SATZUNG BAYERN FANCLUB Mittelhessen

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Transkript:

1 Name und Sitz Der am 26.03.1995 gegründete Fanclub führt den Namen FC Bayern Fanclub Lahn-Dill / und hat seinen Sitz in. 2 Zweck und Aufgaben Der FC Bayern Fanclub Lahn-Dill / verfolgt ausschließlich die Pflege zu seinem Mutterverein FC Bayern München 1900 e.v. Der Fanclub will insbesondere a) unter Einhaltung dieses Grundgedankens durch die Pflege der Kameradschaft und Freundschaft die Mitglieder miteinander verbinden b) die Geselligkeit fördern c) Fahrten zu Spielen des FC Bayern München unternehmen oder sonstige Veranstaltungen durchführen, die dem kulturellen und geselligen Gemeinwohl förderlich sind, 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist jeweils von August bis Juli (Saisonjahr). 4 Mitgliedschaft 1. Mitglieder können alle werden, die sich zur Vereinsgesinnung bekennen, bereit sind die Bestrebung des Fanclubs im Sinne des Grundgedankens zu unterstützen und vorbehaltlos dessen Satzung anerkennen. 2. Minderjährige können die Mitgliedschaft nur erwerben, wenn ihre Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag unterschrieben haben 1

5 Erwerb der Mitgliedschaft Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. Ausnahmslos Bedingung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Ausstellung einer Einzugsermächtigung bezüglich des Beitrages. Die Mitgliedschaft endet: 6 Beendigung der Mitgliedschaft 1. durch Tod 2. durch Austritt, der nur schriftlich 4 Wochen vor der nächsten Beitragseinziehung zu erklären ist. 3. durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied: a) 6 Monate mit der Entrichtung des Clubbeitrags im Verzug ist, oder b) sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Fanclub gegenüber nicht erfüllt hat. 4. durch Ausschluss (siehe 10, Pkt. 2) 7 Mitgliedschaftsrechte Mitglieder ab 16 Jahren sind berechtigt Anträge zu stellen und an Abstimmungen und Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechts mitzuwirken. Die Mitglieder des Fanclubs sind verpflichtet: 8 Pflichten der Mitglieder 1. den Fanclub in seiner Bestrebung zu unterstützen, 2. eine reibungslose Einzugsermächtigung zu gewährleisten, 3. das Clubeigentum schonend zu behandeln, 4. abtrünnige Mitglieder unverzüglich dem Vorstand zu melden. 2

9 Mitgliedsbeitrag Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der ordentlichen Mitgliedsversammlung jährlich festgesetzt. Der halbjährliche Beitrag beträgt 20,- und wird ab dem 16. Lebensjahr erhoben, für Kinder bis zum 16. Lebensjahr beträgt 10,-- und der Familienbeitrag beträgt 40,--. Die Abbuchung erfolgt halbjährlich. 10 Strafen Durch den Vorstand können Mitglieder sofort ausgeschlossen werden: 1. bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung, 2. bei Unterlassung oder Haftung, die sich gegen den Fanclub, seine Zwecke und Aufgaben oder sein Ansehen auswirken, 3. wegen Nichtbeachtung von Beschlüssen und Anordnungen der Fancluborgane, 4. wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Fanclubs. Gegen einen Ausschluss kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch an den Vorstand erhoben werden. Die nächst folgende Mitgliederversammlung trifft die entgültige Entscheidung. 11 Haftung Bei Beschädigung von Sachwerten oder Körperverletzung, die durch Mitglieder des FC Bayern Fanclub Lahn-Dill / hervorgerufen werden, übernimmt der Fanclub keinerlei Haftung, sondern das Mitglied selbst. Organe des Fanclubs sind: 1. Der Vorstand 2. Die Mitgliederversammlung 12 Organe des Fanclubs 3

13 Der Vorstand 1. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung jährlich neu gewählt, Wiederwahl ist zulässig. 2. Bei Ausscheiden des 1. Vorsitzenden kann der 2. Vorsitzende den Vereinsvorsitz bis zur nächsten Wahl übernehmen. 3. Für die Erledigung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden. 4. Kaufmännische Handlungen, die den Fanclub betreffen, sind ausschließlich Vorstandsmitgliedern vorbehalten. 14 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist eine ordnungsgemäß durch den Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder. Sie ist oberstes Organ des Fanclubs. 2. Die Mitgliederversammlung muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin angekündigt werden. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten: 3. a) Jahresbericht des Vorstandes b) Bericht des Kassierers c) Entlastung des Vorstandes nach Vorstandsantrag d) Bestimmung des Wahlausschusses (2 Personen) e) Wahl des neuen Vorstandes f) Beschlussfassung über Anträge 4. Wenn es die Situation erfordert, kann der Vorstand auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. 5. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Mitglieder unter 16 Jahren sind nicht stimmberechtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschlüsse der Satzungsänderung bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder. 4

6. Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegt. Wahlen und Beschlüsse sind protokollarisch festzuhalten. 15 Auflösung des Fanclubs 1. Über die Auflösung des Fanclubs kann nur beschlossen werden, wenn der Vorstand oder 1/3 der Mitglieder dies beantragt und die Mitgliederversammlung (anwesende Mitglieder) mit ¾ Mehrheit der Stimmen beschließt. Voraussetzung ist Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Fanclubs. 2. Der Verein löst sich bei weniger als 5 Mitgliedern auf, das Vereinseigentum wird versteigert und der Erlös sowie die Kasse unter den Mitgliedern aufgeteilt., den 20.11.2008 5