Haushalt-Kunden gültig ab 01.01.2017 Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern Fr. 5.40 pro Monat. (Fr. 5.83) 1. Energie (Gossau Natur) 5.50 Rp./kWh (5.94 Rp./kWh) 6.50 Rp./kWh (7.02 Rp./kWh) 10.00 Rp./kWh (10.80 Rp./kWh) Total (ohne Grundpreis) 12.80 Rp./kWh (13.82 Rp./kWh) 13.80 Rp./kWh (14.90 Rp./kWh) 17.30 Rp./kWh (18.68 Rp./kWh) sabgabe an die Politische Gemeinde Gossau ZH Kostendeckende Einspeisevergütung & Schutz der Gewässer und Fische
Landwirtschafts- und Kleingewerbe-Kunden gültig ab 01.01.2017 Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern Fr. 5.40 pro Monat. (Fr. 5.83) 1. Energie (Gossau Natur) 5.50 Rp./kWh (5.94 Rp./kWh) 6.50 Rp./kWh (7.02 Rp./kWh) 10.00 Rp./kWh (10.80 Rp./kWh) Total (ohne Grundpreis) 12.80 Rp./kWh (13.82 Rp./kWh) 13.80 Rp./kWh (14.90 Rp./kWh) 17.30 Rp./kWh (18.68 Rp./kWh) sabgabe an die Politische Gemeinde Gossau ZH Kostendeckende Einspeisevergütung & Schutz der Gewässer und Fische
Industrie-Kunden gültig ab 01.01.2017 (Anschlusswert >80A bzw. Leistungsbezug >55kW) Leistungspreis des Monatsmaximums (Minimale Anrechnung 10 kw pro Monat) Fr. 7.50 pro Monat. (Fr. 8.10) Grundpreis pro Messeinheit Fr. 50.00 pro Monat. (Fr. 54.00) 1. Energie (Gossau Natur- Industrie) 6.60 Rp./kWh (7.13 Rp./kWh) 7.60 Rp./kWh (8.21 Rp./kWh) 11.10 Rp./kWh (11.99 Rp./kWh) 6.10 Rp./kWh (6.59 Rp./kWh) 3.65 Rp./kWh (3.94 Rp./kWh) 3.65 Rp./kWh (3.94 Rp./kWh) 3.65 Rp./kWh (3.94 Rp./kWh) 2.60 Rp./kWh (2.81 Rp./kWh) 2.60 Rp./kWh (2.81 Rp./kWh) 2.60 Rp./kWh (2.81 Rp./kWh) Total (ohne Grundpreis und ohne Leistungsmessung) 12.45 Rp./kWh (13.45 Rp./kWh) 9.90 Rp./kWh (10.69 Rp./kWh) 13.45 Rp./kWh (14.53 Rp./kWh) 10.90 Rp./kWh (11.77 Rp./kWh) 16.95 Rp./kWh (18.31 Rp./kWh) 14.40 Rp./kWh (15.55 Rp./kWh) Blindenergie: Oben genannte Preise gelten unter der Voraussetzung, dass der Sollwert für den Leistungsfaktor tg φ (kvarh:kwh) in den zeiten nicht überschritten wird. Sollwert tg φ = 0.426 (cos φ = 0.92). Bei Über- bzw. Unterschreitung des Sollwertes beträgt der Zuschlag für jede mehr bezogene Blindkilowattstunde (kvarh) 4.10 Rp./kVarh (4.43 Rp./kVarh) 4.10 Rp./kVarh (4.43 Rp./kVarh) 4.10 Rp./kVarh (4.43 Rp./kVarh) Leistung Leistungspreis Monatsmaximum. Als Monatsmaximum gilt der höchste Wert, der über jeweils 15-minütigen Messperioden gemittelten Leistung. Es werden mindestens 10 kw/monat verrechnet. sabgabe an die Politische Gemeinde Gossau ZH Kostendeckende Einspeisevergütung & Schutz der Gewässer und Fische
Mobile Anlagen (Baustrom) gültig ab 01.01.2017 1. Energie (GossauNatur) Total (ohne Grundpreis) sabgabe an die Politische Gemeinde Gossau ZH Kostendeckende Einspeisevergütung & Schutz der Gewässer und Fische
Rücklieferungstarif gültig ab 01.01.2017 Vergütung für erneuerbare Energien aus Überschussproduktion von Photovoltaikanlagen unter 20kVA Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der aus Anlagen kleiner als 20 kva, die ausschliesslich Solarenergie zur Stromerzeugung nutzen und bei welchen der Produzent die produzierte Energie inklusive ökologischen Mehrwerts zum grössten Teil als Verbraucher nutzt. Die überschüssige Energie wird in das Netz der abgegeben und vergütet. Vergütungspreis 12.80 Rp./kWh Alle Preise exkl. 8% MwSt. und ohne Abgaben Tarifzeiten en Uhr Uhr Gültigkeit Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf, mindestens bis 31. Dezember 2017, gültig. Weitere Bestimmungen Die zurückgelieferte, überschüssige Energie und die aus dem Netz der bezogene Energie werden separat pro Energieflussrichtung am selben Messpunkt gemessen. Der Produzent nutzt die produzierte Energie inklusive des ökologischen Mehrwerts zu mehr als 80% als Verbraucher. Der ökologische Mehrwert der überschüssigen und zurückgelieferten Energie kann die weiterverwenden. Der Produzent erhält keine Einspeisevergütung der. Ein Verkauf des ökologischen Mehrwerts der produzierten Energie ist nicht möglich. Die nimmt gemäss dem Energiegesetz die Energie in einer für das Netz geeigneten Form ab. Im Übrigen gelten die zwischen der und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher mit Grundversorung, resp. für freie Endverbraucher (Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie) der.
Rücklieferungstarif gültig ab 01.01.2017 Vergütung für Anlagen unter 150kVA Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der aus Anlagen unter 150 kva, die durch die Nutzung von erneuerbarer Energie gewonnen wurde (gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes). Vergütungspreis 6.10 Rp./kWh 4.10 Rp./kWh Alle Preise exkl. 8% MwSt. und ohne Abgaben Tarifzeiten en Uhr Uhr Gültigkeit Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf, mindestens bis 31. Dezember 2017, gültig. Weitere Bestimmungen Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 30 kva sind gemäss Energieverordnung das Erfassen der Anlage, der eingespeisten Energie und der Herkunftsnachweise obligatorisch. Diese Anlagen müssen gemäss Stromversorgungsverordnung mit einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung ausgetattet werden. Die nimmt gemäss dem Energiegesetz die Energie in einer für das Netz geeigneten Form ab. Im Übrigen gelten die zwischen der und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher mit Grundversorung, resp. für freie Endverbraucher (Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie) der.