BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS EPSO/AST/123/12 Assistenten (m/w) kroatischer Staatsbürgerschaft (AST 3) (2012/C 324 A/02)

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Transkript:

C 324 A/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union 25.10.2012 BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS EPSO/AST/123/12 Assistenten (m/w) kroatischer Staatsbürgerschaft (AST 3) (2012/C 324 A/02) Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte (*) der Funktionsgruppe Assistenz. EPSO/AST/123/12 Assistenten (m/w) kroatischer Staatsbürgerschaft (AST 3) für die folgenden Sachgebiete: 1. RECHTSFRAGEN 2. KOMMUNIKATION 3. VERWALTUNG VON PROJEKTEN/PROGRAMMEN/VERTRÄGEN Dieses Auswahlverfahren dient der Bildung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union. Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren. Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen. INHALT I. ALLGEMEINES II. ART DER TÄTIGKEIT III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN IV. ZULASSUNGSTESTS V. ASSESSMENT-CENTER VI. RESERVELISTEN VII. BEWERBUNG (*) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

25.10.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 324 A/7 I. ALLGEMEINES 1. Anzahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer nach Fachgebiet Sachgebiet 1 = 22 Sachgebiet 2 = 15 Sachgebiet 3 = 15 2. Besondere Hinweise Sie können sich nur für ein Sachgebiet anmelden. Die Wahl ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen; sobald Sie Ihre Online- Bewerbung bestätigt und validiert haben, ist sie nicht mehr rückgängig zu machen. Die Kandidaten werden darauf hingewiesen, dass dieses Auswahlverfahren in erster Linie durchgeführt wird, um im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens eine minimale Anzahl von Mitarbeitern im europäischen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Dies ist eine wesentliche Garantie für die Beachtung des von der europäischen Rechtssprechung anerkannten Prinzips der Verwaltungskontinuität und des reibungslosen Funktionierens des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich hierbei um vorbereitende Maßnahmen zu diesem Zweck unbeschadet der Ratifizierung des Beitrittvertrages und notwendigen Vorschriften seines Inkrafttretens. Die Teilnehmer werden darüber informiert, dass das Auswahlverfahren jederzeit beendet werden kann, sollte der Beitrittsvertrag nicht ratifiziert werden oder mangels solcher Vorschriften nicht in Kraft treten, und, sollte das Verfahren schon abgeschlossen sein, von Kandidaten auf der Reserveliste aus diesem Umstand keinerlei Rechte abgeleitet werden können. II. ART DER TÄTIGKEIT Beamte der Funktionsgruppe AST 3 führen unter der Verantwortung eines AD-Beamten Sachbearbeitertätigkeiten sowie unterstützende und logistische Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen aus und unterstützen die betreffende Einrichtung oder das betreffende Organ bei der Wahrnehmung ihres/seines Auftrags. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Sachgebiete ist im Anhang beigefügt. III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein: 1. Allgemeine Zulassungsbedingungen: Bewerben kann sich jeder, der a) die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt, b) sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, c) sich seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat, d) den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt. 2. Besondere Zulassungsbedingungen 2.1. Bildungsabschluss: siehe Anhang 2.2. Berufserfahrung: siehe Anhang 2.3. a) Sprache 1 Sprachkenntnisse ( 1 ) Hauptsprache: gründliche Kenntnis der kroatischen Sprache. und b) Sprache 2 Zweite Sprache: zufriedenstellende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache. ( 1 ) Siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) Hauptsprache 1 = C1/Hauptsprache 2 = B2 (http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr).

C 324 A/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 25.10.2012 IV. ZULASSUNGSTESTS Die von EPSO organisierten Zulassungstests werden an Computern durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Schwierigkeitsgrad der Tests fest und genehmigt deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO. 1. Einladung zu den Prüfungen Sie erhalten eine Einladung zu den Zulassungstests, wenn Sie Ihre Bewerbung fristgerecht validiert haben (siehe Abschnitt VII). Hinweis: 1. Mit der Validierung Ihrer Bewerbung erklären Sie, dass Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen. 2. Sie müssen sich für einen der Termine der Zulassungstests anmelden. Diese Anmeldung muss innerhalb der Frist vorgenommen werden, die Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wird. 2. Art der Tests und Bewertung Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer allgemeinen Fähigkeiten und Kompetenzen in den Bereichen: Test a Sprachlogisches Denken Bewertung: 0 bis 20 Punkte; erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte. Test b Zahlenverständnis Bewertung: 0 bis 10 Punkte Test c Abstraktes Denken Bewertung: 0 bis 10 Punkte Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10 Punkte. Test d Fachliche Befähigung: Genauigkeit und Richtigkeit Bewertung: 0 bis 20 Punkte Test e Fachliche Befähigung: Prioritätensetzung und Organisationstalent Bewertung: 0 bis 20 Punkte Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests d und e zusammen: 20 Punkte. Test f Situationsbezogenes Urteilsvermögen Bewertung: 0 bis 40 Punkte; erforderliche Mindestpunktzahl: 24 Punkte. 3. Bei den Tests verwendete Sprache Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) V. ASSESSMENT-CENTER 1. Einladung zum Assessment-Center Sie erhalten eine Einladung zum Assessment-Center, wenn Sie bei den Zulassungstests die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben und Sie bei allen Tests zusammen genommen eines der besten Ergebnisse erzielt haben ( 2 ) und sich nach Überprüfung der Angaben in Ihrer elektronischen Bewerbung ( 3 ) bestätigt, dass Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen. Es werden etwa 2,5-mal so viele Bewerber zum Assessment-Center zugelassen wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Die genaue Zahl wird auf der EPSO-Website (http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/) veröffentlicht. ( 2 ) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen. ( 3 ) Diese Angaben werden vor der Erstellung der Reserveliste auf der Grundlage der Nachweise überprüft (siehe Abschnitt VI Ziffer 1 und Abschnitt VII Punkt 2).

25.10.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 324 A/9 2. Assessment-Center Mit Hilfe des Assessment-Centers sollen folgende Kompetenzen bewertet werden: A. Kompetenzen im gewählten Sachgebiet Zur Bewertung Ihrer Fachkompetenzen wird ausschließlich eine Fallstudie ( 4 ) herangezogen. B. Allgemeine Kompetenzen ( 5 ) Analytisches und problemlösungsorientiertes Denken Kommunikationsfähigkeit Qualitäts- und ergebnisorientiertes Arbeiten Bereitschaft und Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung Prioritätensetzung und Organisationstalent Belastbarkeit Teamfähigkeit. Die Überprüfung der Fachkompetenzen erfolgt mittels folgender Übungen: a) Postkorbübung (in-tray exercice) b) Strukturiertes Interview c) Fallstudie im gewählten Sachgebiet d) Gruppenübung. Im Rahmen der Fallstudie (Übung c) werden auch die Kenntnisse Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) mittels eines Tests zum sprachlichen Verständnis geprüft. Sie werden eingeladen, eine Fallstudie (die fester Bestandteil des Assessment-Centers ist) in Ihrem Fachgebiet zu bearbeiten ( 6 ) und an den anderen Tests des Assessment-Centers teilzunehmen, die sich über einen Tag erstrecken und in der Regel in Brüssel stattfinden. Jede allgemeine Kompetenz wird nach folgendem Modell geprüft: Postkorbübung Strukturiertes Gespräch Fallstudie Gruppenübung Analytisches und problemlösungsorientiertes Denken x x Kommunikationsfähigkeit x x Qualitäts- und ergebnisorientiertes Arbeiten x x Bereitschaft und Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung x x Prioritätensetzung und Organisationstalent x x Belastbarkeit x x Teamfähigkeit x x ( 4 ) Der Inhalt dieser Fallstudie wird vom Prüfungsausschuss validiert. ( 5 ) Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. ( 6 ) Der Test zur Fallstudie kann aus organisatorischen Gründen unabhängig von den anderen Assessment-Center- Tests in den Testzentren in den Mitgliedstaaten, in Kroatien und/oder in Brüssel stattfinden.

C 324 A/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 25.10.2012 3. Beim Assessment-Center verwendete Sprachen 4. Bewertung Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) Übungen a, b, c und d Sprache 1: Sprachtest in kroatischer Sprache Kompetenzen im gewählten Fachgebiet (Übung c) Fallstudie 0 bis 30 Punkte; erforderliche Mindestpunktzahl: 15 Punkte. Kenntnis der Hauptsprache (Sprache 1) 0 bis 10 Punkte; erforderliche Mindestpunktzahl: 8 Punkte. Gewichtung: 30 % der Gesamtnote Allgemeine Kompetenzen 0 bis 10 Punkte für jede allgemeine Kompetenz; erforderliche Mindestpunktzahl: 3 Punkte für jede Kompetenz und 35 Punkte der insgesamt 70 Punkte für alle 7 allgemeinen Kompetenzen. Gewichtung: 70 % der Gesamtnote VI. RESERVELISTEN 1. Aufnahme in die Reservelisten 2. Rangfolge Der Prüfungsausschuss nimmt Ihren Namen in die Reserveliste auf, wenn Sie zu den Bewerbern ( 7 ) gehören, die bei allen Tests des Assessment-Centers die Mindestpunktzahl erreicht und insgesamt am besten abgeschnitten haben (siehe Abschnitt I Ziffer 1: Zahl der Plätze auf der Reserveliste), und wenn die Überprüfung Ihrer Nachweise ergibt, dass Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen. Es werden in absteigender Reihenfolge so viele Bewerber überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und in die Reserveliste aufgenommen werden können, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft. Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass die Angaben ( 8 ), die die Bewerber in ihrem elektronischen Bewerbungsbogen gemacht haben, sich nicht durch einschlägige Nachweise belegen lassen, werden die betreffenden Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Die Listen werden nach Auswahlverfahren gegliedert; die Namen sind alphabetisch geordnet. VII. BEWERBUNG 1. Elektronische Anmeldung 2. Bewerbungsunterlagen Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website sowie die Anleitung zur Online-Bewerbung. Frist für die Anmeldung (einschließlich Validierung): 27. November 2012 um 12.00 Uhr Brüsseler Zeit. Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center zugelassen wurden, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (d. h. den unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogen und die einschlägigen Nachweise) zum Assessment-Center mitbringen ( 9 ). Modalitäten: Siehe Ziffer 6.1 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. ( 7 ) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen. ( 8 ) EPSO überprüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, und der Prüfungsausschuss überprüft, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. ( 9 ) Der Termin Ihres Assessment-Centers wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto rechtzeitig mitgeteilt.

25.10.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 324 A/11 ANHANG 1. RECHTSFRAGEN 1. Art der Tätigkeit Die Assistenten haben unter Aufsicht eines Vorgesetzten die unten beispielhaft aufgeführten Aufgaben zu erledigen. 1) Unterstützung bei Tätigkeiten mit Rechtsbezug Mitwirkung an der Analyse und Synthese einschlägiger Dossiers, um die Stellungnahme der europäischen Organe, der Juristen und/oder der beauftragten Rechtsanwälte vorzubereiten; Mitwirkung an der Ausarbeitung von nützlichen Hinweisen zu Rechtsfragen, Streitsachen oder Verfahrensfragen Unterstützung der Juristen bei der Vorbereitung und Erstellung von Vermerken und Schreiben; Vorbereitung der Dossiers zur Annahme von Entscheidungen des Organs im Wege des Ermächtigungsverfahrens oder im schriftlichen Verfahren, der Entwürfe von Mitteilungen an das Organ sowie der Entwürfe, zu denen die Dienststellen konsultiert werden. Überwachung dieser internen Verfahren und Kontrolle der Durchführung der angenommenen Beschlüsse; Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen, der Verfahrensphasen (Vorverfahren und Streitverfahren) und der Fristeinhaltung; Durchführung von Recherchen und vorbereitenden Analysen der nationalen und EU-Rechtsprechung; Unterstützung der Juristen bei der Auswahl der externen Rechtsanwälte je nach Angelegenheit und Gerichtsstand und Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit während des gesamten Gerichtsverfahrens; Ausarbeitung und Überwachung der Kontrollbögen zu den Verträgen mit den externen Rechtsanwälten; Festlegung der Befugnisse, die erforderlich sind, um das Organ vor den nationalen Gerichten zu vertreten; Kontrolle der Honorarkosten für die Vertretung vor Gericht oder die Beratung in Fragen des nationalen Rechts. 2) Postbearbeitung Annahme der Konsultationsunterlagen der Dienststellen des Organs und der Korrespondenz der externen Rechtsanwälte zu Forderungseinziehungen und nationalen Gerichtsverfahren sowie der Korrespondenz der nationalen Gerichte; Analyse und Aufnahme dieser Daten in die Datenbank nationaler Streitsachen. 3) Kommunikationstätigkeiten Pflege und Aktualisierung der Datenbank nationaler Streitsachen; Zusammenführung der Daten zu nationalen Streitsachen und Forderungseinziehungsdossiers; Erstellung von Statistiken; Informationsrecherchen auf Anfrage der Nutzer; Ermittlung des Bedarfs im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Anwendung. 4) Interne Kommunikation Beantwortung von Anfragen und Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Streitsachen im weitesten Sinne und Forderungseinziehungsdossiers; Mitwirkung an der Festlegung neuer Dokumentenmanagement-Instrumente. 5) Externe Kommunikation Kontaktpflege mit externen Rechtsanwälten, die mit Streitsachen beauftragt sind, und mit den nationalen Gerichten; Mitwirkung an der Koordinierung der Dienststellen und der externen Rechtsanwälte während des Gerichtsverfahrens. 6) Dokumentenmanagement Zusammenstellen von Dossiers zu nationalen und EU-Streitsachen und Zwangsbeitreibungen; Bearbeitung und Vorbereitung der Dossiers für das Gerichtsverfahren; Pflege und Verwaltung der Datenbanken zum nationalen und EU-Recht.

C 324 A/12 DE Amtsblatt der Europäischen Union 25.10.2012 2. Bildungsabschlüsse und sonstige Befähigungsnachweise Durch ein Diplom bescheinigter postsekundärer Bildungsabschluss in Rechtswissenschaften oder durch ein Abschlusszeugnis bescheinigter sekundärer Bildungsabschluss, der Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine daran anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung, die mit diesen Aufgaben in Zusammenhang steht. Hinweis: Die im Anschluss an den Sekundarschulabschluss erworbene Berufserfahrung von mindestens drei Jahren kann nicht im Rahmen der unter Ziffer 3 verlangten Berufserfahrung angerechnet werden. 3. Berufserfahrung Es wird eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verlangt. Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

25.10.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 324 A/13 1. Art der Tätigkeit 2. KOMMUNIKATION Die Assistenten werden in einem oder mehreren Sektoren des Bereichs Information, interne und/oder externe Kommunikation eingesetzt (Beziehungen zur Presse, den audiovisuellen Medien und der Öffentlichkeit, Vorbereitung und Verbreitung von Informationen, Organisation von Veranstaltungen zur Förderung des Erscheinungsbilds der Europäischen Union, Veröffentlichung von Informationsmaterial, Analyse der Medien und der Wirkung ihrer Berichterstattung). Sie nehmen unter anderem folgende Aufgaben wahr: Pflege von Kontakten zur Presse, den audiovisuellen Medien und der Öffentlichkeit; Ausarbeitung, Überprüfung und Vorbereitung diverser zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen (Pressedossiers und thematische Dossiers, Pressemitteilungen und Briefing-Veranstaltungen für die Presse); Organisation unterschiedlicher Arten von Veranstaltungen (Pressekonferenzen, Interviews, Informationsmaßnahmen, Ausstellungen); Vorbereitung von Informationsmaterial, Veröffentlichungen, Broschüren, Werbematerial und/oder audiovisuellen Produkten; Verwaltung der Kommunikationsmaßnahmen über Websites, soziale Medien und Netzwerke; Mitwirkung an der Analyse der medialen Wirkung von Kommunikationsmaßnahmen; Kontaktpflege und Abstimmung mit den beteiligten Akteuren (Amt für Veröffentlichungen, Auftragnehmer usw.), die das Organ/die Einrichtung bei seiner/ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. 2. Bildungsabschlüsse und sonstige Befähigungsnachweise Durch ein Diplom belegter postsekundärer Bildungsabschluss in einem der folgenden Bereiche: Kommunikation, Medien, Journalismus oder Öffentlichkeitsarbeit oder durch ein Abschlusszeugnis belegter Sekundarschulabschluss, der Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine daran anschließende einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in einer der folgenden Einrichtungen bzw. einem der folgenden Bereiche: Presseagentur, Werbeagentur, Journalismus, Kommunikationsberater, Web-Kommunikation und/oder Öffentlichkeitsarbeit in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung. Hinweis: Die im Anschluss an den Sekundarschulabschluss erworbene Berufserfahrung von mindestens drei Jahren kann nicht im Rahmen der unter Ziffer 3 verlangten Berufserfahrung angerechnet werden. 3. Berufserfahrung Es wird eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verlangt, die in einer der folgenden Einrichtungen bzw. einem der folgenden Bereiche erworben wurde: Presseagentur, Werbeagentur, Journalismus, Kommunikationsberater, Web- Kommunikation und/oder Öffentlichkeitsarbeit in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung. Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

C 324 A/14 DE Amtsblatt der Europäischen Union 25.10.2012 1. Art der Tätigkeit 3. VERWALTUNG VON PROJEKTEN/PROGRAMMEN/VERTRÄGEN Die Assistenten werden in einem oder mehreren Bereichen der Verwaltung von Projekten/Programmen/Verträgen (Verträge über die Erbringung wissenschaftlicher oder technischer Dienstleistungen, Verwaltungsverträge, Kooperationsverträge eines Organs/einer Einrichtung der EU eingesetzt. Sie nehmen unter anderem die folgenden unterstützenden und logistischen Aufgaben wahr: Unterstützung bei der Vorbereitung von Programmen und Arbeitsprogrammen; Unterstützung bei der Ausarbeitung von Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Finanzierungsvereinbarungen; Vorbereitung/Überprüfung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen/Ausschreibungen und Aufforderungen zur Interessenbekundung im Hinblick auf den Abschluss von Finanzhilfeverträgen und -vereinbarungen; Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen der Auswahlausschüsse, um die Auswahlverfahren und die Gewährung von Stipendien/Finanzhilfen zu überwachen; Unterstützung bei der Vorbereitung von Finanzierungsbeschlüssen; Vorbereitung und Begleitung der Vergabeverfahren, einschließlich der Bewertung der Angebote; Unterstützung der nationalen, regionalen oder kommunalen Behörden und der beteiligten Akteure bei der Durchführung von Programmen/Projekten/Verträgen; Unterstützung bei der Überwachung und/oder Bewertung der Durchführung von Programmen/Projekten/Verträgen; Verwaltung und Follow-up von Projekten und Verträgen sowie Begleitung des gesamten Lebenszyklus der Projekte (Mittelbindungen, Zahlungen, Abschlüsse); Analyse der Zwischenberichte und der Abschlussberichte über die Durchführung von Programmen/Projekten/Verträgen; Verwaltung der mit Auslaufen der Programme/Projekte/Verträge verbundenen Maßnahmen. 2. Bildungsabschlüsse und sonstige Befähigungsnachweise Durch ein Diplom belegter postsekundärer Bildungsabschluss oder durch ein Abschlusszeugnis bescheinigter sekundärer Bildungsabschluss, der Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine daran anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung, die mit diesen Aufgaben in Zusammenhang steht. Hinweis: Die im Anschluss an den Sekundarschulabschluss erworbene Berufserfahrung von mindestens drei Jahren kann nicht im Rahmen der unter Ziffer 3 verlangten Berufserfahrung angerechnet werden. 3. Berufserfahrung Es wird eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verlangt. Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.