Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII 1

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Transkript:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat für Kindertagesbetreuung Sachgebiet 2: Betriebserlaubniserteilung Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII 1 Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an. Neuantrag (z.b. neue Einrichtung, Neubau, Ersatzneubau) Änderungsantrag (z.b. Veränderungen der bisherigen Raumnutzung, Anbauten, Trägerwechsel, Alter der betreuten Kinder o.ä.) Aktenzeichen: 1. Angaben zum Träger der Einrichtung 1.1. Träger Bezeichnung Straße Postleitzahl / Ort verantwortliche Ansprechperson Telefon Frau Herr Fax E-Mail 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 29.08.2013 (BGBl. I S. 3464)

1.2. Trägerverband Die Einrichtung ist einem Trägerverband bzw. Dachverband angeschlossen Ja Bezeichnung und Anschrift: Nein 2. Angaben zur Einrichtung Beantragt wird die Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII für folgende Einrichtung: Bezeichnung Landkreis / Stadt Straße Postleitzahl / Ort Telefon Fax E-Mail Homepage 2.1. Angaben zur pädagogischen Leitung verantwortliche pädagogische Leitung Berufsabschluss Frau Herr

2.2. sonstige Angaben Datum der geplanten Inbetriebnahme/ Änderung Anzahl der geplanten Plätze gesamt: Altersstruktur davon: Krippe (0 3 Jahre): Kiga (3 Jahre bis Schuleintritt): Grundschulalter: Kinder mit Integrationsstatus: Öffnungszeit der Einrichtung 2.3. dem Antrag beizulegende Unterlagen Nachweis der Qualifizierung Leitung der Einrichtung beruflicher Werdegang der pädagogischen Leitung Kopie des Berufsabschlusses sowie Nachweise hinsichtlich der Leitungsqualifikation entsprechend 11 KitaPersV 2 Personalliste Erfassungsbogen für die Bemessung der Personalausstattung pädagogische Konzeption der Einrichtung mit Ausführungen o zu Verfahren der Beteiligung sowie Möglichkeiten der Beschwerde für Kinder ( 45 Abs. 2 Punkt 3 SGB VIII) sowie über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und sicherung ( 45 Abs. 3 Punkt 1. SGB VIII) 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (KitaPersV) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Kindertagesstättenanpassungsgesetzes vom 28.04.2014 (GVBl. I Nr. 19)

aktuelle Grundrisszeichnung der Einrichtung mit Angaben zur Größe der Räume in Quadratmetern Anzahl der vorhandenen Sanitäranlagen geplante Nutzung der Räume vorgesehenes Raumnutzungskonzept in Tabellenform 3 Lage und Größe des unbebauten Außenspielbereiches Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (ggf. Betreiber- bzw. Überlassungsvertrag) bei eingetragenen Vereinen Kopie Satzung Kopie Vereinsregisterauszug (Eintrag beim Amtsgericht) bei GbR, GmbH, ggmbh, Stiftungen, Anstalten u.ä. Handelsregisterauszug Gesellschaftervertrag bei Neubauten und anderen genehmigungspflichtigen Bauten Baugenehmigung Bescheinigung der unteren Bauaufsicht des Landkreises über das abgeschlossene Bauverfahren Bescheinigung des Prüfingenieurs für Brandschutz zur Fertigstellung nach 76 Abs. 1 Nr. 2 BbgBO 4 Anzeige der Fertigstellung nach 68 Abs. 5 BbgBO Kopien der Stellungnahmen anderer Aufsicht führender Behörden Gesundheitsamt des Landkreises Trinkwasserbewertung Lebensmittelüberwachung des Landkreises Niederschrift über die erfolgte Brandschau des Landkreises Sicherheitstechnische Abnahme des Außenspielbereiches Stellungnahme des zuständigen örtlichen Trägers der Jugendhilfe gem. 20 Abs. 1 AGKJHG 5 3 vgl. beigefügte Anlage 4 Brandenburgische Bauordnung 5 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) in der Fassung

3. Erklärungen des Trägers Der Antragsteller bestätigt, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung vorliegen (vgl. 45 Abs. 2 S.2 Nr. 1 SGB VIII). In diesem Zusammenhang ist dem Antrag ein entsprechender Finanzierungsplan beigefügt. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises hat mit dem Antragsteller eine Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII abgeschlossen? Ja Nein Der Antragsteller bestätigt, dass die fachliche Eignung (nach dem KitaG 6 i.v.m. der KitaPersV des Landes Brandenburg) sowie die persönliche Eignung (nach 72a SGB VIII i.v.m. 7 KitaPersV) des zu beschäftigenden pädagogischen Personals überprüft wurde. Die für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen liegen dem Antragsteller vor und können eingesehen werden. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers bzw. des gesetzlichen Vertreters der Bekanntmachung vom 26. Juni 1997 (GVBl.I S. 87), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 ( GVBl. I Nr. 43) 6 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe Kindertagesstättengesetzes (KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2004 (GVBl. I S 384) zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 27.06.2015 (GVBl. I Nr. 21)