Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des SBB Partner Services.



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des SBB Partner Services. 1. Anwendungsbereich... 2 2. Vorbehalte... 2 3. Bezug von Produkten und Dienstleistungen... 3 4. Abschluss Vertriebsvertrag, kein Widerrufsrecht... 3 5. Kaufvertrag... 4 6. Versand und Lieferbedingungen... 4 7. Vorverkaufsfristen... 4 8. Verpflichtung des Vertragspartners gegenüber des Endkunden... 5 9. Online-Tickets... 5 10. Haftung bei Missbrauch durch Endkunden... 6 11. Preis... 6 12. Zahlungsmodalitäten/Verzugsfolgen... 6 13. Rückgabe / Erstattungen und Teilerstattungen von Fahrausweisen... 6 14. Datenschutz und Datensicherheit... 7 15. Haftungsbestimmungen... 8 16. Teilnichtigkeit... 8 17. Massgebliche Sprachversion... 9 18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort... 9 19. Kontakt... 9 1/9

1. Anwendungsbereich 1.1 Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche durch Vertriebspartner auf Websites der SBB AG online erhältlichen Produkte und Dienstleistungen der SBB Division Personenverkehr und regeln den Bezug von Fahrausweisen für den Wiederverkauf über den SBB Partner Service https://www.sbb.ch/ticketshop/b2b/. Der SBB Partner Service ist nur für Mitarbeitende der Vertriebspartner zugänglich. Eine Weitergabe der Login-Berechtigung an Dritte ist nicht gestattet. Die Fahrausweise werden vollumgänglich durch den Vertriebspartner bezahlt. 1.2 Die vorliegenden AGB ergänzen die für einzelne Produkte und Dienstleistungen geltenden besonderen Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung (z.b. Bedingungen zu Normaltarif- Fahrausweisen, City-Tickets, Tageskarten, Generalabonnementen usw.). 1.3 Preis- und Produkteänderungen sowie Änderungen und Aktualisierungen der Bestell- und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. 1.4 Im Übrigen gelten, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, die allgemeinen Tarifbestimmungen des Schweizerischen Verkehrs und der entsprechenden Verbunde sowie die internationalen Tarifvorschriften. Die nationalen Tarife sind unter http://www.sbb.ch/bahnhof-services/dienstleistungen/kundendienst/tarifbestimmungen-diedetaillierten-bestimmungen-zu-ihrer-reise.html publiziert. Die Erstattungskonditionen der internationalen Tickets können im Buchungsablauf eingesehen werden, eine Zusammenstellung der wichtigsten internationalen Tarife finden Sie in der Quick Reference resp. den im System hinterlegten Tarifen. Detaillierte Auskunft erhalten Sie vom Businesstravel-Service-Center (0848 111 456). 2. Vorbehalte 2.1 Änderungen und Aktualisierung der Bestell- und Lieferbedingungen und des Sortiments sowie Einschränkung der Liefermenge sind vorbehalten, bis die Bestellung durch die SBB AG bestätigt wird. Die Änderungen treten mit ihrer Aufschaltung in den Websites der Division Personenverkehr der SBB AG. 2.2 Einzelne Produkte und Dienstleistungen sind ausserhalb Europas (CH- und EU-Raum) weder zugänglich noch lieferbar oder können in Form von Online-Tickets nicht bezogen werden. Die besonderen Bedingungen der einzelnen Produkte und Dienstleistungen sind zu beachten. 2/9

3. Bezug von Produkten und Dienstleistungen 3.1 Über die Websites der Division Personenverkehr der SBB AG können Fahrausweise wie folgt erworben werden: - Online-Buchung und Erhalt der Fahrausweise auf dem Postweg - Online-Buchung und Erhalt der Fahrausweise als Online-Tickets zum Selbstausdruck - Übersendung eines ausgedruckten und vom Besteller unterschriebenen Bestellformulars an das Contact Center der SBB AG und Erhalt der Fahrausweise auf dem Postweg 3.2 Für den Bezug von Produkten und Dienstleistungen über den SBB Partner Service der SBB AG ist zuvor eine einmalige Registrierung über den SBB Partnervertrieb erforderlich. 3.3 Pro Vertriebspartner wird ein Vertrag ausgestellt. 3.4 Für die Aufschaltung wird pro Vertrag eine einmalige Gebühr von 500 CHF verrechnet. Sie schliesst die Bereitstellung eines Testfile (XML-Record) zur Backoffice-Anbindung sowie Benutzersupport per Telefon ein. Mit der Fälligkeit der Gebühr wird die Backoffice-Anbindung gemäss Punkt 3.5. bereitgestellt. 3.5 Für den Import der Verkaufsdaten in die Backoffice-Systeme des Vertriebspartners wird pro verkauftem Ticket ein XML-File auf einen vom Vertriebspartner zur Verfügung gestellten FTP-Server bereitgestellt. 4. Abschluss Vertriebsvertrag, kein Widerrufsrecht 4.1 Alle Angebote der SBB AG sind unverbindlich. Der Vertriebsvertrag zwischen dem Vertriebspartner und der SBB AG kommt erst durch die beidseitige Unterschrift des Vertriebsvertrages zustande. 4.2 Der Anmeldung des Kunden erfolgt durch die Zusendung des Anmeldeformulars. Die SBB AG stellt den Vertriebsvertrag aus und sendet ihn zur Unterschrift an den Partner. Die SBB AG bestätigt die Annahme des Auftrags nach Erhalt des unterschriebenen Vertriebsvertrages mit der Übersendung der Vertragskopie sowie der User ID und des Initialpasswortes. 4.3 Nach dem Versand der Vertragskopie sowie der Zugangsdaten kann der Vertrag nicht mehr annulliert werden. (Nicht zu verwechseln mit einem allfälligen Recht auf Erstattung und Umtausch der Fahrausweise gemäss Ziffer 13). 4.4 Durch das Zustandekommen des Vertrages mittels Bestätigung der SBB AG sind die vorliegenden AGB durch die Vertriebspartner akzeptiert. 3/9

4.5 Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Bestellung des Kunden ohne Angaben von Gründen, jedoch in jedem Fall bei Missbrauch, dem Verdacht auf Missbrauch, bei Nichtbezahlung der Rechnungen oder bei Verwendung ungültiger Kreditkarten, nicht anzunehmen und das Benutzerkonto zu sperren. 4.6 Die vertragliche Beziehung des SBB Partner Services der SBB AG tritt in Kraft, sobald die SBB AG die Anmeldung des Vertriebspartners akzeptiert hat, in jedem Fall aber mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen über den SBB Partner Service durch den Vertriebspartner. Die SBB AG behält sich das Recht vor, Aufträge zurückzuweisen. Die Dienstleistungen können von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden. 5. Kaufvertrag 5.1 Der Kaufvertrag von Dienstleistungen kommt mit dem Anwählen der Taste Kaufen kostenwirksam zustande. 6. Versand und Lieferbedingungen 6.1 Soweit es sich nicht um Online-Tickets handelt, werden die bestellten Produkte nach Bestätigung der Bestellung auf Gefahr des Kunden per Post zugestellt. Für auf dem Postweg verloren gegangene Bestellungen übernimmt die SBB AG keine Haftung. 6.2 Die SBB AG berechnet für die Postzustellung innerhalb der Schweiz keine Versandkosten. Für den Versand ins Ausland werden mit Ausnahme von elektronisch zugestellten Online-Tickets Zustellgebühren verrechnet. Der Betrag wird während des Kaufprozesses angezeigt. 6.3 Von der SBB AG genannte Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Wird eine Bestellung ausserhalb der angegebenen Zeiten geliefert, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Trifft eine Lieferung nicht am gewünschten Tag ein, so wird der Betrag der Bestellung nicht erstattet. 7. Vorverkaufsfristen 7.1 Produkte und Dienstleistungen können über den SBB Partner Service der SBB AG frühestens 3 Monate und mit Ausnahme der Online-Tickets in der Regel bis spätestens 3 Werktage (nach dem Ausland bis 8 Werktage) vor ihrem ersten Geltungstag erworben werden. 4/9

8. Verpflichtung des Vertragspartners gegenüber des Endkunden 8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Endkunden über die nachfolgenden Nutzungsbestimmungen zu informieren. 9. Online-Tickets 9.1 Online-Tickets werden im PDF-Format direkt auf dem Computer-Bildschirm angezeigt und mit Vorteil im Acrobat Reader selber gedruckt. Die Tickets sind nur gültig, wenn sie auf weissem A4- Papier, in 100%-Druckgrösse, in Hochformat und auf einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker ausgedruckt werden. Verschmierte oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt (Ziffer 7.7). 9.2 Für Online-Tickets gelten bei gewissen Angeboten im Vergleich zum Kauf im Railticketing, am SBB-Schalter oder am Billettautomaten abweichende Bedingungen. 9.3 Das Online-Ticket ist einmalig gültig, persönlich und nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit einem auf die reisende Person lautenden gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte oder Führerschein) bzw. Halbtax- oder Generalabonnement. Der Ausweis und/oder das Abonnement muss dem Zugpersonal zusammen mit dem Online-Ticket unaufgefordert vorgewiesen werden. 9.4 Im Online-Ticket-Verfahren werden die verschiedenen Buchungsdaten in einem Zertifikat verschlüsselt und auf dem Ausdruck ausgewiesen. Bei der Fahrausweiskontrolle im Zug wird das Zertifikat in ein Kontrollgerät eingelesen, welches das Zertifikat entschlüsselt und die Fahrausweis- Daten anzeigt. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz, der mit dem gebuchten Online- Ticket verglichen wird. 9.5 Im Falle des Missbrauchs (z. B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines Online-Tickets, Fälschung eines Online-Tickets) liegt eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor. Die Personalien werden aufgenommen und es muss nebst dem Fahrpreis ein Zuschlag bezahlt werden. Strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Bestellung des Kunden ohne Angaben von Gründen, jedoch in jedem Fall bei Missbrauch, dem Verdacht auf Missbrauch oder bei Verwendung ungültiger Kreditkarten, nicht anzunehmen und das Benutzerkonto zu sperren. 9.6 Beim Benutzen eines verschmierten oder unvollständigen Online-Ticket-Ausdruckes liegt ebenfalls eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor. In diesem Fall hat der Kunde vor Ort nebst dem Fahrpreis einen Zuschlag zu entrichten. Mittels schriftlichem Antrag an das Contact Center der SBB AG (Ziffer 17.1) kann der zusätzlich bezahlte Fahrpreis (aber nicht der Zuschlag) abzüglich einer Gebühr erstattet werden. Dem Antrag sind das Online-Ticket und die Quittung für den zusätzlich bezahlten Fahrpreis beizulegen. 5/9

10. Haftung bei Missbrauch durch Endkunden 10.1 Der Missbrauch wird dem Vertriebspartner schriftlich mitgeteilt. 10.2 Verletzt der Vertriebspartner seine Verpflichtungen gem. Ziffer 7.1, haftet er im Falle von Missbrauch von Fahrausweisen durch den Endkunden der SBB AG solidarisch. 11. Preis 11.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen sind in den jeweiligen Angebotsbeschreibungen oder direkt im Bestelldialog auf den Websites der SBB AG ersichtlich und wo nichts anderes erwähnt identisch mit denen der anderen SBB-Vertriebskanäle. 11.2 Die angegebenen Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken (CHF), distanz- und klassenbezogen und enthalten die jeweils gültige Schweizer Mehrwertsteuer. 12. Zahlungsmodalitäten/Verzugsfolgen 12.1 Der Vertriebspartner ist gegenüber der SBB AG zur Bezahlung der über den SBB Partner Service bezogenen Leistungen verpflichtet. 12.2 Die Zahlart ist im Basisvertrag geregelt. 13. Rückgabe / Erstattungen und Teilerstattungen von Fahrausweisen 13.1 Erstattungen können, sofern sie tarifarisch zulässig sind, über das Businesstravel-Service-Center in Brig veranlasst werden. Am Schalter sind Erstattungen nicht möglich. 13.2 Nationale Fahrausweise Nicht oder nur teilweise benützte Online-Tickets, sowie weitere über den SBB Partner Service bestellte nationale Fahrausweise mit vermerktem Grund der Teil- oder Nichtbenützung können gesammelt einmal monatlich mit dem vorgesehenen Erstattungsformular oder täglich mittels Online-Formular (beides abgelegt auf der passwortgeschützten Infoseite) an die angegebene Adresse gesendet werden: SBB Contact Center, Businesstravel-Service-Center, Postfach 176, 3900 Brig, Schweiz. Pro erstattetes Ticket wird ein Selbstbehalt von 10 CHF erhoben. 6/9

13.3 Internationale Fahrausweise Nicht benutzte internationale Fahrausweise senden Sie umgehend mit dem ausgefüllten Offline- Formular mittels A-Post oder per Online-Erstattungsformular (beides abgelegt auf der passwortgeschützten Infoseite) an: SBB Contact Center, Businesstravel-Service-Center, Postfach 176, 3900 Brig, Schweiz Neben den tarifarisch vorgesehenen Abzügen wird ein Selbstbehalt von 10 CHF erhoben. 13.4 Die Gutschrift für die erstatteten Fahrausweise erfolgt ausschliesslich auf die hinterlegte Rechnungsstelle, die der Besteller zum Kauf benutzte. 13.5 Dienstfehler Fahrausweise, die infolge Ausgabefehler des Vertriebspartners ausgestellt wurden, können ohne Kostenfolge erstattet werden, wenn sie mit dem Vermerk Dienstfehler gleichentags mit dem entsprechenden Formular zur Erstattung ans Businesstravel Servicecenter gesendet werden. Bitte beachten Sie bei Spartarifen (wie z. B. Sparbillette Deutschland, Piccolo, Smart usw.): Die Erstattung mit Dienstfehler ist nur am Ausgabetag möglich. Rufen Sie bitte im Businesstravel-Service-Center an, um die Erstattung noch am selben Tag vornehmen zu lassen. Telefon: 0848 111 456. 13.6 Die Frist für Fahrpreiserstattungen auf Fahrausweisen für den schweizerischen Verkehr beträgt ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer. Auf Fahrausweisen für den internationalen Verkehr kann eine Rückerstattung in der Regel innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden (TGV Lyria zwei Monate je nach Zug/Land sind kürzere Fristen bzw. keine Rückerstattung möglich). 13.7 Im Falle einer Rückerstattung gelten die Bestimmungen gemäss Tarif 600.9. Allfällige Änderungen betreffend Tarif 600.9 bleiben vorbehalten. 14. Datenschutz und Datensicherheit 14.1 Wir weisen Sie darauf hin, dass bei der Benutzung der Geschäftsfallschnittstelle erfasste Personendaten von Reisenden und Mitarbeitern übermittelt und auf Ihren FTP Server gespeichert werden. 14.2 Sofern nichts anderes erwähnt, werden die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes eingehalten und es werden die Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Insgesamt werden alle Sicherheitsstandards eingehalten, die für Web-Shops erforderlich und gängig sind. 7/9

14.3 Der Vertriebspartner kann ohne seinen ausdrücklichen Einwand von der SBB AG mit Werbung beliefert werden. 15. Haftungsbestimmungen 15.1 Der Vertriebspartner wird ausdrücklich gebeten, alle Vorsichtsmassnahmen zum Schutz seiner persönlichen Daten (insbesondere Registrierungsdaten, Login und Passwort) zu treffen. Die SBB AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust dieser Daten entstehen. 15.2 Die SBB AG ist unabhängig von der allgemeinen technologischen Entwicklung ohne Angabe von Gründen berechtigt, jederzeit die bestehende Technologie zu verbessern, zu ändern oder auf eine andere Technologie umzusteigen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. 15.3 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, indirekte Schäden, Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung von Daten sowie entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, verlorenen Unternehmenswert oder ausgebliebene Einsparungen wird nicht gehaftet. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann die SBB AG die jederzeitige Verfügbarkeit aller Buchungsmodule auf den Websites der Division Personenverkehr der SBB AG nicht garantieren und keine Haftung für Störungen im Bestellvorgang oder seiner Abwicklung, insbesondere für aus oder im Zusammenhang mit ausgebliebener oder verspäteter Ausführung von Aufträgen übernehmen. Der Kunde hat namentlich keinen Anspruch auf Erhalt eines Spar- oder Aktionspreises, wenn auf Grund von technischen Problemen das System erst nach Ablauf der Verkaufsfrist wieder zur Verfügung steht. 15.4 Darüber hinaus ist die Haftung der SBB AG soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. 15.5 Die Beförderung des Kunden bzw. die Abwicklung seiner Reise unterliegt darüber hinaus den einschlägigen Gesetzen und Tarifen. 15.6 Die Haftung beim SBB Partner Service wird für eine getreue und sorgfältige Ausführung der Leistungen übernommen. Die SBB AG verpflichtet sich, den SBB Partner Service für die Dauer dieses Vertrags funktionsfähig verfügbar zu halten, um den Bezug von Fahrausweisen zu ermöglichen. Eingriffe am SBB Partner Service, die kurzzeitig den Bezug beeinträchtigen können, werden dem Vertriebspartner frühzeitig gemeldet, damit der Bezug von Fahrausweisen entsprechend disponiert werden kann. Die Haftung ist begrenzt auf tatsächliche direkte Schäden bis zu einem Betrag von gesamthaft 100 000 CHF. 16. Teilnichtigkeit 16.1 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. 8/9

16.2 Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Bestimmungen jederzeit abzuändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Vertriebspartner in geeigneter Form informiert. Im Falle von bekannt gegebenen Änderungen ist der Vertriebspartner berechtigt, den Vertrag ausserordentlich auf das Wirksamwerden der neuen Bedingungen schriftlich zu kündigen. 17. Massgebliche Sprachversion 17.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch erhältlich. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend. 18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort 18.1 Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen unterstehen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) werden ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt auch für Bestellungen aus den unter Ziffer 2.2 aufgeführten Ländern. 18.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern (Schweiz). 19. Kontakt 19.1 Für Erstattungsanträge und Tarifinformationen: SBB Contact Center Businesstravel-Service-Center Postfach 176 3900 Brig Schweiz 19.2 Für die vertraglichen Aspekte und Anliegen rund um die Geschäftsfallschnittstelle / Backoffice- Anbindung mit Zusatzmaske: Schweizerische Bundesbahnen SBB Geschäftskunden Personenverkehr Kanalmanagement und Partnervertrieb Wylerstrasse 123/125 3000 Bern 65 Schweiz partnervertrieb@sbb.ch www.sbb.ch/partnerservice Bern, Mai 2014 9/9