen Schulung sollen Sie erklären, wie der Grad der Berufsunfähigkeit ermittelt wird. Dies soll an einem konkreten Fall erfolgen. Hierzu liegen Ihnen folgende Informationen (Anlage 1) vor: eine Tätigkeitsbeschreibung eine Stellungnahme des Hausarztes hinsichtlich der dauerhaften krankheitsbedingten Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit a) Ermitteln Sie anhand der beiliegenden Anlage 1, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Tragen Sie Ihre Lösung in die Anlage 1 ein. b) Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der Bedingungsregelungen der PROXIMUS Lebensversicherung AG. Hinweis: Eine Prüfung auf das Vorliegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sowie weitere Vertragsprüfungen (z. B. Beitragszahlung) sollen nicht vorgenommen werden. Auch die Problematik Verweisung soll nicht erörtert werden. (19 Punkte) (6 Punkte) L 082-12-0416-5 Seite 3

Lösungshinweise Aufgabe 1 [VO: 5 Abs. 5 Nr. 1] (25 Punkte) a) Ausgeübte Tätigkeiten Täglicher Aufwand in Minuten Ärztlich festgestellte dauerhafte Einschränkung in Prozent Konkrete Einschränkung im Hinblick auf die Feststellung des BU-Grades Einweisung der Mitarbeiter 40 Minuten 15 Prozent 6 Minuten der Backstube und des Verkaufes Zusammenstellen der Backzutaten 60 Minuten 75 Prozent 45 Minuten Teigbereitung 120 Minuten 50 Prozent 60 Minuten Befüllen der Backöfen 60 Minuten 75 Prozent 45 Minuten Leeren der Öfen/Aufbereitung 60 Minuten 75 Prozent 45 Minuten der Waren für den Verkauf Ausliefern von Backwaren an 90 Minuten 90 Prozent 81 Minuten Kunden Reinigungsarbeiten Maschinen 80 Minuten 60 Prozent 48 Minuten und Backstube Büroarbeiten 60 Minuten 0 Prozent 0 Minuten Gesamtarbeitszeit 570 Minuten 330 Minuten BU-Grad b) Es liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor, weil der Versicherte dauerhaft, zu mehr als 50 Prozent und 57,9 Prozent (19 Punkte) infolge Krankheit außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. (6 Punkte) Seite 4 L 082-12-0416-5

aufgabe 2 Bei der PROXIMUS Lebensversicherung AG soll das Fortbestehen der Leistungspflicht bei einigen vor zwei Jahren anerkannten Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgeprüft werden. Erläutern Sie für die nachfolgend dargestellten Fälle unter Berücksichtigung der vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen Ihr Vorgehen und begründen Sie Ihre Entscheidung. a) Frau Müller legt einen Bescheid der Sozialversicherung zum Fortbestehen ihrer Erwerbsminderungsrente vor. Darüber hinaus lehnt sie eine geforderte erneute ausführliche Untersuchung durch einen von der PROXIMUS Lebensversicherung AG beauftragten Arzt ab. b) Bei Herrn Neumann sind die gesundheitlichen Gegebenheiten, die zur Anerkennung der Berufsunfähigkeitsleistungen geführt haben, unverändert. Entgegen Ihrer damaligen Erwartung einer dauernden Berufsunfähigkeit liegen Ihnen nunmehr Informationen vor, dass Herr Neumann seinen Beruf heute nahezu unvermindert ausübt. c) Herr Schmidt, Handwerksmeister und Inhaber eines Sanitärunternehmens, konnte nach einem Bandscheibenvorfall in seinem Betrieb nicht mehr mitarbeiten. Heute erfahren Sie, dass Herr Schmidt seinen Betrieb zwischenzeitlich umorganisiert hat. Handwerkliche Arbeiten werden von einem neu eingestellten Gesellen erledigt, während er selbst Büroarbeiten und die Kundenbetreuung übernimmt. Lösungshinweise Aufgabe 2 [VO: 5 Absatz 5 Nr. 4] a) Der Bescheid der Sozialversicherung ist nicht ausreichend, da dort andere Leistungskriterien gelten. Nach 9 Abs. 1 bzw. 6 Abs. 1 der Bedingungen können umfassende ärztliche Untersuchungen gefordert werden. Frau Müller muss dem Folge leisten, andernfalls verliert sie ihren Leistungsanspruch. b) Die PROXIMUS Lebensversicherung AG ist an das gegebene Leistungsversprechen gebunden. Sie kann sich bei unveränderten Gesundheitsverhältnissen davon nicht lösen, nur weil sie den Sachverhalt heute anders beurteilt. Herr Neumann kann darauf vertrauen, dass ihm der zuerkannte Leistungsanspruch so erhalten bleibt, wie er vereinbart war. c) Zumutbare betriebliche Umorganisationen sind bei Selbstständigen bei der Frage einer Berufsunfähigkeit grundsätzlich zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer Umorganisation im Betrieb von Herrn Schmidt wurde hier konkret belegt, sodass verbleibt, die Zumutbarkeit zu prüfen, also z. B. die Frage, ob Herr Schmidt nicht nur eine Verlegenheitsbeschäftigung ausübt oder die Umorganisation weitgehend kostenneutral erfolgte, wobei Gewinneinbußen zumindest bis 20 % zumutbar sind. Gegebenenfalls können die Leistungen eingestellt werden. (7 Punkte) (8 Punkte) (10 Punkte) (25 Punkte) (7 Punkte) (8 Punkte) (10 Punkte) L 082-12-0416-5 Seite 5