HWS Passau, Gottfried-Schäffer-Straße Informationsveranstaltung

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Transkript:

HWS Passau, Gottfried-Schäffer-Straße Informationsveranstaltung 23.11.2016 Wolf-Dieter Rogowsky WWA

Vorgesehener Ablauf Rechtliche und fachliche Grundlagen Vorstellung der Variantenuntersuchung

Zuständigkeiten für den Hochwasserschutz In Bayern an Gewässern 1. und 2. Ordnung grundsätzlich der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter (Art. 40 i.v. mit Art 39 und Art 22 Bay WG) Kommunen: Beteiligung der Vorteilsziehenden bzw. der Kommunen nach Art 42. BayWG Rechtsbehörde: Kreisverwaltungsbehörden (hier: Stadt Passau) Folie: 3

Landesplanerische Vorgaben Bayerisches Landesentwicklungsprogramm Nr. 7.2.5: Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert, Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt werden. Beachte: kein Schutz von landwirtschaftlichen Flächen, kein Schutz vor hohen Grundwasserständen! Folie: 4

Gesetzliche Vorgaben Vorgaben der Wassergesetze: 68 WHG: Planfeststellung erforderlich Art. 44 BayWG: bei der Planung von HWS-Einrichtungen Auswirkungen der Klimaänderung angemessen berücksichtigen 68 und 77 WHG: Rückhalteflächen erhalten 68 WHG: keineerhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken Sonstige gesetzliche Vorgaben Naturschutzrecht: Eingriffsregelung, europäische Vorgaben (FFH, Artenschutzrecht) Haushaltsrecht: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit BB Folie: 5

Fachliche und normative Vorgaben Hochwasserschutzaktionsprogramm 2020plus Natürlicher Rückhalt Technischer Hochwasserschutz Hochwasservorsorge Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Insbesondere: Umgang mit dem Restrisiko DIN-Normen, insbesondere DIN 19712 ( Hochwasserschutz an Fließgewässern ) Anforderungen die Ausbildung, Bemessung und Unterhaltung von Deichen, Mauern, mobilen Hochwasserschutzanlagen, und sonstige Anlagen Folie: 6

Grundlagen: Bemessungshochwasser Ziel: Schutz vor einem 100-jährlichem Hochwasserabfluss einschließlich 15% Klimafaktor Dieser Abfluss entspricht sehr genau dem Spitzenabfluss beim Hochwasser vom Juni 2013: BHQ ~ HQ 2013 ~ 10.000 m³/s Bemessungsgrundlage sind die gemessenen Wasserspiegellagen beim Hochwasser 2013 (10,30 m Pegel Passau/Inn) Dazu kommt noch ein Freibord von 20cm Folie: 7

Grundlagen: Grundwasser Ziel: Schutz vor oberflächlicher Überflutung Lösungsansätze: Teilweise oder vollständige Abdichtung des Untergrunds ( Wände im Untergrund ) Sammeln des zulaufenden Wassers in Leitungen und Ableitung durch Pumpwerke Grundwasserstände bis Geländeoberkante und damit auch nasse Keller kann es weiterhin geben Folie: 8

Grundlagen: Mobile Elemente (1) Folie: 9

Grundlagen: Mobile Elemente (2) Hochwasserschutz Öbling: mobile Elemente, Höhe 4,60 m Folie: 10

Grundlagen: Mobile Elemente (3) Folie: 11

Grundlagen: Mobile Elemente (4) hohe Risiken insbesondere durch die erforderliche Logistik (Aufwand, Fehleranfälligkeit B.) die Leichtbauweise mobiler Schutz kein gleichwertiges System Minimierungsgebot ( so wenig wie möglich ) bei Umfang der Anlage Einsatzhäufigkeit und Ressourceneinsatz möglichst einfache Ausführung (keine Sonderbauteile) jährliche Prüfung der Einsatzfähigkeit (Probeaufbau) Folie: 12

Grundlagen: Mobile Elemente (5) Umsetzung der Vorgaben für den Bereich Gottfried-Schäffer- Straße: Machbarkeitsstudie 2009: rein mobile Lösung vor dem Hintergrund der Vorwarnzeiten und im Hinblick auf das Minimierungsgebot nicht machbar Für die Variantenuntersuchung wurde von der Stadt Passau im Hinblick auf das verfügbare Personal eine Größenordnung von 600 m 2 als machbare Obergrenze angesehen. Bei der Bewertung der Varianten wurden daher 600 m 2 als erreichbarer und anzustrebender Zielwert angesetzt. Bei einer Fläche von > 1000 m 2 wurde im Vorentwurf ein Ausschlusskriterium gesetzt Folie: 13

Grundlagen: Mobile Elemente (6) DIN 19712 seit Januar 2013: Im Fallbereich von Bäumen dürfen planmäßige mobile Hochwasserschutzelemente grundsätzlich nicht errichtet werden Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat für den HWS Passau zugestimmt, dass unter strengen Voraussetzungen ein baumfreier Schutzstreifen von beidseits 5 m ausreichend sein kann zur Gleichwertigkeit sind zwingend folgende Voraussetzungen einzuhalten (kein Automatismus ): keine Alternative zu mobilen Elementen möglich organisatorisch: erhöhter Pflege- und Überwachungsaufwand ( Baumschau ) konstruktiv: Verstärkung der mobilen Wand gegen mechanische Einwirkung (Höhe bis 2,70m auf Grundschutz!) planungsbegleitende Risikoanalyse: Bereich außerhalb der 5m Streifen (= Fallbereich vgl. DIN ) Folie: 14

Grundlagen: Rodungsbereich/baumfreier Streifen Baudurchführung: baumfreier Streifen von 14m Stauhöhen von über 4m über Gelände erfordern eine massive tiefreichende Gründung Einsatz von Großgeräten Das Baufeld selbst liegt innerhalb eines beidseitigen 5 m Streifens. Gefahr für die Bäume im anschließenden 2 m breiten Streifen: Schädigung des Wurzelwerks, Verletzungen des Stammes und der Äste Dauerhaft: baumfreier Streifen von 10m Sicherheit der mobilen Wand ( Fallbereich ) Aufbau der mobilen Elemente Erosionssicherheit bei Überströmen (Landseite) Unterhaltung der Hochwasserschutzwand Folie: 15

Grundlagen: Baustreifen Folie: 16

Auswirkungen auf die Wasserstände Veränderungen bei Linienführung an der Innpromenade Veränderungen bei Linienführung an der Straße hydraulische Berechnungen auf der Grundlage des Hochwassers von 2013 Ergebnis: außerhalbder geplanten Hochwasserschutzmaßnahme, also unterstrom, oberstromund am gegenüberliegenden rechten Innufer keine wesentlichen Veränderungen Folie: 17

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Folie: 18