IMMER WIEDER: THEMA 48 STUNDEN

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Transkript:

MAIN-POST WÜRZBURG, 10./11.09.2003 IMMER WIEDER: THEMA 48 STUNDEN

MAINPOST WÜRZBURG, 06.10.2004 WÜRZBURGER ANWALT PLÄDIERTE VOR EUROPÄISCHEM GERICHTSHOF Luxemburg - Luxemburg ist der Sitz des höchsten europäischen Gerichts. Vor der dortigen großen Kammer plädierte dieser Tage der Würzburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd Spengler. Im Anschluß daran traten die Vertreter der Bundesregierung, Frankreichs, Italiens und Großbritanniens an das Rednerpult, um die Argumente des deutschen Rechtsanwalts zu widerlegen. Bernd Spengler vertrat in dem Verfahren vor dem EuGH mehrere Rettungsassistenten, die sich auf eine fehlerhafte Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie in das deutsche Arbeitszeitgesetz beriefen. Der Streit drehte sich um die Frage, ob die an sich unstreitige fehlerhafte Umsetzung dazu führt, dass die deutschen Gerichte die europarechtswidrigen Passagen nicht mehr anwenden dürfen. Die Vertreter der vier großen europäischen Mitgliedsstaaten widersprachen diesem Argument nachhaltig. Trotz Umsetzungsfehlers müssten die Gerichte solange das nationale Recht anwenden, bis der Gesetzgeber diesen Fehler behebt.. Der Generalanwalt beim EuGH und die Rechtsvertreter der europäischen Union schlossen sich in ihren Ausführungen der Meinung des Würzburger Anwalts an. Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof entschieden und betont, dass die deutschen Richter alles tun müssten, um dem europäischen Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Bernd Spengler sah darin eine klare Bestätigung, dass kein Arbeitsrichter mehr als 48 Stunden Wochenarbeitszeit im deutschen Rettungsdienst für zulässig erachten dürfe.

MAINPOST, 21.02.2003 IMMER WIEDER: THEMA 48 STUNDEN

MAIN ECHO ASCHAFFENBURG, 04.12.2003 UND WIEDER ARBEITSZEIT

MAINPOST, 10.06.2008 KNACKPUNKT IST INAKTIVE BEREITSCHAFT Die EU-Arbeitsminister mögen erfreut sein, sich auf eine gemeinsame Richtlinie zur Arbeitszeit und Leiharbeit geeinigt zu haben. Wenig Begeisterung herrscht dagegen unter Ärzten in kommunalen Kliniken. Sie hatten sich die Anerkennung ihrer Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit nach einem jahrelangen Kampf 2003 mühsam vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Der entschied, dass die im Krankenhaus verbrachte Bereitschaft voll als Arbeitszeit angerechnet werden muss; Arbeitszeit sei demnach jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer (...) dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. In Deutschland wurde daraufhin das Arbeitsschutzgesetz geändert, und in Tarifverträge entsprechende Regelungen aufgenommen. Es war im Sinne des Patienten, dass er nicht plötzlich einem völlig übermüdeten Arzt gegenüberstand, betont der Würzburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd Spengler, der an vielen Regelungen für Kliniken in der Region mitgearbeitet hat. Aber nun ist die Tür für eine Verschlechterung wieder weit geöffnet. Knackpunkt der jetzt in Luxemburg gefundenen Regelung für alle europäischen Länder ist die Unterscheidung zwischen aktivem Bereitschaftsdienst, bei dem ein Arzt zwei- bis dreimal pro Nacht nach Patienten sehen muss, und einem inaktiven, bei dem er abrufbereit in der Klinik schläft. Wenn diese Regelung in Deutschland Gesetz wird, könnten Kliniken ihren Ärzten künftig wieder höhere Arbeitszeiten zumuten als die jetzt üblichen 48 Stunden pro Woche. Das wäre eine Rückkehr zu den alten, skandalösen Zuständen, sagt Spengler. Er hofft, dass die Bundesregierung sagt, der Deckel bleibt drauf auf der 48- Stunden-Regelung. Doch er weiß: Weil kommunale Kliniken unter hohem Kostendruck stehen, werden wir nicht lange warten müssen, bis die Arbeitgeber auf den Geschmack kommen. Dann entstehe erheblicher Druck in der Tarif-Landschaft. Doch zum Ummünzen der neuen EU- Regelung in nationales Recht ist die Regierung nicht gezwungen. Ich habe noch gut im Ohr, wie Politiker in Berlin versicherten: Arbeitnehmerschutz sei in diesem Fall auch Patientenschutz. Nun wird man sehen, ob das nur Lippenbekenntnisse waren, meint Spengler