Zugangs- und Zulassungsordnung

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1 HOCHSCHULE FÜR INTERNATIONALE WIRTSCHAFT UND LOGISTIK HIWL Zugangs- und Zulassungsordnung 1

2 Zugangs- Zulassungsordnung für die Bachelorstudiengänge Internationale Wirtschaft und Logistik an der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik Der Akademische Senat der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik hat am 29. August 2011 unter Beachtung der Vorgaben des 2. Hochschulreformgesetzes vom 22. Juni 2010 die folgende, geänderte Zugangs- und Zulassungsordnung beschlossen. 1 Bewerbungsverfahren (1) Die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Internationale Wirtschaft und Logistik erfolgt zum Sommersemester eines jeden Jahres. Das Sommersemester beginnt zum 1. Juli eines jeden Jahres. Die Lehrveranstaltungen des Semesters beginnen am letzten Montag des Monats Juli. Die Bewerbungsfrist für die Zulassung endet mit Ablauf des 30. Juni. Der Zulassungsantrag sowie die in Absatz 3 genannten Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik eingegangen sein. (2) Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Nachweise über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß 2 Lit. a) und b) (Zeugnisse, Urkunden) in Form von Kopien b) Lebenslauf mit Lichtbild c) Motivationsschreiben für die Wahl des Studiengangs an der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik 2

3 2 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für den Zugang zu den Bachelorstudiengängen Internationale Wirtschaft und Logistik ist entweder a1) das Bestehen der Reifeprüfung oder Abiturprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule, oder das Bestehen der Reifeprüfung oder Abiturprüfung für Nichtschüler im Geltungsbereich des Grundgesetzes; oder a2) ein im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbenes Zeugnis der Fachhochschulreife; oder a3) eine von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft gemäß 39 des Bremischen Schulgesetzes durch Rechtsverordnung oder im Einzelfall als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung; oder a4) eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurde, oder wenn und soweit sie aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder nach einer an die allgemeinen Gleichwertigkeitsveraussetzungen gebundenen Entscheidung der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik allein, oder in Verbindung mit anderen Zugangsvoraussetzungen der Fachhochschulreife gleichwertig ist. Das Nähere regelt die Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik durch eine gesonderte Ordnung; oder a5) eine Hochschulzugangsvoraussetzung nach 33 Absatz 3 a BremHG für beruflich Qualifizierte. b) Ein bestehender Vertrag der Bewerberin oder des Bewerbers mit einem Unternehmen, das einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik abgeschlossen hat. c) Ein durchgeführtes Auswahlgespräch des Auswahlausschuss nach 3 Absatz 1 und 4. d) Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache durch einen standardisierten, schriftlichen Test beim Auswahlgespräch. 3

4 3 Auswahl- und Zulassungsverfahren (1) Die Zahl der Studienplätze in den Studiengängen der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik ist begrenzt. Die Anzahl der Studienplätze für jedes Semester und für jeden Studiengang wird von der Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Akademischen Senat bis spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn beschlossen und hochschulöffentlich gemacht. Die Studienplätze werden nach Bildung einer Rangfolge von geeigneten Bewerbern im Sinne der Absätze 2 bis 6 in einem Auswahlverfahren vergeben. Für jedes Auswahlverfahren wird vom Akademischen Senat ein Auswahlausschuss mit mindestens zwei und höchstens drei Personen gebildet, die aus an der Hochschule Lehrenden besteht. Die Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren verfügt über die Mehrheit der Stimmen. (2) Zur Bildung einer Rangfolge werden im Auswahlverfahren mithilfe eines Auswahlgesprächs nach 4 die folgenden Kriterien bewertet: a) Die Qualität des Motivationsschreibens der Bewerberin oder des Bewerbers überprüft im Auswahlgespräch b) Das gezeigtes Maß an Aktivitäten in Gruppen und Teams innerhalb und außerhalb des schulischen Umfeldes c) Die Qualität von internationalen Erfahrungen d) Die Qualität von praktischen Erfahrungen außerhalb der Schule, insbesondere in Unternehmen und Organisationen e) Die gezeigte soziale Kompetenz und Reife im Auswahlgespräch Die Bewertungskriterien sind in Anhang 1 festgehalten. Insgesamt können maximal 40 Punkte erreicht werden. (3) Im standardisierten, schriftlichen Englischtest können maximal 9 Punkte erreicht werden wie in Anlage 1 erläutert. (4) In Abhängigkeit der Note der Hochschulzugangsberechtigung können maximal 51 Punkte erreicht werden wie in Anlage 1 erläutert. (5) Maximal können im Auswahlverfahren 100 Punkte erzielt werden. Bewerberinnen oder Bewerber sind geeignet für das Studium an der HIWL, wenn sie mehr als 50 Punkte im Auswahlverfahren erreicht haben. (6) Nach Abschluss aller Auswahlgespräche wird unter den geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern eine Rangliste entsprechend der erreichten Punktzahl gebildet. Die Studienplätze werden an die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Punktzahlen vergeben. Bei Ranggleichheit entscheidet der Präsident. 4

5 4 Auswahlgespräch (1) Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsveraussetzungen nach 2 Lit. a) besitzen, werden nach 3 Absatz 2 zu einem Auswahlgespräch geladen. Die Ladungsfrist soll mindestens eine Woche betragen. Die Auswahlgespräche werden zwischen dem 1. August des Vorjahres und dem 15. Juli des Jahres geführt. (2) Die Auswahlgespräche werden von einem Mitglied des Auswahlausschusses mit den eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern in Form von Einzelgesprächen durchgeführt. Lehrende im Fachgebiet Logistik führen die Auswahlgespräche mit Bewerbern im Studiengang Logistik und Lehrende im Fachgebiet Internationale Wirtschaft führen die Auswahlgespräche mit Bewerben für den Studiengang Internationale Wirtschaft. Die Auswahlgespräche sind nicht öffentlich und dauern in der Regel nicht weniger als 30 Minuten. Erscheint eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht oder bricht sie oder er das Auswahlgespräch ab, wird sie oder er bei der Entscheidung über die Auswahl nicht berücksichtigt. Eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern, die nachweislich aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme gehindert sind und dies unverzüglich mitteilen, wird ein Ersatztermin angeboten. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, gilt Satz 3. (3) Die Bewerberin oder der Bewerber muss beim Auswahlgespräch das Original der Hochschulzugangsberechtigung und des Vertrages mit dem Kooperationsunternehmen nach 2 Lit a) und b) zur Prüfung durch den Auswahlausschuss vorlegen. Kann sie oder er diese nicht beibringen, können diese bis zum 15. Juli des Jahres nachgereicht werden. (4) Im Auswahlgespräch erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber in dem vom Mitglied des Auswahlausschusses festgesetzten Zeitrahmen zunächst Gelegenheit zur Erläuterung seiner Motivation, den gewählten Studiengang an der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik zu studieren. Anschließend werden die in 3 Absatz 2 Lit. a) e) aufgeführten Kriterien im Gespräch mit der Bewerberin oder dem Bewerber erörtert. 5

6 5 Niederschrift Über den Ablauf des Auswahlgesprächs wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Tag und Ort des Auswahlgespräches, der Name des beteiligten Mitglieds des Auswahlausschusses, der Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie die Bewertung ersichtlich sein müssen. Ein Muster zur Niederschrift ist in Anhang 1 beigefügt. 6 Bekanntgabe der Entscheidung Die Ergebnisse des Verfahrens werden den Bewerberinnen und Bewerbern, sowie gegebenenfalls dem Kooperationsunternehmen binnen zwei Wochen nach Durchführung des Auswahlgespräches, jedoch spätestens eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen schriftlich mitgeteilt. 7 Entscheidung über den Zulassungsantrag Über den Zulassungsantrag entscheidet die Präsidentin oder der Präsident auf Vorschlag des Auswahlausschusses. Wird von der Bewerberin oder dem Bewerber Widerspruch gegen eine Nichtzulassung an der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik eingelegt, so entscheidet die Hochschulleitung durch einfache Mehrheit. 8 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der hochschulinternen Bekanntmachung durch den Akademischen Senat in Kraft. Die Ordnung vom 20. Januar 2011 tritt am selben Tage außer Kraft. Bremen, den 29. August 2011 Dr. Norbert Bensel Präsident Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik 6

7 Anhang 1: Bewertungsbogen im Zulassungsverfahren NAME DES BEWERBERS: ZULASSUNG FÜR DEN STUDIENGANG: IM SEMESTER: DATUM DES AUSWAHLGESPRÄCHS: 20 ORT DES AUSWAHLGESPRÄCHS: TEILNEHMER DES AUSWAHLAUSSCHUSS:: Bewertungspunkt 3 Absatz 4 Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung 3 Absatz 3 Ergebnis des schriftlichen Englischtest Begründung der Bewertung Punkte (Maximal) (51) (9) 3 Absatz 2 a) Qualität des Motivationsschreibens (6) 3 Absatz 2 b) Maß an Aktivitäten in Gruppen und Teams (6) 3 Absatz 2 c) Qualität internationaler Erfahrungen (6) 3 Absatz 2 d) Qualität praktischer Erfahrungen außerhalb der Schule 3 Absatz 2 e) Soziale Kompetenz und Reife im Auswahlgespräch (11) (11) GESAMT (bedingte Zulassung nach 6 bitte vermerken) (100) Unterschrift des Mitglieds des Auswahlausschusses und Datum 7

8 Bewertungskriterien Bewertungspunkt Kriterien 3 Absatz 4 Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung Note 1,0 bis 1,4: 51 Punkte Note 2,0 bis 2,4: 36 Punkte Note 3,0 bis 3,4: 16 Punkte Note 1,5 bis 1,9 : 46 Punkte Note 2,5 bis 2,9 : 26 Punkte Note 3,5 bis 4,0: 11 Punkte 3 Absatz 3 Ergebnis des schriftlichen Englischtest Nach erreichten Prozentzahlen im Test: Über 90%: 9 Punkte 85 89%: 8 Punkte 80 84%: 7 Punkte 75 79%: 6 Punkte 70 74%: 5 Punkte 65 69%: 4 Punkte 60 64%: 3 Punkte 55 59%: 2 Punkte %: 1 Punkt Bei einem Ergebnis von weniger als 50% ist der Test nicht bestanden. Die Bewerberin oder der Bewerber erfüllt damit nicht die Zugangsvoraussetzungen nach 2 Lit d). 3 Absatz 2 a) Qualität des Motivationsschreibens + Die formelle Korrektheit des Schreibens + Aufbau, Struktur, Logik und Originalität des Schreibens + Eine sinnvolle und verständliche Erläuterung des Schreibens im Gespräch 3 Absatz 2 b) Maß an Aktivitäten in Gruppen und Teams + Regelmäßige Aktivitäten in Sport- und Jugendgruppen + Mandate in der Schülervertretung + Regelmäßige Aktivitäten in kirchlichen und politischen Gruppierungen 3 Absatz 2 c) Qualität internationaler Erfahrungen + Längere Auslandsaufenthalte mit der Familie + Schul- und Austauschzeiten im Ausland, inklusive Aupair + Migrationshintergrund + Unabhängige und reflektierte Reisen und Studienaufenthalte im Ausland + Angewandte Sprach- und Kulturkenntnisse über die Schule hinaus + Aufnahme von Schülern im Rahmen von Schulaustauschen + Kritische Reflektion über verschiedene Kulturen 3 Absatz 2 d) Qualität praktischer Erfahrungen außerhalb der Schule + Teilnahme an Praktika und beruflichen Orientierungen + Teilzeittätigkeiten neben der schulischen Laufbahn + Freiwillige Praktika, soziale Jahre, Bundeswehr und Zivildienstzeiten + Angefangene und abgeschlossene Berufsausbildungen, 3 Absatz 2 e) Soziale Kompetenz und Reife im Auswahlgespräch + Aktives Zuhören und Stellen von Verständnisfragen + Führen einer Ergebnisorientierten und schlüssigen Diskussion + Überzeugende Darstellung der eigenen Position + Verständliche, logische und strukturierte Fragen und Antworten + Höflichkeit und formell korrekter Gebrauch der deutschen Sprache + Angemessene Kleidung, Mimik und Gestik 8

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