15. Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie

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Transkript:

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 15. Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Definition: Das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter und bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld. Facharzt / Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Kinder- und Jugendpsychiater und psychotherapeut / Kinder- und Jugendpsychiaterin und -psychotherapeutin) 1 Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und. Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon - 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie 2, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, davon können - 6 Monate in 3 Neuropädiatrie angerechnet werden - können bis zu 30 Monate 4 im ambulanten Bereich abgeleistet werden - 8 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß 5 Abs. 9 in den rechtlichen Grundlagen der Suchtmedizinischen Grundversorgung 5 Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung und Explorationstechnik - Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes - (entwicklungs-)neurologischen Untersuchungsmethoden - psychodiagnostischen Testverfahren - Früherkennung, Krankheitsverhütung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte - der Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder - sozialpsychiatrischen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen - Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie und wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren - der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung, z. B. funktionelle Entwicklungstherapie, systematische sensomotorische Übungsbehandlung, insbesondere heilpädagogische, sprachtherapeutische, ergotherapeutische, bewegungstherapeutische und krankengymnastische Maßnahmen, sowie indirekte kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen 1 eingefügt 2 eingefügt: Neurologie" 3 gestrichen: "Neurologie" 4 geändert von 24 Monaten auf 30 Monate 5 Spiegelstrich eingefügt

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) - der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild - der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit 6 Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil - Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie von Schmerzsyndromen, neurophysiologische und neuropathologische Grundlagen kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen - Methodik und Technik der neurologischen Anamnese - Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung - Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potentiale - Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil - Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Definition von Behandlungszielen, der Indikationsstellung für verschiedene Behandlungsverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle sowie der Festlegung eines Behandlungsplanes, dabei sind insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren unter Einbeziehung der Bezugspersonen zu berücksichtigen - sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation unter Berücksichtigung extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen, der Kooperation mit Jugendhilfe, Sozialhilfe und Schule - Diagnostik und Therapie bei geistiger Behinderung - 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen unter Berücksichtigung biologischsomatischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialpsychiatrischer Gesichtspunkte und unter Beachtung einer diagnostischen Klassifikation und der Einbeziehung symptomatischer Erscheinungsformen sowie familiärer, epidemiologischer, schichtenspezifischer und transkultureller Gesichtspunkte - 10 Stunden Seminar zur standardisierten Diagnostik - Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer und psychopathologischer Befunderhebung in der Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik (Durchführung von je 10 Testen) - Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließlich Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen - 40 Stunden Fallseminar über Kontraindikation und Indikation medikamentöser Behandlungen und anderer somatischer Therapieverfahren in Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie einschließlich praktischer Anwendungen - Gutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere nach dem Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Familienrecht und Strafrecht - Durchführung der Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung und sozialpsychiatrischer Behandlungsformen bei komplexen psychischen Störungsbildern - Durchführung von Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien in der Gruppe unter kontinuierlicher Supervision und unter Berücksichtigung störungsspezifischer Anteile bei komplexen psychischen Störungsbildern 6 Spiegelstrich eingefügt

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil - 100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie, Theorie und Therapie in der Psychosomatik - Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugspersonen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behandlungsstunden Krisenintervention unter Supervision und 8 Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Supervision - 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose - 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung - 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision - 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stunde in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie bzw. einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht - 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit Selbsterfahrung 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologischfundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in dem auch die 240 Therapiestunden abgeleistet werden.

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung und Explorationstechnik Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Ermächtigten Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes (entwicklungs-)neurologischen Untersuchungsmethoden psychodiagnostischen Testverfahren Früherkennung, Krankheitsverhütung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte der Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Ermächtigten sozialpsychiatrischen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie und wissenschaftlichen und psychotherapeutischen Verfahren der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung, insbesondere funktionelle Entwicklungstherapie, systematische sensomotorische Übungsbehandlung, insbesondere heilpädagogische, sprachtherapeutische, ergotherapeutische, bewegungstherapeutische und krankengymnastische Maßnahmen, sowie indirekte kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit 7 7 Spiegelstrich eingefügt

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten - der Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nicht stoffgebundenen Suchterkrankungen - der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe - der Entzugs- und Substitutionsbehandlung - der Krisenintervention - der Organisation der Frührehabilitation Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie von Schmerzsyndromen, neurophysiologische und neuropathologische Grundlagen kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Ermächtigten Methodik und Technik der neurologischen Anamnese Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Ermächtigten Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potenziale Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 5/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Definition von Behandlungszielen, der Indikationsstellung für verschiedene Behandlungsverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle sowie der Festlegung eines Behandlungsplanes, dabei sind insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren unter Einbeziehung der Bezugspersonen zu berücksichtigen sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation unter Berücksichtigung extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen, der Kooperation mit Jugendhilfe, Sozialhilfe und Schule Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Ermächtigten Diagnostik und Therapie bei geistiger Behinderung

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 6/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie - Anlage zum Antrag - Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen unter Berücksichtigung biologisch-somatischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialpsychiatrischer Gesichtspunkte und unter Beachtung einer diagnostischen Klassifikation und der Einbeziehung symptomatischer Erscheinungsformen sowie familiärer, epidemiologischer, schichtenspezifischer und transkultureller Gesichtspunkte Soll 60 Ist I Zeugnisbzw. Belegnr. II 10 Stunden Seminar zur standardisierten Diagnostik 10 Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer und psychopathologischer Befunderhebung in der Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik (Durchführung von je 10 Testen) 10 Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließlich Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen 40 Stunden Fallseminar über Kontraindikation und Indikation medikamentöser Behandlungen und anderer somatischer Therapieverfahren in Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie einschließlich praktischer Anwendungen Gutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen der Straf-, Zivil-, Sozialund freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere nach dem Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Familienrecht und Strafrecht 40 I II Bitte die in den Zeugnissen/Belegen bestätigten Zahlen zusammenfassen und eintragen Bitte Zeugnisse und Kataloge durchnummerieren und entsprechend zuordnen

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 7/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie - Anlage zum Antrag - Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil Durchführung der Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung und sozialpsychiatrischer Behandlungsformen bei komplexen psychischen Störungsbildern Soll 20 Ist I Zeugnisbzw. Belegnr. II Durchführung von Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien in der Gruppe unter kontinuierlicher Supervision und unter Berücksichtigung störungsspezifischer Anteile bei komplexen psychischen Störungsbildern 20 Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil Soll Ist I Zeugnisbzw. Belegnr. II 100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie, Theorie und Therapie in der Psychosomatik 100 I II Bitte die in den Zeugnissen/Belegen bestätigten Zahlen zusammenfassen und eintragen Bitte Zeugnisse und Kataloge durchnummerieren und entsprechend zuordnen

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 8/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie - Anlage zum Antrag - Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugspersonen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behandlungsstunden Krisenintervention unter Supervision und 8 Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Supervision Soll 10 10 8 Ist I Zeugnisbzw. Belegnr. II 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose 32 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung 10 6 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision 10 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stunde in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie bzw. einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht 240 I II Bitte die in den Zeugnissen/Belegen bestätigten Zahlen zusammenfassen und eintragen Bitte Zeugnisse und Kataloge durchnummerieren und entsprechend zuordnen

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 9/9 15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie - Anlage zum Antrag - Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil Soll Ist I Zeugnisbzw. Belegnr. II 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit 70 50 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch-fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in dem auch die 240 Therapiestunden abgeleistet werden. 150 (separater Nachweis) 8 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß 5 Abs. 9 in Suchtmedizinische Grundversorgung 8 (separater Nachweis) I II Bitte die in den Zeugnissen/Belegen bestätigten Zahlen zusammenfassen und eintragen Bitte Zeugnisse und Kataloge durchnummerieren und entsprechend zuordnen

Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 01.05.2005 "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin