Erstprüfung von Systemen zur automatischen Probenahme für die Rohmilch Untersuchung

Ähnliche Dokumente
Milchreduktionsmaßnahmen 2016/2017

Verlautbarungsblatt. der. für den Bereich. Milch und Milchprodukte. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

P2 - Ausfuhren von Teigwaren in die USA

Verlautbarungsblatt. der. Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr.

MERKBLATT. Stand: 22. September 2015

Verlautbarungsblatt. der. für den Bereich. pflanzliche Erzeugnisse. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

SCHULOBST und -GEMÜSE

Verlautbarungsblatt. der. Agrar Markt Austria. für den Bereich. Vieh und Fleisch. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

Verlautbarungsblatt. der. Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr.

Ausfuhrlizenzen der Marktordnung Milch und Milcherzeugnisse für Käse in die USA im Rahmen des preferred-importer -Systems

Verlautbarungsblatt. der. Agrar Markt Austria. für den Bereich. pflanzliche Erzeugnisse. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen

Private Lagerhaltung von Butter

Agrar Marktübersicht Preisbericht Österreich Markt Österreich Markt und Preise international

Einfuhrzollkontingent für Geflügelfleisch mit Ursprung in der Ukraine für den Zeitraum 1. Oktober Dezember 2016 MERKBLATT. Stand:

Marktbericht. EIER UND GEFLÜGEL 12. Woche AUSGABE Marktbericht der

Gewährung einer Beihilfe für Schulmilch und Schulmilchprodukte STAND:

Auswertung AFEMA-Test 11/2010

Verlautbarungsblatt. der. für den Bereich. Vieh und Fleisch. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr.

MERKBLATT INFLUENZA A(H1N1) Neue Grippe Heimquarantäne 7. August 2009

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

SCHULOBST MERKBLATT. Stand:

Marktbericht. OBST UND GEMÜSE März AUSGABE 2016

Gemeinsame Stellungnahme

SCHULOBST und -GEMÜSE

Ausbildung zum zertifizierten sensorischen Geruchsprüfer ÖNORM S 5701

Lizenzen für die Einfuhr von Hanf aus Drittstaaten

Erfahrungen eines Labors

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz

Labordiagnostik Trinkwasser

Verarbeitung Flachs und Hanf

BESCHEID SPRUCH RECHTSMITTELBELEHRUNG

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Marktbericht OBST UND GEMÜSE SEPTEMBER AUSGABE Marktübersicht. Preisbericht Österreich. Importe und Zufuhren. Erzeugerpreise.

Erstprüfung, Schlusskontrolle und Nachweis der Sicherheit von Installationsarbeiten nach NIV

Fachgespräch Emissionsüberwachung Merkblatt

LANG- BZW. KURZTEXT DER VERSENDETEN BEKANNTMACHUNGEN:

BDBOSZertV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: "BDBOS-Zertifizierungsverordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S.

Milchuntersuchungen nach Vorgabe der Milch-Güteverordnung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Erstmalige Registrierung für die Meldung und Weitergabe von Informationen zu Fondsmaßnahmen in OAM Issuer Info Upload

bizhub LEGAL in 30 Sekunden

Marktbericht. EIER UND GEFLÜGEL April AUSGABE Marktbericht der AgrarMarkt Austria für den Bereich Eier und Geflügel

Hinweisblatt Einzelkaufleute

Einbruchschutz Ihr einfacher Weg zur KfW-Förderung

Qualitätssicherung in der Klinischen Forschung / SOPs, Audits und Inspektionen Katharina Thorn Vorsitzende DVMD e.v.

Marktbericht. EIER UND GEFLÜGEL November AUSGABE Marktbericht der AgrarMarkt Austria für den Bereich Eier und Geflügel

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft - Abteilung Agrarrecht

Private Lagerhaltung von Käse für das Jahr 2015

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

Marktbericht. OBST UND GEMÜSE Juli AUSGABE 2016

Informationen zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012

Verordnung Aufnahmeverfahren Masterstudium Supply Chain Management 1

Marktbericht. EIER UND GEFLÜGEL 11. Woche AUSGABE Marktbericht der

Herausforderungen an die Probenahme für mikrobiologische Parameter

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen:

Amtliches Untersuchungszeugnis

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN

Marktbericht. OBST UND GEMÜSE März AUSGABE Marktübersicht. Preisbericht Österreich. Importe und Zufuhren. Erzeugerpreise.

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft Abteilung Landwirtschaftliche Bildung 3430 Tulln, Frauentorgasse 72-74

1. ALLGEMEINES 2 2. SYSTEMATIK UND UMFANG DER PROBENAHME 2 3. PROBENAHMEPROTOKOLL 3 4. TAGESPROBE 3 5. ENDPROBE 4 6. BEPROBUNGSEINHEITENNUMMER 4

Aktuelles zur Entwicklung der regulativen Anforderungen an die Medizinprodukteaufbereitung aus juristischer Sicht. Inhalt

Betreff: Finanzausgleichsgesetz 2008, Änderungen mit Wirksamkeit

Größer und schneller: Landmaschinen sicher im Straßenverkehr

Konjunktur- und Finanzmarkttrends im Jahr 2017

INFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD)

Das Informationsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Annemarie Eißert September 2014

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen -

MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. bmlfuw.gv.at ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG UMSETZUNG DES BESTBIETERPRINZIPS MIT CSR

Datenschutz in Schulen

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff

----- WIENER BAUORDNUNGSNOVELLE ZTEC, baukult / ZTEC. der stoff aus dem realitäten sind! Technical Engineering and Consulting

ARGE DATEN. An die Datenschutzkommission. Hohenstaufengasse 3 A-1010 Wien. Wien, Betreff: Eingabe gem. 30 DSG 2000

Merkblatt zum Arbeitsprojekt*

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Modul 11 Überwachung von Flüssiggasanlagen.

Prüfungen nach IECEx OD 024, Merkblatt für Hersteller

Alles hat seinen Preis

Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung

Empfehlungen zum Vorgehen bei der Untersuchung von Trinkwasser. Dipl.- Ing. (BA) Anica Schulze 22. Februar 2012

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

4. Innovationentagung Innovation - Pro&Contra!

Für Lieferanten mit zertifiziertem Qualitätsmanagement

Text und Redaktion: BMLFUW/Abt. II/3 Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft;

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Merkblatt. Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11

Bescheid über die Zulassung als Untersuchungsstelle nach 25 Landesabfallgesetz (LAbfG)

Transkript:

K Ö MERKBLATT Erstprüfung von Systemen zur automatischen Probenahme für die Rohmilch Untersuchung STAND: 01.02.2016 Rohmilch Qualität ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 27001

INHALT Seite 1 Allgemeines... 3 2 Rechtsgrundlage... 3 3 Prüfungsumfang... 3 4 Für die Erstzulassung benannte Stellen... 4 5 Verteiler... 4 6 Änderung zur Vorversion (April 2009) des Merkblattes... 4 ÜBERSICHT ÜBER MERKBLÄTTER ZUM THEMA PROBENAHME: Probenahme Allgemeine Grundsätze Milchsammelwagenfahrer und Probenehmer Erstprüfung von Systemen zur automatischen Probenahme für die Rohmilch Untersuchung inkl. Muster für das Zertifikat Wiederkehrende Prüfung und Wiederholungsprüfung von Systemen zur automatischen Probenahme für die Rohmilch Untersuchung inkl. Muster für das Prüfprotokoll Gegenproben inkl. Probenbegleitschreiben Merkblatt Erstprüfung Stand: 01.02.2016 Seite 2 von 5 www.eama.at www.ama.at

1 ALLGEMEINES Gemäß 29 Absatz 1 Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung erfolgen die technischen Detailvorgaben für das Verfahren der Probenahme und des Probentransports durch die AMA und sind im Verlautbarungsblatt der AMA zu veröffentlichen. Insbesondere hat die AMA gemäß 29 Abs. 2 Z 1. und 2. dieser Verordnung das Verfahren der Probenahme sowie die Überprüfung der Geräte für eine verschleppungsfreie und repräsentative Probenahme vorzugeben. Gemäß Verlautbarung Nr. 3/2015 der Agrarmarkt Austria sind Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen und stationären Geräten vor dem Ersteinsatz einer Erstprüfung zu unterziehen. Nach erfolgreicher Prüfung ist die Anlage mittels Zertifikat für die Probenahme freizugeben. Das Erfordernis der Erstprüfung gilt auch für gebrauchte, zuvor bereits in einem anderen Land eingesetzte Anlagen, wenn nicht nachweislich bereits eine Überprüfung im Ausmaß des hier vorgegebenen Umfangs erfolgt ist. Entsprechende Dokumente sind der AMA vorzulegen. Bei Anlagen, die eine Wiederkehrende Überprüfung sowie zwei direkt darauf folgende Wiederholungsprüfungen nicht bestanden haben, muss durch die Erstzulassungsstelle eine neuerliche Begutachtung im Prüfungsumfang der Erstprüfung erfolgen. Wurden bei einer im Einsatz befindlichen Anlage Änderungen am Übernahmesystem durchgeführt, die sich in irgendeiner Weise auf die Probenahme auswirken können, so ist vor dem neuerlichen Einsatz eine Wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Wird diese nicht bestanden und bestehen Bedenken, dass die Ursache dafür tiefergreifend mit dem Umbau verbunden ist, so ist ebenfalls eine neuerliche Beurteilung durch die Erstzulassungsstelle erforderlich. Für das Vorliegen eines Erstzertifikats ist der Erstankäufer bzw. der von diesem dazu Beauftragte (z.b. Frächter) verantwortlich. 2 RECHTSGRUNDLAGE 29 Abs. 1 und 2 Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung, BGBl. II Nr. 326/2015 3 PRÜFUNGSUMFANG Die Prüfungen auf Repräsentativität und Verschleppung sind analog zu den Kriterien für die wiederkehrende Überprüfung (siehe Merkblatt "Wiederkehrende Prüfung und Wiederholungsprüfung von Systemen zur automatischen Probenahme für die Rohmilchuntersuchung ) vorzunehmen. Zusätzlich hat das Erstzertifikat allgemeine Angaben zum Milchsammelwagen bzw. der stationären Anlage sowie eine Beschreibung zu den Bereichen Übernahmesystem, Volumen-Messsystem und Probenahmesystem zu enthalten. Der Prüfungsumfang im Detail ergibt sich aus dem Musterzertifikat, das diesem Merkblatt als Anlage beigefügt ist. Ergänzend werden fakultative Prüfungen empfohlen, die der Kontrolle der Ausschreibungskriterien dienen, zur Freigabe der Anlage jedoch nicht zwingend erforderlich sind (siehe dazu Seite 6 des Zertifikats). Merkblatt Erstprüfung Stand: 01.02.2016 Seite 3 von 5 www.eama.at www.ama.at

4 FÜR DIE ERSTZULASSUNG BENANNTE STELLEN Die Zuständigkeit für die Durchführung der Erstprüfung ist dem Lebensmitteltechnologischen Zentrum des Lehr- und Forschungszentrums Francisco Josephinum sowie dem Milchprüfring Bayern e.v. übertragen: Lebensmitteltechnologisches Zentrum Lehr und Forschungszentrum Francisco Josephinum Schloss Weinzierl 1 A 3250 Wieselburg Tel.: +43 (7416) 52437 803 Mobil: +43 (664) 8958723 E Mail: josef.hartl@josephinum.at Milchprüfring Bayern e. V. Hochstatt 2 85283 Wolnzach Tel: +49 (8442) 9599 215 Mobil: +49 (173) 3525198 E Mail: inspektionsstelle@mpr bayern.de 5 VERTEILER Das Zertifikat ist in mehrfacher Ausfertigung zu erstellen: Das Original ist dem Auftraggeber der Erstprüfung zu übermitteln und in der Folge an den jeweiligen Eigentümer der Anlage weiterzugeben. Der bzw. die verantwortlichen Erstankäufer sowie das für die Rohmilchuntersuchung gemäß 29 Abs. 4 Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung aufgelistete Labor erhalten jeweils eine Kopie. Ein weiteres Exemplar verbleibt bei der Erstprüfungsstelle. Der AMA ist das Zertifikat auf elektronischem Weg zu übermitteln. 6 ÄNDERUNG ZUR VORVERSION (APRIL 2009) DES MERKBLATTES Aktualisierung der Rechtsgrundlage sowie der Begriffe gemäß Erzeuger-Rahmenbedingungen- Verordnung Aktualisierung des Layouts nach AMA-Vorgaben Merkblatt Erstprüfung Stand: 01.02.2016 Seite 4 von 5 www.eama.at www.ama.at

Sie erreichen uns: Ansprechpartner: DI Michaela Masanz Ing. Birgit Koppensteiner Ing. Johann Zottl Telefon: 01 33 151 DW 305 oder 314 Fax: 01 33 151 DW 396 E Mail: milk.quality@ama.gv.at Dieses Merkblatt kann nur im Internet unter www.ama.at abgerufen werden. EU Verordnungen und Richtlinien finden Sie unter http://eur lex.europa.eu/de/index.htm Österreichische bundes und landesrechtliche Bestimmungen stehen unter http://www.ris.bka.gv.at zur Verfügung. Impressum Informationen gemäß 5 E Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria Redaktion: GB I/Abt.3/Ref.8, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, UID Nr.: ATU16305503, DVR Nr.: 0719838, Telefon: +43 1 33151 0, Fax: +43 1 33151 396, E Mail: milk.quality@ama.gv.at Vertretungsbefugt: Dipl. Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß 2 AMA Gesetz, BGBl. Nr. 367/1992 eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß 25 AMA Gesetz der Aufsicht des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Dieses Merkblatt enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben die Ausführungen in gleicher Weise für Frauen und Männer Geltung. Bildnachweis: LMTZ Franzisco Josephinum Grafik/Layout: Agrarmarkt Austria Hersteller: GB I / Abteilung 3 / Referat 8 Merkblatt Erstprüfung Stand: 01.02.2016 Seite 5 von 5 www.eama.at www.ama.at